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W el1 V nHP 18/19 03.2000 beteiligen sich die “Schu-
M e,ia c ta n ab 7 00 Uhr in der Bürgerhalle Winden mit Kt nd20km.
^ ü rtab 7 00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus mit 20 km und 42 km.
^ 0 cnkhpim mit Start ab 7.00 Uhr im Volkshaus |Ä n k m 20 km und 30 km.
1^ thmit'stärt ab 7.00 Uhr über Strecken von 10 km
* Iw unter Tel- 02602/2522.
spielen wir in Dernbach. Spielbeginn: 16.00
15-15 Uhr
gruppe Eschelbach
Jahreshauptversammlung
«032000 um 20.00 Uhr, findet in der Waldbachhalle L ipsiährige Jahreshauptversammlung statt. Hierzu sind Ginaktiven Vereinsmitglieder herzlich eingeladen.
’ Bear üßung durch die Vorsitzende; 2. Bericht der Pro- i Kassenbericht; 4. Bericht der Kassenprüfer; 5. Entlastung k 6 Termine 2000; 7. Ausflug; 8. Verschiedenes ^Erscheinen wird gebeten.
«rstag wurde in der Waldbachhalle ein weinroter Mantel
* len Parka vertauscht. Der Parka befindet sich bei Frau ach, Tel. 02602/120801 oder 5184.
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, bestreiten wir am Sonntag, 19.03.2000, um 14.30 rahn gegen die SG Dernbach/Staudt/Siershahn. Zuschauer a Lokalderby herzlich eingeladen.
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ipia” Eschelbach
tjpiel der Alten Herren Eschelbach findet am 18.03.2000 um riahna. See statt. Die Abfahrt ist am Gasthaus “Zur Brücke”
Äreff Gelbachtal
nlung abTäJ^rsammlung
elm-Mai|Afeige Jahreshauptversammlung findet am Freitag, ktivitäteifdesP.30Uhrin der Gelbachtalhalle Ettersdorf statt. itqliedJT I /5 der Versammlung: 1 . Begrüßung; 2. Feststellung der ,3.Jahresbericht der Vorsitzenden; 4. Jahresbericht der ;5.Bericht der Kassenprüferinnen; 6 . Entlastung des "" hl einer Wahlleiterin; 8 . Neuwahlen; 9.
vandertam 3ruchhäi Uhr am! bei \
pMitglieder dazu herzlich ein und hoffen auf eine rege Teil
en Ettersdorf
»0, spielen wir gegen die AH aus Laurenburg, ■MO Uhr, Spielort: Stahlhofen, Platzaufbau: Michael Haber- »feuter
sssen/Elgendorf
tritt die j. jimspiela!" 1
en SV Prum
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lik :: nach der Winterpause empfängt unsere 1. Mann-
Sbe?b?ebe a /G| S db nta h 9 ’ 1903-2000, um 14 30 Uhrdie
^Schaft tritt zum selben Zeitpunkt zum fälligen Meister- vgg. Haiderbach/Deesen an. Die 3. Mannschaft 'ereits um 12.30 Uhr beim SV Marienrachdorf II um
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Die a ^ tue llen Veranstaltung en aus \
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in Ihrer Region.
Nr. 11/2000
“AHRBACHGEMEINDEN’*!
Boden
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
nach Vereinbarung.Telefon 02602/8425
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Boden vom 22.02.2000
Aufstellung des Bebauungsplanes “Obergarten”
^rtsgemeinderat beschloss die Aufstellung des Bebauungsplanes Ubergarten für den in der Planskizze abgegrenzten Bereich. Gleichzeitig stimmte der Rat dem Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes “Obergarten” einschließlich Begründung sowie textlichen und zeichnerischen Festsetzungen in der Form zu, wie er dem Ortsgemeinderat in der Sitzung Vorgelegen hat.
Die vorgezogene Bürgerbeteiligung wird in der Form durchgeführt, dass die textlichen und zeichnerischen Festsetzungen und die Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplanes “Obergarten” für die Dauer eines Monats beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur eingesehen werden können.
Die Verwaltung wurde außerdem beauftragt, parallel das Verfahren zur Beteiligung derTräger öffentlicher Belange nach § 41 BauGB einzuleiten.
Heiligenroth
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 17.00 Uhr bis 19.30 Uhr
und.nach Vereinbarung
Telefon: 02602/16606, Fax: 02602/917396
Öffentliche Bekanntmachung - iil. Änderung des Bebauungsplanes “Am hohlen Weg - Auf der Schlat” der Ortsgemeinde Heiligenroth
hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)
Die vom Ortsgemeinderat von Heiligenroth in seiner Sitzung am 29.02.2000 als Satzung beschlossene III. Änderung des Bebauungsplanes „Am hohlen Weg - Auf der Schlat” wurde aus dem Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur entwickelt, so dass eine Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises nach § 10 BauGB nicht erforderlich ist.
Die Satzungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 223, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 -12.30 und 14.00 -16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 -12.30 und 14.00 - 18.00 Uhr und freitags von 8.00 - 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr.1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
VERLAG
WITTICH

