Wochenblatt VG Montabaur
“Öffentl. Bekanntmachungen”
Rechtsverordnung
über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags in 56410 Montabaur aus Anlass der 6. Westerwälder Aktivtage am Sonntag, 16.04.2000
Aufgrund des § 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss vom 28. November 1956 (BGBl. I S. 875) in der zur Zeit geltenden Fassung, in Verbindung mit § 3 Nr. 3 der Landesverordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des sozialen Arbeitsschutzes vom 14. Mai 1996 (GVBI. S. 219) wird folgende Rechtsverordnung erlassen:
§ 1
(1) Die Verkaufsstellen in der Stadt Montabaur dürfen aus Anlass der Westerwälder Aktivtage 2000 am 16. April 2000 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
(2) Wird davon Gebrauch gemacht, müssen die betreffenden Verkaufsstellen am Samstag, 15.04.2000 (dem verkaufsoffenen Sonntag vorausgehender Samstag) ab 14.00 Uhr geschlossen werden.
§ 2 .
(1) Werden an dem verkaufsoffenen Sonntag Arbeitnehmer länger als drei
Stunden beschäftigt, so sind diese an einem Werktag derselben Woche ab 13.00 Uhr von der Arbeit freizustellen. Statt an einem Nachmittag darf die Freizeit am Samstag- oder Montagvormittag bis 14.00 Uhr gewährt werden.
(2) Während der Zeiten, zu denen die Verkaufsstelle geschlossen sein muss, darf die Freizeit den Arbeitnehmern nicht gewährt werden.
(3) Jugendliche, werdende und stillende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden.
§3
Die Arbeitgeber haben ein Verzeichnis über Namen, Geburtsdaten, Beschäftigungsart und -dauer der am Sonntag beschäftigten Arbeitnehmer und über die diesen gewährte Ersatzfreizeit zu führen.
§4
Ein Abdruck dieser Verordnung ist an geeigneter Stelle in der Verkaufsstelle auszulegen oder auszuhändigen.
§5
Zuwiderhandlungen gegen die §§1,2 Abs. 1 und 2, 3 und 4 dieser Verordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 Ladenschlussgesetz geahndet. Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbot für Jugendliche werden als Ordnungswidrigkeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 14 Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965) in der zur Zeit geltenden Fassung geahndet. Die Beschäftigung werdender und stillender Mütter am Sonntag wird nach § 21 Abs. 1 Nr. 3 des Mutterschutzgesetzes in der Fassung vom 18.04.1968 (BGBl. I S. 315) in der zur Zeit geltenden Fassung als Ordnungswidrigkeit verfolgt.
§6
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündigung in Kraft. 56410 Montabaur, 30.03.2000 (S.) Dr. Possei Dölken
Bürgermeister
Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Techn. Werke - schreibt die Erneuerung der Heizkesselanlage in der Joseph-Kehr- ein-Schule öffentlich aus.
Leistungsumfang:
Demontage der alten Kesselanlage Kaminsanierung
Errichtung der neuen Kesselanlage mit Brenner zwei Heizkessel ca 450 KW Gesamtleistung Isolierung
Erneuerung der Reglungsanlage
Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 12.04.2000 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Technik -, Zimmer 214, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur anzufordern.
Die Schutzgebühr in Höhe von 20,00 DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto der Verbandsgemeindewerke Montabaur, Konto-Nr. 500 017 (BLZ 570 510 01) bei der Kreissparkasse Montabaur oder mit Scheck zu zahlen.
Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.
Termin für die Abgabe des Angebotes ist der
05.05.2000,10.00 Uhr
Angebote, die mit einem entsprechenden Submissionsaufkleber versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Techn. Werke -., Zimmer 214, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, einzureichen Die Submission findet an o. g. Termin im Zimmer 218 statt.
Montabaur, 30.03.2000 E. Schaaf, Erster Beigeordneter
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Donnerstag.8.00 bis 18.00 Uhr durchgelf
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Montag bis Freitag.8.00 bis 11!
Tel.-Nr.02602/1211
3S 5
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Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekannt gen sowie der Zweckverbände nach § 27 der Gemeinde»« Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBI. S. 153 ffj» Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils gelt®» sungen, erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck und W lag + Druck Linus Wittich KG, 56195 Höhr-Grenzhausen, Po»
(PLZ 56203 Rheinstr. 41 j. Tel.: 0 26 24 / 911 - 0. Fax: 0 26 24/ 911-195.
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germeister.Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Franz-Peter IE u | unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Ann»k unter Anschrift des Verlages. Innerhalb der Verbandsgemeinde wirddß"- und Bürgerzeitung kostenlos zugestellt; im Einzelversand durch den 1,10 + Versandkosten.
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