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wieder das Motto des Frauen-Selbstverteidigungs- 1 ntimaskurses in Wallmerod lauten. An drei Samstagen ler- ‘Sktive Selbstverteidigung aus dem Bereich Ju-Jutsu.
*1 ..artet ein neuer SV-Kurs in der Halle des TuS Wallme- / Mräat 5 Wochen, wobei jeden 2. Samstag eine Einheit Cf-erfolgt Wer das 17. Lebensjahr erreicht hat und Interes- Hi^nfach um 12.30 Uhr vorbeikommen. Einfache Straßen- tftes sind keine sportlichen Fähigkeiten notwendig! r für die Teilnehmerinnen des vorhergegangenen Kurses im 23 09-2000. an.
, Telefon 06485/1363, E-mail: jdaum@web.de
■dugendakademie
Esich der Agenda 21-Prozess in einer Kommune organisie-
jjnieiten?
U kommunale, verbandliche und ehrenamtliche Mitarbei- [und Mitarbeiter einen Agenda 21-Prozess begleiten und
nsich Projekte und Vorhaben im Sinne der Agenda 21 ini-
jestellungen sind Thema eines Moderationstrainings zur Lokale, das die Evangelische Landjugendakademie Altenkirchen
S iiatorenfortbildungsstätte - im Aufträge der Landeszentrale ufklärung des Landes Rheinland-Pfalz anbietet.
Ie und verbandliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Stadt- und «rinnen und -planer, ehrenamtliche Vertreterinnen und Verbale Agenda 21-Gruppen sind zu dieser Moderatorenausbil- )en Lokale Agenda 21 -Prozess eingeladen, pg und Information: die Landjugendakademie weg 13-17,57610 Altenkirchen/Ww.,
»«5160 -Fax: 02681/70206 b@lja.de
ksamkeits-Defizit-Syndrom er ohne Hyperaktivität (ADS/H)
iwd Erwachsene
Zappelphilippe, Träumer, Teilleistungs- und Wahrnehmungs-
cunszum Erfahrungsaustausch jeden 2. Mittwoch im Monat um »«.Haus am Wald, Gemündener Tor 1 1 , in Westerburg essen: a
.02663/969612
P .02663/5209
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Nr. 36/2000
Montabaur
Jliche Bekanntmachung
des Haupt- und Finanzausschusses
Wen mit dem Bauausschuss des Sta m Montabaur ioammRn mit
We Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses z D j ens .
Bschussdes Stadstes der Stadt Montabaur findet am u.e
*2000. im Sitzungssaal des Rathauses (Neubau) stai •
IfiDNUNG
fentliche Sitzung
Hnd Finanzausschuss I Bauausschuss
■Angelegenheit
*wngspläne i
chiedenes, Bekanntgaben, Anfragen 'und Finanzausschuss ^Angelegenheit >9etegenheit Gelegenheit »ussanträge
bauliche Entwicklungsmaßnahme “ICE-Bahrthof baur
cksangelegenheiten
^Gelegenheiten
Gnes, Bekanntgaben, Anfragen
B. Öffentliche Sitzung Haupt- und Finanzausschuss Beginn: 17.00 Uhr
1. Auftragsvergaben
1.1. Fahnenschmuck für den Verkehrskreisel an der Kreuzung Bahnhofstraße/Alleestraße
1.2 Beschluss über die Auftragsvergabe der weiterführenden Planungsleistungen für Verkehrsanlagen im Bereich “ICE-Bahnhof/In der Au” an das Ing.-Büro Dr. Manns
1.3 Beschluss über die Vergabe von Stark- und Schwachstrominstallationen an der Tiefgarage ICE-Bahnhof
1.4 Beschluss über die Vergabe von Sanitärarbeiten an der Tiefgarage ICE-Bahnhof
1.5 Beschluss über die Vergabe von Blitzschutzarbeiten an der Tiefgarage ICE-Bahnhof
1.6 Vergabe der Bauleistungen zum Bau des Sportplatzes in Horressen
1.7 Weitere (vorsorglich)
2. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Hinweis auf Fraktionssitzungen
Zur Vorbereitung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zusammen mit dem Bauausschuss des Stadtrates der Stadt Montabaur am 12.09.2000 finden folgende Fraktionssitzungen statt:
- Montag, 11.09.2000,18.30 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses (Altbau), Tel.: 02602/126.244 Montag, 11.09.2000,18.30 Uhr, im Besprechungszimmer des Rathauses (Neubau), 2. Stock, Zimmer-Nr. 238, Tel.02602/126.243
Montag, 11.09.2000, 18.30 Uhr, im Sozialraum des Rathauses (Neubau), 3. Stock, Zimmer Nr. 301, Tel. 02602/126.242
Montag, 11.09.2000,20.00 Uhr, bei Hermann Wolf, Wagnerstraße 5, 56410 Montabaur-Elgendorf Montag, 11.09.2000,18.00 Uhr, bei Thomas Becker, Am Gäulsbach 6, 56410 Montabaur
CDU:
SPD:
FWG:
BfM:
DSM:
Öffentliche Bekanntmachung Aufstellung des Bebauungsplanes “Fanggartenhohl” der Stadt Montabaur
hier: In-Kraft-Treten gemäß § 10 II des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Stadtrat von Montabaur hat die Aufstellung des Bebauungsplanes “Fanggartenhohl” am 30.05.2000 als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wurde von der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises am 30.08.2000 (Az. 6/60-610-13/4.69.31 ) genehmigt.
Die Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 223, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
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Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
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