Wochenblatt VG Montabaur
Veranstaltungsreihe “Frauen handeln mit und ohne Geld”
Tafeln - neue Suppenküchen Informationsveranstaltung zu einem neuen alten Projekt
Hinter "Täfer verbergen sich Projekte, die <unu>-. EegegnungHione und Se ™™*° e u ’ in den letzten Jahren vor allem in Groß- u h
Städten entstanden sind: Lebensmittel werden von Lebensmittelbetneben und Markthallen gespendet, in Großküchen zubereitet und dann zu einem geringen Preis an Bedürftige abgegeben. Es geht an diesem Abend darum, diese Idee bekannter zu machen.
Donnerstag, 13.04.2000. um 20.00 Uhr: mit Christel Kolb-Floederer - Pro- Ju e.V., Koblenz, Kostenbeitrag: 5,00 DM Tauschring - geben und nehmen: Ein Weg des Handelns In den letzten Jahren gewinnt eine alte Praxis an Attraktivität, die des Handelns ohne Geld: das Tauschen. An diesem Abend wird der Tauschring aus Bremen vorgestellt werden, der sehr erfolgreich ist.
Mittwoch, 10.05.2000, um 20.00 Uhr; mit Kathrin Lahusen, Tauschwatt e.V., Bremen, Kostenbeitrag: 5,00 DM
Alter = Armut!? Wie frau dem entgehen kann - Informationen zur Rente
Zu jeder Lebensplanung gehört auch die Absicherung im Alter. Gabi Weber, Versichertenälteste, wird grundlegende Informationen zur gesetzlichen Rente geben und Fragen beantworten. Mittwoch, 17.05.2000. um 20.00 Uhr, mit Gabi Weber, Versichertenälteste der BfA. Kostenbeitrag: 5.00 DM
(Kinder)kleider - Tauschbörse im Frauenlandhaus
Samstag, 27.05.2000. 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Gefördert vom Ministerium für Kultur, Jugend. Familie und Frauen Rheinland-Pfalz
Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom mit oder ohne Hyperaktivität (ADS/H)
Kinder und Erwachsene
Hilfen für Zappelphilippe, Träumer, Teilleistungs- und Wahrnehmungsstörungen. Wir treffen uns zum Erfahrungsaustausch jeden 2. Mittwoch im Monat um 20.00 Uhr im Haus am Wald, Gemündener Tor 11, Westerburg. Kontaktadressen:
Petra Normann, Tel. 02663/969612 Monika Becher, Tel. 02661/4983 Claudia Weber, Tel. 02663/5209
Deutscher Bundeswehrverband Kameradschaft ERH Montabaur
Besichtigung der Festung Ehrenbreitstein (Spezialführung) mit anschließender Führung durch die Koblenzer Altstadt. Mittagessen im Weindorf. Termin: 15.04.2000
Treffpunkt: 10.00 Uhr auf dem oberen Festungsparkplatz Anmeldung unter Tel. 06439/1350.
Nickel, 1. Vorsitzender
26. Internationale Volkswanderung
“Rund um die Schmittenhöhe” in Koblenz Achtung, neu! Start und Ziel: Eitelborn, Augst-Halle Samstag, 29. April 2000 und Sonntag, 30. April 2000 Schirmherr: Norbert Blath, Bürgermeister der Ortsgemeinde Eitelborn Wanderstrecken: 10 km Bronze-Medaille; 20 km Silber-Medaille, 30 km Gold-Medaille; Startzeit: 10- und 20-km-Strecke von 7.00 bis 13.00 Uhr; 30-km-Strecke von 7.00 bis 11.00 Uhr. B-Medaillen solange Vorrat reicht. Veranstalter: I. Reserve-Unteroffizier-Korps 1968 Koblenz Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt.
“Was passiert mit unserer Rente?”
