Einzelbild herunterladen

Wochenblatt VG Montabaur

Freiwillige Feuerwehr Görgeshausen

Am Freitaa 15 09 2000, besuchen die Aktiven und die Alterskameraden äen FeSommers in G,rod Wirtreffen uns um 19.30 Uh, ,n Un.lorm am

Feuerwehrgerätehaus.

Für den Festzug in Girod treffen sich die Aktiven, die Alterskameraden und dfe Jugendfeuerwehr am Sonntag. 17.09,2000, um 13.15 Uhr, eben- c^MQnn/ohrnprätphaus in Uniform.

Großholbach

Sprechstunde

dienstags.

des Ortsbürgermeisters

.von 19.00 bis 20.00 Uhr

Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekannt gege­ben. Tel.: 02602/4157, Fax: 02602/917721, Bürgerhaus, Tel.: 02602/

970867.

Die KEVAG informiert:

Mitteilung für unsere Kunden in der Verbandsgemeinde Monta­baur und der Ortsgemeinde Großholbach

Zur Durchführung betriebsnotwendiger Arbeiten an unseren Strom­versorgungsanlagen wird die Stromversorgung am

Mittwoch, 20.09.2000, in der Zeit von 13.00 bis etwa 15.30 Uhr

unterbrochen.

Wir bitten um Verständnis.

Ihre KEVAG

- Service Center Westerwald -

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach findet am Frei­tag, 22.09.2000, um 19.30 Uhr im Sitzungsraum des Bürgerhauses statt.

Tagesordnung:

I. Öffentliche Sitzung:

1. Einwohnerfragestunde

2. Genehmigung der Niederschrift vom 30.05.2000 (öffentlicher Teil)

3. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen für die Durch­führung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen der Ortsgemeinde Großholbach

4. Fierstellen einer Stützmauer im Bereich der Zufahrt zum Neubau­gebietKreuzwiese"; Auftragsvergabe

5. Änderung der Straßenbeleuchtung Ecke Hauptstraße/Korngasse

6. Benutzungsgebühren für das Bürgerhaus

7. Verkehrs-und Gestaltungskonzept Ortsdurchfahrt

8. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung:

1. Genehmigung der Niederschrift vom 30.05.2000 (nichtöffentlicher Teil)

2. Vergabeangelegenheit

3. Bauangelegenheiten

4. Grundstücksangelegenheiten

5. Verschiedenes

56412 Großholbach , 11.09.2000 R öther> Ortsbürgermeister

mui. riarrami m.

L/itjiiamgKeu, uroßholbach

Die Wallfahrt aus dem Bistum Limburg nach Schönstadt mit Bischof Franz Kamphaus findet am Sonntag, 24.09.2000, statt. Busfahrgelec he't ist um 8^50 Uhr an der Bushaltestelle Limburger Straße. Anmeldi

| b sTdeM8 U 09 M 2000 miCh Gr0ßh0lbach Tel - 02602/2417. Anmeldeschl

Alte Herren Elsbachtal

Hnrharh 9 pi2? 0, T 18 30 Uh u erwarten wir unsere Sportfreui Detlef H ° b h ' Platzaufbau u sw.: Hommrich, Horst und Quirmbac

Am Dienstag, 19.09.2000, um 18.30 Uhr, haben wir ebenfalls ein Hein ch!m Qui n t UnSere Sportkameraden aus Helferskirchen. Platzaufbau: Jo;

Heilte

Sprechstunde des Ortsbürgermeis, er ,

montags. lcr *

im Dorfgemeinschaftshaus, Tel./Fax:

06485/4455

Öffentliche Bekanntmachung

Satzung

der Ortsgemeinde Heilberscheid über di» c* u stattungsbeträgen für die Durchführuna von a , 9v « maßnahmen nach §§ 135 a bis 135 c BalgeseS? h ^

Aufgrund von § 135 c Baugesetzbuch i d F dwnT ^ 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) und § 24 der GpmL Bekan "^ Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBI S m?f!! nil '' 9lii rat folgende Satzung beschlossen: natderOts

§1

Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen

Kostenerstattungsbeträge für die Durchführuna von znn, gleichs- und Ersatzmaßnahmen werden nach den ft* Baugesetzbuches (BauGB) und dieser Satzung erhoben

§2

Umfang der erstattungsfähigen Kosten

(1) Erstattungsfähig sind die Kosten für die Durchführuna mi gleichs- und Ersatzmaßnahmen, die nach § 9 Abs 1 aL net sind.

( 2 ) Die Durchführungskosten umfassen die Kosten für

1. den Erwerb und die Freilegung der Flächen für Aus« Ersatzmaßnahmen,

2. die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich ite| Fertigstellungs- und Entwicklungspflege.

Dazu gehört auch der Wert der von der Gemeinde aus ihrem/i bereitgestellten Flächen im Zeitpunkt der Bereitstellung,

(3) Die Ausgestaltung der Ausgleichs- und Ersatzmanns schließlich deren Durchführungsdauer ergibt sich aus den Fess des Bebauungsplanes in Verbindung mit den in der Anlagea Grundsätzen. Der Bebauungsplan kann im Einzelfall von denrl ge beschriebenen Grundsätzen Abweichungen vorsehen.Diaj sprechend für Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.3BauC

§3

Ermittlung der erstattungsfähigen Kosten

Die erstattungsfähigen Kosten werden nach den I ermittelt.

§4

Verteilung der erstattungsfähigen Kosten

Die nach §§ 2, 3 erstattungsfähigen Kosten werden auf dieii 1 a BauGB zugeordneten Grundstücke nach Maßgabe der - Grundfläche (§ 19 Abs. 2 BauNVO) verteilt. Ist keine « fläche festgesetzt, wird die überbaubare Grundstücks! a_ gelegt. Für sonstige selbständige versiegelbare Flacheng» gelbare Fläche als überbaubare Grundstücksfläche.

§5

Anforderung von Vorauszahlungen

Die Gemeinde kann für Grundstücke, für die eine I^°fi el l2 noch nicht oder nicht in vollem Umfang entstanden isi vo bis zur Höhe des voraussichtlichen Kostenersij 9 Ja sobald die Grundstücke, auf denen Eingriffe zu erw gewerblich genutzt werden dürfen.

§6

Fälligkeit des Kostenerstattungsbetrages ^

Der Kostenerstattungsbetrag wird einen Monat nac Anforderung fällig.

§7

Ablösung löstwe#

Der Kostenerstattungsbetrag kann auf Höhe des zu

sebetrag bemißt sich nach der voraussich den endgültigen Erstattungsbetrages.

§8

In-Kraft-Treten

Die

Uran-treten hQn Rekannt^

Satzung tritt am Tage nach der öffentlic

Heilberscheid, 11.09.2000