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dienblatt

VG Montabaur

Nr. 36/2008

nhensraum Kleingewässer

ii Sonderausstellung am Sonntag, den 07. September 2008

entaa den 7. September sind alle naturinteressierten Leser zu einer tlinazum Thema „Lebensraum Kleingewässer“ in das Naturschutz- Westerwald nach Holler eingeladen. Auf der Sonderaustellung, die zent ?i his 18 Uhr geöffnet ist, werden Tiere und Pflanzen der heimischen Nässer gezeigt. Anschauliche Informationstafeln verdeutlichen die lachen Zusammenhänge des komplexen Lebensraumes. Die kosten- ol Veranstaltung ist auch für Kinder und ihre begleitenden Eltern gedacht. Kern naturkundlichen Quiz können die Kids Becherlupen und Vogel- i ritimmunqsbücher für die eigenständige Erforschung des Westerwaldes j öe JJ nen Kurt Brast aus Daubach wird an diesem Tag durch die Ausstel- f! ihren Weitere Informationen im NABU-Naturschutzzentrum Wester- 3 unter Telefon 02602/970133 oder Roger.Best@NABU-RLP.de.

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz am 09.09.2008 geschlossen

Weaen einer zentralen Personalversammlung bleiben die Zentrale der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz in Bad Kreuznach sowie die Dienststellen in Alzey, Kaiserslautern, Koblenz, Neustadt an der Wein- | , ra ß e Trier und Wittlich am Dienstag, 09. September 2008, ganztägig I (^schlossen. Auch die Annahmestellen der Amtlichen Qualitätsweinpro­be und der Landesprämierung sind an diesem Tag nicht besetzt.

Patienten stellen aus

I Ausstellung der Dernbacher Tagesklinik für Psychiatrie

und Psychotherapie

Die kunsttherapeutische Abteilung der Tagesklinik für Psychiatrie und Psy- I chotherapie präsentiert im Herz-Jesu-Krankenhaus vom 08.09. bis zum 30,10.2008 eine neue Ausstellung mit Bildern und Zeichnungen. Kunst- Sierapie ist eine vorwiegend nonverbale Therapieform, die über den Ein­satz von künstlerischen Medien einen Beitrag zur ganzheitlichen Förde­rung und Heilung des Menschen leistet.

Die in der neuen Ausstellung präsentierten Bilder stehen dabei unter kei­nem gemeinsamen Motto. Sie stellen vielmehr einen Querschnitt durch das gesamte Spektrum der künstlerischen Arbeiten aus den Bereichen Malerei und Zeichnen dar. Die im Vorfeld zum Teil völlig unerfahrenen Kunstschaffenden konnten sich über die anfängliche Orientierung an anderen Kunstwerken einen zunehmend eigenständigen und persönli­chen künstlerischen Ausdruck erarbeiten.

Gründung einer Selbsthilfegruppe Hörsturz

Die Stadt Montabaur baut derzeit die Mons-Tabor-Straße - verlaufend vom „Fürstenweg“ bis zur Einmündung auf die „Von Bodelschwingh-Straße - aus. Die ermittelten Gesamtkosten für die Fahrbahn, den höhengleichen Gehweg sowie die Oberflächenentwässerungs- und Beleuchtungsanla­gen belaufen sich auf rd. 993.000 Euro. Nach Abzug des bereits im Mai beschlossenen Gemeindeanteils von 40 v.H. (397.200 Euro) verbleiben als umlagefähige Kosten 595.800 Euro. Der endgültige Ausbaubeitrag bei einer beitragspflichtigen Geschossfläche von insgesamt 27.726,01 Qua­dratmetern liegt somit bei 21,49 Euro je Quadratmeter Geschossfläche. Um die anfallenden Ausgaben zu decken hat der Haupt- und Finanzaus­schuss einer Vorausleistung in Höhe von 17,19 Euro pro Quadratmeter beitragspflichtiger Geschlossfläche zugestimmt.

