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ünC nhen und Auftritte

!sang q 2000 20.00 Uhr, halten wir die nächste Probe.

*stag- l4 09 ^ mmer sauftritt bei der freiwilligen Feuerwehr vor-

^ Abwesenheit aller Sänger erwünscht.

,inen ' h o Izähliges Erscheinen wird daher gebeten.

p* 65 nonno Kommers bei der Freiwilligen Feuerwehr Girod

c 1 5 °2 treffen wir uns um 18.00 Uhr im Bürgerhaus in

16 09 T; innen Anschließend fahren wir nach Heiligenroth Ansmye"- ^

r r:ert releqenheit zusammen mit dem MGVCäcilia f *, d ®rXraemeinschaft auf, da unser Chorleiter an diesem 18 er aS l Trntzdem ist die Anwesenheit aller Sänger, auch aus ^Ser dem Jubiläumsverein, gewünscht.

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ing sowie G vom 15. b fochenbte Bayensc 1 -"; 000. Neben: ekannter G nshaxenr ,J g usindimfcq ) DM/Slückcü dieKOcheSsq

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.vornan» 13 .von 18.00 bis 19.00 Uhr

. VOn T !5Mr werden durch Aushang am Rathaus bekannt gegeben.

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3 nde statt 5.30 Uhr ü-

30 Uhr in K

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a Bekanntmachung

fig der Ortsgemeinde Görgeshausen

ieErhebung von Kostenerstattungsbeträgen für die Durch- nwn Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach §§ 135 a -135 c ^zbuch vom 30.08.2000

dwn§ 135 c Baugesetzbuch i.d.F. der Bekanntmachung vom ^7(BGBl. IS. 2141) und § 24 der Gemeindeordnung für das Land >Pfalz vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153) hat der Ortsgemeinde- = Satzung beschlossen:

üg von Kostenerstattungsbeträgen

tattungsbeträge für die Durchführung von zugeordneten Aus- I Ersatzmaßnahmen werden nach den Bestimmungen des buches (BauGB) und dieser Satzung erhoben.

gder erstattungsfähigen Kosten

lungsfähig sind die Kosten für die Durchführung von allen Aus- 1 Ersatzmaßnahmen, die nach § 9 Abs. 1 a BauGB zugeord-

hführungskosten umfassen die Kosten für ^Erwerb und die Freilegung der Flächen für Ausgleichs- und Tlzmaßnahmen,

pe Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich ihrer Pla- (Sgstellungs- und Entwicklungspflege.

ptauch der Wert der von der Gemeinde aus ihrem Vermögen Teilten Flächen im Zeitraum der Bereitstellung.

Ausgestaltung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ein- pideren Durchführungsdauer ergibt sich aus den Festsetzungen pwngsplanes in Verbindung mit den in der Anlage dargestellten p Der Bebauungsplan kann im Einzelfall von den in der Anla- IJKMnen Grundsätzen Abweichungen vorsehen. Dies gilt ent- rSatzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB.

jvg der erstattungsfähigen Kosten

ngsfähigen Kosten werden nach den tatsächlichen Kosten

S d 2 er . erstat,un 9 sf ähi gen Kosten

IGb ;nnpn S Z ttl Z^ s ^'9 en Kosten werden auf die nach § 9 Abs h che (Siqak 6n Grundstücke nach Maßgabe der zulässiger sigesetzt 2BauNVO) verteilt. Ist keine zulässige Grund- ürsonstinp T dieüberbaubare Grundstücksfläche zugrunde iächeaknku ® ncli 9 e versiegelbare Flächen gilt die versie- 6 als uberb aubare Grundstücksfläche.

5 nVoraus «hlungen

'^ernichnn^ 1 ^'^ ndstücke > für die eine Kostenerstattungspflicht ^desvoraimc - 3 k r 0 Umfan 9 entstanden ist, Vorauszahlungen Grundstück? S ' C f Cben ^ ostenerst attungsbetrages anfordern, 'öenutzt w Q r^ au denen Eingriffe zu erwarten sind, baulich oder werden dürfen.

