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Stadt

, ffi 1 Abs. 8 i.V.m. 2 Abs. 1 des Br u aÄ Ch,Usse s fejtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am (BauGß ) ^ ssgefasst, ein Verfahren zur V. Änderung des BpII 2008 den f Bahnhof’ einzuleiten. " 9 des Bebauungsplanes

Jnden/ngsbeschluss wird hiermit gemäß §§ 13 1 Aho _

" öffentlich bekannt gemacht. ss 1 Abs - 8 und 2 Abs.

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Die Planung bildet noch das Ergebnis des vor Jahren a u Makler-und Investorenwettbewerbs ab; entsDrirhtT q h [. Ch9eführten den derzeitigen Bebauungs- und NutzungsabsichJn , nicht mehr So soll zwar die bisherige lineare Ost-West An ° nvestors - von Norden nach Süden angedachte StafiehmSZ^ 9 und die grundsätzlich beibehalten werden, allerdinnc J der Beba uung Istmktur. '" 9S ,n ei ™r großzügige

ßeplantsind generell drei (bisher vier) verschiedene D lei zur Bahnallee/Westtangente, wobei iinm e «l Rie 9 el P ara| - Erschließungsstraßen weitere sechs Bürogebäude 6 b ? f an den len. Die mittlere Kernzone soll drei Parkhäuser^? 6 «^ stehen SQ| - mhenden Verkehrs aufnehmen, während der * Ck,ung des streifen am Aubachsee zur Errichtung eines S ßebau ^gs- Büro- und Gewerbeeinheiten dienen soll S Mo 6 s und kleinerer

Außerdem wird die innere Erschließunos^trann.

Süden verschoben und der beiderseits davnn um7min Richtung streifen entfällt komplett. eraerseits d ^on vorgesehene Park

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,Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze

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Nr. 51/2008

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12 . 12.2008

Klaus Mies, Stadtbürgermeister

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Äderung des Bebauungsplanes “ICE -

'Stadt Montabaur; tiichkeitsbeteiügung

^Durchführung der vorgezogenen O en m au GB)

13 t.V.m. 3 Abs. 1 des Baugesetzbucn v. 2008 die Em-

’Stadtratvon Montabaur hat in seiner Sitzung 0ebauungspia nes

^ des Verfahrens zur V. Änderung d© •

Stessen (siehe vorstehende Veröffentlich 1 9 • ,| aeme inen Ziele 1*13 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit ube n is t Gelegenheit Zwecke der Planung öffentlich zu unt ® m ^Grundzüge der Planung , werung und Erörterung zu geben. Da a abgesehen.

"berührt werden, wird von einer Umweltp Einsichtnahme in der

feem Zweck liegt die Änderungsplanung zu

l ' 0m 05.01.2009 - 06.02.2009 (einschließH _ Zimmer 220, ' J'Verbandsgemeindeverwaltung Montada ä U h r ; e ß n d der Dienststunden

Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, währen uhr un d 14.00

%, dienstags und mittwochs von 08.00 bis

bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Montabaur, 12.12.2008 Klaus Mies, Stadtbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

I. Änderung des Bebauungsplanes „Ortslage - Ettersdorf“ der Stadt Montabaur;

hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß §§ 13,1 Abs. 8 i.V.m. 2 Abs. 1 des Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 13.11.2008 den Beschluss gefasst, ein Verfahren zur I. Änderung des Bebauungsplanes “Ortslage - Ettersdorf’ einzuleiten. Der Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß §§ 13,1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Planinhalt

1. Das Plangebiet soll in nördlicher und westlicher Richtung erweitert werden.

2. Außerdem ist eine Vergrößerung der Baufenster auf zwei Grundstücken vorgesehen.

3. Die Vorgaben für die Regen wasserbewirtschaftung wurden überarbei­tet und neu gefasst.

Plangebiet

Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.

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Untere

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Klaus Mies, Stadtbürgermeister

Montabaur, 12.12.2008

Öffentliche Bekanntmachung

I. Änderung des Bebauungsplanes “Ortslage - Ettersdorf” der Stadt Montabaur;

hier: Durchführung der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§ 13 i.V.m. 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 13.11.2008 die Ein­leitung des Verfahrens zur I. Änderung des o. a. Bebauungsplanes beschlossen (siehe vorstehende Veröffentlichung). Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird von einer Umweltprüfung abgesehen. Zu diesem Zweck liegt die Änderungsplanung zur Einsichtnahme in der Zeit vom

05.01.2009 - 06.02.2009 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Montabaur, 12.12.2008 Klaus Mies, Stadtbürgermeister