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Nr. 28/2000

nblatt VG Montabaur

[TT]

Hund f 'at urttft än Verbiß

eit besiJ J nn die ligen,

'Sistvopj

Behörde-

§ 5 Abs. 3 und 4 gilt für diese Hunde nicht, soweit sie im Rok rMweiligen Zweckbestimmung eingesetzt werden Dip q "ahmen tauf Diensthunde des Bundes, des Landes und der kn b,S 5 fin ' iifjskörperschaften keine Anwendung. er KOmr hunalen

nstige Vorschriften über das Halten und Führen von Hund

fahrpnabwehrverordnungen und sonstige allgemein vprhinwr u " giftender allgemeinen Ordnungsbehörden überdas HaftS nd I?t e Vor ' l Hunden, insbesondere im Hinblick auf Anleinoehnt Und Führe n

: sie nicht gefährliche Hunde betreffen 9 ble,ben unbe ^hrt,

sind die Zucht und der Handel mit dem bei

pjingsbestimmungen

[Abweichend von § 2 Abs. 1 . ^] kraft-Treten

lnsonsl «rVerordnung vorhandenen Bestand an gefährlichen Hunden zuläs- ldarlei^ 1 » ^ . jeser Bestand binnen zwei Monaten nach In-kraft-Treten die- l6ndm fvfibrdnung der örtlichen Ordnungsbehörde angezeigt und ihr die Kon- ipsT iefrnöglicht wird.

Sl0 ^p3lonen die beim In-kraft-Treten dieser Verordnung einen gefährli- h l Ln Hund halten, bedürfen abweichend von § 3 Abs. 1 Satz 1 keiner ma Saubnis wenn sie der örtlichen Ordnungsbehörde binnen zwei Mona- JW u 9e0i inach In-Kraft-Treten dieser Verordnung unter Angabe ihrer Persona- rhCdielHaltung die Rasse und das Alter schriftlich anzeigen. In den Fäl- Uhren %des%atzes 1 kann die örtliche Ordnungsbehörde die Haltung unter- en Venn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Halterin oder hrlicheH: rHalterdie zur Haltung eines gefährlichen Hundes erforderliche Zuver- Mehrlanl ^Z^eit nicht besitzt, oder wenn nicht binnen vier Monaten nach In-Kraft- inson$|Sj|gjj ese r Verordnung die zur Haltung eines gefährlichen Hundes erfor- ind9*Sehe Sachkunde gemäß § 3 Abs. 3 nachgewiesen wird. änMalJp- nen , die beim In-Kraft-Treten dieser Verordnung einen gefährli- halten, haben diesen binnen zwei Monaten nach In-Kraft-Tre- fahr, ^ldieser Verordnung gemäß § 4 Abs. 1 kennzeichnen zu lassen und »unverzüglich der örtlichen Ordnungsbehörde nachzuweisen.

1

lande#,ül

indel mil! idert,

Treten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. ^Gleichzeitig tritt die Gefahrenabwehrverordnung - Gefährliche Hunde 13. September 1996 (GVBI. S. 364, BS 2012-1 -10) außer Kraft.

ite! 30 . 06.2000

kMinister des Innern Die Ministerin für Umwelt

wfürjüport und Forsten

pterguber Klaudia Martini

Fundhund

ln Montabaur-Horressen, Brunnenstraße, wurde am 04.07.2000, Teckel (Glatthaar) aufgefunden.

Der Besitzer kann diesen im Tierheim Mons-Tabor abholen.

Telefonisch zu erreichen unter 02602/180826 oder 917653.

Schließung der Schulturnhallen der Verbandsgemeinde Montabaur

ln der Zeit von Montag, 24.07.2000 bis einschließlich Sonntag, 06.08.2000 werden folgende Schulturnhallen der Verbandsgemeinde Montabaur wegen Grundreinigungsarbeiten geschlossen:

- Schulturnhalle an der Joseph-Kehrein-Schule Montabaur

- Schulturnhalle an der Waldschule Montabaur-Horressen

- Schulturnhallen an der Augst-Schule Neuhäusel

- Schulturnhalle an der Grundschule Horbach

- Schulturnhalle an der Freiherr-vom-Stein-Schule Nentershausen

- Schulturnhalle an der GrundschuleAm Hähnchen Niederelbert

- Schulturnhalle an der Grundschule Ruppach-Goldhausen (v. 17.07. - 08.08.2000)

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

- Schulamt -

Manöver der Bundeswehr

Die zuständigen Bundeswehrdienststellen haben unter Berufung auf § 69, Satz 1 des Bundesleistungsgesetzes vom 27.09.1961 (BGBl I. S. 1769) in der jetzt gültigen Fassung folgendes Manöver angekündigt:Jägermarsch

1. Manöverraum: Großholbach, Charlottenberg, Schönborn, Bad Ems, Vallendar, Höhr-Grenzhausen, Großholbach

2. Zeitraum: 08.08. - 09.08.2000

3. Truppenstärke: ca. 30 Soldaten

4. Fahrzeuge: ca. 4 Radfahrzeuge

5. Übende Einheit: 7./Panzergrenadierbatai!lon 342, Koblenz - Gneisenau- Kaserne

6. Art der Übung: Orientierungsübung

7. Sonstiges: Übungs- und Darstellungsmunition kommen zum Einsatz. Es finden Nachtfußmärsche statt.

i.A. Rolf Rieger

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Bücherei-Info

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§ 3 ^

Ferienzeit - Lesezeit

Sommerferien -

endlich einmal Zeit zum Ausspannen und Lesen.

Die Stadtbücherei Montabaur ist während der gesam­ten Sommerferien zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Das Team der Stadtbücherei Montabaur wünscht allen Lesern erholsame Ferien. Bitte denken Sie rechtzeitig an die Verlängerung der Ausleihzeit Ihrer Bücher, denn die Versäumnisgebühren wurden erhöht.

Öffnungszeiten der Stadtbücherei Montabaur:

Dienstag.von 15.00 bis 18.30 Uhr

Mittwoch.von 10.00 bis 14.00 Uhr

Donnerstag.von 10.00 bis 18.30 Uhr

Freitag. von 10.00 bis 16.00 Uhr

Samstag.von 10.00 bis 13.00 Uhr