Wochenblatt VG Montabaur
§6
Fälligkeit des Kostenerstattungsbetrages
Der Kostenerstattungsbetrag wird einen Monat nach Bekanntgabe der Anforderung fällig.
§7
Ablösung , A ^i-
Der Kostenerstattungsbetrag kann auf Antrag abgelost werden. Der Ablosebetrag bemisst sich nach der voraussichtlichen Hohe des zu erwartenden endgültigen Erstattungsbetrages.
§8
In-Kraft-Treten
Die Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Stahlhofen. 31.08.2000 (DS) Diel
Ortsgemeinde Stahlhofen Ortsburgermeister
Anlage zu § 2 Abs. 3 der Mustersatzung der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen
Grun dsätze für die Ausgestaltung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
1 . Anpflanzung/Aussaat von standortheimischen Gehölzen, Kräutern und Gräsern
1.1 Anpflanzung von Einzelbäumen
- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Herstellen der Vege- tationstragschicht nach DIN 18915 und der Pflanzgrube gemäß DIN 18916
- Anpflanzung von Hochstammbäumen mit einem Stammumfang der Sortierung 18/20
- Verankerung der Bäume und Schutz vor Beschädigungen sowie Sicherung der Baumscheibe
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 4 Jahre
1.2 Anpflanzung von Gehölzen, freiwachsenden Hecken und Waldmänteln
- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915
- Anpflanzung von Bäumen I. Ordnung mit einem Stammumfang der Sortierung 18/20, Bäumen II. Ordnung mit einem Stammumfang der Sortierung 16/18. Heistern 150/175 cm hoch und zweimal verpflanzten Sträu- chern je nach Art in der Sortierung 60/80, 80/100 oder 100/150 cm hoch
- je 100 gm je 1 Baum I. Ordnung, 2 Bäume II. Ordnung, 5 Heister und 40 Sträucher
- Verankerung der Gehölze und Erstellung von Schutzeinrichtungen
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre
1.3 Anlage standortgerechter Wälder
- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915
- Aufforstung mit standortgerechten Arten
- 3.500 Stück je ha, Pflanzen 3- bis 5-jährig, Höhe 80-120 cm
- Erstellung von Schutzeinrichtungen
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre
1.4 Schaffung von Streuobstwiesen
- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitunq nach DIN 18915
- Anpflanzung von Obstbaumhochstämmen und Befestigung der Bäume
- je 100 qm ein Obstbaum der Sortierung 10/12
- Einsaat Gras-/Kräutermischung
- Erstellung von Schutzeinrichtungen
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre
1.5 Anlage von naturnahen Wiesen und Krautsäumen
- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitunq nach DIN 18915
-Einsaat von Wiesengräsern und -kräutern, möglichst aus autochthonem Saatgut
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre
2. Schaffung und Renaturierung von Wasserflächen
2.1 Herstellung von Stillgewässern
- Aushub und Einbau bzw. Abfuhr des anstehenden Bodens
- ggf. Abdichtung des Untergrundes
- Anpflanzung standortheimischer Pflanzen
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre
2.2 Renaturierung von Still- und Fließgewässern
- Offenlegung und Rückbau von technischen Ufer- und Sohlbefestigungen
- Gestaltung der Ufer und Einbau natürlicher Baustoffe unter Berücksichtigung ingemeurbiologischer Vorgaben
- Anpflanzung standortheimischer Pflanzen
- Entschlammung
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre
3. Begrünung von baulichen Anlagen 3.1 Fassadenbegrünung
- Anpflanzung von selbstklimmenden Pflanzen
ptenzen 9 “" 9 V ° n Kletlerh " ,en und P,lanzun 9 *°n Schling, und Kletter-
- eine Pflanze je 2 lfd. M
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 2 Jahre
3.2 Dachbegrünung
- intensive Begrünung von Dachflächen
- extensive Begrünung von Dachflächen
- Fertigstellungs- und Entwicklungsplan- q , ,
4. Entsiegelung und Maßnahmen zur Grunf 6
4.1 Entsiegelung befestigter Flächen dWasser ^
- Ausbau und Abfuhr wasserundurchlässiger R i-
- Aufreißen wasserdurchlässiger UnterbauschiriT
- Einbau wasserdurchlässiger Deckschichten
- Fertigstellung^- und Entwicklungspflege -1 j ah
4.2 Maßnahmen zur Grundwasseranreicherun
- Schaffung von Gräben und Mulden zur Re aen 9 ■ Rückbau/Anstau von EntwässemngsorälJ
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 j a h r ^
5. Maßnahmen zur Extensivierung
5.1 Umwandlung von Acker bzw. intensivem rv ,
Grünlandbrache nsivem Grunlandiiu
- Nutzungsaufgabe
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr
5.2 Umwandlung von Acker in Ruderalflur
- ggf. Abtragen und Abtransport des Oberbodens
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr
5.3 Umwandlung von Acker in extensiv genutztes Grünla
- Bodenvorbereitung ggf. Abtragen und Abtransport des (
- Einsaat von Wiesengräsern und Kräutern
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre
5.4 Umwandlung von intensivem Grünland in extenso
Grünland -
- Nutzungsreduzierung
- Aushagerung durch Mahd und Verwertung oder Abtransport^
- bei Feuchtgrünland Rückbau von Entwässerungsmaßnal
- Fertigstellungs- und Entwicklungswege: 5 Jahre
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfab| in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletztgei Gesetz vom 22.12.1999 (GVBI. S. 470) wird auf folgendesh Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Fom dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jalxi Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande getan Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung,* migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Bei standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens-o schritten gegenüber der Verbandsgemeindeveraaltunj Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnungd Verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend™
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemadt auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese«
geltend machen.
56412 Stahlhofen, 31.08.2000
OrtsbuQ
Wegekreuz: Einweihung am 24.09.2000
Am 24.09.2000 wollen wir mit einer kleinen Prozession das' am Dielkopf einsegnen.
Die Prozession soll um 16.00 Uhr an der Kirche ^ e 9' nnen . In der Zwischenzeit gehen immer noch Spenden fürdej 1 ° Unter anderem spendeten die Schwansänger un Spender für diese gute Sache.
Dafür bedanke ich mich. Weitere. Spenden wer ®n
genommen, vielleicht gelingt es uns ja, den ges den zu finanzieren.
FSV Gelbachtaler Sportfreunde e.V.
Am Samstag, 16.09.2000, hat die 1. M f u nns ^ a af U 3 o UhrinS' spiel gegen den SV Windhagen. s p | e | begi ■ ■ ■
Die 2. Mannschaft spielt am Sonntag, 17. Mipf j erer bach. SV Niedererbach. Spielbeginn: 12.30 Uhr
Alte Herren örhstes Freund-,
Am Samstag, 16.09.2000, tragen w |r unser nac^, gegen die Mannschaft aus Heiligenroth aus. Anstoß: 17.30 Uhr. Treffpunkt 17.0 •
Clubhausdienst: Jürgen Pehl (Wiesengrund) un
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