Wochenblatt VG Montabaur
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Bücherei Simmern 4 ... Mhr
Öffnungszeit: Jeden Dienstag von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Die Ausleihe ist für 3 Wochen kostenlos.
TTC Siebenbom-Simmern
Einladung Weihnachtsfeier
Unsere diesjährige Weihnachtsfeier findet am Samstag, 13.12.200 s a . Treffpunkt: 17.30 Uhr Dorfplatz Simmern. Von hieraus wandern wir dann nach Vallendar zur Pizzeria-Restorante Bella Italia/HERZOG von - sau, Höhrer Strasse 1. Beginn: 19.00 Uhr. Anmeldung bis zum 09.12.2008 bitte an Hans-Peter Ternes Tel. 02620/8434.
Tennisclub 1982 Simmern e. V.
Der TC Simmern will auch in der Winterpause mit seinen Mitgliedern im Gespräch bleiben. Dazu starten wir am Freitag, 14.11.2008 ab 19 Uhr unseren TC-Stammtisch. Gemütliches Beisammensein und Diskutieren im geheizten Clubheim ist angesagt. Bei ausreichender Resonanz wird diese Gesprächsrunde jeden 2. Freitag im Monat stattfinden. Mitglieder, Fans und Freunde des Tennis sind herzlich eingeladen
SC Simmern 1946 e.V.
weitere News unter: www.scsimmern.de
1. Mannschaft: Am Sonntag, 26.10.2008, fährt unsere 1 . Mannschaft zum Auswärtsspiel zur SG Arzheim/Arenberg. Spielbeginn ist um 14:30 Uhr auf dem Sportplatz in Arzheim.
2. „Rot-Weisse Nacht“ mit dem SC Simmern Wann: Samstag, 08.11.2008,19:30 Uhr
Wo: „Siebenborn-Arena“ (Dorfgemeinschaftshaus)
Bitte vormerken.
BUCHFINKENLAND
Spvgg. 1920 Horbach e. V.
Abteilung Fußball Senioren
1. Mannschaft: Sonntag, 26.10., 14.30 Uhr
in Horbach: SG Horbach/Winden - SG Heiligenroth/A./G. II
2. Mannschaft: Sonntag, 26.10., 12.30 Uhr
in Horbach: SG Horbach/Winden - FSV Ebernhahn Alte Herren: Freitag, 24.10., 18.30 Uhr in Girod: AH Girod - AH Horbach Junioren
A-Junioren: Samstag, 25.10., 16.30 Uhr in Ransbach-Baumbach: JSG Ransbach-B - JSG B-Junioren: Samstag, 25.10., 16.30 Uhr in Niederelbert: JSG - JSG Feldkirchen (Spitzenspiel in der Leistungsklasse; Fans sind herzlich willkommen!)
C-Junioren: Samstag, 25.10., 15.15 Uhr in Welschneudorf: JSG - JSG Feldkirchen
D2-Junioren: Samstag, 25.10., 14.00 Uhr in Horbach: JSG - JSG Siershahn II. Unsere D-Junioren trainieren jeweils montags und mittwochs in Horbach ab 18.00 Uhr. Unser neues Trainer- und Betreuerteam Yannick Pitton, Horbach, (Tel. 06439-6574), Marius Schmidt, Horbach (Tel. 06439/1263) und Markus Jepp, Winden (02604-5888) freut sich auf einen guten Trainingsbesuch und erfolgreiche Spiele. Sie freuen sich natürlich auch über weitere Kinder, die Lust am Fußball-Spielen haben (Jahrqän- ge 1996 und 1997).
E2-Junioren: Samstag, 25.10., 13.00 Uhr
in Horbach: JSG - JSG Staudt II (Saisonfinale unserer E-Junioren!)
F2-Junioren: Freitag, 24.10., 17.30 Uhr
in Horbach: JSG - JSG Steinefrenz (Saisonfinale auch unserer F-Junioren). Hinweis für alle Junioren-Trainer und -Betreuer Die nächste JSG-Sitzung ist am Montag, 27.10., 20.00 Uhr im Verein«;, lokal Hahn in Horbach!
Abteilung Breiten- und Freizeitsport
Am Freitag, dem 24.10.2008, findet um 16.00 Uhr wieder der beliebte Spielnachmittag für unsere jung gebliebenen Senioren im Gemeindehaus statt. Weitere Informationen und Änderungen jeweils unter www sv-hor-
bach.de und im Vereinsinfo
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
im Gemeindehaus, Im Wiesengrund 1 . V ° n 19 '°° blS 20 ' 00 Uhr
JafG°e n me1n m d e eSaus haUS . 064 39/1764
Fax Gemeindehaus.06439/909362
E-Mail Ortsgemeinde:.
Privatanschrift: Halfterweg 16
Telefon privat.
Fax privat.
E-Mail:.
Internet: .
