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VG Montabaur
Nr. 16/2000
Warten Sie urh schon auf den
i Qmhenden Sommer
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äht es um Fragen wie Steuerreform, Unternehmensnachfolge, Aus- Dlätze und die Hindernisse heimischer Unternehmen im Wettbewerb. ^US^Ttfachlichen Einführungsreferaten gibt es spätere Diskussionsmög- jn vier Arbeitskreisen. Nach einem gemeinsamen Mittagessen ^NDvJtagsrestaurant folgt die Abschlussdiskussion. Beginn: 10.00 Uhr,
flSTAG& en 14 - 30 Uhr '
fHM o Berte melden sich bitte unter Angabe der Adresse und zur weite- 8-00-Üu rac he der Einzelheiten im Abgeordnetenbüro von Angela Schnei- ABl3'jgt, Tel. 02663/969369 bzw. 969370 oder Ulla Schmidt, Tel. 70750.
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(KEIM Urwälder Landtagsabgeordnete Schneider-Forst ihmidt begrüßen das beabsichtigte imtsfördergesetz (-EFG-) ll-Landtagsfraktion
Idtagsfraktion der CDU Rheinland-Pfalz hat in vielzähligen Ihen mit Vereinen und Verbänden die Notwendigkeit erkannt, das als Wichtige Säule unserer Gesellschaft besonders zu fördern, verabschiedete Gesetzentwurf wird dem Landtag Rheinland- ir Beratung und Beschlussfassung zugeführt.
Schneider-Forst betont, dass mit dem Gesetz nicht die Geset- le fest, mtf:steigt. Vielmehr will das “Ehrenamtsfördergesetz” als sog. “Arti- manlandJtz” das bestehende Bildungsfreistellungsgesetz ehrenamts- . dass dies eher machen.
wird eine Änderung des Landesgesetzes zur Bildungsfreistellung ebt. Danach sollen Teilnehmer an Bildungsfreistellungen auch sol- tr in WirQK‘ ninare besuchen können, die ihre “Ehrenamtskompetenz" stärken. j f SigQfnJ* Schneider—Forst sieht besonders die Jugendarbeit als förderwür- n Vofc» lf 9 abe an - Arbeitgeber wissen längst zu schätzen, dass Leute, die i machte ^f namt Vereine managen, auch mit Dynamik am Arbeitsplatz ihren
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.umjplhalftJnterlagen sind im Abgeordnetenbüro von MdL Angela Schnei- ipdiirvIHrSt’ Tel. 02602/969369 oder 969370 oder im Büro von MdL Ulla Sk und i?Tel. 02602/70750 erhältlich.
ndemiKideriungszeichen für die Ortsgemeinde Eigendorf
; als eines/ igszeichen ergeben sich für die von dem Bau der ICE-Trasse gebeu- lOOqmdievisgemeinde Eigendorf. Nach einer Anliegerversammlung hatte sich D-Landtagsabgeordnete Harald Schweitzer an Verkehrsminister i in derdiitteräd'b gewandt und auf die starke Verschmutzung, die Lärmbelästigung ihiotter umLUserschäden im Bereich der Hauptdurchgangsstraße hingewiesen otter-Kfär/ 7Jm gebeten, in Verhandlungen mit der Bahn-AG zu erreichen, dass e ij snüber.dem Planfeststellungsbeschluss rechtswidrige Benutzung der cherstrasse durch die Transportfahrzeuge abgestellt wird, jj? hr unterrichtete Bauckhage den SPD-Abgeordneten über das ;is seiner Bemühungen. Mittlerweile seien Pfosten an den Bau- tusfahrten installiert, die alle LKW-Bewegungen dokumentieren. £em habe man Verkehrsschilder an der Ausfahrt angebracht, die jirkehrsführung durch den Ort nicht mehr erlauben, jerde zur Zeit geprüft, ob die beiden Kehrmaschinen zur Beseitige Fahrbahnverschmutzung ausreichen. Gegebenenfalls werde '■h eine Reifenwaschanlage bzw. eine Abrollstrecke einbauen. Nutzungen und Risse an den Häusern werden bei Meldung durch roffenen dem Versicherer vorgelegt, so der Minister an Schweit- '•k 5 Schadensbeseitigung soll nach Abschluss der Bauarbeiten vor- ‘.,fnen werden.
Ich der .Lärmbelästigungen durch Sprengungen werden jetzt nur . uflockerungssprengungen zum Rettungsschacht vorgenommen, -ürze abgeschlossen sein sollen.
'■? i tzer stellte dazu fest, dass man mit dem Verhandlungsergebnis zufrieden sein kann, wenn sich die beauftragten Firmen auch ' ten ' Deshalb werde man die Situation genau im Auge behalten.
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iemeinde feiert - die Helfer unfallversichert?
ngagierte Bürgerinnen und Bürger wird manch alter Brauch auf- lalten. Nur mit ihrer Hilfe können Ortsfeste überhaupt stattfinden mgen. Was wäre der 1. Mai ohne Maibaum? Oder was wäre ein ohne Bewirtung der Gäste?
alles glatt äbläuft, macht sich keiner Gedanken über Fragen zum haltet Hi eru ?^ sscbutz ‘ Was aber ' S T wenn sich ein Unfall ereignet? Sind iflSia ter dann bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz versichert?
M3IHZ Personen wie Beschäftigte für eine Kommune tätig werden, sind Schnei unfallversichert. Dies gilt auch dann, wenn die Helfer nur }tändle rZUl ”'9 beschäftigt werden und kein Entgelt erhalten”, sagt dazu Hans >aensian(i 6 £ eschafts führer der Unfallkasse Rheinland-Pfalz.
