^4cheriblattVG Montabaur
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Nr. 43/2008
fenfeiie.
• M pter sofern sie mit schriftlicher Zustimmung des Hausei- iLnmers’die Maßnahme durchführen und finanzieren.
Etine juristische Personen des privaten Rechts und ® I und Kirchengemeinden in den Fällen des § 3 Abs. 2 und des
,-gackere;, § *^Lähruna des Zuschusses besteht kein Rechtsanspruch. Die er folgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Sftnträae sind vor Beginn der Maßnahme bei der Verbandsgemein- USCh ÜSsSli e Sflh a ur einzureichen. Den Anträgen sind Kostenvoranschläge, ein "^BslEerungsplan mit Nachweis der Gesamtfinanzierung sowie Aus- >8Ch wgffgspläne beizufügen. derRi %“:4willigungsverfahren
ei 9enstärjf7 n .f^ewilligung der Zuschüsse erfolgt nach Genehmigung durch den lzubele ^kuDt-find Finanzausschuss durch einen Bewilligungsbescheid.
! beson tie:feLnders begründeten Ausnahmefällen ist das Bewilligungsgremium ' e ben "-ffiThtii* im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Zuschussmittel n - s °zialeB®die in § 5 Abs. 2 genannten Grenzen hinaus zu gewähren.
Tfewilligungsbescheid enthält einen Widerrufsvorbehalt gemäß § 9 ikann Auflagen und Bedingungen enthalten. Der Bewilligungsbescheid nntenZieie'I^fcenstandslos, wenn die Maßnahmen nicht innerhalb von 2 Jahren 'chsenen^Bftler Bewilligung abgeschlossen sind. Die Frist kann auf Antrag ver- * erden, wenn ihre Nichteinhaltung durch Gründe verursacht wird, meinderider^ntragsteller nicht zu vertreten hat.
De«uschussnehmer muss durch Abgabe einer schriftlichen Erklärung ten, Factei Bewilligungsbedingungen anerkennen.
ewirklicyoerjfcuschuss wird nach Abschluss der Arbeiten und Vorlage sowie Ung der Kostenaufstellung, die vom Antragsteller unter Beifügung der 1 Mittel solletajssrechnung vorzulegen ist, ausgezahlt. Auf Antrag kann bei Vorlagen unfeiner Teilkostenaufstellung ein anteiliger Abschlag bis zur Höhe von v.H/des Zuschusses vorab ausgezahlt werden. Die geprüften Schlus- inungen sind dem Bauherrn mit dem Stempelaufdruck „Zuschuss der idsgemeinde/Ortsgemeinde Montabaur bewilligt“ zurückzugeben, der Kostennachweis, dass die tatsächlichen aufgewandten, _ isfähigen Kosten geringer sind als die dem Bewilligungsbescheid Gmhde gelegten Beträge, ist der Zuschuss der Ortsgemeinde ent- end zu kürzen.
Kürzung unterbleibt, wenn die Kostenunterschreitung weniger als l;00 EUR beträgt.
jfehandlung von Verstößen gegen die Richtlinien
r Bewilligungsbescheid kann bei einem schuldhaften Verstoß gegen Richtlinien oder gegen Auflagen des Bewilligungsbescheides und einer zweckfremden Verwendung der bewilligten Mittel bzw. bei zweck- ider Nutzung der Wohnung jederzeit ganz oder teilweise widerrufen n. Außerdem ist eine Rückzahlung der Mittel zu fordern, wenn durch Inanspruchnahme anderer Programme öffentlich-rechtlicher Träger Kumulierung über die in § 5 genannte Grenze hinaus eingetreten ist. ligder Bewilligungsbescheid widerrufen wird, sind bereits ausgezahlte isse zurückzuerstatten.
10 - Inkrafttreten
seRichtlinien wurden vom Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 8. JÖter 2008 beschlossen, lodernisierii'jjfreien mit Wirkung vom 24.10.2008 in Kraft, und ^^Ißtlmbach, den 24.10.2008 gez. Hans Ulrich Weidenfeller,
rken gehe?, - Ortsbürgermeister
ebaulichpa
3 e| ausd ®jaustellenabsperrungen auf die Straße stellen jiobjekteftJ^ Regeneinläufe ausheben
sständeuKr®' 8 * kein »Dummer-Jungen-Streich“
iderjlacht von Donnerstag, dem 16. Oktober, auf Freitag, den 17. Okto- r z ß Gestalt^ bisher unbekannte Täter in den Gemeindestraßen Im Boden
jd Bjjfcstraße insgesamt sieben Regeneinläufe ausgehoben und die . tpriaiien ■ft' <eren gusseisernen Abdeckungen auf Bürgersteige und Straßen ver- “t. Darüber hinaus wurde die Absperrung einer Straßenbaustelle aus jD^A B ^ r 9 erste '9 der Straße „Bienenstück“ mitten auf die Fahrbahn der n undBel%j ess t ra ße L 326 geschoben.
kann man nicht mehr als „Dummen-Jungen-Streich“ abtun. Hier ent- "Werhebliche Gefährdungen für den fließenden Fahrzeugverkehr und für Fußgänger. Letztlich erfüllen die Handlungen den Tatbestand nweren Eingriffs in den Straßenverkehr und sind somit strafbewehrt, juszudenken, wenn im Dunkeln ein Fußgänger oder ein Rollerfah- jfwenduiffJP ©inen aufgedeckten Regeneinlauf tritt oder fährt oder ein Fahrzeug I auf volWrj“®^Sperrungen rast. Ein solches Handeln zeugt nicht von geistiger Bfie. Das war ziemlich unüberlegt und gefährlich! urcheinMjPj^rigens auf diese Art und Weise seine überschäumenden Kräfte R gezail'r®®* 8 ? 11 °der abbauen will, der kann sich gerne bei unserem Gemein- jn geföf^f?H||! er .d 0 sef Schlosser melden. Der muss nämlich in Kürze alle rammensaubermachen und freut sich bestimmt auf Hilfe.
