Wochenblatt VG Montabaur
Nr. 38/2oo 8
24
Wort
Heilberscheid
Gemeindeverwaltung
Sprechstunde von Ortsbürgermeister Axel Braun:
montags von 18.00 bis 19.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus, Schulstraße 2 ,
Telefon:.06485/4455
Fax:.06485/1830523
E-Mail:. gemeinde.heilberscheid@t-online.de
Internet:. www.heilberscheid.de
Privatanschrift: Lärchenstraße 5, Tel. 06485/8696
Vermietung Bürgerhaus über:.Ortsbürgermeister
Vermietung Grillhütte über:.Ortsbürgermeister
Aus der öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates vom 03.09.08
Zu Beginn der öffentlichen Sitzung wurde Frau Anneliese Stendebach als neues Ratsmitglied verpflichtet. Der Wechsel wurde durch das Ausscheiden von Herrn Dr. Thomas Coban erforderlich. Der Rat befasste sich weiterhin mit außer- bzw. überplanmäßigen Ausgaben, die im Laufe des letzten Haushaltsjahres angefallen waren. Hier sind schwerpunktmäßig die Mehrausgaben im Bereich des Forstes zu nennen, wo durch witterungsbedingte Einflüsse ein Mehreinschlag erforderlich wurde. Die höheren Ausgaben konnten nur zum Teil durch Mehreinnahmen gedeckt werden. Machbarkeitsstudie zum Bau eines multifunktionalen Gebäudes Die Ortsgemeinde trägt sich seit längerem mit dem Gedanken einen neuen Bauhof zu errichten, da die derzeitigen Verhältnisse vollkommen ungeeignet und beengt sind. Aber nicht nur im Bereich des Bauhofs, sondern auch im Dorfgemeinschaftshaus, insbesondere im Bereich der Feuerwehr, sind dringende Verbesserungen und Umstrukturierungen notwendig. Die derzeitigen Bedingungen sind nicht mehr zeitgemäß. Ein weiteres Ziel ist die Schaffung eines größeren Veranstaltungsraums, da auch die Räumlichkeiten im Dorfgemeinschaftshaus nicht immer ausreichend sind. Alles in allem gehen die Überlegungen dahin, ein multifunktionales Gebäude zu schaffen, in dem Bauhof und Feuerwehr eine neue Bleibe finden, in dem aber auch hin und wieder Veranstaltungen stattfinden können. Als Standort käme der Bereich unmittelbar neben dem Sportplatz in Frage. Um weitere Planungen sach- und fachgerecht vornehmen zu können, wurde das Architekturbüro Hartenstein aus Daubach mit der Erstellung einer detaillierteren Planung und Kostenermittlung beauftragt. Nach Vorliegen dieser Ergebnisse wird sich zeigen, ob ein solches Projekt verwirklicht werden kann. Der Rat wurde darüber informiert, dass sich der Arbeitskreis Brauchtum, Kultur und Soziales derzeit mit der Erstellung eines neuen Internetauftritts der Ortsgemeinde befasst. Die ersten Ergebnisse werden dem Rat in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
Axel Braun, Ortsbürgermeister
wm
Nordic-Walking Moon-Walk
Die erste Vollmondnacht lädt förmlich zum Laufen ein. Treffpunkt ist am Donnerstag, 18.09.08, um 20.00 Uhr, an der Grillhütte. Wer so was mal mitmachen möchte ist herzlich eingeladen!
Freiwillige Feuerwehr Heilberscheid
Oktoberfest und Tag der Offenen Tür am 02. und 03. Oktober 2008
Jetzt geht's los, unser Oktoberfest naht und wir begrüßen am Donnerstag, 02. Oktober 2008, ab 19.30 Uhr, unsere Gäste mit “O"zapft is” im Dorfgemeinschaftshaus in bekannt gemütlicher Atmosphäre bei Paulaner Oktoberfestbier, Schweinshax'n vom Grill und zünftiger Musik. Am Freitag, 03. Oktober 2008, ab 10.00 Uhr, beginnen wir unseren Tag der offenen Tür mit einem Frühschoppen, ab 12.00 Uhr stehen die Schweinshax'n und andere Bayerische Spezialitäten für Sie bereit. Das Kuchenbuffet eröffnen wir um 15.00 Uhr. Ab 17.00 Uhr, nach der Schinkenverlosung, heißt's wieder: “Happy Hour” und dann gibt's alle Getränke für 1 EUR. Wer uns zu diesem Anlass mit einer Kuchenspende unterstützen möchte, meldet sich bitte bis zum 28.09.2008 bei Eva Weimer, Tel. 8228.
Alte Herren Heilberscheid
Unser nächstes Heimspiel findet am Samstag, 20.09.2008 um 17.00 Uhr gegen Waldesch statt. Treffpunkt ist um 16.30 Uhr am Sportplatz.
Nentershausen
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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags von.17.00 Uhr bis 19.00 Uhr
im Bürgerhaus, Eppenroder Straße 18 (Eingang Waldstraße)
Telefon:...06485/223
Fax:.
E-Mail.
Hüttenwart:
.. 06485/183305
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Karl Wilhelm Renzel, Telefon: 06485/8334
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes “Auf der Lehmkaute“ der
Ortsgemeinde Nentershausen,
hier- Erneute öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 4 a Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Nentershausen hat in seiner Sitzung am 12 . 09.2008 den Beschluss gefasst, den Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes “auf der Lehmkaute erneut für die Dauer von zwei Wochen öffentlich auszulegen.
Die geänderten Unterlagen liegen somit gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom
29.09.2008 -10.10.2008 (einschließlich)
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ausschließlich zu den geänderten oder ergänzten Teilen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Planinhalt
Inhalt der erneuten Offenlage ist ausschließlich die Festsetzung der parallel zur Koblenzer Straße neu geplanten Gemeindestraße zur Erschließung der rückwärtigen Grundstücksteile und die daran angepassten zeichnerischen Festsetzungen mit Begründung und Umweltbericht.
Planbereich
Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze. Nentershausen, 15.09.2008 Hans-Jürgen Greiser
Ortsbürgermeister
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oetretrend die Begründung eines besonderen Vorkau.«. Baugebiet „Auf dem Kennel“ nach § 25 I Nr. 2 BauGB
Aufgrund der §§ 24 Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland - f 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Landesgei 21.12.2007 (GVBI. 2008 S. 1) und 25 I Nr. 2 des Baugesei (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
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