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Richtlinien für die Gewährung von Zuschiit
zu Maßnahmen der Dorferneuerung zur Erhaltuna un?» Monti der Ortskerne durch die Ortsgemeinde Gackenbarh %inzie
§ 1 - Ziel und Aufgabe der Dorf erneuern ng und de'rRjchH * irungS
1. Ziel und Aufgabe der Dorferneuerung ist es, den eiaenl 7' B n rakter der Dörfer oder von Ortsteilen zu erhalten und zu belvBif B fliehe Gemeinschaftsleben zu unterstützen und die besold P* U Wohn- und Wohnumfeldqualität zu pflegen sowie den Bedürfnissen der Menschen und der wirtschaftlichen soziafff 0 ^ 1 rellen Entwicklung des Dorfes Raum zu geben. ’ 5 %d ie
2. Mit diesen Richtlinien sollen k Bev\
das Bewusstsein der Bürger für die oben genannten Ztottnea tung und Belebung von Ortskernen und gewachsenen fidei geweckt,
im Zusammenwirken zwischen Verbandsgemeinde uwfder/ meinden private Initiativen angeregt und L Zl
unter fachkundiger Beratung durch Architekten, Fa*?Bewi und/oder die Verbandsgemeindeverwaltung verwirkiichhfner Z die Bauwirtschaft belebt werden,
Die von der Ortsgemeinde Gackenbach eingesetzten Mittel $*Wussi derungsprogramme anderer öffentlicher Träger unterstützenundtfeiner § 2 - Träger der Dorferneuerung 'L.H. c
Dorferneuerung ist primär Aufgabe der Ortsgemeinden, derStP nui tabaur und ihrer Bürger. Danach umfasst die Dorfern’euertj 1 öffentliche (kommunale) als auch private Maßnahmen. Fürail nalen Maßnahmen sind die Ortsgemeinden oder die StadtMoJ Träger, für private Vorhaben die Bürger und die juristischenPeis) privaten Rechts.
§ 3 - Förderung durch die Ortsgemeinde
1. Die Ortsgemeinde Gackenbach unterstützt im Rahmen der J
ren Haushaltsmittel und im Rahmen dieser Richtlinien private# ‘ Be die der Dorferneuerung dienen. fr Bev
2. In besonderen Fällen können auch kommunale und kirchli*P e Ri ben gefördert werden.
§ 4 - Förderungsfähige Maßnahmen
Förderungsfähig sind:
1. Planungsleistungen für eine erste fachliche Beratung durdiA tekturbüro (analog Initialberatung Modernisierung - in ZusamJ mit der Architektenkammer).
2. Maßnahmen zur Gestaltung, Instandsetzung und Moderniswi tenswerter Bauwerke. Dazu gehören insbesondere das Frei» Instandsetzung von bisher verdecktem Fachwerk, Fassadffijj
sowie Modernisierungsmaßnahmen im Sinne des Modernisierung trete
Energieeinsparungsgesetzes an Fachwerkhäusern und 9 tenswerten Bauten. Zu den erhaltenswerten Bauwerken gehörej auch Gebäude, die den Ortskern das Ortsbild städtebaulichpraj ein Objekt erhaltenswert ist, ergibt sich in der Regel aus det neuerungskonzept.
Darüber hinaus sind städtebauliche prägnante Einzelobjekte
3. Maßnahmen zur Beseitigung städtebaulicher Missstände uni™ ^
zung erhaltenswerter Bausubstanz L hal
4. Sonstige Maßnahmen zur Fassadenausbildung (z.B. Gestade
Türen, Toren, Fenstern und Läden). Jjyyeri
5. Gestaltung von Hofbereichen mit ortstypischen Materialien,ft q s
Fassaden Begrünung. in Bi
6. Abriss bei städtebaulichen Missständen im Ortskern und Bete Grundstückes an gleicher Stelle.
§ 5 - Art und Höhe der Förderung ,
1. Gefördert werden Aufwendungen, sofern sie 2.500,00 E ■
schreiten. Zu den Aufwendungen gehören auch Eigenleistung® angemessenen Umfang. L
2. Der Zuschuss beträgt 10-20 % der gesamten Aufwendufr.
stens jedoch 6.000,00 EUR. Der Zuschussbetrag wird auf volley [ nach oben aufgerundet. . ,X. üt
3. Bei einer nachgewiesenen fachlichen Beratung durch ein büro kann ein einmaliger Zuschuss bis zu 95,00 EUR g e ^ nL I Sj rha
4. Mit den Zuschussmitteln können auch Maßnahmen
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für die gleichzeitig Mittel aus anderen Förderungsprogramm genommen werden. Werden für den gleichen Zweck Zusenu ren öffentlich-rechtlichen Trägern bewilligt, darf d' e lerzl sung 60 v. H. der entstehenden Kosten nicht überschreite •
5. Der Forderungsbetrag wird als verlorener Zuschuss g ewa ^ § 6 - Besondere Förderungsbedingungen Mil
Die für Maßnahmen im Sinne des § 4 aufgewendeten Jeim e auf die Mieter abgewälzt werden, soweit sie aus Förder y ^ m | Verbandsgemeinde Montabaur finanziert wurden. Islnd«
§ 7 - Antragsberechtigung 1. Antragsberechtigt sind a ) die privaten Hauseigentümer.

