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Wochenblatt VG Montabaur
Sehr geehrte Gäste, liebe Daubacher!
80 Jahre liegen zwischen den beiden Bildern und 2000 (auf der Seite 37 dieser Ausgabe abg
1920 feierte man zwar die erste Kirmes d ®!£ 1 p Weltkrieg, aber mit Sicherheit wurde in Daubach scho
früher Kirmes gefeiert.
Auch in diesem Jahr hat die Ortsgemeinde gemeinsam mit den 50 Kirmesjungen und Kirmesmadchen de Gastwirtschaft Walter und dem Schausteller Schmid alle Vorbereitungen getroffen, damit dieses Fest erneut ein Erlebnis für jung und alt werden kann.
Die musikalische Gestaltung hat erfreulicherweise wie all die Jahre zuvor unser Blasorchester übernommen.
Dafür und insbesondere für die Bereitschaft, die alte Tradition fortzusetzen, sei allen Mitwirkenden an dieser Stelle herzlichst gedankt.
Ich wünsche allen Daubachern, unseren Gästen, frohe und unbeschwerte Stunden, mit viel Vergnügen und einen harmonischen Verlauf der Kirmestage.
Ich bitte alle Daubacher, ihre Häuser an diesem Wochenende mit unseren Fahnen zu schmücken.
Ihr Raimund Hahn, Ortsbürgermeister
Kirmesprogramm 2000
Freitag, 12.05.2000
18.00 Uhr Aufstellen des KirmesbaumesI trich, der Kirmesgesellschaft und freiwillirTVl
Samstag, 13.05.2000 9n
15.00 Uhr Eröffnung der Kirmes auf dem Fp S tart des Radrennens vom Radsportverein N " 18.00 Uhr Festgottesdienst in der Dreifaltiok^ Daubach für Lebende, Verstorbene, Vermiss!! 1 lene der Gemeinde Daubach, bestellt von de? Seilschaft, mitgestaltet vom BlasorchesterDaui
21.00 Uhr Tanz in der Gaststätte “Eulenstube" I und Chris"
Sonntag, 14.05.2000
10.00 Uhr Frühschoppen auf dem FestDlat? “Eulenstube" 11
11.00 Uhr kostenlose Karussellfahrten für alle u
14.30 Uhr Kirmeszug der Kirmesgesellschaftunterl
Wirkung des Blasorchesters Daubach 1
16.00 Uhr Dämmerschoppen auf dem Festpla und Chris"
Montag, 15.05.2000
11.00 Uhr Frühschoppen und Tanz im Saalder^J stube" oder auf dem Festplatz mit unserem Blasofdt Dorfcafe
Das Dorfcafe ist am Kirmessonntag geschlossen]
Raimund Hahn, Ortsbütp
Holler
Sprechstunde der Ortsbürgermeisterin
donnerstags.von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr
Telefon: 02602/3508
Statistisches Landesamt befragt Haushalte
ln den nächsten Wochen werden Haushalte, die nach einem Zufallsverfahren für den Mikrozensus ausgewählt wurden, durch Interviewerinnen und Interviewer des Statistischen Landesamtes in Bad Ems befragt.
Näheres finden Sie diese Woche unter der Rubrik “Verwaltung informiert".
Öffentliche Bekanntmachung
Kulturamt Westerburg,
Flurbereinigungsverfahren Holler Az.: VV2474H HA.6.1 Information für die Teilnehmer
Die Teilnehmer des Flurbereinigungsverfahrens Holler werden hiermit darüber informiert, dass das Kulturamt Westerburg in den nächsten Monaten in dem vorgenannten Verfahren die Regulierung der Ortslage durchführt Die örtlichen Arbeiten gliedern sich in drei Abschnitte:
1. Feststellung und Vermarkung der neuen Flurstücksqrenzen (Ortsregulierung) '
2. Aufmessung der neu festgelegten Grenzpunkte und Gebäude
Bei der Ortsregulierung werden die alten Katastergrenzen vom Kulturamt nicht hergestellt, es sollen vielmehr die Grenzen des örtlichen Besitzstandes als neue Flurstücksgrenzen angehalten werden.
Dort, wo es von den Grundstückseigentümern gewünscht, oder aus sachlichen bzw. rechtlichen Gründen erforderlich ist, wird die neue Flur stücksgrenze in Absprache mit den Eigentümern auch abweichend vom örtlichen Besitzstand festgelegt.
In enger Abstimmung mit den Bürgern und der Gemeindesinj| Verbesserungen und Hilfen möglich:
Flächenaustausch, Grenzbegradigung und M Grenzabstandes zur besseren baulichen Nutzung oderUi zu Wohn- und Gewerbezwecken, bessere Bebaubarkeit der Flurstücke,
Schaffung von Baugrundstücken,
Beseitigung von baurechtswidrigen Zuständen wiez.B,it Schaffung bzw. Verbesserung derZuwegung, Anschluss von Grundstücken an Wege oder Straßen, Anbindung des Wirtschaftswegenetzes an die Felm, rückwärtige Erschließung von Hofstellen zurEntl liehen Straßen
Arrondierung und Erweiterung von Hofstellen, Flächenbereitstellung für Straßen, Wege, Plätze, Gel Spielplätze, Freizeitanlagen, neue Ortsausgänge und-1 Ortsrandeingrünungen. Bachrenaturierung, Uferraw nahmen der Entsiegelung, Hochwasserschutzai Feuchtbiotope, Trockenrasen etc.,
Eingrünung und Anbindung der Ortslage in die Lands Schaffung von ökologischen Nischen sowie D u _ rch 9 n 2 j S chaffung von privatem und öffentlichem Grün im Wj der angrenzenden Feldflur, Dorferneuerungsmaßnahmen.
Der Erfolg dieses Flurbereinigungsverfahrens wird we i
gute Zusammenarbeit aller Beteiligten bestimmt, vv i Stückseigentümer daher, sich aktiv zu beteilige 0 una j keit schon jetzt mit ihren Nachbarn auf eine smnvo verständigen.
Die Bediensteten des Kulturamtes stehen denTeilne bzw. telefonisch zur Verfügung, Telefon 0266312^ '
trale: 02663/292-0. Außerdem sind wir bis Ende jw unter der Telefonnummer 0175/4481420 zu e rreic _^ Abschließend weisen wir noch darauf hin, dass< *® :?Lst bereinigungsbehörde gern. § 35 des Flurborein g SPjfj in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S.j 54 °'LL s j|i(j,z/| Gesetz vom 18.06.1997 (BGBl. I S. 1430) tung und Durchführung der Bodenordnung, die und die nach ihrem Ermessen erforderlichen a
nehmen.
Der Leiter
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Hartwig Epßttg•
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