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Wochenblatt VG Montabaur

EISBACHGEMEINDEN

_ Redaktionsschluss 02.02.2000

An alle Vereine, Veranstalter rund Organisato­ren von Festen, Feiern und kulturellen Veran staltungen in der Verbandsgemeinde Montabaur

OH. üü.-i

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Weitere Termine können Sie bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur ein­reichen. Bitte geben Sie den Veranstaltungs­ort und die Uhrzeit mit an. Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an. Die Redaktion Aktu­ell - Telefon 02602/126-323, Fax: 02602/ 126-255, gibt Ihnen gerne Auskünfte.

Verwaltung informiert ,. ailfl , r

Wegen umfangreicher Dekorationsarbeiten und dem Bu nen u F die Prinzeneinführung der diesjährigen Kamevalssaisor) kann d e F herr-v.-Stein-Halle in Nentershausen vom 03.02.2000 ab 1/.00 Uhr bs 05.02.2000 von den sporttreibenden Vereinen nicht genutzt werden.

Wir bitten um Beachtung.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

VHS Montabaur informiert

4.8.31 Französisch für fortgeschrittene Anfänger

Lehrmittel:A bientöt 1". Klett-Verlag

(ab Lektion 5)

Beginn: Montag, 07.02.2000, 19.00 Uhr

Dauer: 15 Abende

Ort: Freiherr-vom-Stein-Schule,

Nentershausen

Leitung: Fabienne Latza W

Gebühren: 85.00 DM

Computer

5.1.31 Erste Schritte am PC

Windows 95/98/NT 4.0, Einarbeitung in MS-Office, Graphikprogramme. Einstieg ins Internet (2 UST)

Beginn: Montag, 31.01.2000. 19.30 Uhr

Dauer: 15 Abende

Ort: Freiherr-vom-Stein-Schule, Nentershausen

Leitung: Michael Gilles

Gebühren: 85,00 DM

Geschäftszeiten

mittwochs:.8.30 Uhr bis 12.30 Uhr

.13.30 Uhr bis 16.00 Uhr

donnerstags:.8.00 Uhr bis 12.30 Uhr

.13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

freitags:.8.00 Uhr bis 12.30 Uhr

Nähere Informationen und Anmeldung VHS-Geschäftsstelle, Rathaus Montabaur, Tel. 02602/126321

DRK-Ortsverein Nentershausen e.V.

Blutspendetermin Nentershausen

Unser nächster Blutspendetermin findet am Dienstag, 15.02.2000, von 16.30 bis 20.30 Uhr im in der Hauptschule Nentershausen statt. Eingeladen sind alle Mitbürger von 18 bis 69 Jahren.

Warum Blut spenden - jeder Mensch kann unerwartet auf eine Blutspen­de angewiesen sein. Tragen Sie doch mit Ihrer Solidarität dazu bei, unse­ren verletzten und kranken Mitmenschen zu helfen.

Hinweise zur Spende:

1. Der Spender muß anläßlich der ersten Blutspende ein gültiges Perso­naldokument mit Lichtbild vorweisen.

2. Der Erstspender muß vor seiner ersten Spende ausreichend Flüssig­keit zu sich nehmen. a

3. Die Blutspende erfolgt nur dann, wenn er mindestens 45 Minuten vor Terminende im Terminlokal erschienen ist.

Girod

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Girod

dienstags.

donnerstags.

Tel. 06485/4696

von 17.00 bis 19.00 Uhr von 17.00 bis 19.00 Uhr

Stellenausschreibung i§3Ab:

Die Ortsgemeinde Girod stellt zum nachstmöglicheoj^n

einen GemeindearbeiTS Z«

ein

rotn

Gesucht wird eine Person mit einer abgeschln«« ^ 20 , 0 °ü , 1 chen Ausbildung. Erforderlich ist der Besitz des 5 ^lL Ve ^ Klasse 3 sowie Wohnsitz in Girod oder einer NacgEnde Die Vielfältigkeit der zur Erledigung anstehenden ufil4.0 der örtlichen Anlagen, Pflege und Wartung deroenJl bis 1 a< zeuge und Gerätschaften, Friedhofsarbeiten Wi n w m$use les mehr) erfordert eine besondere Zuverlässigkeit T liches Geschick. Die Bereitschaft zur gelegentlich! (Winterdienst. Arbeit an Samstagen, Sonn- und fJ

vorausgesetzt. eis? f

Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Bunde*»! trag für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Bei J II). Neben den sonstigen im öffentlichen Dienst üblictf stungen erfolgt ein Anschluss an die ZusatzversorgiT Ihre Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (& schreiben. Lebenslauf, Zeugniskopien, lückenlosem Tätigkeitsnachweis. Arbeitszeugnisse und Lichtbild) rrl te bis spätestens 18.02.2000 an Ortsbürgermeister k J

Kirchstr 3. 56412 Girod. 1

Tel.: - 5 / 9708 (

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Görgeshausen

dienstags. .von 180

Änderungen werden durch Aushang am Rathaus bekar Tel.: 06485/222

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des BebauungsplanesIm Weidenfeld de Ortsgemeinde Görgeshausen; hier: Durchführung dei vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Görgeshausen hat in seine 08.06.1999 die Aufstellung des Bebauungsplanes lf beschlossen (siehe Planskizze).

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