Wochenblatt VG Montabaur
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Welschneudorf
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
W von 18.30 Uhr bis 20.30 Uhr
dienstags .
Tel. und Fax 02608 204
Naturnahe Umgestaltung des Kindergartenspielplatzes
Nachdem das Land Rheinland-Pfalz für die natu,
res Kmderqartenspielplatzes einen Zuschuß in Hohe von DM 47.200 bewilligt hat. haben jetzt auch die Gemeinderäte der Ortsgemeindeni Welschneudorf und Oberelbert grünes Licht für den Beginn der Maßnahme qeqeben. In einer gemeinsamen Bau-Ausschuss-Sitzung hat Architektin Sabine Kraus vom Planungsbüro Renatur aus Limburg nochmals die Einzelheiten des Konzeptes erläutert.
Im wesentlichen sollen moderne pädagogische Aspekte mit ökologischen Gesichtspunkten sinnvoll verbunden werden. Hierzu gehört insbesondere. dass auch die Kinder aktiv in die Umgestaltung mit eingebunden wer- den und die Erstehung ihres neuen Kindergartenumfeldes miterleben. Die Planung sieht fast ausschließlich heimische Gehölze mit unterschiedlichen Bluten- und Fruchtaspekten vor. so dass die Kinder umfangreiche Eindrücke und Erfahrungen machen können. Es wurde auf die vielfältige Verwendung von Naturmaterialien (Holz. Stein, Mulch. Sand, Wasser, Kies etc.) sowie Elemente, die der Sinneswahrnehmung dienen (Kräuter, Wasser etc.) geachtet. Dazu kommt eine reichhaltige Geländemodellierung und Raumgestaltung, die den Kindern ausreichend Rückzugsmög- lichkeiten bietet und ihr motorisches Geschick fördert.
Neben dem erwähnten Zuschuss haben beide Ortsgemeinden auch noch entsprechende Mittel in den Haushaltsplänen bereitgestellt. Dennoch wird die Realisierung des Gesamtprojektes nur dann möglich sein, wenn so viel wie möglich in Eigenleistung abgedeckt werden kann. Aus diesem Grunde möchte ich bereits jetzt an alle Eltern, Verwandten und alle weiteren freiwilligen Helfer appellieren, sich aktiv einzubringen. Jeder wird ausschließlich nach seinen Fähigkeiten eingesetzt. Besonderer Dank gilt auch den ortsansässigen Unternehmen aus Oberelbert und Welschneudorf. die bereits ihre Unterstützung zugesagt haben. Wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen, bin ich davon überzeugt, dass die Gesamtmaßnahme in nur wenigen Wochen abgeschlossen werden kann.
SPD-Fraktion im Verbandsgemeinderat “Vor Ort”
Ortsbegehung und Bürgergespräch am 18.09. in Welschneüdorf
Die SPD-Verbandsgemeinderatsfraktion besucht in unregelmäßigen Abständen alle Ortsgemeinden in unserer VG Montabaur um sich über örtliche Entwicklungen sowie die Anliegen der Bürger, Vereine und Kommunalpolitiker zu informieren. Am Montag, 18.9. kommt die Fraktion - evtl, begleitet vom Landtagsabgeordneten Harald Schweitzer - nach Welschneudorf.
Um 18.00 Uhr ist ab Rathaus zunächst eine Ortsbegehung mit Ortsbürgermeister Torsten Schwarz, weiteren interessierten Ratsmitgliedern und Vertretern des örtlichen SPD-Ortsvereins vorgesehen.
