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Wochenblatt VG Montabaur

Nr. 39/2008

Planinhalt

Da die Ortsgemeinde Boden über keine Gewerbegrundstücke für orts­ansässige Betriebe außerhalb der Ortslage verfügt und auch auswärtigen Investoren keine entsprechenden Flächen zur Verfügung stellen kann, soll der mit der hervorragenden Anbindung an die überörtlichen Ver­kehrswege bestehende Standortvorteil durch die Ausweisung eines neu­en eingeschränkten Gewerbegebietes genutzt werden.

Plangebiet

Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.

Die erneute öffentliche Bekanntmachung wurde erforderlich, da versehentlich der falsche Geltungsbereich im Wochenblatt bekannt gemacht worden war.

Boden, 23.09.2008 Rudolf Eulberg, Ortsbürgermeister

Erneute öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes “Schüttenwiese” der Ortsgemeinde Boden;

hier: Durchführung der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Boden hat in seiner Sitzung am 20.08.2008 die Aufstellung des o. a. Bebauungsplanes beschlossen (siehe nachstehende Planskizze).

Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Zu diesem Zweck liegt die Aufstellungsplanung zur Einsichtnahme in der Zeit vom

29.09.2008 - 31.10.2008 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Die erneute öffentliche Bekanntmachung wurde erforderlich, da versehentlich der falsche Geltungsbereich im Wochenblatt bekannt gemacht worden war.

Boden, 23.09.2008 Rudolf Eulberg

Ortsbürgermeister

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ASV Boden

Ringen Oberliga

Am kommenden Samstag, den 27.09.2008 startet der ASV Boden gegen die TSG Mainz-Bretzenheim.

Pünktlich um 20.00 Uhr ist Anpfiff.

Das ASV Team freut sich auf Ihr Kommen und Anfeuern der Mannschaft.

Heiligenroth

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 17.00 bis 19.30 Uhr

. .nach Vereinbarung

Gemeindeverwaltung:

Telefon:.n22S? /16606

Fax . .02602/917396

E -Mail-... gemeinde.heiligenroth@freenet.de

Internet-.. www.heiligenroth.de

Rechtsverordnung

über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags in 56412 Heiligenroth am 28. Sept. 2008

Aufgrund des § 10 des Ladenöffnungsgesetzes (LadöffnG) Rheinland- Pfalz vom 21.11.2006 (GVBI. S. 351) wird für die Ortsgemeinde Heili­genroth folgende Rechtsverordnung erlassen:

§1

Die Verkaufsstellen in der Ortsgemeinde Heiligenroth dürfen am Sonn­tag, den 28. September 2008, in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.

§2

Die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Bestim­mungen des Arbeitszeitgesetzes vom 06. Juni 1994 (BGBl 1994 Teil I, S. 1170), des Mutterschutzgesetzes vom 20. Juni 2002 (BGBl. 2002 Teil I, S. 2318) und des Jugendarbeitsschutzgesetzes vom 12. April 1976 (BGBl. 1976 Teil I, S 965) in den zurzeit geltenden Fassungen sind zu beachten. §3

Der Inhaber/die Inhaberin einer Verkaufsstelle ist verpflichtet, ein Ver­zeichnis mit Namen, Tag, Beschäftigungsart und -dauer der am 28.09.2008 beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und über die diesen zum Ausgleich gewährte Ersatzfreizeit zu führen.

§4

Zuwiderhandlungen gegen § 1 dieser Verordnung werden als Ordnungs­widrigkeit nach § 15 Ladenöffnungsgesetz geahndet. Zuwiderhandlungen gegen § 2 dieser Verordnung können als Ordnungswidrigkeit nach dem Arbeitzeitsgesetz vom 06. Juni 1994 (BGBl. 1994 S. 1170), dem Mutter­schutzgesetz vom 20. Juni 2002 (BGBl. 2002 Teil I S. 2318) und dem Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965) in den zur Zeit geltenden Fassungen geahndet werden.

§5

Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft. 56410 Montabaur, den 17.09.2008 Im Vertretung

Andree Stein, Erster Beigeordneter

Initiative Koppelweg

Unser erster Arbeitseinsatz am Koppelweg hat uns schon ein tüchtiges Stück vorangebracht. Zu einem weiteren Arbeitstag wollen wir uns mit allen, die sich angesprochen fühlen und noch mitmachen möchten, am Samstag, dem 27.09.2008, um 9.00 Uhr am alten Kirmesplatz treffen. Es würde uns helfen, wenn Schippen und Kreuzhacken mitgebracht wür­den. Fragen richten Sie bitte an: Daniel Ortseifen, Lahnstr. 8, Tel.: 02602- 120460, E-Mail: daniel.ortseifen@gmx.de

33. Museumsfest im Rheinland-Pfälzisches Freilichtmuseum Bad Sobernheim

Vergünstigter Eintritt für alle Einwohner aus Heiligenroth

Das Rheinland-Pfälzische Freilichtmuseum Bad Sobernheim feiert den 20. Jahrestag seiner offiziellen Einweihung.

Aus diesem Grund gewährt das Museum allen Einwohnern der Orte, aus denen die Häuser des Freilichtmuseums stammen, zum Museumsfest am 28. September ermäßigten Eintritt.

Der Besuch lohnt sichr neben einer verblüffenden Zauber- und Illusions­show zeigen Falkner in einer Greifvogelschau ihr Können. Ein großer Handwerker- und Bauernmarkt rundet das Programm des Traditionsfe­stes für die ganze Familie ab.

Die Besucher, die aus Heiligenroth stammen, zahlen den halben Eintritt­spreis in Höhe von 2,00 EUR. Weitere Informationen erhalten Sie unter Tel.: 06751/3840 oder www.freilichtmuseum-rlp.de.

Erich Herbst, Ortsbürgermeister

Mandolinenverein Heiligenroth e.V.

Probentermine:

Die nächste Probe findet am 26.09.08 bei Jutta im Saal statt.

Beginn 19:30 Uhr.

Bitte pünktlich und vollzählig erscheinen, die nächsten Auftritte folgen in Kurze.

Mandolinenverein Heiligenroth im Internet:

http://www.bdz-online.de/vereine/heiligenroth.htm