Erhebung einer Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag für den „Sebnitzer Ring“ (Flur 4, Flurstück 39) in Montabaur-Horressen

Außerdem beschloss der Haupt- und Finanzausschuss die Erhebung einer Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag für den Sebnitzer Ring in Montabaur-Horressen in Höhe von 16,45 Euro pro Quadratmeter beitrags­pflichtiger Grundstücksfläche. Diese Vorausleistung beläuft sich auf 60 Prozent des geschätzten endgültigen Erschließungsbeitrages. Die ermit­telten Gesamtkosten für die Baumaßnahme (Fahrbahn mit deren Entwäs­serung, Bürgersteige mit deren Entwässerung sowie der Beleuchtungs­anlagen) belaufen sich auf ca. 541.000 Euro. Nach Abzug des gesetzlich festgelegten Gemeindeanteils von 10 v.H. (54.100 Euro) verbleiben als umlagefähige Kosten 486.900 Euro. Die beitragspflichtigen Grundstücks­flächen an der Erschließungsanlage betragen 17.758,50 Quadratmeter, so dass sich ein endgültiger Erschließungsbeitrag von 27,42 EURuro je Quadratmeter Grundstücksfläche ergibt. In beiden Fällen erfolgt die End­abrechnung nach Fertigstellung der Baumaßnahme.

Satzung über Werbeanlagen im Bereich der Hauptausfallstraßen im Stadtgebiet von Montabaur

gemäß § 88 Abs. 1 LBauO Rheinland - Pfalz vom 14.08.2008

Aufgrund des § 88 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 in Verbindung mit § 62 Abs. 1 Nr. 8 a - e Abs. 1 und 89 der Landesbauordnung für das Land Rheinland - Pfalz (LBauO) in der Fassung vom 24.11.1998 (GVBI. S. 365), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.04.2005 (GVBI. S. 154) in Verbindung mit § 24 der Gemeindeordnung für das Land Rheinland - Pfalz (GemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 21.12.2007 (GVBI. 2008 S. 1), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Montabaur in sei­ner Sitzung am 14.08.2008 diese Satzung beschlossen:

Abschnitt 1 Grundsätze

Das erste Treffen der neu zu gründenden Selbsthilfegruppe zum Thema .Hörsturz“ findet am Donnerstag, 25. September 2008 um 18.30 Uhr in Westerburg im Paritätischen Zentrum, Neustraße 34, statt. Die Westerwäl- derKontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe (WeKISS) lädt Betroffene und Angehörige zur Gründung dieser Selbsthilfegruppe ein. Um Anmeldung wird gebeten bei der WeKISS telefonisch unter 02663-2540 (dienstags bis donnerstags von 9 bis 12 Uhr) oder per Mail unter wekiss@gmx.de

Natur-Kultur-Kunst-Landschaften

Die Veranstaltung, die von Frau Dipl.-Ing. agr. Susanne Hildebrandt, Westerwaldverein Hillscheid, geleitet wird, bietet Gelegenheit zum Erfor­schen, in welcher Landschaft wir leben. Bei der Veranstaltung stehen Landschaftsentstehung, Landschäftsansichten und Landschaftswahrneh- jung im Vordergrund. Treffpunkt der Veranstaltung ist am Samstag, dein 13.September 2008 um 14.00 Uhr am Edeka-Markt Hillscheid. Die Dauer der Veranstaltung beträgt etwa 3 Stunden.

Fuhrtag des Emser Bergbaumuseums

wFuhrtag des Emser Bergbaumuseums werden drei Gruben- bzw. Feld- ahnloks nebst Waggons im Rangierbetrieb gezeigt. Das Museum selbst tunu Außerdem werden bergbauhistorische Vorträge gebo-

hi 'Veranstaltungsort ist am Sonntag, dem 14. September 2008 von 11.00 '•00 Uhr das Emser Bergbaumuseum, „Emser Hütte 13“, Bad Ems.

