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Wochenblatt VG Montabaur
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens-» 3de st ^ e gek0 mmen dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetz Anfang an gültig
sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Antanga y
zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn n P neh-
die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der 1 * ' der Satzung migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachu g
verletzt worden sind, oder ^„htchohnrrlp den
vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichts .
Beschluss beanstandet oder jemand die Verl tz ^ , tunq un f 6 r oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwa 9 u Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen so ,
schriftlich geltend gemacht hat. ht cr> kann
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr_2 geltencI ge • . t
auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist ) ederrr V Rheinland- zung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnu g
7^_™ „nm 01 1994 GVBI. S. 1 53).
1 .
2 .
Chorgemeinschaft singt Johannes-Passion
Im Rahmen der diesjährigen Karfreitagsliturgie führt die Chorgemeinsc a “Cäcilia” - St. Katharina, Niedererbach die Johannes Passion v ° n H ® in ' rieh Schütz auf. Als Solisten wirken mit: Andreas Jung (Evangelist), Jürgen Faßbender (Jesus) und Volker Stoll (Pilatus).
Heinrich Schütz (1585 bis 1672) gilt als Meister der ä-capella-Musikund zeichnet sich in der Musikliteratur durch einen eigenen Stil aus. Die l ex- te des Johannes-Evangeliums - von der Einleitung über alle Stationen des Leidensweges bis hin zum “Kreuzige ihn!” - erfahren im Gesang von Chor und Solisten eine eindrucksvolle Interpretation.
Herzliche Einladung an alle, die am 21.04.2000, um 15.00 Uhr in der Pfarrkirche St. Katharina, Niedererbach, einen Karfreitagsgottesdienst mit einer besonderen musikalischen Prägung erleben möchten.
Trimm-Treff Niedererbach e.V.
Kinderturnen - aufgepasst!
Das Turnen fällt am 18.04. und 25.04.2000 aus. Wir treffen uns wieder am 02.05.2000 zur gewohnten Zeit.
Trimm-Dich- und Seniorengruppe Auch hier fällt das Turnen am 18.04.2000 aus.
Am 25.04.2000 treffen wir uns zum Walking. “Fit zu Fuß” - wir bieten an: Walking für Senioren sowie für Anfänger und Fortgeschrittene.
Wo? In der Gartenstraße, an der Eisenbahnbrücke Wann? um 19.30 Uhr
Mit jedem Meter fällt der Stress ab, Probleme sind weit weg, keiner fordert Leistung, jeder bestimmt seinen Rhythmus selbst.
SV 1920 Niedererbach e.V.
Am Sonntag, 16.04.2000, spielt unsere I. Mannschaft beim SV Raubach. Spielbeginn ist um 14.30 Uhr.
Die II.' Mannschaft hat am 16.04.2000 ein Heimspiel gegen den SV Hilal- spor Selters. Beginn: 12.30 Uhr.
ALTE HERREN Niedererbach
AH Niedererbach spielt am Samstag, 15.04.2000, um 16.30 Uhr zu Hause gegen die AH Görgeshausen. Treffpunkt: 16.00 Uhr Sportplatz Niedererbach.
Nomborn
Sprechstunden des
dienstags.
donnerstags.
Telefon: 06485/228
Ortsbürgermeisters
.von 18.30 bis 19.30 Uhr
.von 18.30 bis 19.30 Uhr
Öffentliche Bekanntmachung - Satzung der Ortsgemeinde Nomborn über die Erhebung einmaliger Beiträge
(Erschlfeßungsbeiträ^e) 6 "”” 9 V ° n Erschltel >“"9sanlagen vom 04.04.2000
7” ivomoorn nat am 21.03.2000 aufqrund des
a) § 1 32 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassunq der B.
machung vom 27.08.1997 (BGBl I S 2141) 9 B
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b> 14 * 2 C" 3 Gemelnd6wd ™ng für Rheinland-Pfalz (Gemt
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§ f iöhenblat
Erhebung des Erschließungsbeitrages
Zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckte , :■ a) ^ Erschließungsanlagen erhebt die Gemeinde ErschließS den Vorschriften des Baugesetzbuches und diesSrSa£fT ? ' fender § 2 b) sow
Art und Umfang der Erschließungsanlagen
Beitragsfähig ist der Aufwand für 1.1 Straßen, Wege und Plätze, die der Erschli stücken dienen, ausgenommen solche in Kern- gT striegebieten sowie in Sondergebieten mit der iff* Zentren, großflächige Handelsbetriebe, Messe- aT
gress-und Hafengebiet, ’ Ml
a) bis zu 2 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu u
beidseitige und mit einer Breite bis zu 9 m, wenn ein»'■ zung zulässig ist, ne8l t
b) mit 3 oder 4 Vollgeschossen mit einer Breite t
eine beidseitige und mit einer Breite bis zu 12 m tige Nutzung zulässig ist, ' ^
c) mit mehr als 4 Vollgeschossen mit einer Breite bkL eine beidseitige und mit einer Breite bis zu 13 m tige Nutzung zulässig ist.
