Wochenblatt VG Montabaur
V. Vorbereitende Maßnahmen
In der Umlegung “Fanggartenhohl” wird voraussichtlich im Frühjahr 2000 mit den örtlichen Vermessungsarbeiten begonnen. Die Arbeiten werden durch das Vermessungsbüro Gesenhues und Nilges, Koblenz durchgeführt; sie erstrecken sich zunächst auf die Grenzfeststellung entlang der Verfahrensgrenze, während die Absteckung und Abmarkung der neuen Straßen und Baugrundstücke zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Den Beauftragten der zuständigen Stellen ist gemäß § 209 BauGB zur Vorbereitung der von ihnen nach diesem Gesetz zu treffenden Maßnahmen das Recht eingeräumt, alle dem Verfahren unterworfenen Grundstücke zu betreten, um Vermessungen, Abmarkungen, Bewertungen oder ähnliche Arbeiten auszuführen.
VI. Auslegung von Bestandskarte und Bestandsverzeichnis
In der Bestandskarte und dem Bestandsverzeichnis sind
1. die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer,
2. die grundbuch- und katastermäßige Bezeichnung, die Größe und die im Liegenschaftskataster angegebene Nutzungsart,
3. die im Grundbuch in Abteilung II eingetragenen Lasten und Beschränkungen
aller Grundstücke des Umlegungsgebietes aufgeführt. Die Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis, mit Ausnahme der im Grundbuch in Abteilung II eingetragenen Lasten und Beschränkungen, liegen in der Zeit vom 15.03.2000 bis 14.04.2000 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur. Zimmer 221, während der Dienststunden öffentlich aus. In die im Satz 1 unter lfd. Nr 3 bezeichneten Teile des Bestandsverzeichnisses ist die Einsicht nur demjenigen gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Ein Bekanntmachungstext des Umlegungsbeschlusses und ein Duplikat der Bestandskarte können im gleichen Zeitraum auch beim Ortsbürgermeister während der Sprechstunden eingesehen werden.
Der Umlegungsbeschluss gilt mit Ablauf des 03.03.2000 als bekanntgemacht. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Umlegungsbeschluss (I.) und die vorbereitenden Maßnahmen (V.) kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Westerburg, Außenstelle Montabaur. Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.
Montabaur, 28.02.2000 Der Vorsitzende des
Umlegungsausschusses
Reichling
Gemarkung Eschelbach. BU ..Fanggartenhohl“
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Fastnachtsumzug in Montabaur
Der diesjährige Fastnachtsumzug findet traditionell am Fastnachtsdienstag, 07.03.2000, statt. ^
Mit der Aufstellung der Wagen und Gruppen wird gegen 13.30 Uhr in der Koblenzer Straße in Höhe der Kaserne begonnen. Gegen 14 00 Uhr wird sich der Zug in Bewegung setzen und die gleiche Fahrtstrecke durch die Innenstadt nehmen wie in den Vorjahren. Bis ca. 16.30 Uhr muß daher im gesamten Stadtgebiet mit Verkehrsbeeinträchtigungen gerechnet werden.
Damit der Umzug wie gewohnt reibungslos und sicher ablaufen kann ist folgendes zu beachten;
1. Die Bahnhofstraße wird von der Einmündung Wallstraße bis zum Kleinen Markt ab 12.00 Uhr für den Fährzeugverkehr gesperrt.
2 .
3.
In der Bahnhofstraße, der Tierqartenstr a n„ gilt ab 12.00 Uhr absolutes Halteverbo?® und d erGerj kehrszeichen werden ca. eine Woche vorher en ! Spre cheJ Falschparker müssen aus Sicherheitsahinl au 9est ellt \ den, um die Durchfahrt des Zuges zu ermö£ ab9e scfilfji Die Linienbushaltestellen °9Hchen. 1
- Post
- Kreisverwaltung und
- Kaserne
- Krankenhaus (Peterstorstraße)
können in der Zeit von 14.00 bis 16 30 Uhr „int,, den. es stehen nur die Haltestellen am Bahnh * n WL nauer-Platz und die Bedarfshaltestelle in der u ?° ,, .. arn Koni ortverwaltung) zur Verfügung. riUnsrucl< straM
Die Bewohner der Straßen, die im Verlauf dec 7 1
werden müssen (z.B. Am alten Sportplatz rI s K ehrein-Straße, Bahnhofstraße, EschelbachprQ?^ 3 ^« Straße und Gerichtsstraße) werden gebetenhr c ß L e ' Ti( % halb der Zugstrecke abzustellen, wenn sie pq n ; ahrZ( %J zen wollen. sie es , n dieserZeftb
Wir bitten alle Einwohner und Besucher der Stadt Montaba Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur UrumBei
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Stadtrat tagte am 17.02.2000
Termin Wiederholungswahl der Ausländerbeiratswahl Montabaur »cuswani m derS!
