tV G Montabau^
Nr. 33/2000
AUS ! Trwaltung Montabaur - Techn. Werke 'St Montabaur die Bahnallee - 1. Bauabschnitt
DN 800
Uliche AUSSC _ lt inn M nn t a baur - Techn. Werke - jndsge_ rtie j l l
haus.
SMasrtundamente oSeleuchtungskabe!
0 rn Kabelgraben
raßenbauarbeiten
ncbm Erdarbeiten m Teilsickerrohrleitung
Ocbm Frostschutz Oqm bit- Tragschichit Kjrqm Binderschicht
3 m Bordsteine jOOqin Pflasterflache u(l di Rinnen jßlück Regenablaufe
leiten lanalisation
Ocbm Grabenaushub
tom Kanalleitungen DN 250 EetucStebecken 2.500 cbm Aushub
Fwasserversorgung
’ o m GGG-Rohre DN 150 E Hydranten, Nebenarbeiten
L an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden /die Unterlagen schriftlich bis zum 01.09.2000 bei der Ver- ■neindeverwaltung Montabaur, Fachbereich Technik, Zimmer rad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, anzufordern, tzgebühr in Höhe von 50,00 DM ist unter Angabe des Verdecks auf das Konto der Verbandsgemeinde Montabaur, 5i 500 017 (BLZ 570 510 01) bei der Kreissparkasse Monta- r mit Scheck zu zahlen.
kätzliche Bezahlung eines Betrages von 10,00 DM wird auf fungergänzend zu den Ausschreibungsunterlagen ein Daten- jskette (MS DOS) 3,5 Zoll (1,4 MB/2HD) mit dem Leistungs- Gis in Kurztext GAEB-Kennung der Datenaustauschphase 83
weis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung bei-
n'lür die Abgabe des Angebotes ist der Freitag, 29.09.2000, Dllhr.
Bte die mit einem entsprechenden Submissionsaufkleber ver- gir müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbands- sverwaltung Montabaur, Tech. Werke, Zimmer 214, Konrad- ier-Piatz 8,56410 Montabaur, einzureichen. • mission findet an o.g. Termin im Zimmer 218 statt.
- 15.08.2000 E. Schaaf
Erster Beigeordneter
jjche Mahnung
"’ilmahnung -
%n Steuerpflichtigen im Bezirk der Verbandsgemeinde Mon- Jß-2000 sind
fciließungsbd't 1 " 6 Ver 9 n ügungssteuern, Mieten, Pachten
w £ er ' u . nd Abgabenbescheide, soweit sie nicht über diesen gjausgestundet wurden, fällig geworden.
Schprffih' 6 ^ afl * ur ?9 dieser rückständigen Steuern und sonsti- tuziehpncw’^ 6 durc ^ die Verbandsgemeindekasse Mon- FZahiunncf , mit ^ atl| ungsfrist von einer Woche erinnert. Nach fcchFällinLit' S Wer I den di ? Rück stände gegebenenfalls mit den ■100 00 nM Ve T ir ^ ten 8aumni szuschlägen (1 % pro Monat der fahren nHor/u r ü ndeten Steuerschuld) im Verwaltungs- peten hpr/^ Postnachna hme eingezogen. ß ugeben' ^ ^ a ^ ung die Steuerkonten-Nr. bzw. das Akten-
tasse Monbh! n l< °. nnen über folgende Konten der Verbands- feFnnIf Ureingezah| t werden:
' BLZ 500 100 60 '- 108 000-603
^ Äm '' 6125705100 ' 60 »» 17
D ^ ntabaur ' BLZ 51 0 500 15; 803 000 212
Wääf 2 ! 091000 ^ 8
^ ^ 08.2000 " BLZ 570 700 45 i 430 59 59
I Verbandsgemeinde Montabaur
I Verbandsgemeindekasse
Gutachterausschuss für Grundstückswerte
für den Bereich des Westerwaldkreises Geschäftsstelle beim Katasteramt Westerburg Bekanntmachung
Gemäß § 196 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) wird bekanntgemacht, dass der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich des Westerwaldkreises zum Stichtag 31.12.1999 Bodenrichtwerte für Bauflächen und für landwirtschaftlich genutzte Flächen abgeleitet hat. Für das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet der „Altstadt" von Montabaur sowie den förmlich festgelegten Entwicklungsbereich “ICE-Bahnhof Montabaur hat der Gutachterausschuss zusätzlich Bodenrichtwerte ermittelt, die den besonderen sanierungsrechtlichen Bestimmungen entsprechen und sich auf die Wertzonen ohne Berücksichtigung der Sanierung bzw. Entwicklungsmaßnahme beziehen (Anfangswerte).
Auskünfte über die Bodenrichtwerte können an jedermann von den Servicestellen des Katasteramtes Westerburg, Bahnhofstraße 33 oder dessen Außenstelle in Montabaur, Koblenzer Straße 15, abgegeben werden. Die Auskünfte können vereinfacht mündlich, oder detailliert schriftlich durch Abgabe eines Auszuges aus der Bodenrichtwertkarte bzw. aus einer überregionalen Zusammenstellung der Bodenrichtwerte mit entsprechenden Erläuterungen erteilt werden.
Die kostenfreien mündlichen Auskünfte beziehen sich auf Durchschnittswerte einer Stadt oder Gemeinde (z. B. Wohnbauflächen mäßiger, mittlerer oder guter Lage). Die Kostenpflicht der schriftlichen, zonen- und grundstücksbezogenen Auskünfte richtet sich nach der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen nach dem Baugesetzbuch (Besonderes Gebührenverzeichnis).
Westerburg, 24.07.2000 Edgar Hachenberg
• Vorsitzender
“Die Verwaltung informiert”
Öffnungszeiten der Verwaltung
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur oder Postfach 1262, 56402 Montabaur
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Zentrale Tel.-Nr.02602/126-0
des Bürgerbüros
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für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und 221)
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und.14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag.8.00 bis 12.30 Uhr
Freitag.8.00 bis 12.30 Uhr
Zimmer 220, Tel.-Nr.02602/126-192
Zimmer 221, Tel.-Nr.02602/126-191
Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten
Montag bis Freitag.8.00 bis 11.30 Uhr
Tel.-Nr.02602/126-332
oder nach Vereinbarung
Rollstuhlfahrer bitte den Eingang am Kohrad-Adenauer-Platz benutzen. e-mail-Adresse: lnfo@Montabaur.de Internetadresse: http://www.montabaur.de
Gedenktafel für die jüdische Gemeinde von Montabaur
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken enthüllte am 10.08.2000 in der Vorhalle des Rathauses in der Fußgängerzone in Montabaur im Rahmen einer kleinen Feier die neu geschaffene Gedenktafel für die jüdische Gemeinde von Montabaur. Neben den Ratsmitgliedern des Stadtrates begrüßte er die Beigeordneten der Stadt und Verbandsgemeinde Montabaur und die Fraktionsvorsitzenden des Verbandsgemeinderates.
Von links nach rechts: Bürgermeister Dr. Paul Possel-Dölken, Dr. Heinz Kahn
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