Wochenblatt VG Montabaur
Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Ruppach-Goldhausen, 17.11.2008 Sprenger, Ortsbürgermeister
2. Satzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen
zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung vom 17.11.2008
Der Ortsgemeinderat von Ruppach-Goldhausen hat in seiner Sitzung am 08.09.2008 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153) sowie der §§ 2, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.6.1995 (GVBI. S. 175), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 2.3.2004 (GVBI. S. 202) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:
§1
Die Satzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs-und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) vom 5.6.2002 wird (als 2. Änderung) wie folgt geändert:
Artikel 1:
§ 4 (Höhe der Gebühren) wird im Teil III („Nutzungsgebühren - Rechte an Grabstätten“) um Nr. 1.3 ergänzt:
1.3 als Rasenreihengrabstätte (auf dem Friedhof Ruppach) 1.850 EUR
Artikel 2:
§ 4 wird im Teil IV („Sonstige Gebühren“) um Ziff. 2 ergänzt:
2. Einebnen einzelner Grabstätten vor Ablauf der Ruhe- oder Nutzungszeit auf Antrag des Unterhaltungsverpflichteten bzw. des Nutzungsberechtigten durch Entfernung der Grabmale und Einfassungen bei Reihengrabstätten, Einzelwahlgrabstätten und Doppelwahlgrabstätten pro Jahr bis zur Beendigung der Ruhe- bzw. Nutzungszeit 45 EUR § 2 - Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Ruppach-Goldhausen, den 17.11.2008 (S.)
(Gerold Sprenger) Ortsbürgermeister
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006 (GVBI. S. 57) wird auf folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Ge-setzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Ruppach-Goldhausen, 17.11.2008 Sprenger, Ortsbürgermeister
Staatssekretär informiert
sich über Bergschaden am Zehnhäuser Weg
Am Mittwoch, dem 26. November 2008 besuchte Staatssekretär Prof. Dr. Siegfried Englert, begleitet von Vertretern des Wirtschaftsministeriums (MWVLW) und Mitarbeitern des Landesamtes für Geologie und Bergbau (LGB), Ruppach-Goldhausen, um sich vom Fortgang der Sanierungsarbeiten am Zehnhäuser Weg zu überzeugen.
Im Richard-Henkes-Haus überreichte Ortsbürgermeister Gerold Sprenger an den Staatssekretär eine Liste mit den Unterschriften von 559 Einwohnerinnen und Einwohnern der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen, die die schnelle Wiederherstellung des Zehnhäuser Weges einfordern'. Die Unterschriftenliste mache deutlich, dass die durch den Bergschaden eingetretene Zerstörung des Zehnhäuser Weges für die Bevölkerung ein erhebliches Problem bei der Nutzung des einzig verbliebenen Naherholungsgebietes um den Rupberg darstelle.
Den Initiatoren der Unterschriftenliste aus dem Seniorenkreis dankt Sprenger für ihre Unterstützung.
Weiterhin dankte er Prof. Dr. Englert für seinen engagierten Einsatz zur Behebung des Bergschadens. Auf Drängen der Ortsgemeinde sei durch seine Anweisungen an das LBG in diesem Sommer endlich mit der Sanierung des Schadens durch Einrichtung von Stützungskästen am Rutschungsfuß begonnen worden.
Ortsbürgermeister Sprenger betonte, dass der im April d. J. bei einer Besprechung in Mainz vereinbarte Zeitrahmen zur abschließenden Sanierung bis zum 30.09.2010 unbedingt einzuhalten sei. Zu diesem Zweck sei es erforderlich, dass das bereits für Mai 2008 vom LGB von der im Schadensbereich tätigen Fa. Witgert angeforderte Verfüllkonzept nun endlich vorgelegt werde. Die Herren Tschauder und Daichendt, LGB, erläuterten dass sie in sehr intensiven Gesprächen mit der Fa. Witgert dabei seien’
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ein vollständiges Sanierungskonzept im Rahmen eines Hauntu. nlans zu erarbeiten. Zwischen Staatssekretär, LGB und'Ortsno wurde vereinbart, dass spätestens bis Ende Januar 2009 ES runqskonzept der Ortsgemeinde zur Mitwirkung vorgelegt wird machte in diesem Zusammenhang deutlich, dass er es fürdip W meinde als äußerst bedenklich ansehe, wenn in dem zu erl a 3 Hauptbetriebsplan ein weiterer Tonabbau im offensichtlich S Böschungsbereich des ehemaligen Hallenstandorts seitens ffS zugelassen würde. Er erinnerte daran, dass die Ortsgemeinde, einen früheren Betriebsplan, der Entsprechendes vorsah, Wider, einlegte. Daichendt erklärt, dass zurzeit ein Tonabbau in dipsa-*,. Bereich nicht erlaubt sei.