[uschüsss^j Hans Ulrich Weidenfeller, Ortsbürgermeister
GesaÄ
hreiten rerziiche Einladung zur Einwohnerversammlung ss gewählt Hoen Sie Ihre Fragen und Themenvorschläge vorher an
JW» Mitbürgerinnen und Mitbürger,
I^eim dem 26- November 2008, findet um 19.30 Uhr im Pfarr-
amminn ~ l ,nwohnerv ersammlung statt. Sinn und Zweck dieser Ver- leinrio u 9 e meinsam von der Ortsgemeinde und der Verbandsge- vickii.nr? U - 9eführt wircl > ist es - Sie über die aktuelle gemeindliche Ent- Bn DarühÜT uber anstehende Maßnahmen und Projekte zu unterrich- ©r hinaus soll auch ausreichend Zeit für die Beantwortung aktu-
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eller Fragen aus der Bürgerschaft eingeräumt werden. Rede und Antwort stehen Ihnen der Bürgermeister der Verbandsgemeinde, Herr Edmund Schaaf, sowie der Ortsbürgermeister. Sie alle sind zu dieser Einwohnerversammlung herzlich eingeladen!
Haben Sie Fragen zum aktuellen gemeindlichen Geschehen oder zur Entwicklung auf der Ebene der Verbandsgemeinde oder gibt es besondere Themenfelder oder Problempunkte, die Sie an diesem Abend behandelt haben möchten, dann teilen Sie uns diese doch bitte auf dem nachstehenden Vordruck vorab mit. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
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Einwohnerversammlung in Gackenbach ' am Mittwoch, dem 26. November 2008
Bitte beantworten Sie folgende Frage(n) / Bitte nehmen Sie Stellung zu:
Gackenbach, den_._.2008
(Vorname, Nachname)
Hinweise:
Ihre Anfrage wird selbstverständlich vertraulich (ohne Namensnennung) behandelt.
Bitte an den Ortsbürgermeister zurückgeben oder mailen an gemeinde@gackenbach-ww.de bis spätestens t5. November 2008
Hans Ulrich Weidenfeller, Ortsbürgermeister
Horbach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 18.15 bis 19.30 Uhr
oder.nach Vereinbarung in der Gemeindeverwaltung
Hauptstr. 42.Telefon: 06439/901310
Ortsbürgermeister privat.Telefon: 06439/909227
Privatanschrift: Im Boden 1
E-Mail privat:. uli@kleinkunst-mons-tabor.de
Fax Gemeindeverwaltung.06439/901874
E-Mail Gemeindeverwaltung/Ortsbürgermeister:
.gemeinde-horbach @ gmx.de
Internetseite der Ortsgemeinde Horbach:
. www.horbach-ww.de
Änderungen werden durch Aushang am Gemeindehaus bekannt gegeben.
Baugrundstücke
Wohnen im Grünen mit Grundschule und Kindergarten
„Wohnen im Grünen“ war eine beliebte Zeitschrift in der DDR. Zielgruppe waren potentiell rund 50 Prozent der „Ossis“, da diese über Wohnei- gentum mit zugehörigem Garten verfügten. In Horbach liegt die Wohnei- gentumsquote wohl bei über 90 % und das reicht uns immer noch nicht. Deshalb verkaufen wir noch baureife Grundstücke mitten im Grünen! Natürlich kann sich das in der aktuellen Finanzkrise nicht jede/r leisten. Aber bei weniger als 60 Euros pro qm baureifem und voll erschlossenem gesundem Horbacher Boden gibt es sicher doch noch einige Menschen in und außerhalb unserer Gemeinde, die sich ein eigenes Haus leisten wollen. Besonders gute Chancen auf einen Bauplatz haben bei uns junge Familien mit Kindern. Nicht nur, weil wir ein kinder- und familienfreundliches Dorf sein wollen und Kindergarten, Grundschule und naturnaher Spielplatz fast vor der Haustüre liegen. Wichtig ist uns auch die Erkenntnis: ein Dorf ohne Kinderlärm hat keine Zukunft. Deshalb werden in unserer Gemeinde zu allem Überfluss auch noch regelmäßig von den Großen lustige Veranstaltungen für die Kleinen organisiert. So hat uns beispielsweise im Frühjahr der Kindermusicalstar „Benjamin Blümchen“ besucht.
Deshalb verkaufen wir unsere Bauplätze besonders gerne an junge kinderreiche Familien oder solche die es noch werden wollen. Auch wenn die bei uns etwas „diskriminiert“ werden. „Dürfen“ sie doch an die Gemeinde nicht mal den vollen Preis für ihr Baugrundstück zahlen, sondern ihnen wird ein Rabatt von 1.000 Euro für jeden „Kurzen“ aufgezwungen. Soviel „Zwang“ vertragen eben nicht alle Bauwilligen!
Im Ernst: dafür fahren andere weite Wege, um in so einer weitgehend intakten Landschaft wie in unserem „Buchfinkenland“ Urlauben zu dürfen. Bei uns in Horbach kann man sogar ständig wohnen! Und das Beste: es gibt noch einige wenige gemeindeeigene Bauplätze die wir gerne abgeben. Klar, wie oben bereits gesagt nicht ganz umsonst, aber verglichen mit den Grundstückspreisen in anderen Regionen überaus günstig - und

