fanblatt VG Montabaur
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ntiiohe Bekanntmachung
! ™)Maushaltssatzung der Ortsgemeinde Hübingen 3ebiel ‘%s Jahr 2000 ^1*01000°
lionen te..: , r inrtprat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für etc.kör-WsS f a| Z folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach L - ina durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde«^ 401 2000 hiermit bekannt gemacht wird: lis späte?
laushaltsplan für das Haushaltsjahr 2000 wird im
^ISKÄ!-..619.000 DM
Aus^ibe auf.619.000 DM
tobest ßgenshaushalt
J sich ni^
letzten Tr e sich zull erumtobeul dürft aul;l 3 'bteskerif *n, handell eit, die Fr-J
Einnahme auf.257.000 DM
Ausgabe auf.257.000 DM
festgesetzt:
jäämtbetrag der Kredite auf.0 DM
l&ämtbetraq der Verpflichtungsermächtigungen L ' 210.000 DM
;ätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr ;tge setzt:
SS Hy nHr U 6 r
i dürfen Sie 'and- und forstwirtschaftlichen Betriebe
s einpnofJsteuer A).269 v.H.
96ne fe Grundstücke (Grundsteuer B).317 v.H.
7 Werbesteuer .320 v.H.
'ierenz r Wundest euer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindege- "'(gehalten werden:
:htungenr.f ersten Hund .59-99
len seit?,;
(zweiten Hund.75,00 DM
i weiteren Hund.100,00 DM
ifel/ecöftjwjjgypg der Hausha11ssatzung
die|/orstehende Satzung werden keine Bedenken erhoben.
ach
iisters
i Montabaur, 14.12.1999 -’arwaltung des Westerwaldkreises Az. 029/901.10
Im Auftrag: Meckel
lushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 31.01.2000 bis 09.02.2000 ir Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zim- 09, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Ker- jtszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffent-
(S.) Noll Ortsbürgermeister
hr am 02G!i k und wü|
ahre 2( (teilen, irstagsta- - - ferständtt
n 18.00ü’"fevr, 19.01.2000 .Tel tm&ibdeverwaltung Hübingen
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lürgerme^en, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen leiten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig le gekommen. Dies gilt nicht, wenn
fe Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- ' lung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung letzt worden sind, oder
arÄauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den lOnluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- ' F.ormvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Sichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, riftlich geltend gemacht hat.
\nmelduif jmande ine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann llAftblauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet- ap am 04 iPwnd machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- EGemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153).
etliche Bekanntmachung alle Säng0fj aus haltsrechnung und des miungsiaK'tetungsbeschlusses des Ortsgemeinderates
1.01.2000 der Ortsgemeinde Hübingen für das Haushaltsjahr 1998 Shajfsrechnung
Verwaltungs- Vermögens- Gesamt
haushalt / DM haushalt / DM DM
409.745,18 995.332,86
njR
!ägs£rgebnisses
nahmen
585.587,68
|e bereinigte [nahmen «gaben 6 bereinigte ieisters »«gaben
PfcttW/Fehlbetrag
1 a 3Ö /$ ellt:
TJn^Si u l; 23 - 04 - 1999
9 Wsgememdeverwaltung Montabaur
585.587,68
585.587,68
585.587,68
0,00
409.745,18 995.332,86
409.745,18 995.332,86
409.745,18 995.332,86
0,00
0,00
. 4/2000
Schaaf I. Beigeordneter
II. Entlastungsbeschluss
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der VerbandsgemeindeverWal- tung Montabaur für das Haushaltsjahr 1998 aufgestellte JahresrechnunCk gemäß § 114 GemO. \
Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1998 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.
Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § J 00 GemO erteilt.
