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lltt VG Montabaur

Affentl. Bekanntmachungen

Bekanntmachung

J'desFlächennutwngsplanes

Äeinde Montabaur;

10 L an niche Auslegung der Planungsunterlagen h 3des Baugesetzbuches (BauGB) j ^ uorhandsgemeinde Montabaur hat in seiner Sitzung am Beschluss gefasst, den Entwurf zur 9. Änderung des ^Ssoianes erneut öffentlich auszulegen, gIicWt s# !!.nterlaqen liegen gemäß § 3 Abs. 3 BauGB in der Zeit vom s ' ,! fl2 05 2000 (einschließlich) bei der Verbandsgemeinde- ! ufntabaur Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Platz 8, - 3 , h ' r während der Dienststunden (montags, dienstags und iPlnipnb Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, don- J LJ U| ^nn Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr undfrei- 1 n n Sültr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

- 1 U U J u nn en während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindever- n n iLtabaur ausschließlich zu den geänderten oder ergänzten J U U c(l 0( jer mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

"1 fl n Sich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze. 1U LJ '^22 03.2000 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

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Nmachung

Feststellung für den Ausbau der B 255 Waur- Boden) zwischen der Einmündung 3 und der Ortsgemeinde Boden

ä enprojektamt Vallendar (Straßenbaubehörde) hat für das o.a. fendie Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt. £ UV o haben eins chließlich der landschaftspflegerischen Kom- hiaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen ® n unc ^ Heiligenroth 'beansprucht. toh ei ?c nun 9 en unc * Erläuterungen) liegt in der Zeit vom IKonrartJ®-05.2000 in der Verbandsgemeindeverwaltung Monta- L:S enauer - p ' a t z 8 - 56410 Montabaur, Zimmer 221, während 1400 iih?! 00, monta 9 s bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr Piirhk ioaJ 600 ^ hr - donnerstags 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und kienc^ ^hr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr, zur

C nS ' Ch,nahmeau s.

tasfn!ü lr L b ' s s P at ©stens zwei Wochen nach Ablauf der Ausle- IVerkehre das lst am 30.05.2000 beim Landesamt für Straßen- und I(Anhör e u Se . n. Kast °rhof 2, in 56068 Koblenz, Zimmer-Nr. 216

I^ontahai? S Y^örde), oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung

I r . Anschrift wie vorstehend, Einwendungen gegen den

Nr. 13/2000

Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beein­trächtigung erkennen lassen.

Nach Ablauf dieser Frist sind Einwendungen ausgeschlossen (§17 Abs. 4 S. 1 Bundesfernstraßengesetz).

Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unter­schriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter, gleich lau­tender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberück­sichtigt bleiben.

2. Rechtzeitig erhobene Einwendungen können in einem Termin erör­tert werden, der gegebenenfalls noch ortsüblich bekannt gemacht wird.

Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen der Vertreter, werden von dem Ter­min gesondert benachrichtigt.

Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so kön­nen sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die

Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die

zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist.

Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

3. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Ein­wendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbe­stellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

4. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfest-' Stellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädi­gungsverfahren behandelt.

5. Uber die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsver­fahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustel­lung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Ein­wender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.

6. Die Nrn. 1,2, 3 und 5 gelten für die Anhörung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Bauvorhabens nach § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechend.

7. Vom Beginn der Auslegung des Planes treten die Anbaubeschrän­kungen nach § 9 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) und die Verän­derungssperre nach § 9a FStrG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 9 Abs. 6 FStrG).

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Beraten und beschlossen

Informatives aus der öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinde­rates der Verbandsgemeinde Montabaur vom 16.03.2000 Bericht des Bürgermeisters

Da es für die Regionalschule in Nentershausen lediglich 46 Anmeldun­gen gab, hat das Land Rheinland-Pfalz der Einrichtung einer solchen Schule in Nentershausen nicht zugestimmt.

Anders sieht es mit der Einrichtung einer Dualen Oberschule an der Hein- rich-Roth-Schule in Montabaur aus. Hier liegen zur Zeit 96 feste Anmel­dungen vor. Mit weiteren Anmeldungen wird gerechnet. Somit kann für das Schuljahr 2000/2001 eine Duale Oberschule eingerichtet werden.

Bericht aus den Verbandsgemeindewerken

Der Erste Beigeordnete gab bekannt, dass der Werkausschuss umfang­reiche Baumaßnahmen beschlossen hat, so u.a. auch die Erweiterung der Kläranlage Montabaur in Form einer Regenwasserbehandlungsanlage. Unterrichtung des Verbandsgemeinderates über das Ergebnis der Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Verbandsge­meinde Montabaur durch den Rechnungshof Rheinland-Pfalz Der Rechnungshof des Landes Rheinland-Pfalz hat von Oktober 1998 bis März 1999 die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Verbandsgemein­de Montabaur geprüft. Gegenstand der Prüfung waren die Jahre 1995 bis 1998 Der 63-seitige Bericht wurde der Verwaltung im Februar vorgelegt. Dieser Bericht mit den von der Verwaltung gefertigten Stellungnahmen war u.a. Gegenstand der Verbandsgemeinderatssitzung.

Dr. Neutz (CDU) analysierte für die CDU-Fraktion den Bericht des Rech­nungshofes. Er wies darauf hin, dass die Beanstandungen des Rech­nungshofes sich nicht immer mit den Einschätzungen einer Kommune bzw den kommunalpolitischen Zielsetzungen eines Rates decken wür­den Trotzdem könnten dem Bericht wertvolle Hinweise für den Rat, die Verwaltung und den Rechnungsprüfungsausschuss entnommen werden, da das Ziel aller eine sparsame und wirtschaftliche Verwendung öffentli­cher Mittel sei. Im Gegensatz zu 656 unausgeglichenen Haushalten im Land Rheinland-Pfalz im Jahre 1998 seien die Haushalte der Verbands- aemeinde Montabaur und der Ortsgemeinden ausgeglichen gewesen. Positiv zu bewerten seien auch die Höhe der Umlage im Vergleich zum Landesdurchschnitt sowie der Stand der Verschuldung, so Dr. Neutz. Zwei Punkte des Prüfberichtes wurden von Dr. Neutz besonders hervor- aeboben- die Häufigkeit der Reinigung in den Schulen sowie die Bemes­sung der Stunden der Schulsekretärinnen. In beiden Fällen sprach sich Dr Neutz gegen die Beanstandungen im Prüfbericht aus. Während der