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meinen neU ® n ^,un. Gedacht ist an einen “Abenteuerspiel- e Großen” etw .. Großen zwischen 6 und 16” laden wir für ^Sportpiatz, J j h( , jn das Foyer der Sport- und Kulturhal- ^■ 2 ih Fuch schon einmal überlegen, wie wir das Gelän- ^ Kitnrlich dürft Ihr auch Eure Eltern mitbringen, denn Mütter die gefahrlos Hammer und Säge bedie- Mithilfe bitten.
• wollen wir Au f [= uer Kommen freuen sich:
Der Ortsgemeinderat und die Ortsbürgermeisterin von Holler
Joller ,
■«*3!eKath. Bücherei Hol-
n( jer pfarrheim-Einweihung
J^lanqe darauf gewartet haben,
[Lriich zum Besuch ein. ,
lohten wir gerne neugierig K 0|ß|
tan Sie doch einfach am KoOO ab 13.30 Uhr mal vor- Cökern auf eine Tasse Kaffee und ein Stück Kuchen.
Cp lunqen Leser haben wir uns einiges einfallen lassen. Wir [Tzum Basteln, einer Bücherei-Rallye und zum Bilderbuch- CNatürlich gibt es auch Preise zu gewinnen, dtandder Pfarrgemeinde hat sich bereit erklärt, unser Fest auch -zu unterstützen.
o uns zusammen feiern - wir freuen uns über Ihren Besuch.
|r letzten Monaten dank eines kräftigen Zuschusses der Pfarr- \ -j der Fachstelle sehr viele neue Medien einkaufen konnten, iäudi die Öffnungszeiten erweitert. Ab 19.09.2000 Uhr ist die a^denDienstag, von 16.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
Team
aufführung “Die dumme Augustine” derflohmarkt
15.10.2000
von 14.00 bis 16.00 Uhr Kinderflohmarkt, 16.30 Uhr
Theateraufführung
in der Sporthalle in Holler
(ippe Eltern und Erzieherinnen der Kinder aus der “Villa Kunterbunt”
stlrei, aber über eine Spende würden wir uns freuen. Geträn- rezel werden zum Verkauf angeboten. Der Erlös dient der 3 von Turngeräten, markt:
Kindergarten und Grundschulalter bieten ihre Spielsachen an ihr: 2,00 DM).
cciszum09.10.2000 in der “Villa Kunterbunt”, Tel.: 02602/5041. len freuen sich
rund Kindererzieherinnen der “Villa Kunterbunt”
Nr. 37/2000
pramt St. Margaretha Holler
»amtSt. Margaretha, Holler, Tel.: 3495 st Gemeindereferent:
: '1.15 bis 12.45 Uhr
^1700bis 19.00 Uhr und nach Vereinbarung
ag, Donnerstag, Freitaq,
IN Uhr
Wroistam 25. und 26.09.2000 wegen Fortbildung nicht
ind-Kreis:
M9.09.2000, 9.30 bis 11.00 Uhr Kulturhalle, Holler
Sn! inSChaft Ho,ler " Untershausen
'■ 1 0.2000, startet die Frauengemeinschaft zu einer “Fahrt t atl °nen folgen in Kürze.
F nirnmtab 20.09.2000 Karin Metternich, Tel.: 17657, gerne
Über 900 mal Printzeitungen in Deutschland - und schon viele online im net
Musikverein Holler e.V.
Probe am 15.09.2000
Sch 7 9 n r 9 p r b l nem A " laas werden die Aktiven des Musikvereins gebeten, einzufinden 6 ^ 15 09 - 2000 In vol| ständiger Uniform mit Kopfbedeckung
SV “Fortuna” Holler e.V.
ALTE HERREN
Am Samstag, 16.09.2000, spielen wir um 16.30 Uhr in Neuhäusel. Abfahrt: 15.50 Uhr “Gaststätte Heibel”.
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Stahlhofen
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Print & Net
Besuchen Sie uns unter
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www. wittich.de
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters •
donnerstags. . 13.00 bis 19.00 Uhr
im Bürgermeisterzimmer im Lindensaal Tel.: Lindensaal
(nur während der Sprechstunde).02602/917163
sonst Telefon.02602/5650
Sprechstunde fällt aus
Die Sprechstunde am Donnerstag, 21.09.2000, fällt aus. Ich bitte um Beachtung.
Hubert Diel, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Satzung der Ortsgemeinde Stahlhofen über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen
für die Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach §§ 135 a - 135 c BauGB vom 31.08.2000
Aufgrund von § 135 c Baugesetzbuch i.d.F. der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. IS. 2141) und § 24 der Gemeindeordnung für das Land Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153) hat der Ortsgemeinderat folgende Satzung beschlossen:
§1
Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen
Kostenerstattungsbeträge für die Durchführung von zugeordneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) und dieser Satzung erhoben.
§2
Umfang der erstattungsfähigen Kosten
(1) Erstattungsfähig sind die Kosten für die Durchführung von allen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die nach § 9 Abs. 1 a BauGB zugeordnet sind.
(2) Die Durchführungskosten umfassen die Kosten für
1. den Erwerb und die Freilegung der Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen,
2. die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich ihrer Planung, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege.
Dazu gehört auch der Wert der von der Gemeinde aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen im Zeitraum der Bereitstellung.
(3) Die Ausgestaltung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich deren Durchführungsdauer ergibt sich aus den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Verbindung mit den in der Anlage dargestellten Grundsätzen. Der Bebauungsplan kann im Einzelfall von den in der Anlage beschriebenen Grundsätzen Abweichungen vorsehen. Dies gilt entsprechend für Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB.
§3
Ermittlung der erstattungsfähigen Kosten
Die erstattungsfähigen Kosten werden nach den tatsächlichen Kosten ermittelt.
§ 4
Verteilung der erstattungsfähigen Kosten
Die nach §§.2,3 erstattungsfähigen Kosten werden auf die nach § 9 Abs. 1 a BauGB zugeordneten Grundstücke nach Maßgabe der zulässigen Grundfläche (§ 19 Abs. 2 BauNVO) verteilt. Ist keine zulässige Grundfläche festgesetzt, wird die überbaubare Grundstücksfläche zugrunde öeleqt Für sonstige selbstständige versiegelbare Flächen gilt die versiegelbare Fläche als überbaubare Grundstücksfläche.
§5
Anforderung von Vorauszahlungen
Die Gemeinde kann für Grundstücke, für die eine Kostenerstattungspflicht noch nicht oder nicht in vollem Umfang entstanden ist, Vorauszahlungen his zur Höhe des voraussichtlichen Kostenerstattungsbetrages anfordern, sobald die Grundstücke, auf denen Eingriffe zu erwarten sind, baulich oder ^.»««/Qrhiirh nfinutzt werden dürfen.

