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Wochenblatt VG Montabaur
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Die weiteren Einnahmen der Ortsgemeinde erwartet man aus folgenden Bereichen:
1999
2000
3,75 v.H.
2,48 v.H
0,99 v.H.
0,96 v.H
5,20 v.H.
4,26 v.H
6,32 v.H.
5,97 v.H
Erstattungen, Zuweisungen Gebühren
Einnahmen aus Verkauf,
Mieten. Pachten und sonst. Verwaltungs- und Betriebseinnahmen Sonstige Finanzeinnahmen (Konzessionsabgaben, Zinsen)
Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beruhen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres, sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden, beinhalten gesetzliche oder tarifvertragliche Vorgaben und berücksichtigen Wünsche der Ortsgemeinde.
Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil die einzelnen Ausgabenbereiche an den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes haben:
Prozentanteil 2000
Personalausgaben.10,66v.H.
2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben.20,83 v.H.
3. Zuschüsse für soziale
Zwecke oder ähnliche Einrichtungen.4,22 v.H.
4. Umlagen.57,40 v.H.
5. Zinsausgaben.3,63 v.H.
6. Zuführung zum Vermögenshaushalt.3,26 v.H.
Unter Beachtung der als einmalig anzusehenden Sachkosten für Umlegungsverfahren und der ordentlichen Tilgungsleistungen errechnet sich für 2000 eine echte freie Finanzspitze von Überschuss 62.000,00 DM. Vermögenshaushalt
Das vom Ortsgemeinderat am 27.10.1999 beschlossene Investitionsprogramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Art und Umfang der sich hieraus ergebenden Vorhaben bestimmen das Volumen.
Für folgende Investitionen. Investitionsförderungsmaßnahmen und Ausgaben sind entsprechende Haushaltsmittel bereitzustellen:
1. Zuweisung an die Ortsgemeinde Neuhäusel für den Kauf
eines mobilen Geschwindigkeitsmessgerätes.3.400,00 DM
2. Zuweisungen für kulturelle Angelegenheiten.6.000,00 DM
3. Kauf eines Hochdruckreinigers und eines
Schaukastens.4.100,00 DM
4. Zuweisung für die Jugendarbeit.4.000,00 DM
5. Anschaffung neuer Spielgeräte.5.000,00 DM
6. Zuweisung an die Ortsgemeinde Neuhäusel bezüglich von Investitionen
im Stadionbereich.10.000,00 DM
7. Ortsverschönerungsmaßnahmen.9.000,00 DM
8. Einrichtung eines Internet-Cafes.35.000,00 DM
9. Ausbau von Wanderwegen.1.000,00 DM
10. Zuweisungen für Dorferneuerungsmaßnahmen .3.000,00 DM
11. Bau eines Fuß-/Radweges.20.000,00 DM
12. Erschließung “Struthfeld”.90.000,00 DM
13. Erschließung “Hinterfeld”.30.000,00 DM
14. Erschließungskostenanteil am
Gewerbegebiet “Kreuzwiese”.6.250,00 DM
15. Straßenbeleuchtungserweiterung.3.000,00 DM
16. Anschaffung von Maschinen und Geräten.6.800,00 DM
17. Wirtschaftswegebau.2.000,00 DM
18. Bau von Wartehallen.12.000,00 DM
19. Sanierung der gemeindlichen Wohnung.13.700,00 DM
20. Erwerb von Grundstücken.50.000,00 DM
21. Investitionskostenanteil am
Grunderwerb Gewerbegebiet “Kreuzwiese”.162.250,00 DM
22. Zuführung zur allgemeinen
Rücklage - Planabrundungsbetrag -.497,00 DM
23. Tilgung von Krediten an den Kreditmarkt.61.003,00 DM
Die Finanzierung aller Vorhaben wird durch folgende Einnahmen erreicht:
1. Zuweisungen der Ortsvereine für die
Aufstellung des Schaukastens.2.000,00 DM
2. Erschließungsbeiträge “Zur Wässer”.92.000,00 DM
3. Erschließungsbeiträge
“Zum Heckelchen”./. 63.000,00 DM
4. Zuweisungen des Landes zum Bau von
Wartehallen.8.000,00 DM
5. Zuweisungen von übrigen Bereichen
zum Bau von Wartehallen.2.000,00 DM
6. Erstattung Versicherungsschaden
gemeindliche Wohnung. 1.900,00 DM
7. Zuführung vom Verwaltungshaushalt.87.000,00 DM
8. Entnahme aus der allgemeinen
Rücklage (Planabrundung).100,00 DM
9. Einnahmen aus Krediten vom
Kreditmarkt.408.000,00 DM
Ausblick 2001 bis 2003
Zuweisungen für die Jugendarbeit, Anschaffung von Sobi durchgrünungsmaßnahmen, Bau von Wanderwegen Zuweif*'
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Dorferneuerungsmaßnahmen, die Erschließung der Ban k nge i hweg” und “Hinterfeld”, die Erschließung des gemeinsame r St ' bietes “Kreuzwiese” zusammen mit den Ortsoemeinden n G u Werbe Simmern, die Straßenbeleuchtungserweiterung die An<fh Usel * Ur Gerätschaften für den Bauhof, der Wirtschaftswegebau riVe n 4. V( Grundstücken, die Beteiligung an den Grunderwerbskosten ffi a begebiet "Kreuzwiese", der Bau eines Dorfbrunnens der Ai Gew feisenstraße, der Ausbau der Bergstraße, der Ausbau des u auclerF,: der Um- und Ausbau des Gemeindehauses und die Aufbrinmm' Schicht “Struthweg” bilden mittelfristig gesehen die Investiti ^
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Die Finanzplanung signalisiert die Realisierung der Voihaben c
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tiger Faktor bei der Realisierung dieser Vorhaben ist allerdings h' Jahr 2002 vorgesehene Sondertilgung in Höhe von 1 79? nnnrm Weiterhin ist zu überlegen, ob möglicherweise durch die Verviv« und Streckung von Investitionen ein größerer finanzieller ~ ■
geschaffen werden kann.
