Wochenblatt VG Montabaur
Nr. 39/2008
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Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
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Mons-Tabor-Bad, Eifelstraße, 56410 Montabaur, 02602/46 11. mail@mons-tabor-bad.de : www.mons-tabor-bad.de
Verschiebung der wöchentlichen Müll- bzw. Wertstoffabfuhr
wegen des Feiertages „Tag der Deutschen Einheit“ am Freitag, dem 03.10.2008
Von Seiten des Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetriebes wird darauf hingewiesen, dass wegen des Feiertages „Tag der Deutschen Einheit“ am Freitag, dem 03.10.08 die Entleerung der Müll- bzw. Wertstoffgefäße oder die Einsammlung der DSD- Säcke in den Gemeinden, in denen freitags Abfuhrtag ist, einen Tag später erfolgt; d.h. anstatt freitags erst samstags, 04.10.08. Die jeweilige Abfuhrart ist dem Müllkalender 2008 zu entnehmen. Die übrigen im Müllkalender angegebenen Abfuhrtermine wie Sperrmüll, Wertstoffschrott usw. bleiben von der Verschiebung unberührt.
Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetrieb gez. Volker Best, Werkleiter
Informationsveranstaltung
“Altersvorsorge jetzt! Wie packe ich es an?“
Wie können Invalidität, Alter oder Tod durch gesetzliche, betriebliche oder private Altersvorsorge abgesichert werden? Wie hilft der Staat mit?
Über die drei Säulen der Altersvorsorge informiert die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz bei einer Informationsveranstaltung am Dienstag, den 28. Oktober, um 16:30 Uhr in der Auskunfts- und Beratungsstelle, Hohenfelder Straße 7 - 9 in Koblenz.
Die Teilnahme an der Informationsveranstaltung ist kostenlos.
Eine Anmeldung ist erforderlich. Telefon 0261 988160,
Fax 0261 98816190 oder E-Mail aub-stelle-koblenz@drv-rlp.de Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz mit Hauptsitz in Speyer betreut 1,3 Millionen Versicherte, 73 000 Arbeitgeber und zahlt 660 000 Renten. Mit ihrem Beratungsnetz ist sie in allen Fragen der Altersvorsorge und Rehabilitation der regionale Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz, als Verbindungsstelle zu Frankreich und Luxemburg auch bundesweit.
Informationsveranstaltung
“Arbeitslosigkeit? In Altersteilzeit? Auswirkungen auf die Rente“
Ab wann kann bei Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit Rente bezogen werden? Was ist bei Sperrzeiten, Ruhezeiten und Altersteilzeit zu beachten? Rund um die Rente bei Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit informiert die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz bei einer Informationsveranstaltung am Dienstag, den 30. September, um 16:30 Uhr in der Aus
kunfts- und Beratungsstelle, Hohenfelder Straße 7 - 9 in Koblenz. Die Teilnahme an der Informationsveranstaltung ist kostenlos.
Eine Anmeldung ist erforderlich: Telefon 0261 988160,
Fax 0261 98816190 oder E-Mail aub-stelle-koblenz@drv-rlp.de Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz mit Hauptsitz in Speyer betreut 1,3 Millionen Versicherte, 73 000 Arbeitgeber und zahlt 660 000 Renten. Mit ihrem Beratungsnetz ist sie in allen Fragen der Altersvorsorge und Rehabilitation der regionale Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz, als Verbindungsstelle zu Frankreich und Luxemburg auch bundesweit.
Informationsveranstaltung
“Frauen und Rente: Was ist wichtig?“
Wie wirken sich Babypause, Teilzeitarbeit, Minijobs oder die Pflege von Angehörigen auf die Rente aus? Warum ist die ergänzende Altersvorsorge notwendig? Über die soziale Absicherung von Frauen informiert die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz bei einer Informationsveranstaltung am Dienstag, den 14. Oktober, um 16:30 Uhr in der Auskunfts- und Beratungsstelle, Hohenfelder Straße 7-9 in Koblenz. Die Teilnahme an der Informationsveranstaltung ist kostenlos.
Eine Anmeldung ist erforderlich. Telefon 0261 988160,
Fax 0261 98816190 oder E-Mail aub-stelle-koblenz@drv-rlp.de
Was erwerbsgeminderte Rentner dazuverdienen dürfen
Auch wer eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezieht, darf nebenbei noch dazuverdienen - allerdings nur in einem bestimmtem Umfang. Ausschlaggebend ist, ob die Rente wegen voller oder wegen teilweiser Erwerbsminderung zusteht. In der Regel gilt: Je kleiner der Rentenanteil, desto größer die Hinzuverdienstmöglichkeit. Bei voller Erwerbsminderung liegt die Hinzuverdienstgrenze - wie beim Minijob auch - derzeit bei 400 Euro im Monat. Mit höherem Verdienst steht diese Rente entweder zu drei Viertel, zur Hälfte oder nur zu einem Viertel zu. Bei teilweiser Erwerbsminderung wird die Hinzuverdienstgrenze meist ganz individuell berechnet. Abhängig vom weiteren Einkommen wird die Rente dann ganz oder zur Hälfte gezahlt. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte sich deshalb jeder, der dazuverdient, bei der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen, empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Rentner zweimal im Jahr seine Hinzuverdienstgrenze bis zum Doppelten überschreiten, ohne dass die Rente deswegen gekürzt wird. Ist der Verdienst aber auf Dauer höher, steht die Rente nur noch teilweise oder gar nicht

