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j Deutschland
#5*ur und Umgebung
jJ^^nruDpe werden hiermit recht herzlich zurdies- ^ f^ rer0 Slung am Samstag, 18.03.2000, 14.00 Uhr ' : ^ aüptV fmm"Westerwald" nach Hollereingeladen. fc# tzzen o„ nn 2 Jahresbericht des Vorsitzenden, 3. Tätig- i :l ße9r frs Naturschutzzentrums, 4. Kassenbericht, 5. M$ Lelter f , fi Entlastung des Vorstand, 7. Verschiedenes, i |asSflfl Pjh Feier des NABU 1999” und “Rotmilan - Vogel
Nr. 9/2000
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Erscheinen.
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(jndeverband Montabaur
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^Tarhflnd bittet alle Mitglieder um Teilnahme an der Mit- .^devera 14 . 03 . 2 OOO, um 19.30 Uhr in der Gast-
•^ IU i 9 i Montabaur-Elgendorf, da Neuwahlen anstehen.
^ SI h Kreisvorsitzender Clemens Henzler über Sozial- und '3! mit Schwerpunkt Gesundheitsreform und Pflegeversi-
^'erieren.
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»Tradition geworden, dass die Happy Country Dancers U Abt. des TuS Mogendorf) im April ihre Country Night
iooowurden die Bands Night Hawk und Lone Star verpflichtet "imaroßen Erfolg im letzten Jahr wird nochmals Dave Lee -den USA mit seiner 12-saitigen Gitarre auf der Bühne stehen.
■ tend führt SWR 4 Country-Night Moderator Rainer Kresse '"oJahr aus privaten Gründen leider kurzfristig absagen mus- Üein der Vergangenheit wieder eine Tombola durchgeführt. Ugingin 1999 an Kosovo-Flüchtlinge im Westerwald.
^5wird die Spende an die Krebsstiftung “Kirstins Weg” nach
■hü : he Wohl wird gesorgt sein. Außerdem wird auch wieder ■ijcketc. angeboten.
Äulspreis 15,00 DM, Abendkasse 18,00 DM.
«verkauf hat bereits begonnen, Tel. 02623/7000, Fax 7013
; 3170/2135852.
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)®m Jahr ist im Bereich des Naturparks Nassau wieder eine
EEing vorgesehen.
^Veranstaltung, die am Samstag, 11.03.2000, ab 19.00 Uhr »Sportplatz in Niederelbert. Die Dauer beträgt ca. 2,5
purzen Einführung in Biologie und Ökologie unserer einhei- ‘lEulendurch den Naturschutzreferenten Manfred Braun und die ttantin Ursula Braun, soll mittels einer Lockpfeife versucht
.iuz im Wald nachzuweisen.
Exkursion, die sich besonders gut für Kinder eignet, itolicheingeladen. Es wird empfohlen, eine Taschenlampe mit-
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fjfhung gemäß § 50 Abs. 1 ftbuch (BauGB) vom 08.12.1986
Ä m27 08 - 1997(BGBU s - 2141)
^Beschluss gefasst 712119-1 999 und er 9änzend am 17.02.2000
Verdindun 9 mit § 1 Abs. 1 der Ersten Landesver- .*^9 des BauGB (Landesverordnung über die Umle- ,' er jeweils geltenden Fassung wird für das Bauge- lunaJri u 6s ^ an 99 ar tenhohl” die Umlegung eingeleitet.
Bezeichnung -Fanggahenhohl-. wird wie folg, begrenzt:
['»linderrr 0 ^ 3 ' 36, im Osten durch das bebaute Grund- Nsnstraßs imQ"ü Straße bzw - durch die bebauten Grundstücke Nie Nr, 27 rr/i en durch die Wegeparzelle Nr. 2652 bzw. die le feWairihaK S 4 0w ' e die rückwärtige Grenze der bebauten ^hdieF„i' hS raße 2uz üglich des Flurstücks 1183/1 und
**>! te S UCk6194 ' 185/4 un ' )168/1 ■
^lauszua da e 9 un 9 s g 0 bi e t es ist zusätzlich in dem abge- ,ffef ien Fiiircr S !f ,lt- Eine Bestandskarte in der alle von der Schnitt \/i ? ucke nachgewiesen sind, wird öffentlich aus- ® Vl d ieser Bekanntmachung).
