Wochenblatt VG Montabaur
Freiwillige Feuerwehr Görgeshausen
Am Freitaa 15 09 2000, besuchen die Aktiven und die Alterskameraden äen FeSommers in G,rod Wirtreffen uns um 19.30 Uh, ,n Un.lorm am
Feuerwehrgerätehaus.
Für den Festzug in Girod treffen sich die Aktiven, die Alterskameraden und dfe Jugendfeuerwehr am Sonntag. 17.09,2000, um 13.15 Uhr, eben- c^MQnn/ohrnprätphaus in Uniform.
Großholbach
Sprechstunde
dienstags.
des Ortsbürgermeisters
.von 19.00 bis 20.00 Uhr
Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekannt gegeben. Tel.: 02602/4157, Fax: 02602/917721, Bürgerhaus, Tel.: 02602/
970867.
Die KEVAG informiert:
Mitteilung für unsere Kunden in der Verbandsgemeinde Montabaur und der Ortsgemeinde Großholbach
Zur Durchführung betriebsnotwendiger Arbeiten an unseren Stromversorgungsanlagen wird die Stromversorgung am
Mittwoch, 20.09.2000, in der Zeit von 13.00 bis etwa 15.30 Uhr
unterbrochen.
Wir bitten um Verständnis.
Ihre KEVAG
- Service Center Westerwald -
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach findet am Freitag, 22.09.2000, um 19.30 Uhr im Sitzungsraum des Bürgerhauses statt.
Tagesordnung:
I. Öffentliche Sitzung:
1. Einwohnerfragestunde
2. Genehmigung der Niederschrift vom 30.05.2000 (öffentlicher Teil)
3. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen für die Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen der Ortsgemeinde Großholbach
4. Fierstellen einer Stützmauer im Bereich der Zufahrt zum Neubaugebiet “Kreuzwiese"; Auftragsvergabe
5. Änderung der Straßenbeleuchtung Ecke Hauptstraße/Korngasse
6. Benutzungsgebühren für das Bürgerhaus
7. Verkehrs-und Gestaltungskonzept Ortsdurchfahrt
8. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung:
1. Genehmigung der Niederschrift vom 30.05.2000 (nichtöffentlicher Teil)
2. Vergabeangelegenheit
3. Bauangelegenheiten
4. Grundstücksangelegenheiten
5. Verschiedenes
56412 Großholbach , 11.09.2000 R öther> Ortsbürgermeister
mui. riarrami m.
L/itjiiamgKeu, uroßholbach
Die Wallfahrt aus dem Bistum Limburg nach Schönstadt mit Bischof Franz Kamphaus findet am Sonntag, 24.09.2000, statt. Busfahrgelec he't ist um 8^50 Uhr an der Bushaltestelle Limburger Straße. Anmeldi
| b sTdeM8 U 09 M 2000 miCh ’ Gr0ßh0lbach ’ Tel - 02602/2417. Anmeldeschl
Alte Herren Elsbachtal
Hnrharh 9 pi2? 0, T 18 30 Uh u’ erwarten wir unsere Sportfreui Detlef H ° b h ' Platzaufbau u sw.: Hommrich, Horst und Quirmbac
Am Dienstag, 19.09.2000, um 18.30 Uhr, haben wir ebenfalls ein Hein ch!m Qui n t UnSere Sportkameraden aus Helferskirchen. Platzaufbau: Jo;
Heilte
Sprechstunde des Ortsbürgermeis, er ,
montags. lcr *
im Dorfgemeinschaftshaus, Tel./Fax:
06485/4455
Öffentliche Bekanntmachung
Satzung
der Ortsgemeinde Heilberscheid über di» c* u stattungsbeträgen für die Durchführuna von a , 9v « maßnahmen nach §§ 135 a bis 135 c BalgeseS? h ^
Aufgrund von § 135 c Baugesetzbuch i d F dwnT ^ 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) und § 24 der GpmL Bekan "^ Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBI S m?f!! nil '' 9lii rat folgende Satzung beschlossen: natderOts
§1
Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen
Kostenerstattungsbeträge für die Durchführuna von znn, gleichs- und Ersatzmaßnahmen werden nach den ft* Baugesetzbuches (BauGB) und dieser Satzung erhoben
§2
Umfang der erstattungsfähigen Kosten
(1) Erstattungsfähig sind die Kosten für die Durchführuna mi gleichs- und Ersatzmaßnahmen, die nach § 9 Abs 1 aL net sind.
( 2 ) Die Durchführungskosten umfassen die Kosten für
1. den Erwerb und die Freilegung der Flächen für Aus« Ersatzmaßnahmen,
2. die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich ite| Fertigstellungs- und Entwicklungspflege.
Dazu gehört auch der Wert der von der Gemeinde aus ihrem/i bereitgestellten Flächen im Zeitpunkt der Bereitstellung,
(3) Die Ausgestaltung der Ausgleichs- und Ersatzmanns schließlich deren Durchführungsdauer ergibt sich aus den Fess des Bebauungsplanes in Verbindung mit den in der Anlagea Grundsätzen. Der Bebauungsplan kann im Einzelfall von denrl ge beschriebenen Grundsätzen Abweichungen vorsehen.Diaj sprechend für Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.3BauC
§3
Ermittlung der erstattungsfähigen Kosten
Die erstattungsfähigen Kosten werden nach den I ermittelt.
§4
Verteilung der erstattungsfähigen Kosten
Die nach §§ 2, 3 erstattungsfähigen Kosten werden auf dieii 1 a BauGB zugeordneten Grundstücke nach Maßgabe der - Grundfläche (§ 19 Abs. 2 BauNVO) verteilt. Ist keine « fläche festgesetzt, wird die überbaubare Grundstücks! a_ gelegt. Für sonstige selbständige versiegelbare Flacheng» gelbare Fläche als überbaubare Grundstücksfläche.
§5
Anforderung von Vorauszahlungen
Die Gemeinde kann für Grundstücke, für die eine I^°fi el l2 noch nicht oder nicht in vollem Umfang entstanden isi vo bis zur Höhe des voraussichtlichen Kostenersij 9 Ja sobald die Grundstücke, auf denen Eingriffe zu erw gewerblich genutzt werden dürfen.
§6
Fälligkeit des Kostenerstattungsbetrages ^
Der Kostenerstattungsbetrag wird einen Monat nac Anforderung fällig.
§7
Ablösung löstwe#
Der Kostenerstattungsbetrag kann auf Höhe des zu
sebetrag bemißt sich nach der voraussich den endgültigen Erstattungsbetrages.
§8
In-Kraft-Treten
Die
Uran-treten hQn Rekannt^
Satzung tritt am Tage nach der öffentlic
Heilberscheid, 11.09.2000

