Einzelbild herunterladen

Wochenblatt VG Montabaur

Nr. 39/2008

r \ i

Vaf.j. •*,'

^ . Mm*

Termine - Termine - Termine - Termine - Termine - Termine - Termine - Termine - Termine

Q,

(c&mfzäm

Mons-Taborj?#d

ohm teig

(Tag der Deutschen Einheit)

7.00 bis 19.00 Uhr

A' isch e„ 0

^ ° onde (i -

mim ui Sh §!

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

00

IO

FD|§

m

1

Ihr Team des _f

Mons-Tabor-Bades

Mons-Tabor-Bad, Eifelstraße, 56410 Montabaur, 02602/46 11. mail@mons-tabor-bad.de : www.mons-tabor-bad.de

Verschiebung der wöchentlichen Müll- bzw. Wertstoffabfuhr

wegen des Feiertages „Tag der Deutschen Einheit“ am Freitag, dem 03.10.2008

Von Seiten des Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbe­triebes wird darauf hingewiesen, dass wegen des Fei­ertages „Tag der Deutschen Einheit“ am Freitag, dem 03.10.08 die Ent­leerung der Müll- bzw. Wertstoffgefäße oder die Einsammlung der DSD- Säcke in den Gemeinden, in denen freitags Abfuhrtag ist, einen Tag spä­ter erfolgt; d.h. anstatt freitags erst samstags, 04.10.08. Die jeweilige Abfuhrart ist dem Müllkalender 2008 zu entnehmen. Die übrigen im Müll­kalender angegebenen Abfuhrtermine wie Sperrmüll, Wertstoffschrott usw. bleiben von der Verschiebung unberührt.

Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetrieb gez. Volker Best, Werkleiter

Informationsveranstaltung

“Altersvorsorge jetzt! Wie packe ich es an?“

Wie können Invalidität, Alter oder Tod durch gesetzliche, betriebliche oder private Altersvorsorge abgesichert werden? Wie hilft der Staat mit?

Über die drei Säulen der Altersvorsorge informiert die Deutsche Renten­versicherung Rheinland-Pfalz bei einer Informationsveranstaltung am Dienstag, den 28. Oktober, um 16:30 Uhr in der Auskunfts- und Bera­tungsstelle, Hohenfelder Straße 7 - 9 in Koblenz.

Die Teilnahme an der Informationsveranstaltung ist kostenlos.

Eine Anmeldung ist erforderlich. Telefon 0261 988160,

Fax 0261 98816190 oder E-Mail aub-stelle-koblenz@drv-rlp.de Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz mit Hauptsitz in Spey­er betreut 1,3 Millionen Versicherte, 73 000 Arbeitgeber und zahlt 660 000 Renten. Mit ihrem Beratungsnetz ist sie in allen Fragen der Altersvorsor­ge und Rehabilitation der regionale Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz, als Verbindungsstelle zu Frankreich und Luxemburg auch bundesweit.

Informationsveranstaltung

“Arbeitslosigkeit? In Altersteilzeit? Auswirkungen auf die Rente“

Ab wann kann bei Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit Rente bezogen wer­den? Was ist bei Sperrzeiten, Ruhezeiten und Altersteilzeit zu beachten? Rund um die Rente bei Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit informiert die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz bei einer Informations­veranstaltung am Dienstag, den 30. September, um 16:30 Uhr in der Aus­

kunfts- und Beratungsstelle, Hohenfelder Straße 7 - 9 in Koblenz. Die Teil­nahme an der Informationsveranstaltung ist kostenlos.

Eine Anmeldung ist erforderlich: Telefon 0261 988160,

Fax 0261 98816190 oder E-Mail aub-stelle-koblenz@drv-rlp.de Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz mit Hauptsitz in Spey­er betreut 1,3 Millionen Versicherte, 73 000 Arbeitgeber und zahlt 660 000 Renten. Mit ihrem Beratungsnetz ist sie in allen Fragen der Altersvorsor­ge und Rehabilitation der regionale Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz, als Verbindungsstelle zu Frankreich und Luxemburg auch bundesweit.

Informationsveranstaltung

“Frauen und Rente: Was ist wichtig?“

Wie wirken sich Babypause, Teilzeitarbeit, Minijobs oder die Pflege von Angehörigen auf die Rente aus? Warum ist die ergänzende Altersvor­sorge notwendig? Über die soziale Absicherung von Frauen informiert die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz bei einer Informations­veranstaltung am Dienstag, den 14. Oktober, um 16:30 Uhr in der Aus­kunfts- und Beratungsstelle, Hohenfelder Straße 7-9 in Koblenz. Die Teil­nahme an der Informationsveranstaltung ist kostenlos.

Eine Anmeldung ist erforderlich. Telefon 0261 988160,

Fax 0261 98816190 oder E-Mail aub-stelle-koblenz@drv-rlp.de

Was erwerbsgeminderte Rentner dazuverdienen dürfen

Auch wer eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezieht, darf nebenbei noch dazuverdienen - allerdings nur in einem bestimmtem Umfang. Ausschlaggebend ist, ob die Rente wegen voller oder wegen teil­weiser Erwerbsminderung zusteht. In der Regel gilt: Je kleiner der Ren­tenanteil, desto größer die Hinzuverdienstmöglichkeit. Bei voller Erwerbs­minderung liegt die Hinzuverdienstgrenze - wie beim Minijob auch - der­zeit bei 400 Euro im Monat. Mit höherem Verdienst steht diese Rente ent­weder zu drei Viertel, zur Hälfte oder nur zu einem Viertel zu. Bei teilwei­ser Erwerbsminderung wird die Hinzuverdienstgrenze meist ganz indivi­duell berechnet. Abhängig vom weiteren Einkommen wird die Rente dann ganz oder zur Hälfte gezahlt. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte sich deshalb jeder, der dazuverdient, bei der Deutschen Rentenversi­cherung beraten lassen, empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Rentner zweimal im Jahr seine Hinzuverdienstgrenze bis zum Doppelten über­schreiten, ohne dass die Rente deswegen gekürzt wird. Ist der Verdienst aber auf Dauer höher, steht die Rente nur noch teilweise oder gar nicht