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Wochenblatt VG Montabaur

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Niederelbert

Sprechstunden des Ortsbürgermeistere ^ ^ uhr

montags von. 18 00 blS 20.00 Uhr

donnerstags von.

im Rathaus 02602/3482

Tel.02602/950482

Fax:.

Öffentliche Bekanntmachung der ... . örolhprt Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Niederelbert für das Jahr 2000 vom 04.04.2000

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ft. der Ge ^ e, ^® or 3[l Un n 9 a < c U h r Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung J esc ^° s ® f ' htsbehör . Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbe 0 de vom 03.04.2000 hiermit bekannt gemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2000 wird im

Verwaltungshaushalt .

in der Einnahme auf.. 992 000 DM

Vermögenshaushalt

in der Ausgabe auf.923.000 DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.222.950,00 DM

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

auf .225.000,00 DM

§3.

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A).270 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).300 v.H.

2. Gewerbesteuer .320 v.H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindege­bietes gehalten werden:

für den ersten Hund. 75,00 DM

für den zweiten Hund.125,00 DM

für jeden weiteren Hund.175,00 DM

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz erfor­derliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Niederelbert für das Haushaltsjahr 2000 wird hiermit erteilt:

1 . Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

.61.000,00 DM

2. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite

in Höhe von .222.950,00 DM

56410 Montabaur, 03.04.2000

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Im Auftraa-

Abt. 1 Az. 029/901.10 Meckel

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 17.04.2000 bis 28.04.2000 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung Zim­mer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8 , 56410 Montabaur, während der Ker­narbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus Montabaur, 04.04.2000 /§) mi r

Ortsgemeindeverwaltung Niederelbert Ortsbürgermeister

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder FormvorschriftPn dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an qültia zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn y y 9

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzunq die Geneh migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzuno verletzt worden sind, oder a ^eu^ung

-^k§henblat

Öffentliche Bekanntmachung

in dem Flurbere.nigungsverfahren Zimmerschied uifeT geprüften Kassenunterlagen des Rechnungsjahres19p* " 17.04.2000 bis einschließlich zum 02.05.2000 bei derkJWt, .naer rin bzw. dem Kassenverwalter ^KaJattunger

Verfahren. nahmen

Zimmerschied: Günter Sturm (VTG), Jahnstr. 5, 56452 y sonst. V Holler: Günter Sturm (VTG), Jahnstr. 5, 56452 Westerbu Irisbseinr zur Einsichtnahme für die Beteiligten offen. ' ä fcgtige Fin

Einwendungen gegen die Richtigkeit des Jahresabschluß ! nzession nen innerhalb von zwei Wochen nach dem ersten Tan?1 Ansätze be im Kulturamt Westerburg, Jahnstraße 5, 56457 w!!: iaL,f ^ ,en bei dem jeweiligen Vorsitzenden des Vorstandes derS en 0I schaff %nundb

Vetren: fegenc

Zimmerschied: Norbert Lotz, Am Hofacker 1, 56379 a phaushe

Holler: Adolf Heibel, Bachstr. 4 ,56412 Hofe

schriftlich vorgebracht werden. fersonala

Werden Einwendungen nicht erhoben oder sind erhobener! 6,?' 11 " ausgeräumt, so gilt die Kassenverwalterin bzw. der jeweife -unS' walter als entlastet w fmiagen.

Westerburg. 28.03 2000 Urgentejjnsausgs

Leiter tfejßjführung l echte fre

Bericht über die Sitzung des OrtsgemeinCS Niederelbert vom 30.03.2000

Haushaltsplan/Haushaltssatzung 2000 einstimmigverjOTögensl In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand diei vom 0rt Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Ha/ nm bi,de 2000 an *1 Art und i

Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abs*H^° ,u,Tl ^ r Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zurSitzung^^c-^ Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Odsgemeinderall^i^pn mung zum Haushaltsplan und zu der Haushaltssatzung,

Die Haushaltssatzung 2000, die die summarischeZusawrriauausga Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen:P sc häffu Verwaltungshaushalt richtungs«

Einnahmen/Ausgaben.je 1© auaus 9 a

Vermögenshaushalt ÖSn

Einnahmen/Ausgaben.i e ^ : anschlagi

Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 200dl öhe von: gelegt auausgal

Grundsteuer A. au einer

Grundsteuer B . rschließu

Gewerbesteuer.fießj

Die Hundesteuer beträgt , dj e

für den ersten Hund. Wichtung

für den zweiten Hund .irschließu

für jeden weiteren Hund.

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosi®,®

haltsjahr 2000 enthält der dem Haushaltsplan beigefügt e

aus werden auszugsweise einige Informationen zurKenTr!^ jq 9 ^

Rückblick 1999 Erwerb v<

Eine ursprünglich vorgesehene Neuverschuldung von 5120. prtschaf ringert sich auf 141.500,00 DM (./. 370.500,00 DM). DiesÄusgabei die Haushaltswirtschaft des vergangenen Jahres einen posfteu einei genommen hat. prwerb v<

Die Verringerung des Kreditbedarfes ist im Wesentliche(i^ dbrur |! Mehreinnahmen bei der Grundsteuer und auf Einspanjn^S » t ' gerungen von Investitionen zurückzuführen. .finanzier

Zum 31.12.1999 ist eine Pro-Kopf-Verschuldung von®^ en g ew weisen, die allerdings recht deutlich unter dem ver 9 lelc ^W e isunq durchschnitt von 611,00 DM liegt. Über Rücklagen vem?jj^ erunj meinde derzeit nicht.

Für die Aufstellung des Haushaltes 2000 ergeben sich re finanzielle Verhältnisse als das nach dem Etat 1999 zu

feisung

berthall

Haushalt 2000

2 . vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltungunter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzunq bearHSi schriftlich geltend gemacht hat. 9 egrunden s °».

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend oemarht auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist iederrS h£L s ° k ® nn zung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der rt !l-

Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S 9 153 ) hemand

Weisung ititiopskc

Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 2.915.000,00 ^l'kJiHeßu auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 1 ny Bweisunq den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 923.000.00U ^ Jiwei Sun g Da zur Finanzierung der anstehenden Investitionen Kr j- Warteh; 222.950,00 DM benötigt werden und außerdem Verpllhrung gungen in der Größenordnung von 225.000,00 DMzuve' Niahmer erfolgt deren konkrete Festsetzung in der Haushaltssa pick 20c

Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes steigt von 1 jf b a r U r^! 117.000,00 DM auf 1.992.000,00 DM. Die Zunahme deS IJ]t raßenb ausschließlich auf höheren Einnahmen im Bereich de ^ ba ft SW(

Die nach wie vor dominierende Rolle der Einnahmen übejXb von q

eraufkommen. Der Anteil an den Gesamteinnahmen ^ 82,44 v.H. (Vorjahr 81,43 v.H.).

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