Montabaur

§ 1 Ziel der Satzung

Ziel der Satzung ist die Erhaltung und Wiederherstellung der Stadtbild­qualität von Montabaur. Zum Schutz des Stadtbildes werden daher an den Hauptausfallstraßen besondere gestalterische Anforderungen gestellt.

§ 2 Geltungsbereich

Die Vorschriften dieser Satzung gelten für das Errichten, Aufstellen, Anbringen und Ändern von Werbeanlagen im räumlichen Geltungsbereich dieser Satzung. Der räumliche Geltungsbereich besteht aus dem Straßen­raum sowie den Gebäudefassaden und Freiflächen der Grundstücke in einem Streifen von 50 m Tiefe ab der Straßenbegrenzung der jeweiligen Straße. Die einzelnen räumlichen Geltungsbereiche ergeben sich aus der Straßenliste Hauptausfallstraßen in Anlage 1.

§ 3 Genehmigungsvorbehalt

(1) Nach Inkrafttreten dieser Satzung über Webeanlagen und Warenau­tomaten ist eine Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde erforder­lich für das Errichten, Anbringen oder Ändern von Werbeanlagen an Gebäuden, freistehenden Werbeanlagen sowie für Warenautomaten.

(2) Einer Genehmigung aufgrund dieser Satzung bedarf es nicht für:

- Werbeanlagen bis zu einer Größe von 1,0 qm,

- Werbeanlagen für zeitlich begrenzte Veranstaltungen mit einer Vorlaufs­zeit von 24 Tagen, insbesondere für Ausverkäufe und Schlussverkäufe an der Stätte der Leistung, jedoch nur für die Dauer der Veranstaltung.

(3) Reine Instandhaltungen an Werbeanlagen und Warenautomaten, wie insbesondere der Austausch defekter Teile, sind nicht genehmigungspflich­tig. Bei allen Arbeiten an Werbeanlagen, die zu einem geänderten Erschei­nungsbild der Werbeanlage führen, ist eine neue Genehmigung erforderlich.

(4) Die erforderliche besondere Erlaubnis nach dem Denkmalschutz- und Pflegegesetz Rheinland - Pfalz (DSchPfIG) für Werbeanlagen, bzw. Warenautomaten die an eingetragenen oder vorläufig geschützten Denk­mälern bzw. in deren engeren Umgebung angebracht werden, bleibt unberührt.

W Chzeiten mit Stadtbürgermeister Klaus Mies

Stadtbürgermeister Klaus Mies können unter der Ruf-

Fax Mr ^Bürgermeisters), vereinbart werden.

Handi 'ki esse: .KMies@ montabaur.de

ndy ' Nr -:.-.0160/90511966

fe Und Finanzausschuss

^ein e f? 28Au 9 ust20 °8

des Stadtr ^ s * en Sitzung beschloss der Haupt- und Finanzausschuss 6rv, artendoA U a ' c *' e Erhebung einer Vorausleistung auf den zu n Ausbaubeitrag für die Mons-Tabor-Straße.

§ 4 Begriffe

(1) Zeitlich begrenzte oder vorübergehende Werbeanlagen

Als zeitlich begrenzte oder vorübergehende Werbeanlagen gelten solche Anlagen, die längstens 24 Werktage in Folge oder im Rahmen einer Son­derveranstaltung, insgesamt jedoch nicht länger als 90 Tage im Jahr auf­gestellt bzw. aufgehängt werden.

(2) Hintergrund von Werbeträgern und Einzelbuchstaben

Sofern die Hintergrundfläche von Werbeträgern und Einzelbuchstaben nicht der Architektur zuzurechnen ist, sondern vor allem dazu bestimmt ist, die Werbeanlage optisch hervorzuheben oder zu tragen, so darf die­se’Fläche die höchstzulässige Ansichtsfläche für eine Werbeanlage nicht überschreiten. Sie ist auf die zulässige Gesamtumrissfläche aller Werbe­anlagen hinzuzurechnen. Dies gilt auch für die farbliche Behandlung von Bauteilen oder Bauteilflächen.