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ünC nhen und Auftritte
!sang q 2000 20.00 Uhr, halten wir die nächste Probe.
*stag- l4 09 ^ mmer sauftritt bei der freiwilligen Feuerwehr vor-
^ Abwesenheit aller Sänger erwünscht.
,inen ' h o Izähliges Erscheinen wird daher gebeten.
p* 65 nonno Kommers bei der Freiwilligen Feuerwehr Girod
c 1 5 °2 treffen wir uns um 18.00 Uhr im Bürgerhaus in
16 09 T; innen Anschließend fahren wir nach Heiligenroth Ansmye"- ^
r r:ert releqenheit zusammen mit dem MGV “Cäcilia” f *, d ®rXraemeinschaft auf, da unser Chorleiter an diesem 18 er aS l Trntzdem ist die Anwesenheit aller Sänger, auch aus ^Ser dem Jubiläumsverein, gewünscht.
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ing sowie G vom 15. b fochenbte “Bayensc 1 -"; 000. Neben: ekannter G nshaxenr ,J g usindimfcq ) DM/Slückcü dieKOcheSsq
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a Bekanntmachung
fig der Ortsgemeinde Görgeshausen
ieErhebung von Kostenerstattungsbeträgen für die Durch- nwn Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach §§ 135 a -135 c ^zbuch vom 30.08.2000
dwn§ 135 c Baugesetzbuch i.d.F. der Bekanntmachung vom ^7(BGBl. IS. 2141) und § 24 der Gemeindeordnung für das Land >Pfalz vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153) hat der Ortsgemeinde- = Satzung beschlossen:
üg von Kostenerstattungsbeträgen
tattungsbeträge für die Durchführung von zugeordneten Aus- I Ersatzmaßnahmen werden nach den Bestimmungen des buches (BauGB) und dieser Satzung erhoben.
gder erstattungsfähigen Kosten
lungsfähig sind die Kosten für die Durchführung von allen Aus- 1 Ersatzmaßnahmen, die nach § 9 Abs. 1 a BauGB zugeord-
hführungskosten umfassen die Kosten für ^Erwerb und die Freilegung der Flächen für Ausgleichs- und Tlzmaßnahmen,
pe Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich ihrer Pla- (Sgstellungs- und Entwicklungspflege.
ptauch der Wert der von der Gemeinde aus ihrem Vermögen Teilten Flächen im Zeitraum der Bereitstellung.
Ausgestaltung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ein- pideren Durchführungsdauer ergibt sich aus den Festsetzungen pwngsplanes in Verbindung mit den in der Anlage dargestellten p Der Bebauungsplan kann im Einzelfall von den in der Anla- IJKMnen Grundsätzen Abweichungen vorsehen. Dies gilt ent- r™Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB.
jvg der erstattungsfähigen Kosten
ngsfähigen Kosten werden nach den tatsächlichen Kosten
S d 2 er . erstat,un 9 sf ähi gen Kosten
IGb ;nnpn S Z ttl Z^ s ^'9 en Kosten werden auf die nach § 9 Abs h che (Siqak 6n Grundstücke nach Maßgabe der zulässiger sigesetzt 2BauNVO) verteilt. Ist keine zulässige Grund- ürsonstinp T dieüberbaubare Grundstücksfläche zugrunde iächeaknku ® ncli 9 e versiegelbare Flächen gilt die versie- 6 als uberb aubare Grundstücksfläche.
5 nVoraus «hlungen
'^ernichnn^ 1 ^'^ ndstücke > für die eine Kostenerstattungspflicht ^desvoraimc - 3 k r 0 Umfan 9 entstanden ist, Vorauszahlungen Grundstück? S ' C f Cben ^ ostenerst attungsbetrages anfordern, 'öenutzt w Q r^ au denen Eingriffe zu erwarten sind, baulich oder werden dürfen.
' Pner statturr n ^, rStattUn ® sbetra 9 es
3 fällig e * ra 9 w ' r d einen Monat nach Bekanntgabe der
_ Nr. 36/2000
§7
Ablösung
c<fh ^ oste / 1ers ^ attun 9 s betrag kann auf Antrag abgelöst werden. Der Ablö- betrag bemisst sich nach der voraussichtlichen Höhe des zu erwartenden endgültigen Erstattungsbetrages.
§ 8
In-Kraft-Treten
Die Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Görgeshausen, 30.08.2000 (DS) Burkard
Ortsgemeinde Görgeshausen Ortsbürgermeister
Anlage zu § 2 Abs. 3 der Mustersatzung der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen
Grundsätze für die_Au sqestaltun a von Ausaleichs- und Ersatzmaßnah- men ~ ’
1. Anpflanzung/Aussaat von standortheimischen Gehölzen, Kräutern und Gräsern
1.1 Anpflanzung von Einzelbäumen
- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Herstellen der Vegetationstragschicht nach DIN 18915 und der Pflanzgrube gemäß DIN 18916
- Anpflanzung von Hochstammbäumen mit einem Stammumfang der Sortierung 18/20
- Verankerung der Bäume und Schutz vor Beschädigungen sowie Sicherung der Baumscheibe
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 4 Jahre
1.2 Anpflanzung von Gehölzen, freiwachsenden Hecken und Waldmänteln
- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915
- Anpflanzung von Bäumen I. Ordnung mit einem Stammumfang der Sortierung 18/20, Bäumen II. Ordnung mit einem Stammumfang der Sortierung 16/18, Heistern 150/175 cm hoch und zweimal verpflanzten Sträu- chern je nach Art in der Sortierung 60/80, 80/100 oder 100/150 cm hoch -je 100 qm je 1 Baum I. Ordnung, 2 Bäume II. Ordnung, 5 Heister und 40 Sträucher
- Verankerung der Gehölze und Erstellung von Schutzeinrichtungen
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre
1.3 Anlage standortgerechter Wälder
- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915
- Aufforstung mit standortgerechten Arten
- 3.500 Stück je ha, Pflanzen 3- bis 5-jährig, Höhe 80-120 cm
- Erstellung von Schutzeinrichtungen
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre
1.4 Schaffung von Streuobstwiesen
- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915
- Anpflanzung von Obstbaumhochstämmen und Befestigung der Bäume
- je 100 qm ein Obstbaum der Sortierung 10/12
- Einsaat Gras-/Kräutermischung
- Erstellung von Schutzeinrichtungen
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre
1.5 Anlage von naturnahen Wiesen und Krautsäumen
- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915
- Einsaat von Wiesengräsern und -kräutern, möglichst aus autochtonem Saatgut
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre
2. Schaffung und Renaturierung von Wasserflächen
2.1 Herstellung von Stillgewässern
- Aushub und Einbau bzw. Abfuhr des anstehenden Bodens
- ggf. Abdichtung des Untergrundes
- Anpflanzung standortheimischer Pflanzen
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre
2.2 Renaturierung von Still- und Fließgewässern
- Offenlegung und Rückbau von technischen Ufer- und Sohlbefestigungen
- Gestaltung der Ufer und Einbau natürlicher Baustoffe unter Berücksichtigung ingenieurbiologischer Vorgaben
- Anpflanzung standortheimischer Pflanzen
- Entschlammung
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre 3.. Begrünung von baulichen Anlagen
3.1 Fassadenbegrünung
- Anpflanzung von selbstklimmenden Pflanzen
- Anbringung von Kletterhilfen und Pflanzung von Schling- und Kletterpflanzen
- eine Pflanze je 2 lfd. M
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 2 Jahre
3.2 Dachbegrünung
- intensive Begrünung von Dachflächen
- extensive Begrünung von Dachflächen
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre

