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Funktion/Qualifikation
Vorsitzender
Mitglied
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Rudolf Reichling
Wochenblatt VG Montabaur
Änderung des Bebauungsplanes “
Verlängerte Westerwaldstraße” der Ortsgemeinde Görgeshausen
hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Görgeshausen hat in seiner Sitzung am 15.02.2000 den Beschluss gefasst, den Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes „Verlängerte Westerwaldstraße" öffentlich auszulegen.
Die Planunterlagen liegen somit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 13.03.2000-14.04.2000 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 22 1, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs vom 08,00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.
Görgeshausen, 29.02.2000 Theo Burkard
Ortsbürgermeister
juristisches Mitglied
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Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen vom 15.02.2000
Fortentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs; Anhebung der Grundsteuerhebesätze
Der Ortsgemeinderat blieb bei seinem Beschluss vom 14.12.1999, einer Anhebung der Grundsteuerhebesätze nicht zuzustimmen.
Ausbau der ehemaligen Schule
Folgende Aufträge wurden vom Ortsgemeinderat vergeben:
Errichtung der Notleiter an der Außenwand
Dachflächenfenster
Decke mit Lichtband ’
Abschluss über die Regelung des Revierdienstes im Forstrevier Nentershausen für den Gemeindewald der Ortsgemeinden Görgeshausen, Nentershausen und Niedererbach Der Ortsgemeinderat Görgeshausen stimmte dem Entwurf des verwaltungsrechtlichen Vertrages über die Regelung des Revierdienstes im Forstrevier Nentershausen für den Gemeindewald der Ortsgemeinden Görgeshausen, Nentershausen und Niedererbach in der vorliegenden Form zu. Neuwahl der Mitglieder und Stellvertreter des Umlegungsausschusses der Ortsgemeinde Görgeshausen
Der Ortsgemeinderat wählte folgende Personen zu Mitgliedern und Stellvertretern des Umlegungsausschusses:
Mitglied mit Erfahrungen in der Bewertung von Grundstücken Ratsmitglied Ratsmitglied
Dr. Löhr, Kreisverwaltung
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Änderung des Bebauungsplanes “Im Strichen” npr Ortsaemeinderat stimmte dem Entwurf zur A. .LniSs “Im Strichen” einschließlich Begründung sowie deute*«, U a ipirhnerischen Festsetzungen in der Form zu, wie erdemRatif c voraetegen hat. Gleichzeitig beschloss derOrtsgemein$| a SrnSanentwurf einschließlich Begründung und den™ Beba n L S textlichen Festsetzungen für die Dauer eines Monu|öf f E 1 l«ul?aenOrt und Dauer der Auslegung sind mintte^ A/ h phi vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinwej das^Anregungen während de^ Auslegungsfrist vorgetragen werdt
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Träger öffentlicher Belange von der Offenlage zu unterrichten Aufstellung des Bebauungsplanes “Neuwiese”
Der Ortsgemeinderat stimmte dem Entwurf zur Aufstellung des Bet ungsplanes “Neuwiese” einschließlich Begründung sowie textlich! zeichnerischen Festsetzungen sowie dem landespflegerischenPlai beitrag in der Form zu, wie er dem Ortsgemeinderat in der Sitzui|vL legen hat. Gleichzeitig beschloss der Ortsgemeinderat, den Bebau® planentwurf einschließlich Begründung und den zeichnerischest liehen Festsetzungen für die Dauer eines Monats öffentlich auszuM Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorhefatl, lieh bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Anregi} während der Auslegungsfrist vorgetragen werden können.! Die, bandsqemeindeverwaltung wurde gleichzeitig beauftragt,
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öffentlicher Belange von der Offenlage Zu unterrichten. Die von de: waltung erstellte Vorlage wurde um die Darstellung einer’ des bestehenden Walles im Bereich des Flurstückes 1390 die konkrete lärmtechnische Überprüfung die erste Aussagedes achtens bestätigt.
Beratung und Beschlussfassung über die Anordnung eines Bauiandumlegungsverfahrens gern. § 46 Baugesetzbuch (Bau! für das Baugebiet “Im Weidenfeld” und “Auf den Gärten”so« das Gewerbegebiet “Neuwiese”
Für das Baugebiet “Im Weidenfeld” und “Auf den Gärten” Gewerbegebiet “Neuwiese” wurde gern. § 46 BauGB das gungsverfahren angeordnet. Mit der Durchführung der Baulanduj wurde der jeweils amtierende) Umlegungsausschuss beauftra“ Ingenieurleistungen für das Baugebiet “Im Weidenfeld” und “Auf den Gärten” sowie das Gewerbegebiet “Neuwiese” Der Ortsgemeinderat beschloss die Vergabe der Ingenieurleistuj Vermessung und Verkehrsplanung im Neubaugebiet “Im Weiden] “Auf den Gärten” sowie für das Gewerbegebiet “Neuwiese"
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denefnzurefchen 8 Ta9e V ° f Versammlun 9 schriftlich beim 1 .'
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stielt Funhlir’ er Pause wollen wir auch in diesem Jahr wieder V Sportwnrho H v T ns J alte n- D <ese Veranstaltung soll im Woche vnm werden. Der geplante Termin hierill
vvoene vom 01.06. bis 04.06.2000.
Gem&nriJmu'^ ?' nen an 9emessenen Rahmen zu geben, W setzunn d S? t9 ,eder ’ Fußballmannschaften, egal welche fZ» Qhed d^r^ m 30 - 03 -2000, an Martin Bendelb. einem Vorsts ?
giiea des GWG zu melden.
Ir reuen uns . auf ein hoffentlich gutes Gelingen.
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