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Vom Staatssekretär unterstützt wurde des Weiteren verabredet,dassdj vollständige Sanierungsplan zeitlich festgelegte Zwischenschritteeni die es auch der Ortsgemeinde ermöglicht zu kontrollieren, dass die Röcj verfüllung der Rutschung bis zum 30.09.2010 auch tatsächlich! schlossen ist, damit die Ortsgemeinde in die Lage versetzt wirc 31.12.2010 die Trasse des Zehnhäuser Weges am ursprünglichenCj wieder herzustellen.
Der ebenfalls am Besprechungstermin teilnehmende Bürgermeister di VG Montabaur, Edmund Schaaf, unterstützte die Forderungen derOitj gemeinde in vollem Umfang. Zusätzlich verwies er erneut auf die ßede| tung des Rupbergbrunnens für die Trinkwasserversorgung der I bandsgemeinde. Wie verschiedene Hydrogeologen ausgeführt hätten,! eine Gefährdung des Brunnens besonders beim Fortschreiten der Rij schung keinesfalls auszuschließen. Er bemängelte in diesem Zusaij menhang, dass die Drainage seitens der Fa. Witgert erst letzte Wrx angeschlossen worden sei und der Anschluss nicht fachgerecht durcj geführt wurde. Dies verursache beim Bau des auf dem Anschlussgralx herzurichtenden Ersatzweges erhebliche Mehraufwendungen, dievoni Fa. Witgert als Verursacherin zu tragen seien.
Bei anschließender Besichtigung der Grube erläuterten Herr Liebigji ber der Fa. Witgert und Herr Bläsner, Betriebsleiter, den Stand der Sai rungsarbeiten. Sie betonten, dass es wichtig sei, zunächst die Rt® massen abzutragen und nördlich angrenzend die Böschung durch w nähme von Boden zu entlasten. Diese Massen sollten nördlich desZelr häuser Weges zwischengelagert werden.
Ortsbürgermeister Sprenger widersprach dem entschieden. FürdieOw 9 eme '!? de seien jegliche im Zusammenhang mit dem Bergbau steWJ Aktivitäten nördlich des Zehnhäuser Weges mit Rücksicht auf die Bevo kerung nicht verhandelbar; gemeindliche Wege stünden für solche# ten nicht zur Verfügung. Die Ortsgemeinde biete erneut an, ihren W Streifen entlang des Zehnhäuser Weges zum Massentransport in “■. tung Osten zu nutzen. Dessen Standsicherheit wird von den VeM der Fa. Witgert als problematisch angesehen. Im weiteren Verlaut^ se Gelände der angrenzend tätigen Stephan Schmidt KG in Ansp^ genommen werden, so dass mit dieser eine Absprache zu treffen! Staatssekretär Englert regte an, in der folgenden Woche einen Gesp J termin zwischen den Firmen Witgert und Stephan Schmidt KG unter J hgung des MWVLW, LGB, des Bundesverbands Keramische RjJ e.V., OG Ruppach-Goldhausen und der VG Montabaur zu ver Herr Bode, MWVLW, wird die Terminierung vorbereiten.
Als nächsten Punkt sprach Sprenger die Lärmbelästigung der/ vor allem durch Hupen der Lkw- und Baggerfahrer an sowie das de Warnhupen der rückwärts fahrenden Lkw. ,
Ü!S!l enC Üj Wird die Fa - Witgert auffordern dafür Sorge zu tragen.^ nötige Hupen lediglich zur Verständigung zwischen Bagg er ‘. r- .A/trtTfTk Unte ? ieibt ' Es so11 9 e P r üft werden, ob das Warnhupen beifl An«/nh hren durch ein neuartiges Warnsystem ersetzt werden Anwohner weitaus weniger belästigt. Das Rückwärtsfahren se J nicht zu vermeiden, da die engen Verhältnisse in der Grube ein
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