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Wochenblatt VG Montabaur

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4 Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das

Haushaltsjahr 1999 _ . . .

5. Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ortsgemeinde

Eitelborn in den Jahren 1996 - 1999

6. Abschluss einer Vereinbarung zur Bildung einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft

7. Nachwahl von Mitgliedern und Stellvertretern für den Hallen- und Stadionausschuss

8. verkehrsberuhigende Maßnahmen im Bereich des Kinderspielplat­zes “Auf der Wilhelmshöhe"; Antrag des Herrn Lothar Bonn, Bie­nengarten 2 a. Eitelborn

9. Herstellung eines Rad- und Gehweges

10. Aufstellung des Bebauungsplanes “Hinterfeld”

11. Beschluss über die Einleitung des Umlegungsverfahrens “Hinterfeld”

12. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen für die Durch­führung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen der Ortsgemeinde Eitelborn

13. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

14. Verschiedenes

15. Einwohnerfragestunde II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Bauangelegenheit

2. Steuerangelegenheit

3. Bauangelegenheit

4. Bauangelegenheit/en - vorsorglich -

5. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

6. Verschiedenes 56337 Eitelborn. 11.09.2000 Hinweis auf Fraktionssitzungen:

FWG ßlath: Montag, 11.09.2000,19.00 Uhr, Sitzungssaal Gemeindehaus SPD- Fraktion: Dienstag, 12.09.2000, 19.30 Uhr, Sitzungssaal Gemein­dehaus

CDU-Fraktion: Dienstag, 12.09.2000. 19.30 Uhr, kleines Besprechungs­zimmer

Öffentliche Bekanntmachung

Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Verkehrsanlage “Unter dem Dorf’ in Eitelborn

Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG - in der Fassung vom 01.08.1977 werden die nachfolgenden Ver­kehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) gemäß Beschluss des Ortsge­meinderates Eitelborn vom 15.06.2000 dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Bezeichnung: verlaufend von - bis

Unter dem Dorf, Parzelle 445/4: Einmündung Wiesenweg bis Kellerweg Als Tag der Verkehrsübergabe gilt der 01.07.2000.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntga­be Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5 6410 Mon­tabaur, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Eitelborn. 07.09 . 2000 __ Blath, Ortsbürgermeister

Blath, Ortsbürgermeister

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Öffentliche Bekanntmachung

Widmung von Verkehrsflächen im Berich der Verkehrsanlage Zur Wasser” in Eit^

Oemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetz esfe wate - LStrG - in der Fassung vom 01.08.1977^2

ripn Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) gemäße Ortsgemeinderates Eitelborn vom 15.06.2000 demöffe« newidmet.

Bezeichnung: verlaufend von-bis

Zur Wässer, Parzellen: Flur 7, Nr. 434 +Flur 5, Nr. 14311 .,

Unterdorfstraße

Als Tag der Verkehrsübergabe gilt der 01.07.2000.

Rechtsbehelfsbelehrung:

r on diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats« hP Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch istfe !mp?nd1verwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-P ?Sr schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

etelborn, 07.09.2000 ». 0 ®

3 . großes Oktoberfest

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HaL 3 statt°niJ^ kt0 t be ? est findet am Samstag, 21.10.2000 ,«< den und L f s ® rt,acher Musikanten konnten wieder >r.j

Oldies wprrJl en fu ''Wiesenstimmung sorgen. Aber auch dt'' zen können auf lbre kosten kommen und bis in die Morgen Wir wollen öi? en ~ auch da fürsind die Lasterbacher Musikant baverisrhan c 11 P äs,en wieder mit original bayerischem I® sich fn'ihn® s P ei sen einen unvergesslichen Abend bereite

am RpmJtÜ nU on ine K ar te für diesen Abend. Der Kartemorvtf DM 29 - 09 -20°0. Der Eintrittspreis beträgt im

nen wifih der u Aben dkasse 13,00 DM. Bei Gruppen ab 15 & nen wir Ihnen bei Bedarf Tische reservieren.

Neuhän,i? n , Sinc ? erha,t,l ' ch bei: Ela’s Lädchen, EitelbomMj stan^m f Haar studlo Rosenbach, Tel. 2201 , sowW

siändsmitghedern.

npr k’tT ihrer . Eintrittskarte unterstützen Sie die am*- ape n"i V 3! Svereins und damit die Finanzierung des ftöF yes. uer EKV wünscht allen Gästen des Oktoberfestes

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