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Wochenblatt VG Montabaur

1.2 Anpflanzung von Gehölzen, freiwachsenden Hecken und

fung^nstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung

0 Anpflanzung von Bäumen I. Ordnung mit einem Stammumfang der^Sor­tierung 18/20 Bäumen II. Ordnung mit einem Stammumfang der Sortie- mnn i fi/18 Heistern 150/175 cm hoch und zweimal verpflanzten Strau­bem ,e nach Art in der Sortierung 60/80. 80/100 oder 100/150 cm hoch . Ja 100 qm je 1 Baum I. Ordnung, 2 Bäume II. Ordnung, 5 Heister und 40 Sträucher

- Verankerung der Gehölze und Erstellung von Schutzeinrichtungen

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre

1 3 Anlage standortgerechter Wälder

- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915

- Aufforstung mit standortgerechten Arten

- 3.500 Stück je ha, Pflanzen 3- bis 5-jährig, Höhe 80-120 cm

- Erstellung von Schutzeinrichtungen

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre

1.4 Schaffung von Streuobstwiesen

- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915

- Anpflanzung von Obstbaumhochstämmen und Befestigung der Bäume

- je 100 qm ein Obstbaum der Sortierung 10/12

- Einsaat Gras-/Kräutermischung

- Erstellung von Schutzeinrichtungen

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre

1.5 Anlage von naturnahen Wiesen und Krautsäumen

- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915

- Einsaat von Wiesengräsern und -kräutern, möglichst aus autochtonem Saatgut

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre

2. Schaffung und Renaturierung von Wasserflächen

2.1 Herstellung von Stillgewässern

- Aushub und Einbau bzw. Abfuhr des anstehenden Bodens

- ggf. Abdichtung des Untergrundes

- Anpflanzung standortheimischer Pflanzen

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre

2.2 Renaturierung von Still- und Fließgewässern

- Offenlegung und Rückbau von technischen Ufer- und Sohlbefestigungen

- Gestaltung der Ufer und Einbau natürlicher Baustoffe unter Berücksich­tigung ingenieurbiologischer Vorgaben

- Anpflanzung standortheimischer Pflanzen

- Entschlammung

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre

3. Begrünung von baulichen Anlagen

3.1 Fassadenbegrünung

- Anpflanzung von selbstklimmenden Pflanzen

- Anbringung von Kletterhilfen und Pflanzung von Schling- und Kletter­pflanzen

- eine Pflanze je 2 lfd. M

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 2 Jahre

3.2 Dachbegrünung

- intensive Begrünung von Dachflächen

- extensive Begrünung von Dachflächen

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre

4. Entsiegelung und Maßnahmen zur Grundwasseranreicherung

4.1 Entsiegelung befestigter Flächen

- Ausbau und Abfuhr wasserundurchlässiger Beläge

- Aufreißen wasserdurchlässiger Unterbauschichten

- Einbau wasserdurchlässiger Deckschichten

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr

4.2 Maßnahmen zur Grundwasseranreicherung

- Schaffung von Gräben und Mulden zur Regenwasserversickerung

- Rückbau/Anstau von Entwässerungsgräben, Verschließen von Drainagen

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr

5. Maßnahmen zur Extensivierung

5.1 Umwandlung von Acker bzw. intensivem Grünland in Acker- und Grunlandbrache

- Nutzungsaufgabe

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr

5.2 Umwandlung von Acker in Ruderalflur

- ggf. Abtragen und Abtransport des Oberbodens

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr

5.3 Umwandlung von Acker in extensiv genutztes Grünland

- Bodenvorbereitung ggf. Abtragen und Abtransport des Oberbodens

- Einsaat von Wiesengräsern und Kräutern

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege- 5 Jahre

Gr 4 ünlTn W d andlUn9 V ° n intensivem Gr ünland in extensiv genutztes

- Nutzungsreduzierung

g^shagerung durch Mahd und Verwertung oder Abtransport des Mäh-

- bei Feuchtgrünland Rückbau von Entwässerungsmaßnahmen

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre

Hinweis Gemeindeordnung von Rheinb,

von. 31.01.1994 (GVH. S. 153U&,,;

