Wochenblatt VG Montabaur
Anliegerversammlung bezüglich des Ausbaues der Waldbachstraße in Montabaur-Eschelbach
Die Stadt Montabaur beabsichtigt, im Jahr 2009 die Waldbachstraße auszubauen. Die Planungen für den Ausbau, bei dem auch die Wasser- und Abwasserleitungen erneuert werden, werden am Donnerstag, den 02.10 2008 um 18.00 Uhr im in der Waldbachhalle in Eschelbach in einer Anliegerversammlung vorgestellt. Hierzu möchten wir alle Anlieger der Waldbachstraße herzlich einladen. Der auszubauende Bereich geht aus der nachfolgenden Skizze hervor.
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Im Rahmen dieser Veranstaltung können Anregungen und Wünsche der Anlieger zur Baumaßnahme, zur Gestaltung etc. diskutiert und ggf. in die Planungen aufgenommen werden.
Den Bürgern stehen die Fachabteilungen der Verbandsgemeindeverwaltung sowie Vertreter des planenden Ingenieurbüros für alle Fragen aus technischer Sicht zur Verfügung. Gleichzeitig können Fragen zu den anfallenden Ausbaubeiträgen und den Kosten für die Erneuerung der Wasser- und Abwasserleitungen beantwortet werden.
Jürgen Klaeser (Werkleiter)
Ettersdorf
Gymnastiktreff und Steppergruppe Gelbachtal
Vereinsausflug am 27.09.2008:
Abfahrt in Bladernheim um 9.50 Uhr am Brunnen - in Ettersdorf um 10.00 uhr an der Gelbachtalhalle. Abfahrt von Bingen ca. 17.00 Uhr anscheinend Einkehr im Lokal der Königsbacher Brauerei - Ende offen.
Ab Dienstag, dem 7. Oktober 2008 beginnt die Gymnastikstunde wieder Um 19.00 Uhr. Wir bitten um Beachtung!
Horressen
Sperrung des Parkplatzes Westerwaldstraße/
euerwehrgerätehaus
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™ Dienstag den 30.Sep. 2008, ist der Parkplatz in der Westerwaldstraße/ w ® rw ®* 1r 9 er ätehaus vormittags in der Zeit von 6:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
I ^ n Bau mfällarbeiten für Fahrzeuge gesperrt. schleppt 0 * 1 ^ a * 3 9 este *^ e Fahrzeuge werden kostenpflichtig abge-
Werner Nebgen, Ortsvorsteher
Seit fünf Jahrzehnten verheiratet
Vor 50 Jahren gaben sich Eberhard und Marlene Schmidt, geb. Roth, das Jawort. Das Ehepaar aus Montabaur Horressen feiert am Sonntag, 28. September 2008, das Fest der Goldenen Hochzeit.
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Der Dankgottesdienst findet unter der Mitwirkung des Kirchenchores St. Cacilia der Kath. Pfarrkirche St. Johannes der Täufer um 10.30 Uhr in Horressen statt. Zu den ersten Gratulanten gehören vier Kinder, deren Partner und vier Enkelkinder. Zusammen mit der Familie, Verwandten und Freunden wollen die Eheleute diesen Ehrentag im Gasthaus Zum Westerwald“ in Horressen feiern. Alle Gratulanten sind von 15 Uhr bis 17 Uhr an herzlich willkommen. Der Ortsbeirat Horressen wünscht dem Jubelpaar frohe und gesellige Stunden im Kreise der Familie.
Werner Nebgen, Ortsvorsteher
Bücherei im Pfarrheim
Öffnungszeit:.Dienstag 15:30-17:30 Uhr
Die Ausleihe ist kostenlos
während der Herbstferien ist die KÖB geschlossen. Am Dienstag den 21. Oktober haben wir dann wieder von 15.30 bis 17.30 Uhr geöffnet.
Erntedankfest 2008
Der Förderverein St. Johannes der Täufer e.V. lädt zum diesjährigen Erntedankfest am Sonntag, 28.09.2008 ins Pfarrheim ein. Es geht los mit einem Frühschoppen. Beim anschließenden Mittagessen gibt es u.a. original Westerwäller Debbekuche und danach gemütliches Beisammensein bei Kaffee und Kuchen. Feiert mit uns!
Wirzenborn
Hubertusmesse
Am Sonntag, 28.09.2008 findet in der Wallfahrtskirche um 9.00 Uhr eine Hubertusmesse statt. Im Anschluss an den Gottesdienst ergeht herzliche Einladung zu einem Frühschoppen in den Saal der Gaststätte “Wirzen- borner Liss”. Die Kapelle feiert im Jahr 2010 ihren 500jährigen Weihetag. Der Erlös des Frühschoppens, bei dem es u.a. eine original hausgemachten Westerwälder Kartoffelsuppe geben wird, ist für dringend anstehende Erhaltungsarbeiten bestimmt.
AHRBACHGEMEINDEN
Boden
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
nach Vereinbarung....02602/8425
Erneute öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes „Schüttenwiese“ der Ortsgemeinde Boden;
hier: Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuch (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Boden hat in seiner Sitzung am 20.08.2008 den Beschluss gefasst; ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes “Schüttenwiese” einzuleiten.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB erneut öffentlich bekannt gemacht.