Ab 19.30 Uhr stehen die SPD-Kommunalpolitiker/innen im Rathaus zu einer Burgersprechstunde zur Verfügung. Hierzu sind alle Welschneu- dorfer willkommen, die ein kommunales Anliegen vortragen wollen. Abschließend findet eine parteiöffentliche Fraktionssitzung zur Vorbereitung der nächsten Ausschuss- und Verbandsgemeinderatssitzung statt. Info beim Fraktionsvorsitzenden Uli Schmidt, Tel./Fax. 02608/636 E maih uli.schmidt@masg.rlp.de
Kinder- und Jugendchor “Kuckuckskinder”
stetti SS ng !: Tä .! ig 5 eit ?! s Chorleiterin der “Kuckuckskinder” wird ätStä Äflhno beruflichen Gründen die Leitung des Chores abgeben. Mit Steffi Höhnen ist auch schon eine Nachfolgerin gefunden. y
Am Freitag 25.08.2000, soll die Verabschiedung der bisherigen und die Einführung der neuen Chorleiterin sein. Dies soll im Rahmen einer klei
schneijdoil stattf^nden SChl ' eßendem A ^ schluss a u* dem Grillplatz Wellt ^ * '^skinäer schon am ,5.30
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Jahrgang 55/56 Oberelbert/Welschneudorf
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Daubach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
donnerstags.
Änderungen werden am Rathaus bekannt gemacht
Öffentliche Bekanntmachung
Satzung der Ortsgemeinde Daubach fei Erhebung von Kostenerstattungsbeträif
für die Durchführung von Ausgleichs- und ErsatJi §§ 135 a -135 c BauGB vom 14.08.2000 ®
Aufgrund von § 135 c Baugesetzbuch in der Fassung chung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) und §24deK für das Land Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBI S S gemeinderat folgende Satzung beschlossen: ’
§1
Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen
Kostenerstattungsbeträge für die Durchführung von zugec. gleichs- und Ersatzmaßnahmen werden nach denBesliirq Baugesetzbuches (BauGB) und dieser Satzung erhoben.
§2
Umfang der erstattungsfähigen Kosten
( 1 ) Erstattungsfähig sind die Kosten für die Durchführungvwj gleichs- und Ersatzmaßnahmen, die nach § 9 Abs. 1 aBaoGß, net sind.
(2) Die Durchführungskosten umfassen die Kosten für
1 . den Erwerb und die Freilegung der Flächen für Ausg Ersatzmaßnahmen,
2. die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließliditrsr Fertigstellungs- und Entwicklungspflege.
Dazu gehört auch der Wert der von der Gemeinde aus ihi bereitgestellten Flächen im Zeitraum der Bereitstellung.
(3) Die Ausgestaltung der Ausgleichs- und ErsatzmaBr schließlich deren Durchführungsdauer ergibt sich ausdenFes des Bebauungsplanes in Verbindung mit den in der Anlage^ Grundsätzen. Der Bebauungsplan kann im Einzelfallvondeni ge beschriebenen Grundsätzen Abweichungen vorsehen.&* sprechend für Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.?"‘
§3
Ermittlung der erstattungsfähigen Kosten
Die erstattungsfähigen Kosten werden nach den tatsächüd ermittelt.
§4
Verteilung der erstattungsfähigen Kosten
Die nach §§ 2, 3 erstattungsfähigen Kosten w ® r f* e( l a ^^, 1 a BauGB zugeordneten Grundstücke nachMaßg Grundfläche (§ 19 Abs. 2 BauNVO) verteilt. Ist keine m fläche festgesetzt, wird die überbaubare Grundstu gelegt. Für sonstige selbständige versiege bare r gelbare Fläche als.überbaubare Grundstücksfiacne.
§5
Anforderung von Vorauszahlungen
Die Gemeinde kann für Grundstücke, für die eine Kostene^ noch nicht oder nicht in vollem Umfang entstan ^ 350 $! bis zur Höhe des voraussichtlichen Kostenersta 9 sobald die Grundstücke, auf denen Eingriffe zu gewerblich genutzt werden dürfen.
§ 6 .
Fälligkeit des Kostenerstattungsbetrages
Der Kostenerstattungsbetrag wird einen Monat na Anforderung fällig.
§7
Ablösung ... (wef .
Der Kostenerstattungsbetrag kann auf Antrag® sebetrag bemißt sich nach der Voraussicht den endgültigen Erstattungsbetrages.
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