Wochenblatt VG Montabaur
20
Mit der ganzen Familie
SPD-Radtour zum Thema “Dorferneuerung” am 18.06.2000
Bereits zum 8. Mal lädt der SPD-Ortsverein Buchfinkenland/Gelbachhöhen zu einer themenbezogenen Fahrradtour für die ganze Familie ein. Am Sonntag, 18.06.2000. dem bundesweiten Aktionstag “Mobil ohne Auto”, beschäftigen sich Besichtigungen und Vorträge unterwegs mit dem Thema “Dorferneuerung".
Start ist um 10.00 Uhr am Buchfinkenzentrum in Florbach/Gackenbach. Ende ist am späten Nachmittag mit einem Besuch im Heimathaus/Dorfcafe in Daubach. Während der Tour werden verschiedene Dorferneuerungsprojekte rund um Montabaur besichtigt, und es wird evtl, mit einem kurzen Diavortrag in das Thema eingeführt. Die ca. 40 km lange Strecke kann von allen Teilnehmer/innen bewältigt werden, also auch von Kindern ab ca. 8 Jahre und Senioren. Das Tempo richtet sich nach den Langsamsten in der Gruppe.
Alle interessierten Radler und Radlerinnen aus unserer Region sind willkommen. Schutzhelm und verkehrssicheres Fahrrad sind ratsam. Wir hoffen wieder auf die Teilnahme vieler Radler/innen. Anmeldung ist nicht erforderlich. Bei ungünstiger Witterung fällt die Tour aus. Info bei Antonius Schnee, Tel.: 02608/669, oder Uli Schmidt. Tel.: 02608/636.
Zweckverband Naturpark Nassau
Naturkundliche Wanderung bei Hübingen
Im Rahmen der diesjährigen Lehrwanderungen und Seminare im Naturpark Nassau wird unter der Leitung des Naturschutzreferenten Manfred Braun und der Naturparkreferentin Ursula Braun eine naturkundliche Wanderung bei Hübingen durchgeführt.
Treffpunkt ist am Sonntag. 18.06.2000. 14.00 Uhr der Parkplatz am Ortsausgang Hübingen, Richtung Welschneudorf. Die Dauer beträgt 3 Stunden. Fauna und Flora der artenreichen Offenlandbiotope rund um Hübingen sollen bei dieser Exkursion erkundet werden.
Farne, Moose und Flechten
Unter der Leitung von Willi Jöris (Westerwaldverein Hillscheid) und Prof. Dr. Eberhard Fischer (Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie Rheinland-Pfalz e.V.) findet eine pflanzenkundliche Exkursion auf der Montabaurer Höhe bei Hillscheid statt.
Treffpunkt der etwa zweieinhalbstündigen Veranstaltung ist am Samstag, 24.06.2000.9.00 Uhr der Parkplatz am Ende der Römerstraße in Hillscheid. Typische Farne, Moose und Flechten der Montabaurer Höhe sollen vorgestellt und bestimmt werden.
Alle Interessenten sind zu der kostenfreien Veranstaltung herzlich eingeladen.
Fledermäuse für Kids
Unter der Leitung von Rolf Klenk (Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie Rheinland-Pfalz e.V.), dem Naturschutzreferenten Manfred Braun und Bernhard Kloft vom NABU Montabaur findet eine Fledermausexkursion mit Kindern statt.
Treffpunkt der etwa dreistündigen Veranstaltung ist am Mittwoch, 21.06.2000, 21.00 Uhr am Naturschutzzentrum Westerwald / Alte Schule Holler.
Nach einem Vortrag über die Biologie und den Schutz der Fledermäuse soll versucht werden, mittels Ultraschalldetektor Fledermäuse zu orten und diese dann zu beobachten.
Kinder, Jugendliche und deren begleitende Eltern sowie auch andere Interessenten sind dazu herzlich eingeladen.
Die SLVA für Landwirtschaft, Montabaur-Altenkirchen, informiert
Das neue Förderprogramm für umweltschonende Landbewirtschaftung ist jetzt so gestaltet, dass es für Betriebe der Mittelgebirgsregionen hoch interessant ist.
Deshalb wird Landwirtschaftsdirektor Gregor Brings am Mittwoch, 28.06.2000, um 20.00 Uhr in Kleinmaischeid, “Maischeider Hof", über dieses Programm informieren.
Schwerpunkt werden die Programmteile “Integriert-kontrollierter Ackerbau” und “Mulchsaaten bei Mais und Zuckerrüben” sein.
Montabaur
Satzung der Stadt Montabaur über die Benutzung der Bücherei der Stadt Montabaur (Stadtbücherei)
vom 7. Juni 2000
Der Stadtrat hat aufgrund § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBI. 1994 S. 153) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird.
§1
Allgemeines
(1) Die Stadtbücherei ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Montabaur. Sie führt den Namen „Stadtbücherei Montabaur”.
Nr.M
(2) Die Stadtbücherei verfolgt ausschließlich gemeinnütz'
dient der allgemeinen Bildung und Information, der Aus- w 6 ^ We ' bildung sowie der Freizeitgestaltung. ’ VV6| ter-u
(3) Die Benutzung der Stadtbücherei ist grundsätzlich uns u gelte für besondere Leistungen sowie Versäumnisentaeit 96111 '^ genersatz werden nach der Entgeltordnung für die Stadthr baur in der jeweils geltenden Fassung erhoben. DUc herei
§2
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten der Stadtbücherei werden durch Vernft
VA/öököriWIöH Hör X/orhonHcnomflinHo Mnnf„k n ... ■ . ^ ®^tlichui
iöbersct
kjdie Leihf Len M e
Um
Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur bekannt ge ma n § 3
Benutzer
Jedermann ist im Rahmen dieser Satzung sowie der erlassen nung und der Entgeltordnung berechtigt, die Stadtbüchereizubenu^
§ 4
Anmeldung
(1) Der Benutzer meldet sich persönlich unter Vorlage seines aff ] sonalausweises oder eines gleichgestellten Ausweisdokument * erhält einen Benutzerausweis. Die personenbezogenen Daten' unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen nol • Der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter bestätigt mit seiner !!1 schritt, diese Satzung, sowie die Hausordnung und die “ u ™ zur Kenntnis genommen zu haben.
(2) Minderjährige können Benutzer werden, wenn sie das 7 Lehen!
vollendet haben. Für die Anmeldung legen sie die schriftliche Einwill eines gesetzlichen Vertreters vor bzw. dessen Unterschrift auf dem Am! deformular. Der gesetzliche Vertreter verpflichtet sich gleichzeitig m tung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entqelteii Gebühren. y
Adlung d<
«Benutz
'rdeln und
nen weite (Verluste ■a Bei Verl Lider [s! lassen, Lpersor [graul of ihaftet d' jBenutzur aur überl in
eiabgele
LBesuc
(3) Die Benutzer sind verpflichtet, der Stadtbücherei Änderungen Namens oder ihrer Anschrift unverzüglich mitzuteilen §5
Benutzerausweis
(1) Die Benutzung der Stadtbücherei ist nur mit einem gültigen Bei ausweis zulässig.
(2) Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar und bleibt Eigenti Stadtbücherei. Sein Verlust ist der Stadtbücherei unverzüglich anzi gen. Für Schäden, die durch Missbrauch des Benutzerausweiseseatl hen, haftet der eingetragene Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertrel
§6
Ausleihe, Leihfrist
(1) Gegen Vorlage des Benutzerausweises können Medien aller Arti die festgesetzte Leihfrist ausgeliehen werden.
(2) Die Leihfrist beträgt für Bücher mit Ausnahme des Präsenzbestä! vier Wochen, für Zeitschriften, AV-Medien und Spiele zwei Wochen.! Medien mehrfach vorbestellt, kann ihre Leihfrist verkürzt werden.
(3) Die Leihfrist kann vor ihrem Ablauf auf Antrag verlängert werden, we keine Vorbestellung vorliegt.
(4) Die Stadtbücherei ist berechtigt, entliehene Medien jederzeit zurü zufordern.
Bt-Persoi
jenVorla sonalcor ytordm ^abhängig titabau jjaHvon jeden. Abruf ji !eam Inte jebrachte liternet-PC gerungen i!s durch E
Versatz
leArtund F
§7
isHausrec iraus. nddie fi speinde
Ausleihbeschränkungen
(1) Medien, die zum Präsenzbestand gehören oder aus anderen Gri den nur in der Stadtbücherei benutzt werden sollen, können dauernd^ vorübergehend von der Ausleihe ausgeschlossen werden. Auf besori «svoi ren Antrag kann die Büchereileitung die Ausleihe einzelner Medie^ k "' J Präsenzbestandes bis zum nächstfolgenden Ausleihmorgen zulassi
(2) Bewegliche und unbewegliche technische Einrichtungen dürfennu den Räumen der Stadtbücherei benutzt werden. Einzelheiten der Ben zung regelt das Büchereipersonal.
§8
Vorbestellungen
Für ausgeliehene Medien kann die Stadtbücherei auf Wunsch des Ber
zers
lu&ytMiörierie ivieoien Kann aie oiauiuuuieiei aui *
Vorbestellungen gegen Entrichtung eines Entgeltes für die B 8
«Schader
Einarbei
«Stadtrat
ier, die ge 19 schwer ^grenzte; isrden.
*§swidri ngswic [«-Pfalz
vor:
richtigung entgegennehmen.
§9
Auswärtiger Leihverkehr
Im Bestand der Stadtbücherei nicht vorhandene Medien können1i ® Leihverkehr nach den hierfür geltenden Bestimmungen Bibliotheken beschafft werden. Benutzungsbestimmungen 0 ‘
denden Bibliothek gelten zusätzlich. Für die Benachrichtigung ist ein Entgelt zu entrichten §10
•ä Ausleit fe Heraus Ordnung
[%o)je'i
I.IS l S.1465
Der Stadtrat beschließt eine Entgeltordnung für die’ Stadtbücherei Montö Nach Maßgabe dieser Entgeltordnung erhebt die Stadtbuche 1
§11
■Treten , Salzur [%ban .Wehem «vom
prdnunj
Verspätete Rückgabe, Einziehung . it zu f
(1) Bei Überschreitung der Leihfrist ist ein Versäumnisenge ...,. s
ten, unabhängig davon, ob eine schriftliche Mahnung 1 e ^°|H ahne ntgeM*at dei licher Mahnung ist zusätzlich zum Versäumnisentgelt ein fssnx
entrichten. . aU f'(jeJ
(2) Versäumnisentgelte und sonstige Forderungen werden g rabes
Rechtswege eingezogen. i'^triti

