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j Deutschland

#5*ur und Umgebung

jJ^^nruDpe werden hiermit recht herzlich zurdies- ^ f^ rer0 Slung am Samstag, 18.03.2000, 14.00 Uhr ' : ^ aüptV fmm"Westerwald" nach Hollereingeladen. fc# tzzen o nn 2 Jahresbericht des Vorsitzenden, 3. Tätig- i :l ße9r frs Naturschutzzentrums, 4. Kassenbericht, 5. M$ Lelter f , fi Entlastung des Vorstand, 7. Verschiedenes, i |asSflfl Pjh Feier des NABU 1999 undRotmilan - Vogel

Nr. 9/2000

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Erscheinen.

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(jndeverband Montabaur

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^Tarhflnd bittet alle Mitglieder um Teilnahme an der Mit- .^devera 14 . 03 . 2 OOO, um 19.30 Uhr in der Gast-

^ IU i 9 i Montabaur-Elgendorf, da Neuwahlen anstehen.

^ SI h Kreisvorsitzender Clemens Henzler über Sozial- und '3! mit Schwerpunkt Gesundheitsreform und Pflegeversi-

^'erieren.

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»Tradition geworden, dass die Happy Country Dancers U Abt. des TuS Mogendorf) im April ihre Country Night

iooowurden die Bands Night Hawk und Lone Star verpflichtet "imaroßen Erfolg im letzten Jahr wird nochmals Dave Lee -den USA mit seiner 12-saitigen Gitarre auf der Bühne stehen.

tend führt SWR 4 Country-Night Moderator Rainer Kresse '"oJahr aus privaten Gründen leider kurzfristig absagen mus- Üein der Vergangenheit wieder eine Tombola durchgeführt. Ugingin 1999 an Kosovo-Flüchtlinge im Westerwald.

^5wird die Spende an die KrebsstiftungKirstins Weg nach

: he Wohl wird gesorgt sein. Außerdem wird auch wieder ijcketc. angeboten.

Äulspreis 15,00 DM, Abendkasse 18,00 DM.

«verkauf hat bereits begonnen, Tel. 02623/7000, Fax 7013

; 3170/2135852.

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)®m Jahr ist im Bereich des Naturparks Nassau wieder eine

EEing vorgesehen.

^Veranstaltung, die am Samstag, 11.03.2000, ab 19.00 Uhr »Sportplatz in Niederelbert. Die Dauer beträgt ca. 2,5

purzen Einführung in Biologie und Ökologie unserer einhei- lEulendurch den Naturschutzreferenten Manfred Braun und die ttantin Ursula Braun, soll mittels einer Lockpfeife versucht

.iuz im Wald nachzuweisen.

Exkursion, die sich besonders gut für Kinder eignet, itolicheingeladen. Es wird empfohlen, eine Taschenlampe mit-

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fjfhung gemäß § 50 Abs. 1 ftbuch (BauGB) vom 08.12.1986

Ä m27 08 - 1997(BGBU s - 2141)

^Beschluss gefasst 712119-1 999 und er 9änzend am 17.02.2000

Verdindun 9 mit § 1 Abs. 1 der Ersten Landesver- .*^9 des BauGB (Landesverordnung über die Umle- ,' er jeweils geltenden Fassung wird für das Bauge- lunaJri u 6s ^ an 99 ar tenhohl die Umlegung eingeleitet.

Bezeichnung -Fanggahenhohl-. wird wie folg, begrenzt:

['»linderrr 0 ^ 3 ' 36, im Osten durch das bebaute Grund- Nsnstraßs imQ"ü Straße bzw - durch die bebauten Grundstücke Nie Nr, 27 rr/i en durch die Wegeparzelle Nr. 2652 bzw. die le feWairihaK S 4 0w ' e die rückwärtige Grenze der bebauten ^hdieFi' hS raße 2uz üglich des Flurstücks 1183/1 und

**>! te S UCk6194 ' 185/4 un ' )168/1

^lauszua da e 9 un 9 s g 0 bi e t es ist zusätzlich in dem abge- ,ffef ien Fiiircr S !f ,lt- Eine Bestandskarte in der alle von der Schnitt \/i ? ucke nachgewiesen sind, wird öffentlich aus- ® Vl d ieser Bekanntmachung).

2 .

le eihbezogen: n9SVef,ahren sind ,ol9ende Flu ^tücke bzw. Flurstückstei-

Gemarkung: Eschelbach Grundbuchbezirk: Montabaur nur 4:

158 159 - 16 °- 161 - 162 - 163 - 164 - 165 - 182 183 6/ 1fi4 16 tfl^ 8/ iQ2L 4 3 1?4/4,175 176 177 178 - 179 - 180 ' 181 - 2653/2 Nw. 184 85 8 7 94, 195 196 197 - 198 200/1 - 2652 tlw -

Flur 13:

Flurstücke Nr.: 1183/1,2764/1 tlw., 2766/1 tlw. und 2767 tlw.

Anmi?H.m te 3m Umlegungsverfahren und Aufforderung zur Anmeldung von Rechten

Nach § 48 BauGB sind am Umlegungsverfahren Beteiligte:

1 die Eigentümer der im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke, die Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen oder durch Eintra- 9 un 9 gesicherten Rechts an einem im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht, die Inhaber eines nicht im Grundbuch eingetragenen

- Rechts an dem Grundstück oder an einem das Grundstück bela­stenden Recht,

- Anspruchs mit dem Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück, -persönlichen Rechts, das zum Erwerb, Besitz oder zur Nutzung (Pachtverhältnisse) des Grundstücks berechtigt oder den Verpflich­teten in der Nutzung des Grundstücks beschränkt,

4. die Stadt Montabaur

5. die Verbandsgemeinde Montabaur.

Die unter 3. bezeichneten Personen werden zu dem Zeitpunkt Beteiligte, in dem die Anmeldung ihres Rechts dem Umlegungsausschuss zugeht. Die Anmeldung kann bis zur Beschlussfassung über den Umlequnqsplan (§ 66 Abs. 1 BauGB) erfolgen.

Bestehen Zweifel an einem angemeideten Recht, so wird der Umle­gungsausschuss dem Anmeldenden unverzüglich eine Frist zur Glaub­haftmachung seines Rechts setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist er bis zur Glaubhaftmachung seines Rechts nicht mehr zu beteiligen (§ 48 Abs. 3 BauGB).

Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteili­gung am Umlegungsverfahren berechtigen, sind bini^n eines Monats nach der Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses bei dem Umle­gungsausschuss anzumelden.

Werden Rechte erst nach Ablauf eines Monats angemeldet oder nach Ablauf der durch den Umlegungsausschuss gesetzten Frist glaubhaft gemacht, so muss der Berechtigte die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gegen sich gelten lassen, wenn der Umlegungsausschuss dies bestimmt.

Der Inhaber eines im Grundbuch nicht ersichtlichen Rechts, das zur Betei­ligung am Umlegungsverfahren berechtigt, muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten las­sen, wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch diese Bekanntma­chung zuerst in Lauf gesetzt worden ist.

Wechselt die Person eines Beteiligten während des Umlegungsverfah­rens, so tritt sein Rechtsnachfolger in das Verfahren in dem Zustand ein, in dem es sich im Zeitpunkt des Übergangs des Rechtes befindet (§ 49 BauGB).

Eventuell bestehende Pachtverhältnisse sollten von den Verpächtern der jeweiligen Grundstücke zum Ende des laufenden Pachtjahres gekündigt werden: andernfalls müssen die Eigentümer dieser Grundstücke ggf. Wert­minderungen gegen sich gelten lassen, sofern der Pächter Ansprüche auf Fortsetzung des Pachtverhältnisses geltend macht.

III. Verfügungs- und Veränderungssperre

Nach § 51 BauGB dürfen von der Bekanntmachung des Umlegungsbe­schlusses bis zur Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umle­gungsplanes (§ 71 BauGB) im Umlegungsgebiet nur mit schriftlicher Genehmigung des Umlegungsausschusses

1. ein Grundstück geteilt oder Verfügungen über ein Grundstück und über Rechte an einem Grundstück getroffen oder Vereinbarungen abgeschlossen werden, durch die einem anderen ein Recht zum Erwerb, zur Nutzung oder Bebauung eines Grundstücks oder Grund­stücksteils eingeräumt wird,

2. Baulasten begründet, geändert oder aufgehoben werden,

3. erhebliche Veränderungen der Erdoberfläche oder wesentlich wert­steigernde sonstige Veränderungen der Grundstücke vorgenommen werden,

nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige aber wertsteigernde bauliche Anlagen errichtet oder wertsteigernde Ände­rungen solcher Anlagen vorgenommen werden, genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige bauliche Anla­gen errichtet oder geändert werden.

Vorhaben, die vor dieser Bekanntmachung baurechtlich genehmigt wor­den sind 'unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher aus­geübten Nutzung werden von der Verfügungs- und Veränderungssperre

nicht berührt.

IV. Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses

Die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses ist beim Katasteramt Westerburg, Außenstelle Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Mon­tabaur eingerichtet.

4.

5.

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