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anntmachung

^Stadt Montabaur über die Erhebung Sjeßlattungsbeträgen

8 fihrung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Ägesetzbuch vom 25.09.2000 " ach

135 c Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntma-

! 'ntö.l 997 (BGBI- 1S. 2141) und § 24 der Gemeindeordnuna

Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153) hat de? ;'. s Satzung beschlossen:

;n Kostenerstattungsbeträgen

^betrage für die Durchführung von zugeordneten Aus- rtfrsatzmaßnahmen werden nach den Bestimmungen des -ftes(BauGB) und dieser Satzung erhoben.

I jjjrsiattungsfähigen Kosten

0g sind die Kosten für die Durchführung von allen Aus Vesaßmaflnahmen, die nach § 9 Abs. 1 a BauGB zugeord-

f'jhmngskosten umfassen die Kosten für

i-cert und die Freilegung der Flächen für Ausgleichs- und

rtfahmen,

und Ersatzmaßnahmen einschließlich ihrer Planuna : ;"jngs-und Entwicklungspflege. y

lauchder Wert der von der Gemeinde aus ihrem Vermögen :aFlächen im Zeitpunkt der Bereitstellung. y

Stallung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ein- üenDurchfuhrungsdauer ergibt sich aus den Festsetzungen ^planes m Verbindung mit den in der Anlage dargestellten ri Der Bebauungsplan kann im Einzelfail von den inderAnla penGrundsätzen Abweichungen vorsehen. Dies gilt ent­rungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB. 9 *

^der erstattungsfähigen Kosten

Mhigen Kosten werden nach den tatsächlichen Kosten

;der erstattungsfähigen Kosten

)i|2,3erstattungsfähigen Kosten werden auf die nach § 9 Abs. Izugeordneten Grundstücke nach Maßgabe der zulässigen (§19 Abs. 2 BauNVO) verteilt. Ist keine zulässige Grund- ysetzl, wird die überbaubare Grundstücksfläche zugrunde F;sonstige selbständige versiegelbare Flächen gilt die versie­ge als überbaubare Grundstücksfläche.

^3 von Vorauszahlungen

rSkann für Grundstücke, für die eine Kostenerstattungspflicht Mernicht in vollem Umfang entstanden ist, Vorauszahlungen voraussichtlichen Kostenerstattungsbetrages anfordern, »Endstücke, auf denen Eingriffe zu erwarten sind, baulich oder werden dürfen.

P Kostenerstattungsbetrages

pslattungsbetrag wird einen Monat nach Bekanntgabe der

pttungsbetrag kann auf Antrag abgelöst werden. Der Ablo- sst sich nach der voraussichtlichen Höhe des zu erwarten- * PErstattungsbetrages.

»Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung m Kraft

m2000 (DS) Dr. Possel-Dolken,

paur Bürgermeister

^Abs. 3 der Satzung der Stadt Montabaur über die Erhe ^stenerstattungsbeträgen für die Durchführung ^Ersatzmaßnahmen i

'Wussai

nach §§ 135a bis 135c BauGB islil iung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen at von standortheimischen Gehölzen, Kräutern

^%iqe°i' Einze,bä umen

^fitnarh npM S J Umsbec fingungen durch Herstellen der Vege- ^vonHoch ^ 5 un d der Pflanzgrube gemäß DIN 18916

j) Stammbäumen mit einem Stammumfang der Sor-

^eibe 6 Und ^ cllutz vor Beschädigungen sowie Siche-

^ Und Entwicklungspflege: 4 Jahre

Nr. 39/2000

1.2 Anpflanzung von Gehölzen, freiwachsenden Hecken und Wald­mänteln

- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915

- Anpflanzung von Bäumen I. Ordnung mit einem Stammumfang der Sor­tierung 18/20, Bäumen II. Ordnung mit einem Stammumfang der Sortie­rung 16/18, Heistern 150/175 cm hoch und zweimal verpflanzten Strau- chern je nach Art in der Sortierung 60/80, 80/100 oder 100/150 cm hoch

- je 100 qm je 1 Baum I. Ordnung, 2 Bäume II. Ordnung, 5 Heister und 40 Sträucher

- Verankerung der Gehölze und Erstellung von Schutzeinrichtungen

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre

1.3 Anlage standortgerechter Wälder

- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915

- Aufforstung mit standortgerechten Arten

- 3.500 Stück je ha, Pflanzen 3- bis 5-jährig, Höhe 80-120 cm

- Erstellung von Schutzeinrichtungen

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre

1.4 Schaffung von Streuobstwiesen

- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915

- Anpflanzung von Obstbaumhochstämmen und Befestigung der Bäume

- je 100 qm ein Obstbaum der Sortierung 10/12

- Einsaat Gras-/Kräutermischung

- Erstellung von Schutzeinrichtungen

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre

1.5 Anlage von naturnahen Wiesen und Krautsäumen

- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915

- Einsaat von Wiesengräsern und -kräutern, möglichst aus autochthonem Saatgut

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre

2. Schaffung und Renaturierung von Wasserflächen

2.1 Herstellung von Stillgewässern

- Aushub und Einbau bzw. Abfuhr des anstehenden Bodens

- ggf. Abdichtung des Untergrundes

- Anpflanzung standortheimischer Pflanzen

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre

2.2 Renaturierung von Still- und Fließgewässern

- Offenlegung und Rückbau von technischen Ufer- und Sohlbefestigungen

- Gestaltung der Ufer und Einbau natürlicher Baustoffe unter Berücksich­tigung ingenieurbiologischer Vorgaben

- Anpflanzung standortheimischer Pflanzen

- Entschlammung

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre

3. Begrünung von baulichen Anlagen

3.1 Fassadenbegrünung

- Anpflanzung von selbstklimmenden Pflanzen

- Anbringung von Kletterhilfen und Pflanzung von Schling- und Kletter­pflanzen

- eine Pflanze je 2 lfd. M.

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 2 Jahre

3.2 Dachbegrünung

- intensive Begrünung von Dachflächen

- extensive Begrünung von Dachflächen

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre

4. Entsiegelung und Maßnahmen zur Grundwasseranreicherung

4.1 Entsiegelung befestigter Flächen

- Ausbau und Abfuhr wasserundurchlässiger Beläge

- Aufreißen wasserdurchlässiger Unterbauschichten

- Einbau wasserdurchlässiger Deckschichten

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr

4.2 Maßnahmen zur Grundwasseranreicherung

- Schaffung von Gräben und Mulden zur Regenwasserversickerung

- Rückbau/Anstau von Entwässerungsgräben, Verschließen von Drainagen

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr

5. Maßnahmen zur Extensivierung

5.1 Umwandlung von Acker bzw. intensivem Grünland in Acker- und Grünlandbrache

- Nutzungsaufgabe

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr

5.2 Umwandlung von Acker in Ruderalflur

- ggf. Abtragen und Abtransport des Oberbodens

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr _

5.3 Umwandlung von Acker in extensiv genutztes Grünländ

- Bodenvorbereitung ggf. Abtragen und Abtransport des Oberbodens

- Einsaat von Wiesengräsern und Kräutern

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre