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Wochenblatt VG Montabaur

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Die weiteren Einnahmen der Ortsgemeinde erwartet man aus folgenden Bereichen:

1999

2000

3,75 v.H.

2,48 v.H

0,99 v.H.

0,96 v.H

5,20 v.H.

4,26 v.H

6,32 v.H.

5,97 v.H

Erstattungen, Zuweisungen Gebühren

Einnahmen aus Verkauf,

Mieten. Pachten und sonst. Verwaltungs- und Betriebseinnahmen Sonstige Finanzeinnahmen (Konzessionsabgaben, Zinsen)

Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beru­hen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres, sind aufgrund von Berech­nungen ermittelt worden, beinhalten gesetzliche oder tarifvertragliche Vor­gaben und berücksichtigen Wünsche der Ortsgemeinde.

Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil die einzelnen Ausgabenbereiche an den Gesamtausgaben des Verwal­tungshaushaltes haben:

Prozentanteil 2000

Personalausgaben.10,66v.H.

2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben.20,83 v.H.

3. Zuschüsse für soziale

Zwecke oder ähnliche Einrichtungen.4,22 v.H.

4. Umlagen.57,40 v.H.

5. Zinsausgaben.3,63 v.H.

6. Zuführung zum Vermögenshaushalt.3,26 v.H.

Unter Beachtung der als einmalig anzusehenden Sachkosten für Umle­gungsverfahren und der ordentlichen Tilgungsleistungen errechnet sich für 2000 eine echte freie Finanzspitze von Überschuss 62.000,00 DM. Vermögenshaushalt

Das vom Ortsgemeinderat am 27.10.1999 beschlossene Investitionspro­gramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushal­tes. Art und Umfang der sich hieraus ergebenden Vorhaben bestimmen das Volumen.

Für folgende Investitionen. Investitionsförderungsmaßnahmen und Aus­gaben sind entsprechende Haushaltsmittel bereitzustellen:

1. Zuweisung an die Ortsgemeinde Neuhäusel für den Kauf

eines mobilen Geschwindigkeitsmessgerätes.3.400,00 DM

2. Zuweisungen für kulturelle Angelegenheiten.6.000,00 DM

3. Kauf eines Hochdruckreinigers und eines

Schaukastens.4.100,00 DM

4. Zuweisung für die Jugendarbeit.4.000,00 DM

5. Anschaffung neuer Spielgeräte.5.000,00 DM

6. Zuweisung an die Ortsgemeinde Neuhäusel bezüglich von Investitionen

im Stadionbereich.10.000,00 DM

7. Ortsverschönerungsmaßnahmen.9.000,00 DM

8. Einrichtung eines Internet-Cafes.35.000,00 DM

9. Ausbau von Wanderwegen.1.000,00 DM

10. Zuweisungen für Dorferneuerungs­maßnahmen .3.000,00 DM

11. Bau eines Fuß-/Radweges.20.000,00 DM

12. ErschließungStruthfeld.90.000,00 DM

13. ErschließungHinterfeld.30.000,00 DM

14. Erschließungskostenanteil am

GewerbegebietKreuzwiese.6.250,00 DM

15. Straßenbeleuchtungserweiterung.3.000,00 DM

16. Anschaffung von Maschinen und Geräten.6.800,00 DM

17. Wirtschaftswegebau.2.000,00 DM

18. Bau von Wartehallen.12.000,00 DM

19. Sanierung der gemeindlichen Wohnung.13.700,00 DM

20. Erwerb von Grundstücken.50.000,00 DM

21. Investitionskostenanteil am

Grunderwerb GewerbegebietKreuzwiese.162.250,00 DM

22. Zuführung zur allgemeinen

Rücklage - Planabrundungsbetrag -.497,00 DM

23. Tilgung von Krediten an den Kreditmarkt.61.003,00 DM

Die Finanzierung aller Vorhaben wird durch folgende Einnahmen erreicht:

1. Zuweisungen der Ortsvereine für die

Aufstellung des Schaukastens.2.000,00 DM

2. ErschließungsbeiträgeZur Wässer.92.000,00 DM

3. Erschließungsbeiträge

Zum Heckelchen./. 63.000,00 DM

4. Zuweisungen des Landes zum Bau von

Wartehallen.8.000,00 DM

5. Zuweisungen von übrigen Bereichen

zum Bau von Wartehallen.2.000,00 DM

6. Erstattung Versicherungsschaden

gemeindliche Wohnung. 1.900,00 DM

7. Zuführung vom Verwaltungshaushalt.87.000,00 DM

8. Entnahme aus der allgemeinen

Rücklage (Planabrundung).100,00 DM

9. Einnahmen aus Krediten vom

Kreditmarkt.408.000,00 DM

Ausblick 2001 bis 2003

Zuweisungen für die Jugendarbeit, Anschaffung von Sobi durchgrünungsmaßnahmen, Bau von Wanderwegen Zuweif*'

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Dorferneuerungsmaßnahmen, die Erschließung der Ban k nge i hweg undHinterfeld, die Erschließung des gemeinsame r St ' bietesKreuzwiese zusammen mit den Ortsoemeinden n G u Werbe Simmern, die Straßenbeleuchtungserweiterung die An<fh Usel * Ur Gerätschaften für den Bauhof, der Wirtschaftswegebau riVe n 4. V( Grundstücken, die Beteiligung an den Grunderwerbskosten ffi a begebiet "Kreuzwiese", der Bau eines Dorfbrunnens der Ai Gew feisenstraße, der Ausbau der Bergstraße, der Ausbau des u auclerF,: der Um- und Ausbau des Gemeindehauses und die Aufbrinmm' SchichtStruthweg bilden mittelfristig gesehen die Investiti ^

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Die Finanzplanung signalisiert die Realisierung der Voihaben c

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tiger Faktor bei der Realisierung dieser Vorhaben ist allerdings h' Jahr 2002 vorgesehene Sondertilgung in Höhe von 1 79? nnnrm Weiterhin ist zu überlegen, ob möglicherweise durch die Verviv« und Streckung von Investitionen ein größerer finanzieller ~

geschaffen werden kann.

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Die Ortsgemeinde Eitelborn beschloss für ihre Waldflächen der Abh

3 - 9 im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Eitelborn I den Beitritt zur 5 HegegemeinschaftLahn-Ems-Gelbachtal. Die Ortsgemeinde Eiter beschloss weiterhin mit ihrem Eigenjagdbezirk Eitelborn II mit den Wal! abteilungen 10-17 den Beitritt zur Rotwild-Hegegemeinschaft 3 baurer Höhe". Der Satzung der Rotwild-Hegegemeinschaft u u Gemeinsamen Richtlinie für die Hege und Bejagung des RotwildesimRol Wildbewirtschaftungsbezirk Montabaurer Höhe wurde zugestimmt Anordnung des BaulandumlegungsverfahrensHinterfeld

Für das BaugebietHinterfeld wurde das Baulandumlegungsverfali gemäß § 46 BauGB angeordnet. Der Planbereich ergibt sich aus der Hm j.

Skizze. Mit der Durchführung des Umlegungsverfahrens wurde derjM 0

amtierende Umlegungsausschuss beauftragt.

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Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

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Gemeindeverwaltung, Tel. und Fax: 02620/633 Ortsbürgermeister, Tel.: 02620/1001 (ab 13.30 Uhr)

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Kennzeichnung von Parkflächen in der Römerstraße, der Freiherr-vom-Stein-Straße, * fct e n S 2E der Westerwaldstraße undIn der Eck r Mens

ln der vergangenen Woche wurden provisorisch in den o. g. Straßen» ®^ ne 1 plätze gekennzeichnet, die im Zusammenhang mit der künftigen ta überka bestehenden Ausweisung dieser Straßen als Tempo-30-Zonen bzvue »ab, Ser kehrsberuhigte Bereiche zur Verlangsamung des DurchgangsveppUberblii dienen sollen. Die versetzten Parkplätze verhindern bei entsprecht Belegung das zügige Durchfahren. Sie wurden so angeordnet, dass liehst keine Beeinträchtigungen der privaten Grundstücksein- und fahrten erfolgen, der Lieferverkehr, die Müllabfuhr und teilweise die v. busdurchfahrt möglich ist und an den Kreuzungen und Einmundul

genügend Sicht- und Aufstellfläche verbleibt. Sie sind nicht verbin sondern Anhaltspunkte, wo verkehrsverlangsamend, aber nie kehrsbehindernd geparkt werden kann. Nach der vorgesehenen m t lung ist es in den Tempo-30-Zonen zulässig, auch außerhalb a kierungen zu parken, allerdings nur unter der Voraussei[zui g.i'f dadurch keine Behinderung oder Beeinträchtigung Dritter ertoig zeitige Kennzeichnung ist nicht die abschließende Regelung, so Information, wie die Parkplätze nach objektiven Gesichtspun a legt werden könnten. Soweit durch diese Planungen ProDi ' Anlieger oder aus deren Ortskenntnis heraus konstruktive ^ rungsvorschläge entstehen sollten, können diese bei 01 ,? nfl r Marx oder dem Ordnungsamt der Verbandsgemeindeve J Kaiser, Tel. 02602 / 126 300) geäußert werden.

Vor einer endgültigen Festlegung und Markierung der Par p a Vorschläge und Bedenken sorgfältig geprüft. Verbandsgemeindeverwaltung Ordnungsamt

Bücherei-Info , 3 tt Ansons«

Während der Sommer-Schulferien findet keine

ist die Bücherei immer sonntags von 10.00 ^H^^Qglggenheit, ^

Am Sonntag, 25.06.2000, besteht somit die letzte nach der,F Lesestoff für die Ferien einzudecken. Die erste Ai u 5!f ro j.Team freutS en findet am Sonntag, 13.08.2000, statt. Das Bücher auf regen Besuch.

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