^ 2/2008
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Wochenblatt VG Montabaur
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Immissionen zur Beurteilung vorgestellt Als nur in der Sensorik besonders geschulte und in dervE andige werden 0 e Personen herangezogen. Die Bewertuna der U®' nbe wertung erfahrt» dem für die amtliche QualrtfltsweinSrl^SrSi^ Sekte wird geschriebenen Bewertungsschema vorgenomm«! ^'"^ordnung tjj Durchschnitt liegende Erzeugnisse werdet?' Nur deutlich üb er ausgezeichnet. Ausgezeichnete Weine und Sekt* * ZJ , er Pre 'smünze Taille in Gold, Silber oder Bronze auf dennJr h d J rk ^ nnbar an der Weine haben die Chance, einmal im Jahr beim will Go,d Prämierte Siegerwein des Jahres zu werden. Die Erqebnis Jh«, . W ! rb der Be sten werden in Prämierungsverzeichnissen und im lnt 0 rnlf andesprämier ung Auskünfte erteil, die Landwirtschaftskammer RhZ v X en ' licht
Kreuznach, Tel, 0671/793-0, E-Mail: info@iwk/ r |p d ® nland - p,a| 7 ln Bad
Kleinkunstbühne Mons Tabor
Einladung zum Neujahrstreff am 18.01.2009
i Eristschon fast eine Tradition: der Neujahrstreff aii or m * .• de der Kleinkunstbühne. Damit beginnt ein sichert- M J 9 Ieder und Freun ~
I und ereignisreiches Jahr mit der .Westerwald«^ veransta,tu ngs- 13./14.3., der Konzertreihe „Musik in alten DSi?rhon^ bare . ttnacht “ am tember und dem 19. Festival of Folk & Fools am v ? n Mai bis Sep- : Am Sonntag, 18.1. treffen sich alle am VomittaoTn m« 1 !' u s Höhe Punkte. samen Wanderung durchs Gelbachtal bis nach RrlT tabaurz urgemein- ! den wir zum Mittagessen in der „HubertuskteuVpÄT helm - Dor1 Wer ’ en Zeiten werden nach Anmeldung noch mitaeM k ? hren - Dle Senau- I Aktiven sind noch möglich unter uli@kleinkuns 9 t möL^T e dungen von
1 06439 / 909227 . emKunst-mons-tabor.de oder Tel.
Nr. 52/2008
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Montabaur
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Sprechzeiten mit Stadtbürgermeister Klaus Mies
Sprechzeiten mit Stadtbürgermeister Klaus Mies können unter der Rufnummer 02602/126-324 oder 126-335 (Büro des Stadtbürgermeisters), vereinbart werden.
Fax-Nr.02602/126-255
E-Mail-Adresse:.KMies @ montabaur.de
Handy-Nr.:.0160/90511966
Öffentliche Bekanntmachung
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 24.01.2008 beschlossen, die künftige Einzelhandelsentwicklung der Stadt Montabaur auf Grundlage des nachstehenden städtebaulichen Entwicklungskonzept im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB (Einzelhandelskonzept) zu steuern:
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Montabaurer Sortimentsliste - Neu -
cemrenrelevant sind (abschließende AufzXhlunal:
Nicht zentrenrelevant sind (beispielhafte Aufzählrung)
Arzneimittel
Bad-, Sanitäreinrichtungen und -zubehör
Bastei-, Geschenkartikel
Bauelemente, Baustoffe
Bekleidung aller Art
Beleuchtungskörper, Lampen
(Schnitt-)Blumen
Beschläge, Eisenwaren
Briefmarken
Bodenbeläge, Teppiche, Tapeten
Bücher
Büromaschinen (ohne Computer)
Campingartikel
Elektrogroßgeräte
Computer, Kommunikationselektronik
Erde, Torf
Drogeriewaren
Fahrräder
Foto, Video
motorisierte Fahrzeuge aller Art und Zube-
Gardinen und Zubehör
hör
Glas, Porzellan, Keramik
Farben, Lacke
Haus-, Heimtextilien, Stoffe
Fliesen
Hausrat, Küchenkleingeräte
Gartenhäuser, -geräte
Kosmetika und Parfümerieartikel
Herde/ Öfen
Kunstgewerbe/ Bilder und -rahmen
Holz
Kurzwaren, Handarbeiten, Wolle
Installationsmaterial
Leder- und Kürschnerwaren
Kinderwagen
Musikalien
Küchen (inkl. Einbaugeräte)
Nähmaschinen
Möbel (inkl. Büromöbel)
Nahrungs- und Genussmittel *
Pflanzen und -gefäße
Optik und Akustik
Rollläden, Markisen
Papier-, Schreibwaren, Schulbedarf
Werkzeuge
Reformwaren
Sanitätswaren
Schmuck, Gold- und Silberwaren
Schuhe und Zubehör
Spielwaren
Sportartikel einschl. Sportgeräte
Tonträger
Uhren
Unterhaltungselektronik
Waffen, Jagdbedarf
Wasch- und Putzmittel
Zeitungen, Zeitschriften
Zooartikel
Zäune
Fußooten:
1 .
