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Nr. 4/2000
Viblatt VG Montabaur
Seitliche Bekanntmachung der Stadt Montabaur
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hn der Stadt Montabaur vom 20.01.2000
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de V e Jndder§§ 24 Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland - Pf a i„ Wj994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert am12.03.1996 fGVBl c ^ sind Jfl Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassunn 152)
'% des Gesetzes vom 27.08.1997 (BGBl. I s. IWÄÄ' "nen J Mon ' labaur am 20 01 2000 leigende Satzung beschloss?/
I Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs Westliche an rd hiermit ein besonderes Vorkaufsrecht an rton A ,ee '
nbebauten Grundstücken begründet °digen bebau-
igsbereich dieser Satzung stimmt mit dem Gpit. ,nneK„ •
& Bebauungsplangebietes “Westliche AH^SÄ hd ® s grob dargestellt - wie folgt begrenzt aße u{3erein
rgsten: durch die Westgrenzen der Parzelle 3974/8 S&SÄ0 de " 9emeindliche " und die Nord'grenze de,
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jsbereich ist außerdem in der beiaefünten ■ ,, eiragen. Diese zeichnerische Darstellung B teSft
ng tritt mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft nrerrs-ir; Montabaur, 24.0,2000 (S.) Dr. Possel-Dölken. Bohrmeister
ir RheinianL •3), zuleal äntngtajjfi ff.) wirdc«
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lizungsunterlagen können bei de [ Yp£l 8 §6410 Montabaur, luamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Platz 8, iu 800
fid der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und ° 4 .00 -
lund 14.00 -16.00 Uhr, donnerstags von 8.00-14^ ehen
Vir und freitags von 8.00 -12.30 Uhr) ^ or ? n i anes Auskunft
l Jedermann kann über den Inhalt des Bebauung p
Ir Bekanntmachung tritt die besondere Vorkaufsrechtssatz g 251 Nr. 2 BauGB in Kraft. •„ r 914 Abs 1 Nr.
Ird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in 9 ^.ndann
i BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formv _ er Bekann t- \lAbret, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres se ' ht wor( j en ist.
Äfl schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemach treten ?[5werhalt, der die Verletzung von Verfahrens- un gründen soll, ist darzulegen.
3. Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des zweiten Landesgesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 22.12.1995 (GVBI. S. 521 ff.) wird außerdem auf folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Montabaur, 24.01.2000 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Nachßuf
Am 23. Januar 2000 verstarb im Alter von 76 Jahren
Herr Gerhard Stühn.
Herr Stühn war von 1974 bis 1979 Mitglied des Stadtrates der Stadt Montabaur sowie von 1979 bis 1986 II. Stadtbeigeordneter.
Herr Stühn hat seinen Sachverstand und seine Zeit in den Dienst der Allgemeinheit gestellt. Fachkompetenz, Engagement-und Sachlichkeit zeichneten seine kommunalpolitische Arbeit aus.
Rat und Verwaltung danken Herrn Stühn für seine kommunalpolitische Arbeit und für die zum Wohle der Allgemeinheit geleisteten Dienste. Wir werden sein Andenken in Ehren halten.
Unsere Anteilnahme gilt seinen Angehörigen.
25. Januar 2000
Für die Stadt Montabaur Dr. Possel-Dölken
Bürgermeister
Nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zusammen mit dem Bauausschuss und dem Umweltausschuss des Stadtrates der Stadt Montabaur
Die nächste nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zusammen mit dem Bauausschuss und dem Umweltausschuss des Stadtrates der Stadt Montabaur findet am Donnerstag, 03.02.2000, statt.
Hinweis auf Fraktionssitzungen
Zur Vorbereitung dieser Sitzung finden folgende Fraktionssitzungen statt: CDU Montag, 31.01.2000,18.30 Uhr im Sitzungssaal des Rat
hauses (Altbau), Tel.: 02602/126244 SPD Montag, 31.01.2000, 18.30 Uhr, im Verwaltungsgebäu
de des Altenheimes, Bahnhofstraße, 56410 Montabaur FWG Dienstag, 01.02.2000,18.30 Uhr, im Sozialraum des Rat
hauses (Neubau), 3. Stock, Zimmer-Nr. 301, Tel.: 02602/126242 '
BfM Dienstag, 01.02.2000, 19.00 Uhr, bei Reinhard Lorenz,
Baumbacher Str. 70, 56410 Montabaur-Elgendorf DSM Montag, 31.01.2000, 18.00 Uhr, Kreisbüro von B 90/Die
Grünen, Wallstr. 2,56410 Montabaur, Tel.: 02602/994353
Werbegemeinschaft “Montabaur aktuell” e.V.
lädt ein zum monatlichen Stammtisch. Alle Mitglieder, Nichtmitglieder und alle interessierten Bürger dürfen sich auf ein offenes Gespräch zu den verschiedenen Themen wie Stadtmarketing und neue Vorhaben der Werbegemeinschaft freuen.
Wann: Mittwoch, 02.02.2000, um 19.00 Uhr Wo: Gaststätte Marktstuben, Großer Markt l
Kolpingsfamilie Montabaur
Freitag, 04.02.2000, 20.00 Uhr, Kolpingraum Haus Mons Tabor “Betreuung kann auch Sie treffen” - Einführung in das Betreuungsrecht. Referentin: Gabriele Mergen, Dipl.-Soz.Päd., Betreuungsvereinigung Caritas- verband. Interessierte Gäste sind willkommen. i

