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wieder das Motto des Frauen-Selbstverteidigungs- 1 ntimaskurses in Wallmerod lauten. An drei Samstagen ler- Sktive Selbstverteidigung aus dem Bereich Ju-Jutsu.

*1 ..artet ein neuer SV-Kurs in der Halle des TuS Wallme- / Mräat 5 Wochen, wobei jeden 2. Samstag eine Einheit Cf-erfolgt Wer das 17. Lebensjahr erreicht hat und Interes- Hi^nfach um 12.30 Uhr vorbeikommen. Einfache Straßen- tftes sind keine sportlichen Fähigkeiten notwendig! r für die Teilnehmerinnen des vorhergegangenen Kurses im 23 09-2000. an.

, Telefon 06485/1363, E-mail: jdaum@web.de

dugendakademie

Esich der Agenda 21-Prozess in einer Kommune organisie-

jjnieiten?

U kommunale, verbandliche und ehrenamtliche Mitarbei- [und Mitarbeiter einen Agenda 21-Prozess begleiten und

nsich Projekte und Vorhaben im Sinne der Agenda 21 ini-

jestellungen sind Thema eines Moderationstrainings zur Loka­le, das die Evangelische Landjugendakademie Altenkirchen

S iiatorenfortbildungsstätte - im Aufträge der Landeszentrale ufklärung des Landes Rheinland-Pfalz anbietet.

Ie und verbandliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Stadt- und «rinnen und -planer, ehrenamtliche Vertreterinnen und Ver­bale Agenda 21-Gruppen sind zu dieser Moderatorenausbil- )en Lokale Agenda 21 -Prozess eingeladen, pg und Information: die Landjugendakademie weg 13-17,57610 Altenkirchen/Ww.,

»«5160 -Fax: 02681/70206 b@lja.de

ksamkeits-Defizit-Syndrom er ohne Hyperaktivität (ADS/H)

iwd Erwachsene

Zappelphilippe, Träumer, Teilleistungs- und Wahrnehmungs-

cunszum Erfahrungsaustausch jeden 2. Mittwoch im Monat um »«.Haus am Wald, Gemündener Tor 1 1 , in Westerburg essen: a

.02663/969612

P .02663/5209

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Nr. 36/2000

Montabaur

Jliche Bekanntmachung

des Haupt- und Finanzausschusses

Wen mit dem Bauausschuss des Sta m Montabaur ioammRn mit

We Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses z D j ens .

Bschussdes Stadstes der Stadt Montabaur findet am u.e

*2000. im Sitzungssaal des Rathauses (Neubau) stai

IfiDNUNG

fentliche Sitzung

Hnd Finanzausschuss I Bauausschuss

Angelegenheit

*wngspläne i

chiedenes, Bekanntgaben, Anfragen 'und Finanzausschuss ^Angelegenheit >9etegenheit Gelegenheit »ussanträge

bauliche EntwicklungsmaßnahmeICE-Bahrthof baur

cksangelegenheiten

^Gelegenheiten

Gnes, Bekanntgaben, Anfragen

B. Öffentliche Sitzung Haupt- und Finanzausschuss Beginn: 17.00 Uhr

1. Auftragsvergaben

1.1. Fahnenschmuck für den Verkehrskreisel an der Kreuzung Bahn­hofstraße/Alleestraße

1.2 Beschluss über die Auftragsvergabe der weiterführenden Pla­nungsleistungen für Verkehrsanlagen im BereichICE-Bahnhof/In der Au an das Ing.-Büro Dr. Manns

1.3 Beschluss über die Vergabe von Stark- und Schwachstromin­stallationen an der Tiefgarage ICE-Bahnhof

1.4 Beschluss über die Vergabe von Sanitärarbeiten an der Tiefga­rage ICE-Bahnhof

1.5 Beschluss über die Vergabe von Blitzschutzarbeiten an der Tief­garage ICE-Bahnhof

1.6 Vergabe der Bauleistungen zum Bau des Sportplatzes in Hor­ressen

1.7 Weitere (vorsorglich)

2. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Hinweis auf Fraktionssitzungen

Zur Vorbereitung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zusam­men mit dem Bauausschuss des Stadtrates der Stadt Montabaur am 12.09.2000 finden folgende Fraktionssitzungen statt:

- Montag, 11.09.2000,18.30 Uhr, im Sitzungssaal des Rat­hauses (Altbau), Tel.: 02602/126.244 Montag, 11.09.2000,18.30 Uhr, im Besprechungszimmer des Rathauses (Neubau), 2. Stock, Zimmer-Nr. 238, Tel.02602/126.243

Montag, 11.09.2000, 18.30 Uhr, im Sozialraum des Rat­hauses (Neubau), 3. Stock, Zimmer Nr. 301, Tel. 02602/126.242

Montag, 11.09.2000,20.00 Uhr, bei Hermann Wolf, Wag­nerstraße 5, 56410 Montabaur-Elgendorf Montag, 11.09.2000,18.00 Uhr, bei Thomas Becker, Am Gäulsbach 6, 56410 Montabaur

CDU:

SPD:

FWG:

BfM:

DSM:

Öffentliche Bekanntmachung Aufstellung des Bebauungsplanes Fanggartenhohl der Stadt Montabaur

hier: In-Kraft-Treten gemäß § 10 II des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Fanggartenhohl am 30.05.2000 als Satzung beschlossen. Der Bebau­ungsplan wurde von der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises am 30.08.2000 (Az. 6/60-610-13/4.69.31 ) genehmigt.

Die Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Mon­tabaur, Bauamt, Zimmer 223, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Monta­baur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

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Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekannt­machung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

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