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Wochenblatt VG Montabaur
SV Heiligenroth
Hallo Bambini-Kicker und die, die es werden wollen!
Das erste Training mit dem neuen Trainer findet am Montag, 07.08.2000.
um 16,30 Uhr statt.
Trainingsbeginn F-Jugend: Dienstag, 08.08.2000. 16.00 Uhr.
ALTE HERREN
Samstag. 05.08.2000. 16.30 Uhr AH GroßholbactvE. - AH Heiligenroth Abfahrt: 16.00 Uhr
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags. ' /nn 18-00 Uh
.von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr
donnerstags.von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr
Telefon: 02602/998080. Fax: 02602/998081
Öffentliche Bekanntmachung
Auslegung der Prüfungsmitteilung des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen in den Haushaltsjahren 1996 bis 1999
Vom Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises wurde die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen in den Haushaltsjahren 1996 bis 1999 überprüft. Gemäß § 110 Abs. 5 der Gemeindeordnung sind die Prüfungsmitteilung und eine etwaige Stellungnahme der Verwaltung an 7 Werktagen öffentlich auszulegen.
Die Auslegung erfolgt vom 8. August 2000 bis 16. August 2000 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8. Montabaur, Fachbereich 1 (- Personalamt -). Zimmer Nr. 36 während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr sowie von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr).
56412 Ruppach-Goldhausen. Gerold Sprenger
28. Juli 2000 (S) Ortsbürgermeister
Ruppach-Goldhausen
Gemeindeverwaltung Ruppach-Goldhausen - Umlegungsausschuss -
Bekanntmachung
Die 1. “Vorwegnahme der Entscheidung" vom 05.07.2000 gemäß § 76 BauGB zum Umlegungsverfahren “Flurzaun-Teil II" der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen ist am 21. Juli 2000 für die Ordnungsnummer 33 unanfechtbar geworden. Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 8. Dezember 1986 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I. S. 2141) wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.
Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Westerburg, Außenstelle Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Gemeinde Ruppach-Goldhausen schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch
vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.
Montabaur, 01.08.2000 Der Vorsitzende des
(S) Umlegungsausschusses Reichling
rtpsanqverein “Cacilia” Ruppach^ Ende der Sommerpause
^ wohlverdiente Sommerpause neigt stehlt, ° wieder an die wöchentliche Proben^; uf^hiahr 2000 noch ein paar Termine (Grupp«* H ^e Auftritte) zu absolvieren, für dm sich sll 9 y bet#;',
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sich ein überregional bekanntes Männert i„ on i hend aus 16 Sängern -ein Chor, der diirnh m ^'P rm ^ e on ne besondere Präzision und seinen beeinrin 6 i! e,,| 4 ° 5 - 08 ' 20 Die Vielzahl der Solisten ermöglicht die toires. Diesen Konzerttermin gilt es schon22? Terminkalender einzutragen. ' ezla,s
12.08.20
19.08.20
Sitzung des Umlegungsausschusses
Am Dienstag, den 15. August 2000 um 17.00 Uhr findet im Bürgermeisteramt in Ruppach-Goldhausen eine nicht öffentliche Sitzung des Umlegungsausschusses der Gemeinde Ruppach-Goldhausen statt.
Die Tagesordnung umfasst im Wesentlichen den Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplanes „Flurzaun - Teil II” sowie Beratungen über die Fortsetzung des Umlegungsverfahrens „Damm-Steinheck”. Gemeinderatsmitglieder, die dem Umlegungsausschuss nicht angehören, können nach § 46 Abs. 4 Gemeindeordnung an der Sitzung des Umlegungsausschusses als Zuhörer teilnehmen, sofern kein Ausschließungsgrund nach § 22 Gemeindeordnung vorliegt.
Reichling, Vorsitzender des Umlegungsausschusses
nor cinstieq in die Chorprobe nach der Sommapa^ Gelegenheit für Neu- oder Wiedereinsteiger, S od er aber ein unverbindliches Kennerta*/ Anrh auch neue Chorliteratur in der Planung uitffr. SSipa für neue Kräfte natürlich wesentlich lei#:-; ^ Vnarhste Jahr geplante Konzertreise nach tafe?.
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proben einmal vorbei (Frauenchor dienstaas u 'f nd !fn. donnerstags um 19.30 Uhr im Vereinslokalp^ 39 ’ 08 ' 0 ' Sleineckstraße) und schauen Sie sich die aai unverbindlich an - es lohnt sich!!! a
Turn- und Sportverein 1921 Ahrbachi
HANDBALL
Sonntag, 06.08.2000, ab 11.00 Uhr TuS Ahrbach r vor, Ort: Sportplatz in Ruppach-Goldhausen Treffe pach-Goldhausen um 12.30 Uhr mit Trikots und V Achtung: Alle Mannschaften, die am Spiel- und men. Rückfragen bei Oliver Köllig Trainingszeiten: Achtung ab 07.08. geht’swieda) Herren, donnerstags 20.00 bis 21.30 Uhr (ab 17Jafej halle in Montabaur
Alte Herren, donnerstags 20.00 bis 21.30 Uhr (all Sporthalle in Montabaur Damen, montags 18.30 bis 20.00 Uhr (ab 16 Jahre)fe| in Montabaur, mittwochs 19.00 Uhr LauftreffTrimmä: mB-Jugend, mittwochs 18.00 bis 20.00 Uhr (bisS halle in Montabaur
mC-Jugend, mittwochs 18.30 bis 20.00 Uhr (bis Ij Ruppach-Goldhausen
wC-Jugend, mittwochs 17.00 bis 18.30 Uhr (bis 1986|S| pach-Goldhausen E-Jugend, freitags 17.00 bis 18.30 Uhr (bis 1990)$?. pach-Goldhausen
Minis, freitags 16.00 bis 17.00 Uhr (bis 1992) SchuiV Goldhausen
Interessierte sind natürlich recht herzlich willkomw: bemüht sind, die Abteilung weiter auszubauen. Weitere Informationen durch Oliver Köllig,
Tel. 02602/8950, privat, 02623/600494 “ einem Trainingstermin mal vorbeischauen.
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