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Nr. 34/2000

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keten narh der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Ltntta^ Tage (DS) R. Hahn, Ortsbürgermeister

ti0- 2000 , nflnstersatzung der Bundesvereinigung der ^ 2AbS jzeSSnde zur Erhebung von Kostenerstat-

T agen . |t| inq unn Ausgleichs- un d Ersatzmaßnahmen

Gehölzen, Kräutern

l2U n§/Aus saatv0

55,1 «n Finzelbäumen

bnzU " 9 w^tumsbedingungen durch Herstellen der Vege- S^ffiSö und der Pflanzgrube gemäß DIN 18916 von Hochstammbäumen mit einem Stammumfang der Sor-

Bäume und Schutz vor Beschädigungen sowie Siche-

( ^ U mf und Entwicklungspflege: 4 Jahre nzung von Gehölzen, freiwachsenden Hecken und Wald­günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung

N,891 L Räumen I Ordnung mit einem Stammumfang der Sor- lÄmen n Ordnung mit einem Stammumfang der Sortie- RS150/175 cm hoch und zweimal verpflanzten Sträu- K in der Sortierung 60/80, 80/100 oder 100/150 cm hoch Baum I. Ordnung, 2 Bäume II. Ordnung, 5 Heister und 40

(jung der Gehölze und Erstellung von Schutzeinrichtungen KllJgs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre

pstandortgerechter Wälder

cgünstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung 08915

/g mit standortgerechten Arten

ückje ha, Pflanzen 3- bis 5-jährig, Höhe 80-120 cm

.g von Schutzeinrichtungen

ellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre ffung von Streuobstwiesen

ggünstigerWachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung 18915

rung von Obstbaumhochstämmen und Befestigung der Bäume mein Obstbaum der Sortierung 10/12 Gras-Kräutermischung gvon Schutzeinrichtungen tags-und Entwicklungspflege: 5 Jahre e von naturnahen Wiesen und Krautsäumen günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung ,8915

ran Wiesengräsern und -kräutern, möglichst aus autochtonem

tellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre fungund Renaturierung von Wasserflächen fellung von Stillgewässern

sund Einbau bzw. Abfuhr des anstehenden Bodens Öchtung des Untergrundes icung standortheimischer Pflanzen Tellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre durierung von Still- und Fließgewässern Jung und Rückbau von technischen Ufer- und Sohlbefestigungen '"gder Ufer und Einbau natürlicher Baustoffe unter Berücksich- mieurbiologischer Vorgaben

®ung standortheimischer Pflanzen

hmmung

Wungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre ung von baulichen Anlagen »denbegrünung

2 von se| bstklimmenden Pflanzen

y on Kletterhilfen und Pflanzung von Schling- und Kletter-

^je2lfd.M

Sgrünu^g EntW ' CklUn9Spflege: 2 Jahre

'Sr n9vonDachfiächen

<2^Dachflächen

' w ®9undHn ICklUn9Spfle9e: 3 Jahre

tiegelunn hof ! na,1m en zur Grundwasseranreicherung

-«ndAttih ,9ter Flächen fe " , «»d2 Se,Un(iurohlässi9er Beläge '«»«Ä SS ' ser Unterbauschichten

^ ^Enlwicklungspflege: 1 Jahr

4.2 Maßnahmen zur Grundwasseranreicherung

- Schaffung von Gräben und Mulden zur Regenwasserversickerung

- Rückbau/Anstau von Entwässerungsgräben, Verschließen von Drainagen

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr

5. Maßnahmen zur Extensivierung

5.1 Umwandlung von Acker bzw. intensivem Grünland in Acker- und Grunlandbrache

- Nutzungsaufgabe

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr

5.2 Umwandlung von Acker in Ruderalflur

- ggf. Abtragen und Abtransport des Oberbodens

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr

5.3 Umwandlung von Acker in extensiv genutztes Grünland

- Bodenvorbereitung ggf. Abtragen und Abtransport des Oberbodens

- Einsaat von Wiesengräsern und Kräutern

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre

5.4 Umwandlung von intensivem Grünland in extensiv genutztes Grünland

- Nutzungsreduzierung

- Aushagerung durch Mahd und Verwertung oder Abtransport des Mähguts

- bei Feuchtgrünland Rückbau von Entwässerungsmaßnahmen

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.1999 (GVBI. S. 470) wird auf folgendes hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht wenn,

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean­standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor­schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach­verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Daubach, 14.08.2000 (DS) R. Hahn, Ortsbürgermeister

Dorfcafe geöffnet - neue Ausstellung

Ab Sonntag, 28.08.2000, übernimmt der Westerwald-Verein Daubach die Betreuung des Dorfcafes für die nächsten Wochen.

Das Vereinsteam freut sich auf viele Besucher, die sich in der besonde­ren Atmosphäre des Daubacher Cafes mit selbstgebackenem Kuchen und Kaffee verwöhnen lassen wollen.

Ausstellung im Dorfcafe Daubach

vom Sonntag, 27.08.2000, bis einschl. 03.10.2000

Zwei Hobbykünstlerinnen, die eine Vision von Freundschaft, Licht und Frieden verbindet, stellen eine Auswahl ihrer Werke vor und freuen sich auf Kontakte und interessante Gespräche:

Sabine Saage-Pickel, Hobbymalerin und Autorin aus Weißenthurm (Aqua­relle und Mischtechniken), stellte in ihren Werken ihre Träume dar. Gemalte Mandalas zur Meditation, Werke der Fantasie, der Märchen, der Mystik von Flora und Fauna, Fotokarten und bemalte Glasobjekte sind zu bewundern. Anna Monika Meyer-Kremer, Hobbymalerin, Yogalehrerin und Gesund­heitsberaterin aus Daubach (Annamon-Schule), zeigte eine Auswahl ihrer Bilder (Ölgemälde, Mischtechniken, Collagen). AMK versteht ihre Werke als Botschaften des Herzens und der Seele. Es ist ihr Anliegen, die ihr in Meditationen offenbarten Wahrheiten dem Betrachter, der sich etwas Zeit für Stille nimmt, weiterzuschenken.

Anna Monika Meyer-Kremer

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