Der Seniorenkreis der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie lädt alle Rentnerinnen und Rentner mit Partner der Verbandsgemeinde Montabaur zu einem Treffen am 11.04.2000, Beginn: 14.00 Uhr, im Haus der Arbeiterwohlfahrt, Jahnstr. 9, in Wirges ein. Das Thema lautet: ‘Was passiert mit unserer Rente?” - Referent: Toni Schüller, DGB-Kreisvorsitzender Koblenz Anmeldungen nehmen entgegen: Paul Trumm (Tel. 02602/16207), Berthold Speier, Wirges (Tel. 02602/6603); Walter Jösch, Wirges (Tel.' 02602/60234) und die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Enerqie Bezirk Neuwied-Wirges (Tel. 02631/9073-15).
Wochenblatt A
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24 Abs
Montabaur
Öffentliche Bekanntmachung Wahl zum Ausländerbeirat der Stadt Montabaur am 21.05.2ooj Einladung zu der Sitzung des Wahlausschusses für die Wahl Ausländerbeirates der Stadt Montabaur
Hiermit lade ich zu folgender öffentlicher Sitzung des Wahlausscl der Stadt Montabaur für die Ausländerbeiratswahl ein. Sitzungstermin: Donnerstag, 13.04.2000, 9.00 Uhr Sitzunqsort: Rathaus, Neubau, Ebene 2, Besprechungszim mft
merNr. 238, 56410 Montabaur 8
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Tagesordnung:
1 Verpflichtung der Beisitzer
2 Beschlussfassung über die Zulassung der eingereichten W-f schläge und Festsetzung der Reihenfolge der Wahlvorschlc die Wahl zum Ausländerbeirat der Stadt Montabaur
Zu dieser öffentlichen Sitzung sind alle interessierten Einwohner die Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge herzlich eingeladen, Montabaur, 30.03.2000 (Siegel) Dr. Paul Possel-ü
Bürgermeister, zugleich als h
Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Auslegung des Prüfberichtes des Rechnungshöfe Rheinland-Pfalz über die Haushalts- und Wirtschaftsführung 1 Stadt Montabaur nach § 110 Abs. 5 Gemeindeordnung (Gern)
Der Rechnungshof hat aufgrund § 110 Abs. 4 GemO in Verbindung 111 Landeshaushaltsordnung (LHO) die Haushalts- und WirtsMi führung der Stadt Montabaur geprüft. Die Prüfung erstreckte Jahre 1994 bis 1998.
Der Prüfbericht des Rechnungshofes Rheinland- Pfalz, nebstsl *i gnahme der Verwaltung, liegen zur Einsichtnahme vom 10.04.20 if.w 18.04.2000 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltunj Julr tabaur, Personalamt, Altbau, 3. OG, Zimmer 36, Konrad-AdenaueT*^ 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mit von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr.di tags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr| freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
56410 Montabaur, 30.03.2000 (S.) Dr. Possei-
Bürgen
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Montaj
Änderung des Bebauungsplanes “Baumberg” der Stadt I hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGBl Die vom Stadtrat von Montabaur in seiner Sitzung am 28,0»
r
beschlossene Änderung des Bebauungsplanes “Baumberg"wuii|j|
dem Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde MontabaurentijT so dass eine Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westi ‘ kreises nach § 10 BauGB nicht erforderlich ist.
Die Satzungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Bauamt, Zimmer 223, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochsvoß bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12|
14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) vonjedey eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebai planes Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs, und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriftendar achtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bete chung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worr Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie halb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenul Gemeinde schriftlich geltend gemacht worden sind.
Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Forrnvt ten oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulef Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie AbsJ über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintreW iiu ^ mögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschens 12 . 30 u ehender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. loo bis 1 § 44 Abs. 3 BauGB (Auszug): BReher
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen^ Dk Aus in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile ein 9 e 1 Gipser E Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeifübren, Iwirddar, Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädig 9' gen beantragt.
§ 44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 6 neten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit a herbeigeführt wird.
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