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Wochenblatt VG Montabaur ^ -

4. Entsiegelung und Maßnahmen zur Grundwasseranreicherung

4.1 Entsiegelung befestigter Flächen

- Ausbau und Abfuhr wasserundurchlässiger Belage

- Aufreißen wasserdurchlässiger Unterbauschichten

- Einbau wasserdurchlässiger Deckschichten

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege. 1 Jahr

4 2 Maßnahmen zur Grundwasseranreicherung

- Schaffung von Gräben und Mulden zur Regenwasserversickerung

- Ruckbau/Anstau von Entwässerungsgräben, Verschließen von Drainagen

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr

5. Maßnahmen zur Extensivierung .

5.1 Umwandlung von Acker bzw. intensivem Grünland in Acker- und Grünlandbrache

- Nutzungsaufgabe

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr

5.2 Umwandlung von Acker in Ruderalflur

- ggf. Abtragen und Abtransport des Oberbodens

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr

5.3 Umwandlung von Acker in extensiv genutztes Grünland

- Bodenvorbereitung ggf. Abtragen und Abtransport des Oberbodens

- Einsaat von Wiesengräsern und Kräutern

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre

5.4 Umwandlung von intensivem Grünland in extensiv genutztes Grünland

- Nutzungsreduzierung

- Aushagerung durch Mahd und Verwertung oder Abtransport des Mähguts

- bei Feuchtgrünland Rückbau von Entwässerungsmaßnahmen

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.1999 (GVBI. S. 470) wird auf folgendes hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht wenn.

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean­standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor- schritten gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach­verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.

Fiat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

56412 Görgeshausen, 30.08.2000 (DS> Burkard, Ortsbürgermeister

SV Grün-Weiß Görgeshausen

ALTE HERREN

Am 09.09.2000 spielen wir um 17.45 Uhr in Stahlhofen gegen die Alten Flerren Ettersdorf.

Unser nächstes Heimspiel am 16.09.2000 ist auf Mittwoch, 13.09.2000 19.00 Uhr, vorverlegt.

Das Spiel am 23.09.2000 gegen die Alten Herren aus Niederelbert muss aus Termingründen ausfallen.

Bitte die o.a. Terminänderungen beachten.

Großholbach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

tT a9S w . . 19 00 bis 20.00 Uhr

ben e TeP^ 0260 ^Ti e 57 ^F 3 Y^r^Rno^Q?- 7 am Bür 9 e ^eisteramt bekannt gege-

602/4157, Fax. 02602/917721, Bürgerhaus, Tel.: 02602/970867.

Dieter-Eilts-Grätsch-Club

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Alte Herren Eisbachtal

freunden in Girod. Um 8 45 Uhr spielen wir bei unseren Sport-

We/fte,

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m Dorfgemeinschaftshaus, Tel./FaFOeiägT 11 '

Bericht über die Sitzunq des rw Heilberscheid vom 24 . 08.2000 " 9emei

Aufstellung des BebauungsplanesIm

Die Ortsgemeinde Heilberscheid hat sich daS^" hende WohnbaugebietIm Neuroth um

ungsplanes "Im Neuroth II" in dir FormTu 'StSl in der Sitzung Vorgelegen hat. Der BebauunSsnÄ

Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, um

zeitig Gelegenheit zur Einsichtnahme und StellunanE® Verwaltung wurde beauftragt, gern. § 4 Abs TbSS Beteiligung der Träger öffentlicher Belange einzuleta?

7 BauGB dulctigeführt* V ° rgeZ09e " e "**-«? Änderung des BebauungsplanesOrtslage

Die Änderung des BebauungsplanesOrtslage erfolat=- vereinfachten Verfahren gern. § 13 BauGB, dadieGii- nung durch die vorliegende Änderung nicht berührt weidal

Nr. 1 BauGB wurde auf die vorgezogene Bürgerbeteiligri

1 BauGB verzichtet. Das Verfahren begann gern §13^' Abs. 2 BauGB mit der Offenlage und darüber hinaus «3 öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahmeinne-^ von einem Monat gegeben.

In der Zeit vom 22.05. bis 21.06.2000 wurden sodann-i*: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung-dieft das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Bela i so dass nunmehr der Satzungsbeschluss anstand.

Da im Rahmen der Offenlage gern. §§ 3 Abs. 2,13NuEi von den Bürgen noch von den Trägern öffentlicher Belast vorgebracht wurden, entfiel die Beschlussfassung hietite: meinderat stimmte dem Entwurf zur Änderung des Bsta! Ortslage zu, wie er dem Ortsgemeinderat in derSitzuogw Gleichzeitig beschloss er die Änderung des Bebauungsp^et einschließlich der textlichen und zeichnerischen Festsesi? zung gern, den §§ 10 Abs. 1 BauGB, 24 GemO. Anlagen! die Begründung zum Bebauungsplan.

Beratung und Beschlussfassung über die Änderung* über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgenßrl führung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmendertr Heilberscheid

Durch das Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 wurdet

Planungs- und Naturschutzrecht neu geregelt. Die 0 * desnaturschutzgesetz enthaltenen Regelungen wurden £ buch übertragen. Dies hat zur Folge, dass für die kos* gemeindlichen Satzungen geändert werden müssen. Der Ortsgemeinderat beschloss die Satzung überjfi 1 Kostenerstattungsbeträgen für die Durchführung v Ersatzmaßnahmen der Ortsgemeinde Heilberscne Die Satzung wird in einer der nächsten Ausgaben oes öffentlich bekannt gemacht und tritt am Tage Bekanntmachung in Kraft. . . y,

Vergabe der Sanierungsarbeiten an der Frie Der Auftrag für die Fensterarbeiten und Bleivergas halle wurde gemäß vorliegendem Angebot en

Informationsabend für eine Eltern-Kin^ in Nomborn und Heilberscheid ^

- Sie haben Kinder im Alter von ca. 6 Monaten»

und sind auf der Suche nach Kontakt zu M altrigen Kindern, w seun d(r

- Sie suchen neue Spielanregungen für zu

Kindern gemeinsamspielen lernen ^mmen,s

Sie möchten aus den eigenen -vier Wanden Ko»» nenKaffeeklatsch, . m

dann sind Sie herzlich eingeladenzu ^ 20.09.2000 um 20.00 Uhr im Gemeinde js,

An dem Abend haben Sie die Möghch ® en .Weite'SÜT sehe an eine Eltern-Kind-Gruppe zu b ^ Konzept der Eltern-Kind-Gruppen wi s jsjerts irKJ,v dungsstätte Westerwald/Rhein-Lahn 9

Referentin: Anja Born, Nentershausen ^ Nähere Auskünfte: Jutta Ortseifen,