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lenblatt VG Montabaur

Nr. 14/2000

Jntliche Bekanntmachung Stellung des BebauungsplanesObergarten der Ortsgemeinde in- hier- Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung f§3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

J)rtsqemeinderat von Boden hat in seiner Sitzung am 22.02.2000 die Sellung des BebauungsplanesObergarten beschlossen (siehe vor- jlnde Planskizze).

ä c 3 ^s. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Jeke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur ßerung und Erörterung zu geben.

difesem Zweck liegt die Aufstellungsplanung zur Einsichtnahme in der lom 17.04.2000 bis 19.05.2000 (einschließlich) bei der Verbands­lindeverwaltung Montabaur, Bauverwaltung, Zimmer 221, Konrad- Jauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (mon- #dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis ^0 uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr leitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

In 30.03.2000 Rudolf Eulberg, Ortsbürgermeister

Heiligenroth

echstunden des Ortsbürgermeisters

itags.vo n 17.00 Uhr bis 19.30 Uhr

: 02602/16606, Fax: 02602/917396

.nach Vereinbarung

llefon

fentliche Bekanntmachung

|ng des Ortsgemeinderates Heiligenroth

ächste Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth findet am Diens- Tl.04.2000, um 19.30 Uhr, im Gemeindezentrum statt, sordnung: entliehe Sitzung

laushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2000 Änderung des BebauungsplanesVogelsang für die Flurstücke Nr.

i 186, 185/2,184/1 und 184/4

Erhebung von Vorausleistungen auf den zu erwartenden

Erschließungsbeitrag für die StraßeIn der Illbach im Gewerbege­bietIllbach in Heiligenroth

Erhebung von Vorausleistungen auf den zu erwartenden

[Erschließungsbeitrag für die StraßeDruschelbitzchen.im Gewer­begebietIllbach in Heiligenroth

Erhebung von Vorausleistungen auf den zu erwartenden

lErschließungsbeitrag für die StraßeAuf der Birke im Gewerbege- (pietIllbach in Heiligenroth

[Erhebung einer Vorausleistung auf den zu-erwartenden Ausbau- peitrag für den Schlatweg, verlaufend von Neustraße bis zum Grund­stück Schlatmühle (Parz. 88/2), in Heiligenroth Fertigstellung des Stichweges Parzelle 7 im NeubaugebietAm hoh­len Weg

Wiederherstellung der Seitenbankette entlang der Limburger Straße Eur L 318

[Information über das Ergebnis der Bauausschusssitzung vom 1)3.04.2000 im Schlatweg

f Einwohnerfragestunde Verschiedenes ihtöffentliche Sitzung [Grundstücksangelegenheit pauangelegenheit jlauangelegenheit [Bauangelegenheit pauangelegenheit 3auangelegenheit 3auangelegenheit Einanzangelegenheit Verschiedenes t12.Heiligenroth, 03.04.2000 eis:

Zerfas, Ortsbürgermeister

rv$^ i0nssit ? uri 9 der CDU-Fraktion findet am Montag, 10.04.2000, um wo Uhr im Bürgermeisteramt statt.

!*u'° nssitzun 9 der SPD-Fraktion findet am Freitag, 07.04.2000, um L Gfc" ^tte de Helmut Burkey, Tel. 5724 erfragen - statt. mniih ti ° nssit2un .^ der G findet am Montag, dem 10.04.2000, um I uuhrim - Ort bitte bei Claudia Bellessem, Tel. 17804 erfragen - statt.

Ka Herbst

04fcnnn te Fraktionss i tz ung der FWG Herbst findet am Montag, l^uuo, um 19.00 Uhr im Fraktionszimmer der Gemeindeverwaltung

i°renkreis Heiligenroth

& B ® niorennac hmittag findet am Donnerstag, 13.04.2000, wie 15.00 Uhr im Pfarrheim statt.

w: '

Tennisclub Heiligenroth

Einladung zur Jahreshauptversammlung

am 07.04.2000 im Clubhaus, 20.00 Uhr.

Tagesordnungspunkt: 1. Begrüßung; 2. Wahl des Protokollführers, 3. Bericht des ersten Vorsitzenden; 4. Genehmigung des Protokolls der Mit­gliederversammlung vom 16.04.1999; 5. Geschäftsbericht; 6. Sportbe­richte; 7. Kassenbericht; 8. Bericht der Kassenprüfer; 9. Entlastung des Vorstandes; 10. Wahl von zwei Kassenprüfern; 11. Clubhausdienst, Arbeitseinsätze pro Jahr 5 Stunden; 12.20-Jahr-Feier TC Heiligenroth am 12. und 13.08.2000; 13. Verschiedenes

Anträge zur Änderung der Tagesordnung sind bis spätestens 05. April schriftlich beim 1. Vorsitzenden einzureichen.

Sportverein Heiligenroth e.V.

SENIORENFUSSBALL

Die 1. Mannschaft der SG spielt am Sonntag, 09.04.2000, um 14.30 Uhr gegen die Mannschaft der SG Hundsangen/Obererbach II. Das Spiel fin­det in Hundsangen statt.

Im Spitzenspiel der Kreisliga D trifft die 2. Mannschaft auf das Team des SV Stahlhofen. Die Begegnung findet am Sonntag, 09.04.2000,12.30 Uhr, in Stahlhofen statt. Die Männer von Coach Markus Sachse würden sich über eine zahlreiche Unterstützung der Fans freuen. JUGENDFUSSBALL:

Samstag, 08.04.2000:

13.00 Uhr E-Jugend gegen Niederahr in Niederahr 14.00 Uhr D-11-Jugend gegen Niederbieber in Niederbieber 14.00 Uhr D-7-Jugend gegen Stromberg in Heiligenroth 15.15 Uhr C-Jugend gegen DJK Neustadt in Ruppach 16.30 Uhr B-Jugend gegen JSG Siershahn in Heiligenroth Hinweis:

Am Ostermontag, 24.04.2000, ab 10.30 Uhr, laden wir alle Kinder aus Heiligenroth (bis einschl. viertes Schuljahr) zum traditionellen Ostereier­suchen am Sportheim ein.

ALTE HERREN

Samstag, 08.04.2000, 16.00 Uhr: AH Heiligenroth - AH Westerburg Platzaufbau: Eberz, Fries, Herz

Ruppach-Goldhausen

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

dienstags von .18.00 bis 19.30 Uhr

donnerstags von.18.00 bis 19.30 Uhr

Telefon: 02602/998080, Fax: 02602/998081

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde

Ruppach-Goldhausen

für das Jahr 2000 vom 31.03.2000

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehör­de vom 30.03.2000 hiermit bekannt gemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2000 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf.1.682.000 DM

in der Ausgabe auf.1.682.000 DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf.935.000 DM

in der Ausgabe auf.935.000 DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.43.000,00 DM

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

auf.941.000,00 DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A).269 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).317 v.H.

2. Gewerbesteuer .340 v.H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindege­bietes gehalten werden:

für den ersten Hund.50,00 DM

für den zweiten Hund.100,00 DM

für jeden weiteren Hund.200,00 DM