2 .
3 .
Die Aufzählung der zentrenrelevanten Sortimente ist abschließend .
Die Aufzählung der nicht zentrenrelevanten Sortimente ist beispielhaft
Fußnote zum Sortiment Nahrungs- und Genussmittel Getränkemärkte, die Getränke überwiegend in Kisten abgeben, werden ausnahmsweise als nicht zentrenrelevant angesehen. Diese Ausnahmeregelung wird damit begründet, dass Getränke in der Regel in Kisten und in größeren Mengen eingekauft werden, so dass der Betrieb eines Getränkemarktes mit einer Reihe störender Faktoren - An- und Ablieferverkehr mit LKW's, Be- und Entladen im Kundenverkehr, hoher Flächen- und Parkplatzbedarf usw. - verbunden ist und damit bei der Ansiedlung in den zentralen Versorgungsbereichen immissionsrechtliche Probleme nicht ausgeschlossen werden können. Trotz der Tatsache, dass damit nur eine Artikelgruppe und kein Sortiment bewertet wird, wird diese Ausnahme - auch im Hinblick auf die bisherige und ortsübliche Handhabung, Getränkemärkte nahezu ausschließlich außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche anzusiedeln - zugelassen.
1. Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs erfolgt grundsätzlich auf der Basis des (fortgeschriebenen) Einzelhandelsgutachtens des Büro Acocella.
2. Die künftige Einzelhandelsentwicklung im Bereich der zentrenrelevanten Sortimente wird auf den abgegrenzten zentralen Versorgungsbereich mit dem Ergänzungsstandort „Kalbswiese“ sowie unter Berücksichtigung der FOC - typischen Besonderheiten und entsprechend den mit der Betreiber/Investor abzuschließenden städtebaulichen Vertrag ausnahmsweise auf den Bereich des ICE - Bahnhofs, für die Ansiedlung eines FOC's, festgelegt.
3. Die Stadt Montabaur wird sämtliche städtebaulichen und bauplanungsrechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um an einem der beiden innerstädtisches Standorte (Parkplatz Kalbswiese oder Wall-, Wilhelm - Mangels-, Bahnhofstraße) ein hochwertiges Einzelhandelszentrum zur Verbesserung der Attraktivität und Vitalität des zentralen Versorgungsbereiches von Montabaur zu entwickeln und anzusiedeln.
4. In den Bereichen außerhalb des zentralen Versorgungsbereichs - mit Ausnahme des Ergänzungsstandortes „Kalbswiese - sind nur nicht zentrenrelevante Sortimente zulässig.
5. Für die Abgrenzung zwischen Zentren- und nicht zentrenrelevanten Sor
timenten wird die beigefügte „Montabaurer Liste“ beschlossen. Montabaur, 15.12.2008 Klaus Mies, Stadtbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
VI. Änderung des Bebauungsplanes “Christches Weiher“ der Stadt Montabaur;
hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 25.09.2008 die VI. Änderung des Bebauungsplanes „Christches Weiher“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ergibt sich aus dem nachstehend abgedruckten Lageplan. Die Satzungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauverwaltung, Zimmer 201, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 - 12.30 und 14.00 - 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 - 12.30 und 14.00 -18.00 Uhr und freitags von 8.00 -12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, dass ,
1 . eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans

