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Wochenblatt VG Montabaur

werden. Schlüsselverlust ist unverzüglich anzuzeigen, eine Weitergabe

an Dritte nicht erlaubt. , Q , C näto-

Bei Verlust oder Beschädigung der Schlüssel oder ® t ^ ver .

ter Rückgabe verfällt die Kaution, der Nutzer ist zu Schad , pflichtet und haftet ebenfalls für Folgeschäden. Erstandene der Anlage oder am Inventar sind unaufgefordert der Ortsgem zeigen und vom Nutzer zu beheben bzw. zu ersetzen.

(6) Das Abholzen von Bäumen, Büschen und Hecken ist verboten. Brennholz kann vom Träger der Einrichtung gegen Entgelt zur Ve ^3^9 gestellt werden oder vom Nutzer in vorgeschriebener Qualität fn lassen, abgelagert) mitgebracht werden.

Zum Grillen im Außenbereich kann auch Grillkohle (-brikett) o.ä. verwen­det werden.

§ 7 Entgeltliche / unentgeltliche Nutzung und Kaution

(1) Für die Nutzung der Anlage wird ein Entgelt und eine Kaution gemäß der jeweils gültigen Gebührenordnung (siehe Anlage) erhoben.

(2) Mit dem Benutzungsentgelt sind die entstehenden Nebenkosten abge- gölten. Davon unberührt bleibt ein überdurchschnittlicher Verbrauch an Wasser/Strom. In diesem Fall kann eine Nachforderung gestellt werden (s. a. § 5,3 der Nutzungsordnung).

(3) Das Nutzungsentgelt kann bei besonderen Anlässen auf Antrag an die Ortsgemeinde erlassen werden.

(4) Bei Anmietung der Anlage ist eine Kaution in Höhe der geltenden Gebührenordnung zu entrichten. Bei besonderen Veranstaltungen kann zur Abdeckung eines erhöhten Risikos ein höherer Kautionsbetrag erho­ben werden. Die Kaution ist gemeinsam mit dem Nutzungsentgelt und der Nebenkostenpauschale bei Schlüsselübergabe in bar zu entrichten.

Die Kaution wird nach Veranstaltungsende nach einer mängelfreien und unbeanstandeten Abnahme der Anlage bar zurückgezahlt.

Zur Beseitigung von Verunreinigungen und zur Behebung von Schäden sowie bei erheblichen Verstößen gegen die Nutzungsordnung (z.B. Lärm­belästigung, nächtliche Ruhestörung etc.), die vom Nutzer zu verantwor­ten sind, ist die Ortsgemeinde berechtigt, Teilbeträge der Kautionssumme oder die gesamte Summe zur Sicherheit, zur Beseitigung von Mängeln und Schäden oder als Entschädigung und Vertragsstrafe einzubehalten.

§ 8 Haftung

(1) Der OG / Beauftragte überlässt dem Nutzer die Anlage samt Inventar zur Nutzung in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Vermie­tung befindet.

(2) Der Nutzer ist verpflichtet, alle Anlagen samt Inventar vor der Benut­zung auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit zu überprüfen. Ein nicht ordnungsgemäßer Zustand ist durch den Nutzer umgehend anzuzeigen.

(3) Der Nutzer haftet für alle Schäden, die dem Träger im Rahmen der Vermietung entstanden sind.

(4) Die OG hat das Recht, bei besonderen Veranstaltungen (beim Ver­tragsabschluss) den Nachweis einer ausreichenden Haftpflicht (Veran­staltungshaftpflicht) von Seiten des Nutzers zu verlangen.

(5) Die OG haftet als Grundstückseigentümer für den sicheren Bauzu­stand der Gebäude und Anlagen gemäß BGB. Die OG haftet nicht für das Abhandenkommen oder Schäden an vom Nutzer eingebrachten Geräten und Gegenständen. Für Schäden, die durch eingebrachte Geräte und Gegenstände verursacht werden, haftet jedoch der Nutzer.

(7) Verstöße gegen die Auflagen und Bestimmungen der Nutzungsord­nung können zum sofortigen Nutzungsverbot durch die Ortsgemeinde führen. Die OG/Beauftragte ist berechtigt jederzeit die Einhaltung der Nut­zungsordnung zu kontrollieren. Ihr steht ein Betretungs- und Weisungs­recht während der Nutzung zu. Kommt der Nutzer oder ein Besucher Wei­sungen der OG/des Beauftragten nicht nach, kann der Betreffende von der Anlage verwiesen werden.

§ 9 Inkrafttreten

Diese Nutzungsordnung tritt am 01.11.2008 in Kraft.

Niederelbert, den 01.11.2008 Willi Müller, Ortsbürgermeister

Gebührenordnung

Kosten: Anmietung - Schutzhütte

Miete pro Tag: 40,- € + 40,- € Nebenkosten. = 80 - €

Miete für Auswärtige: 60,- € + 40,- € Nebenkosten...= inn’. e

Kaution:. . 100 -€

Sonderregelung für Ortsvereine, Kindergarten + Grundschule- ’ Ortsvereine, KiGa und Schule erhalten die Hütte einmal pro Kalender­jahr unentgeltlich zur Nutzung.

Lediglich die Kaution von 100,- Euro ist zu entrichten.

Für diese Veranstaltungen gilt ebenfalls die Nutzungsordnung.

Neues ‘Spatzennest’ nach den Herbstferien

ln 2008 besteht für nach den Herbstferien wieder die Möglichkeit in den Vorchor der Niederelberter Dorfspatzen aufgenommen zu werden- die ses Spatzennest’ ist für alle singfreudigen Kinder gedacht die dann d« 1 bis 3 Schuljahr besuchen. Interessierte Kinder (gerne mit ElS aus Niederelbert und Umgebung sind an den Dienstagen im Oktober iewpiici um 17.30 Uhr (bis 18T5 Uhr) ins Pfarr- und herzlich eingeladen. Eine verbindliche Anmeldung erfolot dann 7 >?m November 2008. Bei Fragen gibt Walter Frink (Tel. 2315) glmAuSkunS

Jahrgang 1967/68 Niederelbert

Heiko und seine Frau Melanie feiern am 31.10.2008 um iqqn i ihr in ^ Elberthaile Ihren SOzigsten. Der Jahrgang ist »vie immeT Shst ein® laden. Treffen am selben Tag um 19:15 Uhr am Rathaus. 6 9

Grundschüler erkunden Wasserwerk und Kläranlage

Im Sachunterricht erarbeiteten die Schülerinnen und q k 4a und 4b der Grundschule „Am Hähnchen“ NiederelhM Wissen über Abwasser und Reinigung des Wasser ??'H Unterrichtsganges besuchten die Klassen jeweils Holler. Fachkundig und pädagogisch bestens aufberpii!^! arbeiter Herr Walter und Herr Riebe den Kindern die schritte, die zum Reinigen des Schmutzwassers nötinS zuvor hatten die Klassen bereits das Wasserwerk in h! !i Ä* Leh Dort erfuhren sie von Herrn Becker und Herrn Stahte^rf |obte Trinkwasseraufbereitung. 0, %spe ui

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An dieser Stelle möchten sich die Schülerinnen und Schülerni rerinnen Frau Mittler und Frau Schneider bei den werks Holler sowie des Wasserwerks Horressen für die ausl gute Führung herzlich bedanken.

Alte Herren Niederelbert

Am Samstag, 25.10.2008 spielen wir um 16.30 Uhr in Ru

hausen. Treffen ist um 15.30 Uhr am Rathaus.

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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

donnerstags.von 18.00l)isl

Gemeindeverwaltung:

Telefon:.

Fax:..

E-Mail:.

Ortsbürgermeister:

Telefon: .

Vermietung der Stelzenbachhalle:

Jürgen Mans, Stelzebach-Stubb

Feuerwehr im Umgang mit der Kettensäge ausgebildet

An 2 Tagen wurde 18 Feuerwehrmännern der fachgerechteUi der Kettensäge vermittelt. Der Lehrgang begann mit dem w Teil. Hier wurden unter anderem die Unfallverhütung, Schutzkl die verschiedenen Schnitttechniken erläutert.

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