Einzelbild herunterladen

Nu

Khenbia«^

Montabaur

Nr. 49/2008

•, \ -i

lemU

aurzurEfo| im 16.10U1

ntskonzeitl

10-17:3001

0 UhrSGli

Heiligenroth

'hmannM

Straße 7, Tel aße 20, Tej

am U n Wirges. S Ihr am Fried

l stunden des Ortsbürgermeisters

Br#"* .von 17.00 bis 19.30 Uhr

.nach Vereinbarung

ineindeveiw altun9, .02602/16606

..02602/917396

”. gemeinde.heiligenroth@freenet.de

. www.heiligenroth.de

Innerung; _ . .

„iorennachmittag der Gemeinde

, ' . 07 \2 2008 ab 14.00 Uhr findet der Seniorennachmittag im

CderVoselsanghalle statt.

'freue mich auf Ihr kommen!

Ihr Erich Herbst, Ortsbürgermeister

lus-und Straßensammlung für Volksbund rutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.

leiligenroth

Isammlung für die vielfältigen Aufgaben des Volksbundes Deutsche Lgräberfürsorge e.V. wurde in diesem Jahr durch die Mitglieder des Wgenroth durchgeführt und brachte das stolze Sammelergebnis von Wich darf den Sammlerinnen und Sammlern, Frau Sabine Eidt, l Elke Lehmann, Frau Mariette Jösch sowie den Herren Otto Frink, lang Gebauer, Erwin Jösch, Daniel Kurth, Jens Neuroth, Rüdiger leifen, Klaus Palik und Günter Stendebach hierfür herzlich danken.

Erich Herbst, Ortsbürgermeister

nladung zur Vereinsringsitzung

i nächste Sitzung des Vereinsrings findet statt am Montag, den |12.2008, um 19.00 Uhr im Gemeindezentrum. Hierzu lade ich die Ver­filzenden recht herzlich ein.

Erich Herbst, Ortsbürgermeister

ubetermine CHEZA NOSTRA

llie unter Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen

IG Heiligenroth

Inächste Gruppenstunde für die Kinder vom 1.-3. Schuljahr findet am plag, 06.12.2008 im Pfarrheim statt.

inächste Gruppenstunde für die Kinder ab dem 4. Schuljahr findet am ^ng, 08.12.2008 um 17.30 Uhr im Pfarrheim statt.

bndolinenverein Heiligenroth e.V.

öbentermine:

llflUh* 6 * 3r °* )e am 2.2008 findet im Kiga Heiligenroth statt. Beginn:

kolausfeier am 06.12.2008:

iNikolausfeier beginnt um 18.30 Uhr, bei Jutta im Saal, wehster Auftritt:

Rohster Auftritt findet am Mittwoch 24.12.2008 um 17.00 Uhr in («ne (Christmette) in Heiligenroth statt. Treffpunkt und Uhrzeit wird ekannt gegeben. Keine Kleiderordnung.

^Homepage: www.mandolinenverein-heiligenroth.de

/Heiligenroth

INlsenioren

Iteahr^ *^^’ ^-30 Uhr: SG Heiligenroth/Ahrbach/Girod I - TuS

®' r< ? d an 9®setzt, findet aber voraussichtlich bei den der- N Bedingungen in Heiligenroth statt. lBbaiiii!j 1 j 0r ^ 0rtuna Nauort II - SG Heiligenroth/Ahrbach/Girod II

erschaft

h, Ner Wh n J e . spielt die E 111 am Samstag, 06.12.2008, ab 13.45 feClam Mor *abaur I. Die Vorrunde der C-Jugend beginnt für Binder Äl 07,12 - 2008 - °9-30 Uhr und für die C II um 13.45 Uhr m 13.45 Uh ,P orthalle B aumbach und für die B II, 10.30 Uhr und die B f ,s Herren W0IS ' n der Sporthalle Montabaur I.

Wunt?! der Alten Herren findet am Samstag, 20 . 12 . 2008 , im de statt. Anmeldungen bitte bis 15 . 12.2008 fc>ei Otto

Seniorenkreis

Liebe Seniorinnen und Senioren,

wir laden herzlich zu unserer Weihnachtsfeier im Pfarrheim ein. Beginn unserer Feier 14.00 Uhr am Donnerstag, dem 11.12.2008. Wirfreuen uns auf ein paar gemütliche und stimmungsvolle Stunden.

Ruppach-Goldhausen

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

dienstags von.18.00 bis 19.30 Uhr

donnerstags von.18.00 bis 19.30 Uhr

Telefon: .02602/998080

Fax:.02602/998081

1. Satzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen

zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 17.11.2008

Der Ortsgemeinderat Ruppach-Goldhausen hat am 08.09.2008 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.1.1994 (GVBI. S. 153) sowie der §§ 2 Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) vom 3.4.1983 (GVBI. S. 69) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:

§1

Die Satzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen über das Friedhofs­und Bestattungswesen vom 15.5.199 wird (als 1. Änderung) wie folgt ge­ändert:

Artikel 1:

§ 12 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

(2) Die Grabstätten werden unterschieden in

a) Reihengrabstätten

b) Wahlgrabstätten für Zweitbelegungen

c) Urnenreihengrabstätten

d) Rasenreihengrabstätten Artikel 2:

Als § 13a wird neu eingefügt:

§ 13a - Rasenreihengrabstätten für Erdbestattungen

(1) Rasenreihengrabstätten sind Grabstätten, die in einem im Bele­gungsplan besonders ausgewiesenen Grabfeld der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zur Bestattung abgegeben werden. Die Ruhezeit kann nicht verlängert werden. Die Umwandlung einer Rasenreihengrabstätte in eine Wahlgrabstätte ist ausgeschlossen. In einer Rasenreihengrabstätte darf nur eine Leiche bestattet werden. Unter den Voraussetzungen des §15 Abs. 3 und §11 Abs. 2 dürfen in einer Rasenreihengrabstätte max. 2 Urnen aufgenommen werden. Eine Umenbestattung ist jedoch erst nach einer Bestattung mit einer Leiche zulässig.

(2) Auf den Rasenreihengrabstätten sind bodenbündig Grabtafeln in einer Größe von max. 40 cm x 40 cm einzulassen. Die bodenbündig eingelas­senen Grabtafeln müssen aus Naturstein sein und eine Stärke von min­destens 5 cm haben. Die Beschriftung ist in die Grabplatte zu integrieren; aufgesetzte Buchstaben sind nicht zulässig.

(3) Grabschmuck ist nicht zulässig.

( 4 ) Vom 30.10. eines jeden Jahres bis zum Sonntag nach Ostern des Fol­gejahres darf zusätzlich ein Grablicht auf gestellt werden, das auf der Grab­platte abzustellen ist.

Artikel 3:

§ 14 (Wahlgrabstätten) erhält folgende Fassung:

Wahlgrabstätten werden nicht mehr vergeben. Die durch eine Erstbele­gung vergebene Wahlgrabstätte steht jedoch für eine Zweitbelegung zur Verfügung.

§2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Ruppach-Goldhausen, den 17.11.2008 (S.)

(Gerold Sprenger) Ortsbürgermeister

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006 (GVBI. S. 57) wird auf folgendes hin­gewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Ge-setzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean­standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor­schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-