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Wochenblatt VG Montabaur

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Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschrif­ten oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 au über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden mögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entspre­chender Entschädigungsansprüche wird hingewieserr_

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§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jah­ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeich­neten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens­oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet­zung geltend machen.

Heiligenroth, 13.03.2000 Paul-Günter Zerfas, Ortsbürgermeister

Frauenchor Heiligenroth

Probentermine:

Montag, 20.03.2000,19.30 Uhr im VereinslokalZur Linde

Freitag, 24.03.2000,19.30 Uhr im ZbV-Raum der Vogelsanghalle Wegen der anstehenden Termine zum BLS I in Koblenz sowie das Kon­zert in Villmar wird um vollzähligen Probenbesuch gebeten.

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Verein der Freunde und Förderer der Freiwilligen Feuerwehr Heiliaem^u

Am 18.03.2000 findet die Jahreshauptversammlun g de statt. Beginn: 20.00 Uhr. Sammlung im G ast| |

Hiermit laden wir alle Mitglieder recht herzlich ein n Vorstand neu gewählt wird und wichtige Position Da in dies e|l müssen, bitten wir um eine rege Teilnahme nen neu be setj Tagesordnung: 1. Begrüßung; 2. Totenehruno- -i i , sitzender, b) Wehrführer, c) Schriftführer dl ln'nn.w hresbe . und Kassenprüfer; 4. Entlastung des Vorstande?? w e >' ters und evtl. Wahlhelfers; 6. Neuwahl des Vor^ Watl1 ei nes3 Schriftführer, Kassenwart, 2. Beisitzer); 7 . Wahl rin o ^ Verschiedenes. es 2. KasseuS

Information

Da in diesem Jahr der Familienabend nicht stattfinri r der langjährigen Mitglieder während der Jahresh^m! Wlrd JieEl r ^Bunde: 18.03.2000 (GasthausZur Linde, Beginn: 20 00 Uhfu^ÄAliSChli An alle Mitglieder ' ,dUrcl f* en( |ie ii

Am 18.03.2000 wird ein neuer Vorstand gewählt Fino . fLahrt. schaft hat sich zur Verfügung gestellt, um den Verein in zjÄ - Kennt Kommen Sie zu der Jahreshauptversammlung und a P h on ? 2 1 des neuen Vorstandes eine breite Basis. Zeigen Sie dnrrh ^ die Souveränität mit den neu zu wählenden Personen undr^ ^

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die Sie zu tun bereit sind.

Wir würden uns über zahlreiches Erscheinen freuen Der Vorstand

SV Heiligenroth

ALTE HERREN

Samstag, 18.03.2000, 16.00 Uhr AH Heiderbach/Deesen-AH bäus 134 oc roth, Abfahrt: 15.15 Uhr. 1

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SENIORENFUSSBALL !

Die 1. Mannschaft der SG spielt am Sonntag, 19.03.2000 um M gegen die Mannschaft aus Otzingen. Spielort ist Ruppach-Go] Die 2. Mannschaft spielt am 19.03.2000, um 12.30 Uhr in gegen Niederahr II.

JUGENDFUSSBALL

B-Jugend: Samstag, 18.03.2000, 16.30 Uhr in Görgeshausel C-Jugend: Samstag, 18.03.2000,15.15 Uhr in Ruppach gegen

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Senioren! zumbui a Um 14.3 ®diießend Unteitial ng.Wen linPfanhaus.

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Sprechstunden des Ortsbürgermeisters j feätag

dienstags von .18.00 bis;19.3( ntseinerF

donnerstags von.18.00 bis 19.31

Telefon. 02602/998080, Fax: 02602/998081

Ruppach-Goldhai

14.30 Uhj

Turn- und Sportverein 1921 Ahrbach e.V.

HANDBALL Sonntag, 19.03.2000

Herrenmannschaft 15.15 Uhr HSG Nettetal II -TuSAhi Hauptschule in Plaidt, Treffpunkt: Sonnenhof in Ruppach-Golj 13.45 Uhr

FUSSBALL Alte Herren Samstag, 18.03.2000

15.15 Uhr Eintracht Guckheim - TuS Ahrbach, Spielort: Sportp! heim, Treffpunkt: Sportplatz in Ruppach-Goldhausen um

Bambinis

Samstag, 25.03.2000 Am Samstag, 25.03.2000, veranstaltet der TuS Ahrtacn sjjk fußballturnier für Bambinimannnschaften (Jahrgang iw s Die Spiele finden von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr in der Sc u. Ruppach-Goldhausen statt. .

Gespielt wird in zwei Gruppen, wobei alle Spiele als reu le ausgetragen werden. Für das leibliche Wohl ist bes 9 Zu den Spielen sind Zuschauer recht herzlich willkomme

Donnerstag, 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr in der Schulturnhalle Goldhausen. h .g (

Fußball am Wochenende - Rasensportplatz Rupp Freitag, 17.03.2000,19.00 Uhr iqrnernbaC l

A-Jugend: JSG Ahrbach-Heiligenroth-Girod - Jb Samstag, 18.03.2000,13.15 Uhr , c r Hmderbacl

C-Jugend JSG Ahrbach-Heiligenroth-Girod - nd

Sonntag, 19.03.2000 m er i Intermosel

11.00 Uhr Mädchen U 16: TuS Ahrbach - Mb ~. u " sG ötzing®

14.30 Uhr Senioren I: SG Ahrbach-Heiligenroth-Giroa -

Der TuS Ahrbach freut sich auf Ihren Besuch.

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