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Die Ortsgemeinde Eitelborn beschloss für ihre Waldflächen der Abh™
3 - 9 im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Eitelborn I den Beitritt zur 5 Hegegemeinschaft “Lahn-Ems-Gelbachtal”. Die Ortsgemeinde Eiter beschloss weiterhin mit ihrem Eigenjagdbezirk Eitelborn II mit den Wal! abteilungen 10-17 den Beitritt zur Rotwild-Hegegemeinschaft 3 baurer Höhe". Der Satzung der Rotwild-Hegegemeinschaft u „ u Gemeinsamen Richtlinie für die Hege und Bejagung des RotwildesimRol Wildbewirtschaftungsbezirk Montabaurer Höhe wurde zugestimmt Anordnung des Baulandumlegungsverfahrens “Hinterfeld”
Für das Baugebiet “Hinterfeld” wurde das Baulandumlegungsverfali gemäß § 46 BauGB angeordnet. Der Planbereich ergibt sich aus der Hm j.
Skizze. Mit der Durchführung des Umlegungsverfahrens wurde derjM 0
amtierende Umlegungsausschuss beauftragt. ■
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Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
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Gemeindeverwaltung, Tel. und Fax: 02620/633 Ortsbürgermeister, Tel.: 02620/1001 (ab 13.30 Uhr)
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Kennzeichnung von Parkflächen in der Römerstraße, der Freiherr-vom-Stein-Straße, * fct e n S 2E der Westerwaldstraße und “In der Eck” r Mens
ln der vergangenen Woche wurden provisorisch in den o. g. Straßen» ®^ ne 1 plätze gekennzeichnet, die im Zusammenhang mit der künftigen ta “ überka bestehenden Ausweisung dieser Straßen als Tempo-30-Zonen bzvue »ab, Ser kehrsberuhigte Bereiche zur Verlangsamung des DurchgangsveppUberblii dienen sollen. Die versetzten Parkplätze verhindern bei entsprecht Belegung das zügige Durchfahren. Sie wurden so angeordnet, dass liehst keine Beeinträchtigungen der privaten Grundstücksein- und fahrten erfolgen, der Lieferverkehr, die Müllabfuhr und teilweise die v. busdurchfahrt möglich ist und an den Kreuzungen und Einmundul
genügend Sicht- und Aufstellfläche verbleibt. Sie sind nicht verbin sondern Anhaltspunkte, wo verkehrsverlangsamend, aber nie kehrsbehindernd geparkt werden kann. Nach der vorgesehenen m t lung ist es in den Tempo-30-Zonen zulässig, auch außerhalb a kierungen zu parken, allerdings nur unter der Voraussei[zui g.i'f dadurch keine Behinderung oder Beeinträchtigung Dritter ertoig • zeitige Kennzeichnung ist nicht die abschließende Regelung, so Information, wie die Parkplätze nach objektiven Gesichtspun a legt werden könnten. Soweit durch diese Planungen ProDi ' Anlieger oder aus deren Ortskenntnis heraus konstruktive ^ rungsvorschläge entstehen sollten, können diese bei 01 ,? nfl r Marx oder dem Ordnungsamt der Verbandsgemeindeve J Kaiser, Tel. 02602 / 126 300) geäußert werden.
Vor einer endgültigen Festlegung und Markierung der Par p a Vorschläge und Bedenken sorgfältig geprüft. Verbandsgemeindeverwaltung Ordnungsamt
Bücherei-Info , 3 tt Ansons«
Während der Sommer-Schulferien findet keine
ist die Bücherei immer sonntags von 10.00 ^H^^Qglggenheit, ^
Am Sonntag, 25.06.2000, besteht somit die letzte nach der,F Lesestoff für die Ferien einzudecken. Die erste Ai u 5!f ro j.Team freutS en findet am Sonntag, 13.08.2000, statt. Das Bücher auf regen Besuch.
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