Wochenblatt VG Montabaur
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Partnerschaften-Aktuell' ’
25 Jahre Partnerschaft Montabaur ■ Brackli
Jubiläumsfeier vom 26. bis 30. Mai 2000 in Montabaur
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In diesem Jahr wird die Städtepartnerschaft zwischen Montabaur und der englischen Stadt Bracklevx führ) b< Dieses Jubiläum wird natürlich gefeiert und zwar hier in Montabaur vom 26. bis 30. Mai. Die Stadt p- E be die Deutsch-Englische Gesellschaft Montabaur e.V. haben für die englischen Gäste und die Gast ? r* aus gramm vorbereitet, daß wir Ihnen -in Auszügen- hier vorstellen möchten: 9%
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Freitag, 26. Mai 2000
19.00 Uhr voraussichtliche Ankunft der Reisebusse mit den Gästen aus Brackley.
Mit dabei ist die Brackley and District Band
Montag, 29. Mai 2000
Besuch der Vulkan-Brauerei in Niederns
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der Klosteranlagen Maria Laach
Samstag, 27. Mai 2000
morgens vor dem Rathaus der Stadt Montabaur auf dem Großen Markt 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr Auftritt - des Musikvereins Horressen, - der Tanzgruppe Schröter, - der Brackley and District Band, abends Festabend im Haus Mons Tabor
Dienstag, 30. Mai 2000
ca. 8.00 Uhr Rückfahrt der Gäste abEt Montabaur
Sonntag, 28. Mai 2000
Besuch in Boppard am Rhein
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Freuen würden wir uns, wenn Sie gerne ei lah| zu aufnehmen möchten und sich bei uns,deifa|to Englischen Gesellschaft, melden (HeiF^ 02602 4997, Wiltrud Schwarz 026021713
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Montabaur
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Bekanntmachung der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises über die Auslegung der Wählerverzeichnisse für die Wahl zum Ausländerbeirat am 21. Mai 2000
Die Wählerverzeichnisse der Gemeinden liegen an den Werktagen in der Zeit von Dienstag, 02.05.2000, bis Freitag, 05.05.2000, während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung aus. Wird das Wählerverzeichnis im automatisierten Verfahren geführt, wird die Einsichtnahme durch ein Bildschirmgerät ermöglicht und, falls erforderlich, ein Schlüsselverzeichnis hierzu bereitgestellt.
II.
Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält spätestens am 30.04.2000 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss spätestens bis Freitag, 05.05.2000, Einwendungen erheben.
III.
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Auslegungszeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Einwendungen erheben. Die Einwendungen können schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift erhoben werden.
IV.
An der Wahl kann nur teilnehmen, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann nur im Wahlraum des Stimmbezirkes, der in der Wahlbenachrichtigung angegeben ist, sein Wahlrecht ausüben, sofern er nicht einen Wahlschein hat. Wer einen Wahlschein hat, kann nur durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen.
Ein Wahlberechtigter, der in das WählerverzeichnisaÄfigm erhält auf Antrag einen Wahlschein mit Briefwahly(itCn»m er sich am Wahltag während der Wahlhandlung Grund außerhalb seines Stimmbezirkes aufhä#(% h j erk 16.04.2000 seine Wohnung in einen anderen Sinti abgebe und ihm deshalb nicht zugemutet werden kann, denli erhält zusuchen, oder wenn er aus beruflichen Gründ» und, fa Krankheit, hohen Alters, eines körperlichen Gebrecte 9n begi seines körperlichen Zustands wegen den Wahlra«* unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsucMij^ Wahlbenachrichtigung erhält jeder im Wählen/eß«C""~, gene Wahlberechtigte ein entsprechendes Antrags!«
Wer den Antrag für einen anderen stellt, mussW Vollmacht nachweisen, dass er hierzu berechtigt und Briefwahlunterlagen erhält auf Antrag auch, Wählerverzeichnis eingetragen ist, wenn er nach* £ ohne sein Verschulden die Frist zur Erhebung W '
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Die Briefwahlunterlagen werden dem Wahlbere^ h)bet
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ein Merkblatt für die Briefwahl. Montabaur, 13.04.2000 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
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