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Maßgeblich für den Versicherungsschutz und für die Zuständigkeit ist, wer als “Unternehmer” der Veranstaltung anzusehen ist.
Für die Unternehmereigenschaft einer Gemeinde kommt es entscheidend darauf an, dass sie für das Risiko über Gewinn und Verlust der Veranstaltung die Verantwortung trägt und über die Verkaufserlöse verfügen kann. Weitere wichtige Anhaltspunkte dafür, dass eine Gemeinde als “Unternehmer’' anzusehen ist, sind:
Die Gemeinde übernimmt im Wesentlichen die Verantwortung für die Organisation und die Durchführung einer Veranstaltung.
Die erforderlichen Arbeiten zur Vorbereitung der Veranstaltung werden im Wesentlichen von Bediensteten der Gemeinde oder von Privatpersonen, die zur Mithilfe beauftragt wurden, durchgeführt.
Die Gemeinde sorgt für die notwendigen Genehmigungen und/oder Anmeldungen (z.B. Ausweitung der Sperrstunde, Absperrung des Festgeländes, Schankerlaubnis, Anmeldung zur GEMA etc.)
Die Gemeinde trägt die notwendigen Kosten (z.B. für Strom, Wasser) der Veranstaltung.
Einige Beispiele:
Eine Ortsgemeinde veranstaltet einmal im Jahr ein Dorffest. Die Beschäftigten der Gemeinde können die zahlreichen Arbeiten, die mit der Organisation des Festes verbunden sind, nicht allein übernehmen. Der Ortsbürgermeister beauftragt mehrere Bürgerinnen und Bürger, die Gemeinde beim Aufbau des Festzeltes und der Verzehrbuden und beim Verkauf von Speisen und Getränken zu unterstützen.
Die gesamte Organisation und die Durchführung der Veranstaltung liegt in der Verantwortung der Gemeinde. Darüber hinaus beteiligen sich einige Vereine mit eigenen Verkaufsständen am Fest.
In diesem Fall ist die Ortsgemeinde eindeutig “Unternehmer”, d.h. Veranstalter des Festes. Die Bürgerinnen und Bürger, die vom Ortsbürgermeister beauftragt wurden, beim Fest zu helfen, werden wie “Beschäftigte der Gemeinde” tätig und sind bei der Unfallkasse gesetzlich unfallversichert. Kein Versicherungsschutz “über die Gemeinde” besteht jedoch für die Mitglieder der Vereine, die ebenfalls an der Veranstaltung teilnehmen. In der Regel steht in solchen Fällen die Darstellung des Vereins und seiner Tätigkeit eindeutig im Vordergrund, so dass die Tätigkeit im Wesentlichen dem Verein bzw. dem Vereinszweck dient.
Ob in einem solchen Fall Versicherungsschutz bei der für die privaten Vereine zuständigen Verwaltungsberufsgenossenschaft besteht, ist im Einzelfall von der BG zu prüfen.
Versicherungsschutz über die Gemeinde besteht auch im folgenden Fall: Die Gemeinde organisiert jedes Jahr am 11.11. einen Laternenumzug. Der Ortsbürgermeister beauftragt Herrn A., der einen Reitstall betreibt und mehrere Pferde besitzt, als “Sankt Martin” den Umzug anzuführen. Herr A. wird im Auftrag der Gemeinde tätig und ist im Falle eines Unfalles bei der Unfallkasse gesetzlich versichert.
Anders dagegen ist folgender Fall zu beurteilen:
Der Junggesellenverein der Ortsgemeinde stellt seit Jahrzehnten am 1. Mai den Maibaum am Bürgerhaus auf. Die Junggesellen treffen sich traditionell am Vorabend und fahren gemeinsam in den Wald, um dort - wie vorher mit dem zuständigen Förster vereinbart - den Baum zu schlagen. Am nächsten Morgen wird dann der geschmückte Baum zum Dorfplatz gebracht und aufgestellt.
Es wurde kein offizieller Auftrag durch den Ortsbürgermeister erteilt. Das Aufstellen des Maibaums erfolgte jedoch mit ausdrücklicher Zustimmung der Gemeinde. Darüber hinaus stiftet die Ortsgemeinde dem Junggesellenverein ein Fässchen Bier für seine Mühen.
Dies genügt nicht. Es besteht kein Unfallversicherungsschutz über die Unfallkasse. Das Aufstellen des Baumes wurde von der Ortsgemeinde zwar gebilligt und auch honoriert. Dennoch handelt es sich hier um eine Tätigkeit, die der Mitgliedschaft im Junggesellenverein zuzurechnen ist. Reine Vereinstätigkeiten stehen jedoch nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die Unfallkasse empfiehlt: Bereits im Vorfeld einer Veranstaltung klar abgrenzen, wer für Organisation und Durchführung verantwortlich ist.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unfallkasse Rheinland-Pfalz stehen den Gemeinden im Einzelfall gerne beratend zur Seite.
Unfallkasse Rheinland-Pfalz, Orensteinstraße 10,56626 Andernach, Telefon: 02632/960-0, Fax: 02632/960-100, Internet: www.ukrlp.de
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Volksbanken fördern Ausbildungsplätze Sonderkreditprogramm für Firmen aufgelegt Mehr Schulabgänger in diesem Jahr
Mit einem Sonderkreditprogramm unterstützen die drei Volksbanken im Westerwald, die Volksbank Höhr-Grenzhausen, die Volksbank Monta-
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