Stücks im Abs Grund Erseht i Grund: übersc Buchsl teren ( Zur Be den Gi 20 v.H überwi te Grui (Sofern sonstic abweic ?Den G
Gäwer
sfläche
1.2. Straßen. Wege und Plätze, die der Erschließ« stücken dienen in Kern-, Gewerbe- und Industrienel*! Nch inc Sondergebieten mit der Nutzungsart Einkaufszentren« ^ stia’en Handelsbetriebe, Messe-, Ausstellungs-, Kongress-^ Die Ge biet. mit einer Breite bis zu 18 m, wenn eine beidseitig ®verviel Breite bis zu 13 m, wenn eine einseitige NutzungzuläJItFür die
1.3. Mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbare VerkehrjEdes Be
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2 .
3.
4.
Fußwege, Wohnwege) mit einer Breite von 5 m.
1.4. Sammelstraßen mit einer Breite bis zu 18 m.
1.5. Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche, |s,
(Fläche, die innerhalb der StraßenbegrenzungslinieiM. Teileinrichtungen miteinander kombinieren und beiden (l «»! esc I! Funktionstrennung ganz oder teilweise verzichtet wird |p Um jeweils in Nr. 1 genannten Höchstbreiten. k bruna:
1.6. Parkflächen. '' ung ei?
a) die Bestandteile der Verkehrsanlagen nach Nm. zu einer weiteren Breite von 6 m,
b) die nicht Bestandteile der Verkehrsanlagen Nm. 1 ständige Parkflächen), bis zu 15 % der durch gesonde festzusetzenden Grundstücke.
1.7. Grünanlagen,
a) die Bestandteile der Verkehrsanlagen nach Nm. 11; zu einer weiteren Breite von 6 m,
b) die nicht Bestandteile von Verkehrsanlagen nachNu
bis zu 15 % der Flächen der durch gesonderte Säte zenden Grundstücke. j
Endet eine Verkehrsanlage mit einem Wendeplatz,soej die in Abs. 1, 2 und 4 angegebenen Maße um die stens aber 8 m.
Ergeben sich nach Abs. 1 unterschiedliche Höchste^ die gesamte Verkehrsanlage die größte Breite.
Die in Abs. 1 Nrn. 1 bis 6 genannten Breiten sindD. breiten.
§3
Grunds (Eckgri lagen ( lagen t Sarder Der Be Abs. 1 der Hä Baulas voll in c 1 nur fi Teile d Für Gr Erschli nungst Erschli der Bai voll in c 1 nur fi Teile d
Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwanifej Der beitragsfähige Erschließungsaufwand wird nach dentü Kosten ermittelt. Der Aufwand für die EntwässerungseWÄJnspai Erschließungsanlagen wird wie folgt ermittelt: [ Erschlie
Für die Entwässerung der öffentlichen VerkehrsPF 1 Grundi Kosten, die an den Träger der AbwasserbeseiMe Freilegt gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen zu Fahrbai
§4
maßgebend.
Anteil der Gemeinde am beitragsfähigen Erschlleßun!
Die Gemeinde trägt 10 v.H. des beitragsfähigen Erschließt des.
§5
Abrechnungsgebiet, Grundstücksflächen und GeschO! Verteilung des beitragsfähigen Erschließungs
1 .
Der nach §§ 2 und 3 ermittelte und gemäßj tragsfähige Erschließungsaufwand wird auf ' Grundstücke (Abrechnungsgebiet) nach deren riau* 1 Dabei wird die unterschiedliche Nutzung der erscW 0,
Radwei G|hwei Parkfläi Grünan Beleucf Enlwäs dert ui lten,sobi abgesef
rkmale d
Straße Verkeh
2 .
3.
stücke nach Art und Maß berücksichtigt. J sind er Als Grundstücksfläche i.S. des Abs. 1 gilt bei Grunfjsjl a) ihre des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes dien*» und lieh, gewerblich oder in vergleichbarer Weise ge™ m, h) sie Als Grundstücksfläche i.S. des Abs. 1 giU bei halb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplan Jfs e stücken, für die ein Bebauungsplan eine bauliche.g eine vergleichbare Nutzung nicht festgesetzt,
Diefläc gültig h
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