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tV G Montabau^

Nr. 33/2000

AUS ! Trwaltung Montabaur - Techn. Werke 'St Montabaur die Bahnallee - 1. Bauabschnitt

DN 800

Uliche AUSSC _ lt inn M nn t a baur - Techn. Werke - jndsge_ rtie j l l

haus.

SMasrtundamente oSeleuchtungskabe!

0 rn Kabelgraben

raßenbauarbeiten

ncbm Erdarbeiten m Teilsickerrohrleitung

Ocbm Frostschutz Oqm bit- Tragschichit Kjrqm Binderschicht

3 m Bordsteine jOOqin Pflasterflache u(l di Rinnen jßlück Regenablaufe

leiten lanalisation

Ocbm Grabenaushub

tom Kanalleitungen DN 250 EetucStebecken 2.500 cbm Aushub

Fwasserversorgung

o m GGG-Rohre DN 150 E Hydranten, Nebenarbeiten

L an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden /die Unterlagen schriftlich bis zum 01.09.2000 bei der Ver- neindeverwaltung Montabaur, Fachbereich Technik, Zimmer rad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, anzufordern, tzgebühr in Höhe von 50,00 DM ist unter Angabe des Ver­decks auf das Konto der Verbandsgemeinde Montabaur, 5i 500 017 (BLZ 570 510 01) bei der Kreissparkasse Monta- r mit Scheck zu zahlen.

kätzliche Bezahlung eines Betrages von 10,00 DM wird auf fungergänzend zu den Ausschreibungsunterlagen ein Daten- jskette (MS DOS) 3,5 Zoll (1,4 MB/2HD) mit dem Leistungs- Gis in Kurztext GAEB-Kennung der Datenaustauschphase 83

weis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung bei-

n'lür die Abgabe des Angebotes ist der Freitag, 29.09.2000, Dllhr.

Bte die mit einem entsprechenden Submissionsaufkleber ver- gir müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbands- sverwaltung Montabaur, Tech. Werke, Zimmer 214, Konrad- ier-Piatz 8,56410 Montabaur, einzureichen. mission findet an o.g. Termin im Zimmer 218 statt.

- 15.08.2000 E. Schaaf

Erster Beigeordneter

jjche Mahnung

"ilmahnung -

%n Steuerpflichtigen im Bezirk der Verbandsgemeinde Mon- -2000 sind

fciließungsbd't 1 " 6 Ver 9 n ügungssteuern, Mieten, Pachten

w £ er ' u . nd Abgabenbescheide, soweit sie nicht über diesen gjausgestundet wurden, fällig geworden.

Schprffih' 6 ^ afl * ur ?9 dieser rückständigen Steuern und sonsti- tuziehpncw^ 6 durc ^ die Verbandsgemeindekasse Mon- FZahiunncf , mit ^ atl| ungsfrist von einer Woche erinnert. Nach fcchFällinLit' S Wer I den di ? Rück stände gegebenenfalls mit den 100 00 nM Ve T ir ^ ten 8aumni szuschlägen (1 % pro Monat der fahren nHor/u r ü ndeten Steuerschuld) im Verwaltungs- peten hpr/^ Postnachna hme eingezogen. ß ugeben' ^ ^ a ^ ung die Steuerkonten-Nr. bzw. das Akten-

tasse Monbh! n l< °. nnen über folgende Konten der Verbands- feFnnIf Ureingezah| t werden:

' BLZ 500 100 60 '- 108 000-603

^ Äm '' 6125705100 ' 60 »» 17

D ^ ntabaur ' BLZ 51 0 500 15; 803 000 212

Wääf 2 ! 091000 ^ 8

^ ^ 08.2000 " BLZ 570 700 45 i 430 59 59

I Verbandsgemeinde Montabaur

I Verbandsgemeindekasse

Gutachterausschuss für Grundstückswerte

für den Bereich des Westerwaldkreises Geschäftsstelle beim Katasteramt Westerburg Bekanntmachung

Gemäß § 196 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) wird bekanntge­macht, dass der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich des Westerwaldkreises zum Stichtag 31.12.1999 Bodenrichtwerte für Bauflächen und für landwirtschaftlich genutzte Flächen abgeleitet hat. Für das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet derAltstadt" von Monta­baur sowie den förmlich festgelegten EntwicklungsbereichICE-Bahnhof Montabaur hat der Gutachterausschuss zusätzlich Bodenrichtwerte ermit­telt, die den besonderen sanierungsrechtlichen Bestimmungen entspre­chen und sich auf die Wertzonen ohne Berücksichtigung der Sanierung bzw. Entwicklungsmaßnahme beziehen (Anfangswerte).

Auskünfte über die Bodenrichtwerte können an jedermann von den Ser­vicestellen des Katasteramtes Westerburg, Bahnhofstraße 33 oder des­sen Außenstelle in Montabaur, Koblenzer Straße 15, abgegeben werden. Die Auskünfte können vereinfacht mündlich, oder detailliert schriftlich durch Abgabe eines Auszuges aus der Bodenrichtwertkarte bzw. aus einer überregionalen Zusammenstellung der Bodenrichtwerte mit entspre­chenden Erläuterungen erteilt werden.

Die kostenfreien mündlichen Auskünfte beziehen sich auf Durchschnitts­werte einer Stadt oder Gemeinde (z. B. Wohnbauflächen mäßiger, mitt­lerer oder guter Lage). Die Kostenpflicht der schriftlichen, zonen- und grundstücksbezogenen Auskünfte richtet sich nach der Landesverord­nung über die Gebühren für Amtshandlungen nach dem Baugesetzbuch (Besonderes Gebührenverzeichnis).

Westerburg, 24.07.2000 Edgar Hachenberg

Vorsitzender

Die Verwaltung informiert

Öffnungszeiten der Verwaltung

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des Bürgerbüros

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für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und 221)

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und.14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag.8.00 bis 12.30 Uhr

Freitag.8.00 bis 12.30 Uhr

Zimmer 220, Tel.-Nr.02602/126-192

Zimmer 221, Tel.-Nr.02602/126-191

Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten

Montag bis Freitag.8.00 bis 11.30 Uhr

Tel.-Nr.02602/126-332

oder nach Vereinbarung

Rollstuhlfahrer bitte den Eingang am Kohrad-Adenauer-Platz benutzen. e-mail-Adresse: lnfo@Montabaur.de Internetadresse: http://www.montabaur.de

Gedenktafel für die jüdische Gemeinde von Montabaur

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken ent­hüllte am 10.08.2000 in der Vorhalle des Rathauses in der Fußgängerzone in Montabaur im Rah­men einer kleinen Fei­er die neu geschaffe­ne Gedenktafel für die jüdische Gemeinde von Montabaur. Neben den Ratsmit­gliedern des Stadtra­tes begrüßte er die Beigeordneten der Stadt und Verbands­gemeinde Montabaur und die Fraktionsvor­sitzenden des Ver­bandsgemeinderates.

Von links nach rechts: Bürgermeister Dr. Paul Possel-Dölken, Dr. Heinz Kahn

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