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Nr. 9/2000

Großholbach

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Ortsbürgermeisters

.von 19.00 bis 20.00 Uhr

ttten auch die Beträge, die für die Hundehaltung zu zah-

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chen: * 6ren ^' nna * 1men der Ortsgemeinde kommen aus folgenden Berei-

2000

0,58 v.H. 0,93 v.H.

1999

5,14 v.H. 0,77 v.H.

5,20 v.H. 9,31 v.H.

.h Aushang am Bürgermeisteramt bekannt

^' efd ioS 57 - Fax: 02602/917721 Bürgerhaus - TeL

^der'ates 9 Groß h °l ba cH

shaltssatzung 2000 einstimmig verabschiedet Sfcung des Ortsgemeinderates standjlie Beratung und

den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung

ndeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der

JHsplan und der Haushaltssatzung.

" . jooo die die summarische Zusammenfassung des Stellt, enthält folgende Festsetzungen:

.je 866.000,00 DM

.je 612.000,00 DM

Begründ! rdieDauel e gungsind m jl ; .

*n mrtdetnHin ^S über » v °rgeträ^

und zur Sitzung vor 9 ele 9 l Nach erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustim­mung des owiedentexfli e er dem Rat j sgemeindaü rnd den ze!cl« s,iaiislia n es Mon^ofltegaben.

J mindesf m HinweL (

SS Äsung des Landesfinanzausgleichsgesetzes wel- irrichten' '012000 in Kraft treten soll, wird es eine Anpassung der Nivel-

r: l jrdie Grundsteuer A und B geben. Damit der Ortsgemeinde ellunn hm n ^er Nachteil entsteht, werden die Hebesätze der Ortsge- jwie tpvS f :eseNivellierungssätze angepasst. Auf den Beschluss des rischenFtm iraies vom 07.12.1999 sei in diesem Zusammenhang dersitzui! ^gewesen. Bei dem Hebesatz zur Gewerbesteuer tritt keine it, den Bebau w 1 " nerischefund itlich auszulj

)che vorheroii feuern werden für das Haushaltsjahr 2000 wie folgt fest- dass Anreg® können.! Die iftragt, die Tn i Die vorider' einer Vei 1390ergän|

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.269 v.H.

.317 v.H.

.320 v.H.

beträgt

nd .70,00 DM

IraHund .140,00 DM

Wen Hund .210,00 DM

derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haus- wlöenthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hier- '"'«jgsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben. Jude Großholbach wurde zum 31.12.1999 schuldenfrei. Dies a Pos^e Fazit der Haushaltswirtschaft 1999. Erreicht wer- «em durch die Einnahmen, welche aus dem Verkauf ""ausdem ErschließungsgebietVor der Kreuzwiese"

Me Ortsgemeinde schuldenfrei geworden ist, erspart sie Schuldendienst von ca. 33.500,00 DM. ^'jzusammenfassend feststellen, dass für die Aufstellung des aus zufriedenstellende finanzielle Verhältnisse die Grund-

belauft sich auf 1.478.000,00 DM. Hiervon entfallen i en en Verwaltungshaushalt 866.000,00 DM und auf den jnogenshaushalt 612.000,00 DM. Da zur Finanzie-

»märhlin 6Stltl0nen weder Kredite benötigt werden noch jungen zu veranschlagen sind, erübrigt sich deren

Waushait

Wfe 9 ! haushaltes verringert sich von 1.031.000,00 ^Wsehrhoh d 6 - 000 ' 00 °M. Das Volumen des Vorjahres ^^assder i!«; ! aaun 9 s ' und Umlegungskosten, die sogar t^gvom Vprm" 6ICa des Verwaltungshaushaltes nur durch E au0 ergewöhnu^K ens ^ aushalt (169.000,00 DM) zu erreichen Letztlich 0 ru* n Fak,oren treten im Haushalt des Jahres | 'Klärt sich hierdurch auch der Rückgang des

iSmen? olle im Verwaltungshaushalt übemeh- p an den . r Steuern und allgemeinen Zuweisun-

i am teinnahmen beziffert sich auf 88,78 v.H.

Erstattungen, Zuweisungen Gebühren

Einnahmen aus Verkauf, Mieten,

Pachten und sonst. Verwaltungs­und Betriebseinnahmen Sonstige Finanzeinnahmen (Konzessionsabgaben, Zinsen) 4,51 V .H. 3,87 v.H.

