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Funktion/Qualifikation

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Mitglied

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Rudolf Reichling

Wochenblatt VG Montabaur

Änderung des Bebauungsplanes

Verlängerte Westerwaldstraße der Ortsgemeinde Görgeshausen

hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Görgeshausen hat in seiner Sitzung am 15.02.2000 den Beschluss gefasst, den Entwurf zur Änderung des Bebau­ungsplanesVerlängerte Westerwaldstraße" öffentlich auszulegen.

Die Planunterlagen liegen somit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 13.03.2000-14.04.2000 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 22 1, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs vom 08,00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.

Görgeshausen, 29.02.2000 Theo Burkard

Ortsbürgermeister

juristisches Mitglied

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Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen vom 15.02.2000

Fortentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs; Anhebung der Grundsteuerhebesätze

Der Ortsgemeinderat blieb bei seinem Beschluss vom 14.12.1999, einer Anhebung der Grundsteuerhebesätze nicht zuzustimmen.

Ausbau der ehemaligen Schule

Folgende Aufträge wurden vom Ortsgemeinderat vergeben:

Errichtung der Notleiter an der Außenwand

Dachflächenfenster

Decke mit Lichtband

Abschluss über die Regelung des Revierdienstes im Forstrevier Nentershausen für den Gemeindewald der Ortsgemeinden Görgeshausen, Nentershausen und Niedererbach Der Ortsgemeinderat Görgeshausen stimmte dem Entwurf des verwal­tungsrechtlichen Vertrages über die Regelung des Revierdienstes im For­strevier Nentershausen für den Gemeindewald der Ortsgemeinden Gör­geshausen, Nentershausen und Niedererbach in der vorliegenden Form zu. Neuwahl der Mitglieder und Stellvertreter des Umlegungsausschusses der Ortsgemeinde Görgeshausen

Der Ortsgemeinderat wählte folgende Personen zu Mitgliedern und Stell­vertretern des Umlegungsausschusses:

Mitglied mit Erfahrungen in der Bewertung von Grundstücken Ratsmitglied Ratsmitglied

Dr. Löhr, Kreisverwaltung

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tragt, die Träger otteni.io . ~

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Änderung des BebauungsplanesIm Strichen npr Ortsaemeinderat stimmte dem Entwurf zur A. .LniSsIm Strichen einschließlich Begründung sowie deute*«, U a ipirhnerischen Festsetzungen in der Form zu, wie erdemRatif c voraetegen hat. Gleichzeitig beschloss derOrtsgemein$| a SrnSanentwurf einschließlich Begründung und den Beba n L S textlichen Festsetzungen für die Dauer eines Monu|öf f E 1 l«ul?aenOrt und Dauer der Auslegung sind mintte^ A/ h phi vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinwej das^Anregungen während de^ Auslegungsfrist vorgetragen werdt

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Träger öffentlicher Belange von der Offenlage zu unterrichten Aufstellung des BebauungsplanesNeuwiese

Der Ortsgemeinderat stimmte dem Entwurf zur Aufstellung des Bet ungsplanesNeuwiese einschließlich Begründung sowie textlich! zeichnerischen Festsetzungen sowie dem landespflegerischenPlai beitrag in der Form zu, wie er dem Ortsgemeinderat in der Sitzui|vL legen hat. Gleichzeitig beschloss der Ortsgemeinderat, den Bebau® planentwurf einschließlich Begründung und den zeichnerischest liehen Festsetzungen für die Dauer eines Monats öffentlich auszuM Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorhefatl, lieh bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Anregi} während der Auslegungsfrist vorgetragen werden können.! Die, bandsqemeindeverwaltung wurde gleichzeitig beauftragt,

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öffentlicher Belange von der Offenlage Zu unterrichten. Die von de: waltung erstellte Vorlage wurde um die Darstellung einer des bestehenden Walles im Bereich des Flurstückes 1390 die konkrete lärmtechnische Überprüfung die erste Aussagedes achtens bestätigt.

Beratung und Beschlussfassung über die Anordnung eines Bauiandumlegungsverfahrens gern. § 46 Baugesetzbuch (Bau! für das BaugebietIm Weidenfeld undAuf den Gärtenso« das GewerbegebietNeuwiese

Für das BaugebietIm Weidenfeld undAuf den Gärten GewerbegebietNeuwiese wurde gern. § 46 BauGB das gungsverfahren angeordnet. Mit der Durchführung der Baulanduj wurde der jeweils amtierende) Umlegungsausschuss beauftra Ingenieurleistungen für das BaugebietIm Weidenfeld und Auf den Gärten sowie das GewerbegebietNeuwiese Der Ortsgemeinderat beschloss die Vergabe der Ingenieurleistuj Vermessung und Verkehrsplanung im NeubaugebietIm Weiden] Auf den Gärten sowie für das GewerbegebietNeuwiese"

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denefnzurefchen 8 Ta9e V ° f Versammlun 9 schriftlich beim 1 .'

Vorinfo:

stielt Funhlir er Pause wollen wir auch in diesem Jahr wieder V Sportwnrho H v T ns J alte n- D <ese Veranstaltung soll im Woche vnm werden. Der geplante Termin hierill

vvoene vom 01.06. bis 04.06.2000.

Gem&nriJmu'^ ?' nen an 9emessenen Rahmen zu geben, W setzunn d S? t9 ,eder Fußballmannschaften, egal welche fZ» Qhed d^r^ m 30 - 03 -2000, an Martin Bendelb. einem Vorsts ?

giiea des GWG zu melden.

Ir reuen uns . auf ein hoffentlich gutes Gelingen.

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