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meinen neU ® n ^,un. Gedacht ist an einenAbenteuerspiel- e Großen etw .. Großen zwischen 6 und 16 laden wir für ^Sportpiatz, J j h( , jn das Foyer der Sport- und Kulturhal- ^ 2 ih Fuch schon einmal überlegen, wie wir das Gelän- ^ Kitnrlich dürft Ihr auch Eure Eltern mitbringen, denn Mütter die gefahrlos Hammer und Säge bedie- Mithilfe bitten.

wollen wir Au f [= uer Kommen freuen sich:

Der Ortsgemeinderat und die Ortsbürgermeisterin von Holler

Joller ,

«*3!eKath. Bücherei Hol-

n( jer pfarrheim-Einweihung

J^lanqe darauf gewartet haben,

[Lriich zum Besuch ein. ,

lohten wir gerne neugierig K 0|ß|

tan Sie doch einfach am KoOO ab 13.30 Uhr mal vor- Cökern auf eine Tasse Kaffee und ein Stück Kuchen.

Cp lunqen Leser haben wir uns einiges einfallen lassen. Wir [Tzum Basteln, einer Bücherei-Rallye und zum Bilderbuch- CNatürlich gibt es auch Preise zu gewinnen, dtandder Pfarrgemeinde hat sich bereit erklärt, unser Fest auch -zu unterstützen.

o uns zusammen feiern - wir freuen uns über Ihren Besuch.

|r letzten Monaten dank eines kräftigen Zuschusses der Pfarr- \ -j der Fachstelle sehr viele neue Medien einkaufen konnten, iäudi die Öffnungszeiten erweitert. Ab 19.09.2000 Uhr ist die a^denDienstag, von 16.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.

Team

aufführungDie dumme Augustine derflohmarkt

15.10.2000

von 14.00 bis 16.00 Uhr Kinderflohmarkt, 16.30 Uhr

Theateraufführung

in der Sporthalle in Holler

(ippe Eltern und Erzieherinnen der Kinder aus derVilla Kunterbunt

stlrei, aber über eine Spende würden wir uns freuen. Geträn- rezel werden zum Verkauf angeboten. Der Erlös dient der 3 von Turngeräten, markt:

Kindergarten und Grundschulalter bieten ihre Spielsachen an ihr: 2,00 DM).

cciszum09.10.2000 in derVilla Kunterbunt, Tel.: 02602/5041. len freuen sich

rund Kindererzieherinnen derVilla Kunterbunt

Nr. 37/2000

pramt St. Margaretha Holler

»amtSt. Margaretha, Holler, Tel.: 3495 st Gemeindereferent:

: '1.15 bis 12.45 Uhr

^1700bis 19.00 Uhr und nach Vereinbarung

ag, Donnerstag, Freitaq,

IN Uhr

Wroistam 25. und 26.09.2000 wegen Fortbildung nicht

ind-Kreis:

M9.09.2000, 9.30 bis 11.00 Uhr Kulturhalle, Holler

Sn! inSChaft Ho,ler " Untershausen

' 1 0.2000, startet die Frauengemeinschaft zu einerFahrt t atl °nen folgen in Kürze.

F nirnmtab 20.09.2000 Karin Metternich, Tel.: 17657, gerne

Über 900 mal Printzeitungen in Deutschland - und schon viele online im net

Musikverein Holler e.V.

Probe am 15.09.2000

Sch 7 9 n r 9 p r b l nem A " laas werden die Aktiven des Musikvereins gebeten, einzufinden 6 ^ 15 09 - 2000 In vol| ständiger Uniform mit Kopfbedeckung

SVFortuna Holler e.V.

ALTE HERREN

Am Samstag, 16.09.2000, spielen wir um 16.30 Uhr in Neuhäusel. Abfahrt: 15.50 UhrGaststätte Heibel.

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Stahlhofen

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Print & Net

Besuchen Sie uns unter

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www. wittich.de

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

donnerstags. . 13.00 bis 19.00 Uhr

im Bürgermeisterzimmer im Lindensaal Tel.: Lindensaal

(nur während der Sprechstunde).02602/917163

sonst Telefon.02602/5650

Sprechstunde fällt aus

Die Sprechstunde am Donnerstag, 21.09.2000, fällt aus. Ich bitte um Beachtung.

Hubert Diel, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Satzung der Ortsgemeinde Stahlhofen über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen

für die Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach §§ 135 a - 135 c BauGB vom 31.08.2000

Aufgrund von § 135 c Baugesetzbuch i.d.F. der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. IS. 2141) und § 24 der Gemeindeordnung für das Land Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153) hat der Ortsgemeinde­rat folgende Satzung beschlossen:

§1

Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen

Kostenerstattungsbeträge für die Durchführung von zugeordneten Aus­gleichs- und Ersatzmaßnahmen werden nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) und dieser Satzung erhoben.

§2

Umfang der erstattungsfähigen Kosten

(1) Erstattungsfähig sind die Kosten für die Durchführung von allen Aus­gleichs- und Ersatzmaßnahmen, die nach § 9 Abs. 1 a BauGB zugeord­net sind.

(2) Die Durchführungskosten umfassen die Kosten für

1. den Erwerb und die Freilegung der Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen,

2. die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich ihrer Planung, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege.

Dazu gehört auch der Wert der von der Gemeinde aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen im Zeitraum der Bereitstellung.

(3) Die Ausgestaltung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ein­schließlich deren Durchführungsdauer ergibt sich aus den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Verbindung mit den in der Anlage dargestellten Grundsätzen. Der Bebauungsplan kann im Einzelfall von den in der Anla­ge beschriebenen Grundsätzen Abweichungen vorsehen. Dies gilt ent­sprechend für Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB.

§3

Ermittlung der erstattungsfähigen Kosten

Die erstattungsfähigen Kosten werden nach den tatsächlichen Kosten ermittelt.

§ 4

Verteilung der erstattungsfähigen Kosten

Die nach §§.2,3 erstattungsfähigen Kosten werden auf die nach § 9 Abs. 1 a BauGB zugeordneten Grundstücke nach Maßgabe der zulässigen Grundfläche (§ 19 Abs. 2 BauNVO) verteilt. Ist keine zulässige Grund­fläche festgesetzt, wird die überbaubare Grundstücksfläche zugrunde öeleqt Für sonstige selbstständige versiegelbare Flächen gilt die versie­gelbare Fläche als überbaubare Grundstücksfläche.

§5

Anforderung von Vorauszahlungen

Die Gemeinde kann für Grundstücke, für die eine Kostenerstattungspflicht noch nicht oder nicht in vollem Umfang entstanden ist, Vorauszahlungen his zur Höhe des voraussichtlichen Kostenerstattungsbetrages anfordern, sobald die Grundstücke, auf denen Eingriffe zu erwarten sind, baulich oder ^.»««/Qrhiirh nfinutzt werden dürfen.