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Wochenblatt VG Montabaur

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens-» 3de st ^ e gek0 mmen dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetz Anfang an gültig

sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Antanga y

zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn n P neh-

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der 1 * ' der Satzung migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachu g

verletzt worden sind, oder ^htchohnrrlp den

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichts .

Beschluss beanstandet oder jemand die Verl tz ^ , tunq un f 6 r oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwa 9 u Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen so ,

schriftlich geltend gemacht hat. ht cr> kann

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr_2 geltencI ge . t

auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist ) ederrr V Rheinland- zung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnu g

7^_nm 01 1994 GVBI. S. 1 53).

1 .

2 .

Chorgemeinschaft singt Johannes-Passion

Im Rahmen der diesjährigen Karfreitagsliturgie führt die Chorgemeinsc a Cäcilia - St. Katharina, Niedererbach die Johannes Passion v ° n H ® in ' rieh Schütz auf. Als Solisten wirken mit: Andreas Jung (Evangelist), Jür­gen Faßbender (Jesus) und Volker Stoll (Pilatus).

Heinrich Schütz (1585 bis 1672) gilt als Meister der ä-capella-Musikund zeichnet sich in der Musikliteratur durch einen eigenen Stil aus. Die l ex- te des Johannes-Evangeliums - von der Einleitung über alle Stationen des Leidensweges bis hin zumKreuzige ihn! - erfahren im Gesang von Chor und Solisten eine eindrucksvolle Interpretation.

Herzliche Einladung an alle, die am 21.04.2000, um 15.00 Uhr in der Pfarr­kirche St. Katharina, Niedererbach, einen Karfreitagsgottesdienst mit einer besonderen musikalischen Prägung erleben möchten.

Trimm-Treff Niedererbach e.V.

Kinderturnen - aufgepasst!

Das Turnen fällt am 18.04. und 25.04.2000 aus. Wir treffen uns wieder am 02.05.2000 zur gewohnten Zeit.

Trimm-Dich- und Seniorengruppe Auch hier fällt das Turnen am 18.04.2000 aus.

Am 25.04.2000 treffen wir uns zum Walking.Fit zu Fuß - wir bieten an: Walking für Senioren sowie für Anfänger und Fortgeschrittene.

Wo? In der Gartenstraße, an der Eisenbahnbrücke Wann? um 19.30 Uhr

Mit jedem Meter fällt der Stress ab, Probleme sind weit weg, keiner for­dert Leistung, jeder bestimmt seinen Rhythmus selbst.

SV 1920 Niedererbach e.V.

Am Sonntag, 16.04.2000, spielt unsere I. Mannschaft beim SV Raubach. Spielbeginn ist um 14.30 Uhr.

Die II.' Mannschaft hat am 16.04.2000 ein Heimspiel gegen den SV Hilal- spor Selters. Beginn: 12.30 Uhr.

ALTE HERREN Niedererbach

AH Niedererbach spielt am Samstag, 15.04.2000, um 16.30 Uhr zu Hau­se gegen die AH Görgeshausen. Treffpunkt: 16.00 Uhr Sportplatz Nie­dererbach.

Nomborn

Sprechstunden des

dienstags.

donnerstags.

Telefon: 06485/228

Ortsbürgermeisters

.von 18.30 bis 19.30 Uhr

.von 18.30 bis 19.30 Uhr

Öffentliche Bekanntmachung - Satzung der Ortsgemeinde Nomborn über die Erhebung einmaliger Beiträge

(Erschlfeßungsbeiträ^e) 6 " 9 V ° n Erschltel >"9sanlagen vom 04.04.2000

7 ivomoorn nat am 21.03.2000 aufqrund des

a) § 1 32 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassunq der B.

machung vom 27.08.1997 (BGBl I S 2141) 9 B

und '

b> 14 * 2 C" 3 Gemelnd6wdng für Rheinland-Pfalz (Gemt

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§ f iöhenblat

Erhebung des Erschließungsbeitrages

Zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckte , : a) ^ Erschließungsanlagen erhebt die Gemeinde ErschließS den Vorschriften des Baugesetzbuches und diesSrSa£fT ? ' fender § 2 b) sow

Art und Umfang der Erschließungsanlagen

Beitragsfähig ist der Aufwand für 1.1 Straßen, Wege und Plätze, die der Erschli stücken dienen, ausgenommen solche in Kern- gT striegebieten sowie in Sondergebieten mit der iff* Zentren, großflächige Handelsbetriebe, Messe- aT

gress-und Hafengebiet, Ml

a) bis zu 2 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu u

beidseitige und mit einer Breite bis zu 9 m, wenn ein»' zung zulässig ist, ne8l t

b) mit 3 oder 4 Vollgeschossen mit einer Breite t

eine beidseitige und mit einer Breite bis zu 12 m tige Nutzung zulässig ist, ' ^

c) mit mehr als 4 Vollgeschossen mit einer Breite bkL eine beidseitige und mit einer Breite bis zu 13 m tige Nutzung zulässig ist.