' Pner statturr n ^, rStattUn ® sbetra 9 es

3 fällig e * ra 9 w ' r d einen Monat nach Bekanntgabe der

_ Nr. 36/2000

§7

Ablösung

c<fh ^ oste / 1ers ^ attun 9 s betrag kann auf Antrag abgelöst werden. Der Ablö- betrag bemisst sich nach der voraussichtlichen Höhe des zu erwarten­den endgültigen Erstattungsbetrages.

§ 8

In-Kraft-Treten

Die Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Görgeshausen, 30.08.2000 (DS) Burkard

Ortsgemeinde Görgeshausen Ortsbürgermeister

Anlage zu § 2 Abs. 3 der Mustersatzung der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zur Erhebung von Kostenerstat­tungsbeträgen

Grundsätze für die_Au sqestaltun a von Ausaleichs- und Ersatzmaßnah- men ~

1. Anpflanzung/Aussaat von standortheimischen Gehölzen, Kräutern und Gräsern

1.1 Anpflanzung von Einzelbäumen

- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Herstellen der Vege­tationstragschicht nach DIN 18915 und der Pflanzgrube gemäß DIN 18916

- Anpflanzung von Hochstammbäumen mit einem Stammumfang der Sor­tierung 18/20

- Verankerung der Bäume und Schutz vor Beschädigungen sowie Siche­rung der Baumscheibe

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 4 Jahre

1.2 Anpflanzung von Gehölzen, freiwachsenden Hecken und Wald­mänteln

- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915

- Anpflanzung von Bäumen I. Ordnung mit einem Stammumfang der Sor­tierung 18/20, Bäumen II. Ordnung mit einem Stammumfang der Sortie­rung 16/18, Heistern 150/175 cm hoch und zweimal verpflanzten Sträu- chern je nach Art in der Sortierung 60/80, 80/100 oder 100/150 cm hoch -je 100 qm je 1 Baum I. Ordnung, 2 Bäume II. Ordnung, 5 Heister und 40 Sträucher

- Verankerung der Gehölze und Erstellung von Schutzeinrichtungen

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre

1.3 Anlage standortgerechter Wälder

- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915

- Aufforstung mit standortgerechten Arten

- 3.500 Stück je ha, Pflanzen 3- bis 5-jährig, Höhe 80-120 cm

- Erstellung von Schutzeinrichtungen

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre

1.4 Schaffung von Streuobstwiesen

- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915

- Anpflanzung von Obstbaumhochstämmen und Befestigung der Bäume

- je 100 qm ein Obstbaum der Sortierung 10/12

- Einsaat Gras-/Kräutermischung

- Erstellung von Schutzeinrichtungen

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre

1.5 Anlage von naturnahen Wiesen und Krautsäumen

- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915

- Einsaat von Wiesengräsern und -kräutern, möglichst aus autochtonem Saatgut

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre

2. Schaffung und Renaturierung von Wasserflächen

2.1 Herstellung von Stillgewässern

- Aushub und Einbau bzw. Abfuhr des anstehenden Bodens

- ggf. Abdichtung des Untergrundes

- Anpflanzung standortheimischer Pflanzen

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre

2.2 Renaturierung von Still- und Fließgewässern

- Offenlegung und Rückbau von technischen Ufer- und Sohlbefestigungen

- Gestaltung der Ufer und Einbau natürlicher Baustoffe unter Berücksich­tigung ingenieurbiologischer Vorgaben

- Anpflanzung standortheimischer Pflanzen

- Entschlammung

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre 3.. Begrünung von baulichen Anlagen

3.1 Fassadenbegrünung

- Anpflanzung von selbstklimmenden Pflanzen

- Anbringung von Kletterhilfen und Pflanzung von Schling- und Kletter­pflanzen

- eine Pflanze je 2 lfd. M

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 2 Jahre

3.2 Dachbegrünung

- intensive Begrünung von Dachflächen

- extensive Begrünung von Dachflächen

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre