/ „ , or Mu stersatzung der Bundesvereinigung
*ände zur Erhebung von
• trüößn
tungs belT Aus gleichs- und Ersatzmaßnahmen
eimischen Gehölzen, Kräutern
o/Aussaat vo
Finzelbäumen
>A/ a rhstumsbedingungen durch Herstellen der Vege-
6f h DIN 1891 5 und der pflanz 9 rube gemäß DIN 18916 ^^Hochstammbiäumen mit einem Stammumfang der Sor-
r- und Schutz vor Beschädigungen sowie Siche
rnd Entwicklungspflege: 4 Jahre
3 von Gehölzen, freiwachsenden Hecken und
tanger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung
Räumen I Ordnung mit einem Stammumfang der Sor- fiSmen II Ordnung mit einem Stammumfang der Sortie- Pu diL 150/175 cm hoch und zweimal verpflanzten Sträu- K Win der Sortierung 60/80, 80/100 oder 100/150 cm hoch 1 gaum I. Ordnung, 2 Bäume II. Ordnung, 5 Heister und 40
r der Gehölze und Erstellung von Schutzeinrichtungen 4-und Entwicklungspflege: 3 Jahre
standortgerechter Wälder
ästiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung 915
; mit standortgerechten Arten 4 ha, Pflanzen 3- bis 5-jährig, Höhe 80-120 cm «Xi Schutzeinrichtungen ngs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre lgvon Streuobstwiesen
lünstigerWachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung J15
l '5 von Obstbaumhochstämmen und Befestigung der Bäume piein Obstbaum der Sortierung 10/12 ias-Kräutermischung gvon Schutzeinrichtungen ^ngs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre gavon naturnahen Wiesen und Krautsäumen breiiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung [18915
|nWiesengräsern und -kräutern, möglichst aus autochtonem
(tvgs-und Entwicklungspflege: 3 Jahre
mgundRenaturierung von Wasserflächen Ming von Stillgewässern
|irdEinbau bzw. Abfuhr des anstehenden Bodens tag des Untergrundes -'■g standortheimischer Pflanzen kg$-und Entwicklungspflege: 3 Jahre unerung von Still- und Fließgewässern • pd Rückbau von technischen Ufer- und Sohlbefestigungen 9 kr Ufer und Einbau natürlicher Baustoffe unter Berücksich- wiologischer Vorgaben 3standortheimischer Pflanzen ■Mg
^gs-und Entwicklungspflege: 3 Jahre w °9 von baulichen Anlagen ^Nrünung
'" m selbstklimmenden Pflanzen . von Kfetterhilfen und Pflanzung von Schling- und Kletter-
lr ®je2|fd.M
5nung En,wick,un 9spflege: 2 Jahre
J^nung von Dachflächen Ahnung von Dachflächen
^ungündM nt « ICklUn9Spflege: 3 Jahre
felunn h»« ainabfnen zur Grundwasseranreicherung
K st,9terFlächen
‘ ? wasserdu^h! SerUndUrChläSSiger Belä 9 e
6ÄS5T"
lähm enzIrn ntWlCklun9spfle 9 e: 1 Jahr 7ron Grabe rUndWaSSeranreicherun 9
^uvonE'tw'" 1 ^ u,den zur Regenwasserversickerung - r gs- und ässeru ngsgräben, Verschließen von Drainagen
Und Entwicklungspflege: 1 Jahr
______ Nr. 37/2000
5. Maßnahmen zur Extensivierung
5.1 Umwandlung von Acker bzw. intensivem Grünland in Acker- und Grunlandbrache
- Nutzungsaufgabe
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr
5.2 Umwandlung von Acker in Ruderalflur
- ggf. Abtragen und Abtransport des Oberbodens
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr
5.3 Umwandlung von Acker in extensiv genutztes Grünland
- Bodenvorbereitung ggf. Abtragen und Abtransport des Oberbodens
- Einsaat von Wiesengräsem und Kräutern
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre
5.4 Umwandlung von intensivem Grünland in extensiv genutztes Grünland
- Nutzungsreduzierung
- Aushagerung durch Mahd und Verwertung oder Abtransport des Mähguts
- bei Feuchtgrünland Rückbau von Entwässerungsmaßnahmen
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.1999 (GVBI. S. 470) wird auf folgendes hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht wenn,
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
56412 Heilberscheid, 11.09.2000 (S) Braun
Ortsbürgermeister
Tagesausflug des Gern. Chores
Zu dem Tagesausflug des Gern. Chores Waldeslust Heilberscheid am Samstag, 21.10.2000, nach Miltenberg sind noch einige Plätze frei. Interessierte Bürger können sich bei Egon Reichwein, Tel.: 8498, anmelden. Fahrtkostenbeitrag beträgt 20,00 DM.
Nentershausen
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
mittwochs von.17.00 bis 19.00 Uhr
Evtl. Änderungen bitte ich dem Aushang am Bürgermeisteramt zu entnehmen.
Tel. und Fax:.06485/223
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen findet am Donnerstag, 21.09.2000, um 18.00 Uhr im Foyer der Freiherr-vom-Stein- Halle statt.
Tagesordnung:
I. Öffentliche Sitzung
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 13.06.2000 und 21.06.2000 (öffentlicher Teil)
2. Aufstellung des Bebauungsplanes “Im Hasenacker”
3. Aufstellung der Ergänzungssatzung Bergstraße
4. Änderung des Bebauungsplanes “Ortsmitte”
5. Spielplatz Im Strichen”
6. Nutzung der Freiherr-vom-Stein-Halle
7. Standort “Half-Pipe”
8. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen für die Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen der Ortsgemeinde Nentershausen
9. Anordnung und Einleitung des Umlegungsverfahrens “Im Hasenacker”
10. Anschaffung Kfz
II. Verschiedenes
12. Einwohnerfragestunde
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