Äz ^22-1 2 - 1999 (Gm S - 470 ' wW «%äf,

cot7iinaen die unter Verletzung von Verfahrens- ofe/W, H'Sses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein J Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande^

?' eS ^Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sia».\ 1 ' minuna die Ausfertigung oder die BekanntmachJ-p verletzt worden sind, oder

v ® Ahiauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde d 2 - c?Indet Oder jemand die Verletzung der Verfahrens-^

Triften gegenüber der Verbandsgemeindeve^J s . c j! ' ai, er -p|atz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichn Erhaltes der die Verletzung begründen soll, geltem

S 03092000

hese rl

Ortsi

Einsicht schützt vor Bußgeld

ln den vergangenen Wochen wurde ich wiederholt B einiger Fahrzeughalter in verschiedenen Straße nb ere£ * Daher appelliere ich heute nochmals an die Vernunft und E,n3 fenen, ihre Fahrzeuge weder in Kurven- und Einmündung auf dem Gehweg abzustellen. Auch in das Parken indeS ten Bereichen dort verkehrswidrig, wo keine ParkplätzeauL Es sollte sich jeder vor Augen halten, dass verkehrswkfel ten andere Verkehrsteilnehmer behindert oder qefährdeLl unter Umständen wertvolle Zeit für Rettungsfahrzeuge beS Sollte es hier zu keiner positiven Änderung kommen mH nungsamt zur verstärkten Kontrolle des ruhenden Verkete-v Abendstunden - einschreiten.

Helmut Marx, Ortsä

Augst Nr. 10 erschienen

ln den vergangenen Wochen ist das Heft Nr. 10 aus derS Die Augst erschienen.

Auch mit dieser Ausgabe ist es dem Herausgeber wiedergeiir ster Geschichte und Geschichten in lesenswerter Form tat Sie können die Ausgabe Nr. 10 zum Preis von 12,00 DM» Dienstsunden in der Gemeindeverwaltung erwerben.

Wie Sie vielleicht schon erfahren haben, ist dies vorläufigdeel öffentlichung in dieser Reihe.

Im Übrigen darf ich darauf hinweisen, dass auch noch eines Anzahl der Ausgaben 8 und 9 vorrätig sind.

Wer also seine Schriftenreihe vervollständigen möchte,solteä noch fehlenden Ausgaben umgehend sichern.

Helmut Marx, Ortsä

Endlich ist es wieder soweit!

2. Only-for-Kids-Basar in Kadenbach

Was gibts? Alles rund ums Kind Wann? Samstag, 16.09.2000, von 14.00 Uhr bis 16.30Uhr Wo? Kath. Kindergarten Kadenbach Kaffee und Kuchen stehen bereit. Für die Kids gibt es eines Videoecke

Nähere Infos auch für Anbieter: Jutta Gebhardt, Tel 0262M3j Keul, Tel. 02620/15398, Manuela Wolf, Tel. 0262 U/i<ur.

Kolpingfamilie Kadenbach

Aktion Entwicklungshilfe Brillen gesucht .

Gebrauchte Brillen sammelt zur Zeit die Kolping am' ^ selben werden für Kolpingprojekte in Bolivien, verwendet und entsprechend weitergeleitet.

Aktion Mülltonne yipiien Mitle |nl,

Entwicklungshilfe muss nicht unbedingt aus fina n 0 | D j nq ian* ! Es gibt viele Möglichkeiten, die Arbeit der o.g. stützen.

Briefmarken . etc z ß.

Bundesrepublik Deutschland, Europäische n 0 St k a rtefJ Zeichen, Automatenbriefmarken, Ersttagso l<| e insamnrilu'* blocks, Kleinbögen, Alben, Einsteckbucherund

Korken von Weinflaschen Telefonkarten (gebraucht)

Ein ganz großer Renner; sehr gut verwert . n : tl öflichu (,|, l Damit wir in Ihrem Namen helfen können, bit I

Stützung. .. . onh ach z.Hd-'SJj!

Senden Sie bitte alles an: KolpingfamHie a j e iefon 02^1 sen, Westerwaldstraße 12, 56337 Kad 37 Kad^jl an Helmut Stotz, Westerwaldstraße ^-Stein-S^ | 02620/628, oder an Alois Weisbrod, Freine Kadenbach, Telefon 02620/8498.

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