Stücks im Abs Grund Erseht i Grund: übersc Buchsl teren ( Zur Be den Gi 20 v.H überwi te Grui (Sofern sonstic abweic ?Den G

Gäwer

sfläche

1.2. Straßen. Wege und Plätze, die der Erschließ« stücken dienen in Kern-, Gewerbe- und Industrienel*! Nch inc Sondergebieten mit der Nutzungsart Einkaufszentren« ^ stiaen Handelsbetriebe, Messe-, Ausstellungs-, Kongress-^ Die Ge biet. mit einer Breite bis zu 18 m, wenn eine beidseitig ®verviel Breite bis zu 13 m, wenn eine einseitige NutzungzuläJItFür die

1.3. Mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbare VerkehrjEdes Be

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sige E Gesch'

2 .

3.

4.

Fußwege, Wohnwege) mit einer Breite von 5 m.

1.4. Sammelstraßen mit einer Breite bis zu 18 m.

1.5. Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche, |s,

(Fläche, die innerhalb der StraßenbegrenzungslinieiM. Teileinrichtungen miteinander kombinieren und beiden (l «»! esc I! Funktionstrennung ganz oder teilweise verzichtet wird |p Um jeweils in Nr. 1 genannten Höchstbreiten. k bruna:

1.6. Parkflächen. '' ung ei?

a) die Bestandteile der Verkehrsanlagen nach Nm. zu einer weiteren Breite von 6 m,

b) die nicht Bestandteile der Verkehrsanlagen Nm. 1 ständige Parkflächen), bis zu 15 % der durch gesonde festzusetzenden Grundstücke.

1.7. Grünanlagen,

a) die Bestandteile der Verkehrsanlagen nach Nm. 11; zu einer weiteren Breite von 6 m,

b) die nicht Bestandteile von Verkehrsanlagen nachNu

bis zu 15 % der Flächen der durch gesonderte Säte zenden Grundstücke. j

Endet eine Verkehrsanlage mit einem Wendeplatz,soej die in Abs. 1, 2 und 4 angegebenen Maße um die stens aber 8 m.

Ergeben sich nach Abs. 1 unterschiedliche Höchste^ die gesamte Verkehrsanlage die größte Breite.

Die in Abs. 1 Nrn. 1 bis 6 genannten Breiten sindD. breiten.

§3

Grunds (Eckgri lagen ( lagen t Sarder Der Be Abs. 1 der Baulas voll in c 1 nur fi Teile d Für Gr Erschli nungst Erschli der Bai voll in c 1 nur fi Teile d

Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwanifej Der beitragsfähige Erschließungsaufwand wird nach dentü Kosten ermittelt. Der Aufwand für die EntwässerungseWÄJnspai Erschließungsanlagen wird wie folgt ermittelt: [ Erschlie

Für die Entwässerung der öffentlichen VerkehrsPF 1 Grundi Kosten, die an den Träger der AbwasserbeseiMe Freilegt gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen zu Fahrbai

§4

maßgebend.

Anteil der Gemeinde am beitragsfähigen Erschlleßun!

Die Gemeinde trägt 10 v.H. des beitragsfähigen Erschließt des.

§5

Abrechnungsgebiet, Grundstücksflächen und GeschO! Verteilung des beitragsfähigen Erschließungs

1 .

Der nach §§ 2 und 3 ermittelte und gemäßj tragsfähige Erschließungsaufwand wird auf ' Grundstücke (Abrechnungsgebiet) nach deren riau* 1 Dabei wird die unterschiedliche Nutzung der erscW 0,

Radwei G|hwei Parkfläi Grünan Beleucf Enlwäs dert ui lten,sobi abgesef

rkmale d

Straße Verkeh

2 .

3.

stücke nach Art und Maß berücksichtigt. J sind er Als Grundstücksfläche i.S. des Abs. 1 gilt bei Grunfjsjl a) ihre des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes dien*» und lieh, gewerblich oder in vergleichbarer Weise ge m, h) sie Als Grundstücksfläche i.S. des Abs. 1 giU bei halb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplan Jfs e stücken, für die ein Bebauungsplan eine bauliche.g eine vergleichbare Nutzung nicht festgesetzt,

Diefläc gültig h

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