2 .
le eihbezogen: n9SVef,ahren sind ,ol9ende Flu ^tücke bzw. Flurstückstei-
Gemarkung: Eschelbach Grundbuchbezirk: Montabaur nur 4:
158 ’ 159 - 16 °- 161 - 162 - 163 - 164 - 165 - 182 183 6/ 1fi4 16 tfl^ 8/ iQ2L 4 3 ’ 1?4/4,175 ’ 176 ’ 177 ’ 178 - 179 - 180 ' 181 - 2653/2 Nw. 184 85 ’ 8 7 ’ 94, 195 ’ 196 ’ 197 - 198 ’ 200/1 - 2652 tlw -
Flur 13:
Flurstücke Nr.: 1183/1,2764/1 tlw., 2766/1 tlw. und 2767 tlw.
Anmi?H.m te 3m Umlegungsverfahren und Aufforderung zur Anmeldung von Rechten
Nach § 48 BauGB sind am Umlegungsverfahren Beteiligte:
1 • die Eigentümer der im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke, die Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen oder durch Eintra- 9 un 9 gesicherten Rechts an einem im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht, die Inhaber eines nicht im Grundbuch eingetragenen
- Rechts an dem Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht,
- Anspruchs mit dem Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück, -persönlichen Rechts, das zum Erwerb, Besitz oder zur Nutzung (Pachtverhältnisse) des Grundstücks berechtigt oder den Verpflichteten in der Nutzung des Grundstücks beschränkt,
4. die Stadt Montabaur
5. die Verbandsgemeinde Montabaur.
Die unter 3. bezeichneten Personen werden zu dem Zeitpunkt Beteiligte, in dem die Anmeldung ihres Rechts dem Umlegungsausschuss zugeht. Die Anmeldung kann bis zur Beschlussfassung über den Umlequnqsplan (§ 66 Abs. 1 BauGB) erfolgen.
Bestehen Zweifel an einem angemeideten Recht, so wird der Umlegungsausschuss dem Anmeldenden unverzüglich eine Frist zur Glaubhaftmachung seines Rechts setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist er bis zur Glaubhaftmachung seines Rechts nicht mehr zu beteiligen (§ 48 Abs. 3 BauGB).
Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Umlegungsverfahren berechtigen, sind bini^n eines Monats nach der Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses bei dem Umlegungsausschuss anzumelden.
Werden Rechte erst nach Ablauf eines Monats angemeldet oder nach Ablauf der durch den Umlegungsausschuss gesetzten Frist glaubhaft gemacht, so muss der Berechtigte die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gegen sich gelten lassen, wenn der Umlegungsausschuss dies bestimmt.
Der Inhaber eines im Grundbuch nicht ersichtlichen Rechts, das zur Beteiligung am Umlegungsverfahren berechtigt, muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen, wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch diese Bekanntmachung zuerst in Lauf gesetzt worden ist.
Wechselt die Person eines Beteiligten während des Umlegungsverfahrens, so tritt sein Rechtsnachfolger in das Verfahren in dem Zustand ein, in dem es sich im Zeitpunkt des Übergangs des Rechtes befindet (§ 49 BauGB).
Eventuell bestehende Pachtverhältnisse sollten von den Verpächtern der jeweiligen Grundstücke zum Ende des laufenden Pachtjahres gekündigt werden: andernfalls müssen die Eigentümer dieser Grundstücke ggf. Wertminderungen gegen sich gelten lassen, sofern der Pächter Ansprüche auf Fortsetzung des Pachtverhältnisses geltend macht.
III. Verfügungs- und Veränderungssperre
Nach § 51 BauGB dürfen von der Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses bis zur Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplanes (§ 71 BauGB) im Umlegungsgebiet nur mit schriftlicher Genehmigung des Umlegungsausschusses
1. ein Grundstück geteilt oder Verfügungen über ein Grundstück und über Rechte an einem Grundstück getroffen oder Vereinbarungen abgeschlossen werden, durch die einem anderen ein Recht zum Erwerb, zur Nutzung oder Bebauung eines Grundstücks oder Grundstücksteils eingeräumt wird,
2. Baulasten begründet, geändert oder aufgehoben werden,
3. erhebliche Veränderungen der Erdoberfläche oder wesentlich wertsteigernde sonstige Veränderungen der Grundstücke vorgenommen werden,
nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige aber wertsteigernde bauliche Anlagen errichtet oder wertsteigernde Änderungen solcher Anlagen vorgenommen werden, genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige bauliche Anlagen errichtet oder geändert werden.
Vorhaben, die vor dieser Bekanntmachung baurechtlich genehmigt worden sind 'unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Verfügungs- und Veränderungssperre
nicht berührt.
IV. Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses
Die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses ist beim Katasteramt Westerburg, Außenstelle Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur eingerichtet.
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5.
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