Der Stadtrat beschloss einstimmig, den Termin für riia w«* wähl der Ausländerbeiratswahl auf den 21.05.2000 zu leae '
Änderung des Bebauungsplanes “In den Fichten-Ai.f Ir Montabaur-Elgendorf Autder ^i
Der Stadtrat beschloss, den Bebauungsplan “In den Fichten durch eine Ergänzung der textlichen Festsetzungen zu ändern' Einstimmig stimmte er dem Entwurf zur Änderung des Bebauung den Fichten - Auf der Triff’, einschließlich Begründung sowie den9 Festsetzungen, in der vorgelegten Form zu. Die vorgezoaene Büi» gung wird in der Form durchgeführt, dass die textlichen Festsetzu* die Begründung zur Änderung des Bebauungsplanes für die Dal Monats beim Bauamt der Verbandsgemeinde Montabaur einqesel den können. Die Verwaltung wurde beauftragt, gleichzeitig das Verfaß Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 41 BauGB einzuli III. Änderung des Bebauungsplanes “Christches Weiher' Einstimmig beschloss der Stadtrat die III. Änderung des Bebauoi nes “Christches Weiher” gemäß § 2 I und IV BauGB.
Er stimmte dem Entwurf zur III. Änderung des BebauungsplanesrCI ches Weiher", einschließlich Begründung sowie den textlichen Fei zungen, in der vorgelegten Form zu.
Die vorgezogene Bürgerbeteiligung wird in der Form die Bebauungsplanänderung, einschließlich der textlichen FestseL sowie der Begründung, für die Dauer eines Monats beim BauanW bandsgemeindeverwaltung Montabaur eingesehen werden kanjj]|
Die Verwaltung wurde beauftragt, gleichzeitig das Verfahren an gung der Träger öffentlicher Belange"nach § 41 BauGB einzuleif Aufstellung des Bebauungsplanes “Fanggartenhohl”, Montabaur-Eschelbach
Der Stadtrat von Montabaur stimmte dem Entwurf zur Aufstellul Bebauungsplanes “Fanggartenhohl” und dem landespflegeL Begleitplan, einschließlich Begründung sowie zeichnerischen undi chen Festsetzungen, in der vorgelegten Form zu.
Der Stadtrat beschloss außerdem, den Bebauungsplänen! schließlich Begründung, zeichnerischen und textlichen FestseS sowie dem landespflegerischen Planungsbeitrag, für die Dail Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung werden ifeiein f destens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht mit dem Hj !Ü5.03., e darauf, dass Bedenken und Anregungen während der Auslegui r,a e: ^ vorgebracht werden können. J !».
Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt, dieTrägejöjl eher Belange von der Offenlage zu unterrichten. . (Sästesin
Einleitung des Baulandumlegungsverfahrens für das Baugeot “Fanggartenhohl”, Montabaur-Eschelbach ( 5.5^ e
Einstimmig stimmte der Stadtrat von Montabaur den vom Katas Westerburg, Außenstelle Montabaur, vorbereiteten Beschlüssen»
leitung des Umlegungsverfahrens “Fanggartenhohl” zu: ü
Gemäß § 47 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1 d ® rErst ?Il L r a l| fa ' Ordnung zur Durchführung des BauGB (Landesverordnung ud , , J gungsausschüsse) in der jeweils geltenden Fassung wurde t ^ gebiet des Bebauungsplanes “Fanggartenhohl” die Umlegung Das Umlegungsverfahren hat die Bezeichnung “Fanggane In Ergänzung des Beschlusses vom 21.10.1999 wurde das njj gebiet wie folgt neu abgegrenzt:
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Die nachfolgend aufgeführten Grundstücke' gungsverfahren entlassen:
Gemarkung Eschelbach Flur 4
Flurstücke Nr. 185/2, 193/3 .
b) Zusätzlich in das Umlegungsverfahren einoez 9 nachfolgend aufgeführten Grundstücke: Gemarkung Eschelbach Flur 4
Flurstücke Nr. 184/4, 200/1 Flur 13
Flurstücke Nr. 1183/1,2764/1 tlw.

