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anntmachung
^Stadt Montabaur über die Erhebung Sjeßlattungsbeträgen
8 fihrung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Ägesetzbuch vom 25.09.2000 " ach
135 c Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntma-
! 'ntö.l 997 (BGBI- 1S. 2141) und § 24 der Gemeindeordnuna
Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153) hat de? ;'. s Satzung beschlossen:
;n Kostenerstattungsbeträgen
^betrage für die Durchführung von zugeordneten Aus- rtfrsatzmaßnahmen werden nach den Bestimmungen des -ftes(BauGB) und dieser Satzung erhoben.
I jjjrsiattungsfähigen Kosten
■•■0g sind die Kosten für die Durchführung von allen Aus Vesaßmaflnahmen, die nach § 9 Abs. 1 a BauGB zugeord-
f'jhmngskosten umfassen die Kosten für
i-cert und die Freilegung der Flächen für Ausgleichs- und
rtfahmen,
und Ersatzmaßnahmen einschließlich ihrer Planuna : ;"jngs-und Entwicklungspflege. y ’
lauchder Wert der von der Gemeinde aus ihrem Vermögen :aFlächen im Zeitpunkt der Bereitstellung. y
Stallung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ein- üenDurchfuhrungsdauer ergibt sich aus den Festsetzungen ^planes m Verbindung mit den in der Anlage dargestellten ri Der Bebauungsplan kann im Einzelfail von den inderAnla p’enGrundsätzen Abweichungen vorsehen. Dies gilt entrungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB. 9 *
^der erstattungsfähigen Kosten
Mhigen Kosten werden nach den tatsächlichen Kosten
;der erstattungsfähigen Kosten
)i|2,3erstattungsfähigen Kosten werden auf die nach § 9 Abs. Izugeordneten Grundstücke nach Maßgabe der zulässigen ■(§19 Abs. 2 BauNVO) verteilt. Ist keine zulässige Grund- ysetzl, wird die überbaubare Grundstücksfläche zugrunde F;sonstige selbständige versiegelbare Flächen gilt die versiege als überbaubare Grundstücksfläche.
^3 von Vorauszahlungen
rSkann für Grundstücke, für die eine Kostenerstattungspflicht Mernicht in vollem Umfang entstanden ist, Vorauszahlungen voraussichtlichen Kostenerstattungsbetrages anfordern, »Endstücke, auf denen Eingriffe zu erwarten sind, baulich oder werden dürfen.
P Kostenerstattungsbetrages
pslattungsbetrag wird einen Monat nach Bekanntgabe der
pttungsbetrag kann auf Antrag abgelöst werden. Der Ablo- sst sich nach der voraussichtlichen Höhe des zu erwarten- * PErstattungsbetrages.
»Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung m Kraft
m2000 (DS) Dr. Possel-Dolken,
paur ■ Bürgermeister
^Abs. 3 der Satzung der Stadt Montabaur über die Erhe ^stenerstattungsbeträgen für die Durchführung ^Ersatzmaßnahmen i
“'Wussai
nach §§ 135a bis 135c BauGB islil iung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen at von standortheimischen Gehölzen, Kräutern
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^fitnarh npM S J Umsbec fingungen durch Herstellen der Vege- ^vonHoch ^ 5 un d der Pflanzgrube gemäß DIN 18916
j) Stammbäumen mit einem Stammumfang der Sor-
Dü
^eibe™ 6 Und ^ cllutz vor Beschädigungen sowie Siche-
^ Und Entwicklungspflege: 4 Jahre
Nr. 39/2000
1.2 Anpflanzung von Gehölzen, freiwachsenden Hecken und Waldmänteln
- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915
- Anpflanzung von Bäumen I. Ordnung mit einem Stammumfang der Sortierung 18/20, Bäumen II. Ordnung mit einem Stammumfang der Sortierung 16/18, Heistern 150/175 cm hoch und zweimal verpflanzten Strau- chern je nach Art in der Sortierung 60/80, 80/100 oder 100/150 cm hoch
- je 100 qm je 1 Baum I. Ordnung, 2 Bäume II. Ordnung, 5 Heister und 40 Sträucher
- Verankerung der Gehölze und Erstellung von Schutzeinrichtungen
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre
1.3 Anlage standortgerechter Wälder
- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915
- Aufforstung mit standortgerechten Arten
- 3.500 Stück je ha, Pflanzen 3- bis 5-jährig, Höhe 80-120 cm
- Erstellung von Schutzeinrichtungen
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre
1.4 Schaffung von Streuobstwiesen
- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915
- Anpflanzung von Obstbaumhochstämmen und Befestigung der Bäume
- je 100 qm ein Obstbaum der Sortierung 10/12
- Einsaat Gras-/Kräutermischung
- Erstellung von Schutzeinrichtungen
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre
1.5 Anlage von naturnahen Wiesen und Krautsäumen
- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915
- Einsaat von Wiesengräsern und -kräutern, möglichst aus autochthonem Saatgut
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre
2. Schaffung und Renaturierung von Wasserflächen
2.1 Herstellung von Stillgewässern
- Aushub und Einbau bzw. Abfuhr des anstehenden Bodens
- ggf. Abdichtung des Untergrundes
- Anpflanzung standortheimischer Pflanzen
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre
2.2 Renaturierung von Still- und Fließgewässern
- Offenlegung und Rückbau von technischen Ufer- und Sohlbefestigungen
- Gestaltung der Ufer und Einbau natürlicher Baustoffe unter Berücksichtigung ingenieurbiologischer Vorgaben
- Anpflanzung standortheimischer Pflanzen
- Entschlammung
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre
3. Begrünung von baulichen Anlagen
3.1 Fassadenbegrünung
- Anpflanzung von selbstklimmenden Pflanzen
- Anbringung von Kletterhilfen und Pflanzung von Schling- und Kletterpflanzen
- eine Pflanze je 2 lfd. M.
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 2 Jahre
3.2 Dachbegrünung
- intensive Begrünung von Dachflächen
- extensive Begrünung von Dachflächen
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre
4. Entsiegelung und Maßnahmen zur Grundwasseranreicherung
4.1 Entsiegelung befestigter Flächen
- Ausbau und Abfuhr wasserundurchlässiger Beläge
- Aufreißen wasserdurchlässiger Unterbauschichten
- Einbau wasserdurchlässiger Deckschichten
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr
4.2 Maßnahmen zur Grundwasseranreicherung
- Schaffung von Gräben und Mulden zur Regenwasserversickerung
- Rückbau/Anstau von Entwässerungsgräben, Verschließen von Drainagen
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr
5. Maßnahmen zur Extensivierung
5.1 Umwandlung von Acker bzw. intensivem Grünland in Acker- und Grünlandbrache
- Nutzungsaufgabe
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr
5.2 Umwandlung von Acker in Ruderalflur
- ggf. Abtragen und Abtransport des Oberbodens
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr _
5.3 Umwandlung von Acker in extensiv genutztes Grünländ
- Bodenvorbereitung ggf. Abtragen und Abtransport des Oberbodens
- Einsaat von Wiesengräsern und Kräutern
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre

