Einzelbild herunterladen

Nr. 19/2000

!Sn %l

Feuerwehr Holler wird 75!

eiWiH'9 e r , jert die Freiwillige Feuerwehr Holler ihr 75-jähri- d 14.05.2000 re ^ Mitbürgerinnen und Mitbürger und pm A d u e Jes gratuliere ich "unserer Feuerwehr herzlich zu die-

h stets präsente Feurwehr vor Ort zu haben, weiß Lkräftig e una hStze n Feuerwehrleute, das sind Idealisten, die %Notfa |lzu SC d wer Ktags und bei jedem Wetter im Notfall lactits.sonnray dje Ge)e g en heit nutzen, unserer Feuerwehr , Daher m ocn * , ern jhr auc b einmal herzlich für die geleistete

r Malier Wohl zu danken.

|zuu nsei nnpn und Mitbürger bitte ich: Kommen Sie am itc M®äi9 er |: er anstaltungen in und um die Halle. Für Große |ePöeZ (le Feuerwehr ein tolles Programm zusammengestellt.

1,31 ie pr p iw iiijqen Feuerwehr von Herzen alles Gute für die - ,e cliiprwehrkameradin und den Feuerwehrkameraden ^!sunde Heimkehr von den Einsätzen.

tost wünsche ich einen guten und harmonischen Verlauf nstube«lf£n aus nah und fern viel Freude mit und beiunserer Feu-

Margret Flosdorf, Ortsbürgermeisterin

Nil

Tein fcsiJ

a *gkeiist

n issteuitr|j

n derKin

er [

fe'fi/i/öe

ist PlatzirJ

für alle Ki^ schaft y

: estplaU

Saal der i

sm Blase

schloss» j rtsbürtjm

i e nm Festtagskleid

Feier der freiwilligen Feuerwehr bitte ich Sie, liebe Mitbürge- itbüroer herzlich:Zeigen Sie Flagge" und hängen Sie unse- I "auf Auch das Kehren der Straßen könnte nichts schaden. Collen wir unseren Gästen zeigen, wie schön Holler ist, oder? " p an(( Flosdorf, Ortsbürgermeister

[ffarramt Holler

(zeit Gemeindereferent:

1.15 Uhr bis 12.45 Uhr; Freitag, 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr und

[einbarung

Dienstag, Donnerstag, Freitag, 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr Jsdiener;

ra,05.2000,16.00 Uhr, Holler, Kirche fnd-Kreis:

tc'16.05.2000,9.30 Uhr bis 11.00 Uhr, Kulturhalle, Holler

jemeindesnlSnlasung

iergeschichten

lie'Autorin Nortud Boge-Erli am Donnerstag, 25.05.2000, um

md Veteri utzungoderl

jen wiez.B.üt

ing,

er Straßen, die Fel*, r Entlastungwi

len,

lätze.f sgänge I, Uferrandsi'j schutzanlaä«lj|

i die Lands

turchgrünungs

irün im bebae»

drd wescitfjj lt. Wir i unds involle G®

silnehmemg® 92-82 b»H e Juni 200 (H<r liehen.

Ihrim Pfarrheim Holler.

ige-Erli ist Lehrerin und seit 1979 freie Schriftstellerin. Sie hat jnaneund Erzählungen für Kinder und Jugendliche geschrieben, lerem Das Gespenst im Bettkasten, Vampirnebel, Bianca Vam- I Geisterbotschaft, Mink der Hexenjunge oder Klassenschwarm

1 Öffentliche Bücherei Holler und der Büchereiring der Ver­binde Montabaur laden dazu alle Kinder ein. Der Eintritt ist frei.

jigemeinschaft Holler - Unterhausen

Blinge Wallfahrt der Frauengemeinschaft Holler/Unterhausen Jlittwoch, 24.05.2000, in den Rheingau.

OUhrfeiern wir in Kiedrich eine heilige Messe. Gegen 12.00 Uhr irim Kloster Eberbach zum Essen erwartet. Den Nachmittag je nach Wetterlage, so dass jeder auf seine Kosten kommt.

"Mitglieder sind herzlich willkommen. Gegen 20.30 Uhr wollen

P r in Holler sein.

lÄf 1730 Uhr; S,ah,hofen 7.35 Uhr; Untershausen 7.40 Uhr;

fes beträgt ca. 20,00 DM/22,00 DM

Ingen bitte bis 22.05.2000 bei Karin Metternich, Tel. 17657.

Pg®Re

Ul

gungsg*

), zuletzt^

3 Ssti®g SUnC,e des 0r tsbürgermelsters

.. . 18.00 bis 1900 Uhr

JL;*' Spfechstunde).02602/917163

g ...02602/5650

Statistisches Landesamt befragt Haushalte

ln den nächsten Wochen werden Haushalte, die nach einem Zufalls- vertahren für den Mikrozensus ausgewählt wurden, durch Intervie­werinnen und Interviewer des Statistischen Landesamtes in Bad Ems befragt.

