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Nr. 4/2000

Viblatt VG Montabaur

Seitliche Bekanntmachung der Stadt Montabaur

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hn der Stadt Montabaur vom 20.01.2000

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jig der Staat mumu» -

de V e Jndder§§ 24 Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland - Pf a i Wj994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert am12.03.1996 fGVBl c ^ sind Jfl Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassunn 152)

'% des Gesetzes vom 27.08.1997 (BGBl. I s. IWÄÄ' "nen J Mon ' labaur am 20 01 2000 leigende Satzung beschloss?/

I Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs Westliche an rd hiermit ein besonderes Vorkaufsrecht an rton A ,ee '

nbebauten Grundstücken begründet °digen bebau-

igsbereich dieser Satzung stimmt mit dem Gpit. ,nneK

& BebauungsplangebietesWestliche AH^ hd ® s grob dargestellt - wie folgt begrenzt aße u{3erein

rgsten: durch die Westgrenzen der Parzelle 3974/8 S&SÄ0 de " 9emeindliche " und die Nord'grenze de,

td5, U 3/2 h diC WeS,9r6nZen 001 Pa»e 4019/18. 520/1,

Iden: durch einen Teil der Straße Hinterer Rehct^

'enzen der Parzellen 540/3 - 523 Rebstock und die

jsbereich ist außerdem in der beiaefünten ,, eiragen. Diese zeichnerische Darstellung B teSft

ng tritt mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft nrerrs-ir; Montabaur, 24.0,2000 (S.) Dr. Possel-Dölken. Bohrmeister

ir RheinianL 3), zuleal äntngtajjfi ff.) wirdc«

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jns tzes g als wil die Bes;- , die Aust n sind fsi

geltend

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lizungsunterlagen können bei de [ Yp£l 8 §6410 Montabaur, luamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Platz 8, iu 800

fid der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und ° 4 .00 -

lund 14.00 -16.00 Uhr, donnerstags von 8.00-14^ ehen

Vir und freitags von 8.00 -12.30 Uhr) ^ or ? n i anes Auskunft

l Jedermann kann über den Inhalt des Bebauung p

Ir Bekanntmachung tritt die besondere Vorkaufsrechtssatz g 251 Nr. 2 BauGB in Kraft. r 914 Abs 1 Nr.

Ird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in 9 ^.ndann

i BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formv _ er Bekann t- \lAbret, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres se ' ht wor( j en ist.

Äfl schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemach treten ?[5werhalt, der die Verletzung von Verfahrens- un gründen soll, ist darzulegen.

3. Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des zweiten Landesgesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 22.12.1995 (GVBI. S. 521 ff.) wird außerdem auf fol­gendes hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet­zung geltend machen.

Montabaur, 24.01.2000 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Nachßuf

Am 23. Januar 2000 verstarb im Alter von 76 Jahren

Herr Gerhard Stühn.

Herr Stühn war von 1974 bis 1979 Mitglied des Stadt­rates der Stadt Montabaur sowie von 1979 bis 1986 II. Stadtbeigeordneter.

Herr Stühn hat seinen Sachverstand und seine Zeit in den Dienst der Allgemeinheit gestellt. Fachkompetenz, Engagement-und Sachlichkeit zeichneten seine kom­munalpolitische Arbeit aus.

Rat und Verwaltung danken Herrn Stühn für seine kom­munalpolitische Arbeit und für die zum Wohle der All­gemeinheit geleisteten Dienste. Wir werden sein Andenken in Ehren halten.

Unsere Anteilnahme gilt seinen Angehörigen.

25. Januar 2000

Für die Stadt Montabaur Dr. Possel-Dölken

Bürgermeister

Nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zusammen mit dem Bauausschuss und dem Umweltausschuss des Stadtrates der Stadt Montabaur

Die nächste nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zusammen mit dem Bauausschuss und dem Umweltausschuss des Stadt­rates der Stadt Montabaur findet am Donnerstag, 03.02.2000, statt.

Hinweis auf Fraktionssitzungen

Zur Vorbereitung dieser Sitzung finden folgende Fraktionssitzungen statt: CDU Montag, 31.01.2000,18.30 Uhr im Sitzungssaal des Rat­

hauses (Altbau), Tel.: 02602/126244 SPD Montag, 31.01.2000, 18.30 Uhr, im Verwaltungsgebäu­

de des Altenheimes, Bahnhofstraße, 56410 Montabaur FWG Dienstag, 01.02.2000,18.30 Uhr, im Sozialraum des Rat­

hauses (Neubau), 3. Stock, Zimmer-Nr. 301, Tel.: 02602/126242 '

BfM Dienstag, 01.02.2000, 19.00 Uhr, bei Reinhard Lorenz,

Baumbacher Str. 70, 56410 Montabaur-Elgendorf DSM Montag, 31.01.2000, 18.00 Uhr, Kreisbüro von B 90/Die

Grünen, Wallstr. 2,56410 Montabaur, Tel.: 02602/994353

WerbegemeinschaftMontabaur aktuell e.V.

lädt ein zum monatlichen Stammtisch. Alle Mitglieder, Nichtmitglieder und alle interessierten Bürger dürfen sich auf ein offenes Gespräch zu den verschiedenen Themen wie Stadtmarketing und neue Vorhaben der Wer­begemeinschaft freuen.

Wann: Mittwoch, 02.02.2000, um 19.00 Uhr Wo: Gaststätte Marktstuben, Großer Markt l

Kolpingsfamilie Montabaur

Freitag, 04.02.2000, 20.00 Uhr, Kolpingraum Haus Mons TaborBetreu­ung kann auch Sie treffen - Einführung in das Betreuungsrecht. Refe­rentin: Gabriele Mergen, Dipl.-Soz.Päd., Betreuungsvereinigung Caritas- verband. Interessierte Gäste sind willkommen. i