III. Öffentliche Auslegung
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 31.01.2000 bis 09.02.2000 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer- Platz 8,56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Montabaur, 19.01.2000 (S.) Noll
Ortsgemeindeverwaltung Hübingen Ortsbürgermeister
Aus der Ratssitzung vom 11.01.2000 (Fortsetzung des Berichtes vom 21.01.2000) Unveränderte Benutzungsgebühren für Grillhütte
Der Rat beschäftigte sich in seiner letzten Sitzung mit den Benutzungsgebühren für die Grillhütte. Die bisherigen Gebühren für ortsansässige Nutzer von 30,00 DM und 100,00 DM für auswärtige Nutzer bleiben auch für das Jahr 2000 bestehen. Der Rat sprach sich allerdings dafür aus, die Kaution einheitlich auf 100,00 DM festzulegen. Nach ordnungsgemäßer Reinigung erhalten die Nutzer diesen Betrag bei der Übergabe zurück. Regelmäßiger Reinigungsdienst für die Buchfinkenlandhalle
Die Buchfinkenlandhalle soll künftig einer regelmäßigen Reinigung unterzogen werden. Der Rat sprach sich dafür aus, dass Reinigungskräfte in wöchentlichem Rhythmus abwechselnd verschiedene Teilbereiche der Halle reinigen und pflegen. Die entsprechenden Haushaltsmittel (wöchentliche Arbeitszeit ca. 4 bis 5 Stunden) stellte der Rat im Haushaltsplan 2000 bereit. Stromversorgung in der Verbandsgemeinde Montabaur - Konzessionsverträge und Rahmenvereinbarungen mit der KEVAG Einstimmig entschied der Rat, die von der Verhandlungskommission mit der KEVAG ausgehandelten Verträge zur künftigen Stromlieferung für die gemeindlichen Einrichtungen anzunehmen. Die neuen Verträge führen bei der Ortsgemeinde Hübingen z.Zt. zu einer 15%igen Einsparung bei den Stromkosten.
Gemeinsamer Prospekt für die Buchfinkenlandgemeinden
Nach Vorgesprächen der drei Ortsbürgermeister und Vertretern des Kultur- und Heimatvereines stimmte der Rat der Idee zu einem gemeinsamen Prospekt der Gemeinden Gackenbach, Horbach und Hübingen zu. Neben den Gesichtspunkten zur Förderung des Fremdenverkehrs soll die gemeinschaftliche Broschüre eine Kurzübersicht zur Infrastruktur, zur Ortsgeschichte, zu den Vereinen und Einrichtungen enthalten, um damit auch bei Neubürgern auf Interesse zu stoßen. Die Gesamtkosten werden auf ca. 12.000,00 DM geschätzt. Der Ortsgemeinderat stellte seinen Anteil von 3.000,00 DM auch unter dem Gesichtspunkt der Stärkung der Gemeinde als Erholungsgemeinde im Haushaltsplan 2000 zur Verfügung.
„Unser Dorf soll schöner werden”
Eine Teilnahme am diesjährigen Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden” lehnte der Rat einstimmig ab. Allerdings sprach man sich dafür aus, die Anstrengungen zur Dorferneuerung und zur Dorfverschönerung künftig zu forcieren, um ggf. zu einem späteren Zeitpunkt an diesem Wettbewerb teilnehmen zu können
Wilfried Noll, Ortsbürgermeister
Reinigungskräfte
für die Buchfinkenlandhalle gesucht
Die Ortsgemeinde Hübingen sucht ab sofort zur regelmäßigen Reinigung und Pflege der Buchfinkenlandhalle eine zuverlässige Reinigungskraft. Der Reinigungsaufwand beträgt pro Woche ca. 4 bis 5 Stunden. Die Arbeiten können auch gemeinsam oder im Wechsel von mehreren Kräften durchgeführt werden. Eine flexible Zeiteinteilung ist grundsätzlich möglich. Interessierte Personen erhalten nähere Informationen beim Ortsbürgermeister (Tel. 1349).
Wilfried Noll, Ortsbürgermeister
TV Hübingen e.V.
Winterwanderung 2000
Unsere traditionelle Winterwanderung findet in diesem Jahr am 30.01.2000 statt. Wir treffen uns um 14.00 Uhr an der Tennisanlage.
Alle Vereinsmitglieder sind hierzu herzlich willkommen.
Gemeinsam werden wir mit unserer Wanderung die lange Winterpause unterbrechen und in hoffentlich winterlicher Atmosphäre einen schönen Tag verbringen.
Anschließend gemütlicher Ausklang in unserem Vereinshaus.