Näheres finden Sie diese Woche unter der RubrikVerwaltung informiert.

Öffentliche Bekanntmachung

Kulturamt Westerburg Flurbereinigungsverfahren Holler Az.: VV2474H HA.6.1 Information für die Teilnehmer

Die Teilnehmer des Flurbereinigungsverfahrens Holler werden hiermit dar­über informiert, dass das Kulturamt Westerburg in den nächsten Monaten in dem vorgenannten Verfahren die Regulierung der Ortslage durchführt. Die örtlichen Arbeiten gliedern sich in zwei Abschnitte:

1 Feststellung und Vermarkung der neuen Flurstücksgrenzen (Orts­regulierung)

2. Aufmessung der neu festgelegten Grenzpunkte und Gebäude.

Bei der Ortsregulierung werden die alten Katastergrenzen vom Kulturamt nicht hergestellt, es sollen vielmehr die Grenzen des örtlichen Besitz­standes als neue Flurstücksgrenzen angehalten werden.

Dort, wo es von den Grundstückseigentümern gewünscht, oder aus sach­lichen bzw. rechtlichen Gründen erforderlich ist, wird die neue Flur­stücksgrenze in Absprache mit den Eigentümern auch abweichend vom örtlichen Besitzstand festgelegt.

In enger Abstimmung mit den Bürgern und der Gemeinde sind folgende Verbesserungen und Hilfen möglich:

Flächenaustausch, Grenzbegradigung und Verbesserung des Grenzabstandes zur besseren baulichen Ni^tzung oder Umnutzung zu Wohn- und Gewerbezwecken, bessere Bebaubarkeit der Flurstücke,

Schaffung von Baugrundstücken,

Beseitigung von baurechtswidrigen Zuständen wie z.B. Überbauten, Schaffung bzw. Verbesserung der Zuwegung,

Anschluss von Grundstücken an Wege oder Straßen,

Anbindung des Wirtschaftswegenetzes an die Feldflur, rückwärtige Erschließung von Hofstellen zur Entlastung der innerört­lichen Straßen

Arrondierung und Erweiterung von Hofstellen,

Flächenbereitstellung für Straßen, Wege, Plätze, Gehwege, Rade, Spielplätze, Freizeitanlagen, neue Ortsausgänge und -randwege, Ortsrandeingrünungen, Bachrenaturierung, Uferrandstreifen, Maß­nahmen der Entsiegelung, Hochwasserschutzanlagen, Teiche, Feuchtbiotope, Trockenrasen etc.,

Eingrünung und Anbindung der Ortslage in die Landschaft, Schaffung von ökologischen Nischen sowie Durchgrünung der Ortslage Schaffung von privatem und öffentlichem Grün im bebauten Ort und der angrenzenden Feldflur,

Dorfemeuerungsmaßnahmen.

Der Erfolg dieses Flurbereinigungsverfahrens wird wesentlich durch die gute Zusammenarbeit aller Beteiligten bestimmt. Wir bitten die Grund­stückseigentümer daher, sich aktiv zu beteiligen und sich nach Möglich­keit schon jetzt mit ihren Nachbarn auf eine sinnvolle Grenzziehung zu verständigen.

Die Bediensteten des Kulturamtes stehen den Teilnehmern gerne vor Ort bzw. telefonisch zur Verfügung, Telefon 02663/292-82 bzw. über die Zen­trale: 02663/292-0. Außerdem sind wir bis Ende Juni 2000 über Handy unter der Telefonnummer 0175/4481420 zu erreichen.

Abschließend weisen wir noch darauf hin, dass die Beauftragten der Flur­bereinigungsbehörde gern. § 35 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.06.1997 (BGBl. IS. 1430) berechtigt sind, zur Vorbereitung und Durchführung der Bodenordnung, die Grundstücke zu betreten und die nach ihrem Ermessen erforderlichen Arbeiten auf ihnen vorzunehmen.

Der Leiter des Kulturamtes Im Auftrag

Hartwig Epping, Vermessungsdirektor

Seniorennachmittag

Herzliche Einladung an alle Senioren in Daubach und Stahlhofen zum Seniorennachmittag am Mittwoch, 17.05.2000, ins Pfarrhaus Stahlhofen. Wir beginnen um 15.00 Uhr wie gewohnt mit einer Andacht. Anschließend gemütliches Beisammensein bei Kaffee und Kuchen.

Herr Metternich aus Holler führt uns ein Video vonZermatt am Matter­horn" vor. Träger der Veranstaltung ist das Kath. Bildungswerk.

FSV Gelbachtaler Sportfreunde Stahlhofen

Vom 26.05. bis 28.05. findet unsere Sportwoche mit dem traditionellen Vier-Dörferturnier auf dem Sportplatz Stahlhofen statt.