Zuführung vom Vermögenshaushalt -v.H. 16,37 v.H.

h 26 Iau1enden Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beru-

m innan de ° « r !? blrur !? swerteri des Vorjahres, sind aufgrund von Berech- .9 ermittelt worden, beinhalten gesetzliche oder tarifvertragliche Vor­gaben und berücksichtigen Wünsche der Ortsgemeinde.

Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil die einzelnen Ausgabenbereiche an den Gesamtausgaben des Verwal­tungshaushaltes haben:

Prozentanteil 2000

1 Personalausgaben .g,24 v.H.

2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben .23,91 v.H.

3. Zuschüsse für soziale Zwecke oder

ähnliche Einrichtungen . 704 v.H.

4. Umlagen. 58,77 v . h.

5. Zinsausgaben.. v h.

6. Zuführung zum Vermögenshaushalt ..4,04 v.H.

Dieser Zuführungsbetrag stellt auch gleichzeitig die echte freie Finanz­spitze für das Haushaltsjahr 2000 dar.

Vermögenshaushalt

Das vom Ortsgemeinderat am 21.05.1999 beschlossene Investitionspro­gramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushal­tes. Art und Umfang der sich hieraus ergebenden Vorhaben bestimmen das Volumen.

Für folgende Investitionen, Investitionsfördermaßnahmen und Ausgaben sind entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt:

1. Umbau des Feuerwehrgerätehauses.12.000,00 DM

2. Investitionskostenanteil zur Erneuerung

der Küche im Kindergarten.5.160,00 DM

3. Zuweisungen für

Dorferneuerungsmaßnahmen.2.000,00 DM

4. ErschließungVor der Kreuzwiese einschließlich

Straßenoberflächenentwässerungsanteil.285.000,00 DM

5. Umsetzung des Verkehrs- und

Gestaltungskonzeptes Ortsdurchfahrt.100.000,00 DM

6. Straßenbeleuchtungserweiterung.11.500,00 DM

. Bauausgaben Bürgerhaus.13.000,00 DM

8. Grunderwerb...30.000,00 DM

9. Haus- und Kanalanschlusskosten

für gemeindeeigene Grundstücke.150.000,00 DM

10. Zuführung zur allgemeinen Rücklage.3.340,00 DM

Die Finanzierung aller Ausgaben übernehmen die nachfolgenden Einnahmen:

1. Beteiligung der Verbandsgemeinde

an den Umbaukosten des Feuerwehrgerätehauses.5.000,00 DM

2. Erschließungsbeiträge.85.000,00 DM

3. Zuweisungen des Landes für Maßnahmen, die im Rahmen des Verkehrs- und

Gestaltungskonzeptes umgesetzt werden.60.000,00 DM

4. Einnahmen aus der Veräußerung

von Grundstücken.415.000,00 DM

5. Investitionsschlüsselzuweisung..11.770,00 DM

6. Zuführung vom Verwaltungshaushalt.35.000,00 DM

7. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage

(Planabrundungsbetrag).230,00 DM

Ausblick 2001 * 2003

Zuweisungen für Dorferneuerungsmaßnahmen, die ErschließungVor der Kreuzwiese", der Ausbau der Südstraße, der Ausbau der Mittelstraße, die Friedhofserweiterung sowie Bauausgaben im Bereich Bürgerhaus bilden mittelfristig die Investitionsschwerpunkte.

Die Finanzierung dieser Vorhaben ist den Berechnungen der mittelfristi­gen Finanzplanung zur Folge gesichert.

Abschluss über die Regelung des Revierdienstes im Forstrevier Ahrbach für den Gemeindewald der Ortsgemeinden Boden, Girod, Großholbach, Heilberscheid, Heiligenroth, Nomborn und Ruppach- Goldhausen

Der Ortsqemeinderat Großholbach stimmte dem Entwurf des verwaltungs­rechtlichen Vertrages über die Regelung des Revierdienstes im Forst­revier Ahrbach für den Gemeindewald der Ortsgemeinden Boden, Girod Großholbach, Heilberscheid, Heiligenroth, Nomborn und Ruppach-Gold hausen in der vorliegenden Form zu.