lenblatt VG Montabaur
Nr. 14/2000
Jntliche Bekanntmachung Stellung des Bebauungsplanes „Obergarten” der Ortsgemeinde in- hier- Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung f§3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
J)rtsqemeinderat von Boden hat in seiner Sitzung am 22.02.2000 die Sellung des Bebauungsplanes “Obergarten” beschlossen (siehe vor- jlnde Planskizze).
ä c 3 ^s. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Jeke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur ßerung und Erörterung zu geben.
difesem Zweck liegt die Aufstellungsplanung zur Einsichtnahme in der lom 17.04.2000 bis 19.05.2000 (einschließlich) bei der Verbandslindeverwaltung Montabaur, Bauverwaltung, Zimmer 221, Konrad- Jauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (mon- #dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis ^0 uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr leitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
In 30.03.2000 Rudolf Eulberg, Ortsbürgermeister
Heiligenroth
echstunden des Ortsbürgermeisters
itags.vo n 17.00 Uhr bis 19.30 Uhr
: 02602/16606, Fax: 02602/917396
.nach Vereinbarung
llefon
fentliche Bekanntmachung
|ng des Ortsgemeinderates Heiligenroth
ächste Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth findet am Diens- Tl.04.2000, um 19.30 Uhr, im Gemeindezentrum statt, sordnung: entliehe Sitzung
laushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2000 Änderung des Bebauungsplanes “Vogelsang” für die Flurstücke Nr.
i 186, 185/2,184/1 und 184/4
Erhebung von Vorausleistungen auf den zu erwartenden
Erschließungsbeitrag für die Straße “In der Illbach” im Gewerbegebiet “Illbach” in Heiligenroth
Erhebung von Vorausleistungen auf den zu erwartenden
[Erschließungsbeitrag für die Straße “Druschelbitzchen”.im Gewerbegebiet “Illbach” in Heiligenroth
Erhebung von Vorausleistungen auf den zu erwartenden
lErschließungsbeitrag für die Straße “Auf der Birke” im Gewerbege- (piet “Illbach” in Heiligenroth
[Erhebung einer Vorausleistung auf den zu-erwartenden Ausbau- peitrag für den Schlatweg, verlaufend von Neustraße bis zum Grundstück Schlatmühle (Parz. 88/2), in Heiligenroth Fertigstellung des Stichweges Parzelle 7 im Neubaugebiet “Am hohlen Weg”
■Wiederherstellung der Seitenbankette entlang der Limburger Straße Eur L 318
[Information über das Ergebnis der Bauausschusssitzung vom 1)3.04.2000 im Schlatweg
f Einwohnerfragestunde Verschiedenes ihtöffentliche Sitzung [Grundstücksangelegenheit pauangelegenheit jlauangelegenheit [Bauangelegenheit pauangelegenheit 3auangelegenheit 3auangelegenheit Einanzangelegenheit Verschiedenes t12.Heiligenroth, 03.04.2000 eis:
Zerfas, Ortsbürgermeister
rv$^ i0nssit ? uri 9 der CDU-Fraktion findet am Montag, 10.04.2000, um wo Uhr im Bürgermeisteramt statt.
!*u'° nssitzun 9 der SPD-Fraktion findet am Freitag, 07.04.2000, um L Gfc •" ^tte de ’ Helmut Burkey, Tel. 5724 erfragen - statt. mniih ti ° nssit2un .^ der Fß G findet am Montag, dem 10.04.2000, um I uuhrim - Ort bitte bei Claudia Bellessem, Tel. 17804 erfragen - statt.
Ka Herbst
04fcnnn te Fraktionss i tz ung der FWG Herbst findet am Montag, l^uuo, um 19.00 Uhr im Fraktionszimmer der Gemeindeverwaltung
i°renkreis Heiligenroth
& B ® niorennac hmittag findet am Donnerstag, 13.04.2000, wie 15.00 Uhr im Pfarrheim statt.
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Tennisclub Heiligenroth
Einladung zur Jahreshauptversammlung
am 07.04.2000 im Clubhaus, 20.00 Uhr.
Tagesordnungspunkt: 1. Begrüßung; 2. Wahl des Protokollführers, 3. Bericht des ersten Vorsitzenden; 4. Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 16.04.1999; 5. Geschäftsbericht; 6. Sportberichte; 7. Kassenbericht; 8. Bericht der Kassenprüfer; 9. Entlastung des Vorstandes; 10. Wahl von zwei Kassenprüfern; 11. Clubhausdienst, Arbeitseinsätze pro Jahr 5 Stunden; 12.20-Jahr-Feier TC Heiligenroth am 12. und 13.08.2000; 13. Verschiedenes
Anträge zur Änderung der Tagesordnung sind bis spätestens 05. April schriftlich beim 1. Vorsitzenden einzureichen.
Sportverein Heiligenroth e.V.
SENIORENFUSSBALL
Die 1. Mannschaft der SG spielt am Sonntag, 09.04.2000, um 14.30 Uhr gegen die Mannschaft der SG Hundsangen/Obererbach II. Das Spiel findet in Hundsangen statt.
Im Spitzenspiel der Kreisliga D trifft die 2. Mannschaft auf das Team des SV Stahlhofen. Die Begegnung findet am Sonntag, 09.04.2000,12.30 Uhr, in Stahlhofen statt. Die Männer von Coach Markus Sachse würden sich über eine zahlreiche Unterstützung der Fans freuen. JUGENDFUSSBALL:
Samstag, 08.04.2000:
13.00 Uhr E-Jugend gegen Niederahr in Niederahr 14.00 Uhr D-11-Jugend gegen Niederbieber in Niederbieber 14.00 Uhr D-7-Jugend gegen Stromberg in Heiligenroth 15.15 Uhr C-Jugend gegen DJK Neustadt in Ruppach 16.30 Uhr B-Jugend gegen JSG Siershahn in Heiligenroth Hinweis:
Am Ostermontag, 24.04.2000, ab 10.30 Uhr, laden wir alle Kinder aus Heiligenroth (bis einschl. viertes Schuljahr) zum traditionellen Ostereiersuchen am Sportheim ein.
ALTE HERREN
Samstag, 08.04.2000, 16.00 Uhr: AH Heiligenroth - AH Westerburg Platzaufbau: Eberz, Fries, Herz
Ruppach-Goldhausen
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags von .18.00 bis 19.30 Uhr
donnerstags von.18.00 bis 19.30 Uhr
Telefon: 02602/998080, Fax: 02602/998081
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde
Ruppach-Goldhausen
für das Jahr 2000 vom 31.03.2000
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 30.03.2000 hiermit bekannt gemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2000 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf.1.682.000 DM
in der Ausgabe auf.1.682.000 DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf.935.000 DM
in der Ausgabe auf.935.000 DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.43.000,00 DM
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
auf.941.000,00 DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A).269 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).317 v.H.
2. Gewerbesteuer .340 v.H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund.50,00 DM
für den zweiten Hund.100,00 DM
für jeden weiteren Hund.200,00 DM

