Einzelbild herunterladen

Wochenblatt VG Montabaur

20

B-Junioren .

Samstag, 16.08., 16.30 Uhr: JSG - JSG Stahlhofen/H./M. (in Niederelbert)

C-Junioren ,

Samstag, 16.08., 15.15 Uhr: JSG - SV Rheinbreitbach (in Welschneudorf)

D Il-Junioren

Samstag, 16.08., 14.00 Uhr: JSG - JSG Vettelschoß II (in Horbach)

E Il-Junioren

Spielfrei

F Il-Junioren

Spielfrei

Abteilung Freizeit- und Breitensport Damengymnastik

Ende der Sommerpause!

Wir möchten daran erinnern, dass nach der Sommerpause unsere Turn­gruppen montags und donnerstags wieder aktiv sind. Wer seinem Rucken etwas Gutes tun möchte oder seine müden Knochen wieder auf Trapp bringen will, ist montags von 20.00 Uhr bis 21.30 Uhr und donnerstags von 19.00 Uhr bis 20.30 Uhr herzlich willkommen. Senioren-Spielnachmittag am 29.08.08

Der nächste Spielnachmittag mit Sonja für unsere jung gebliebenen Seni­oren ist am Freitag, 29.08.08, um 16.00 Uhr im Gemeindehaus.

Weitere Informationen und Änderungen jeweils unterwww.sv-horbach.de und im Vereinsinfo

Gackenbach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

freitags.von 19.00 bis 20.00 Uhr

im Gemeindehaus, Im Wiesengrund 1

Telefon Gemeindehaus.

Fax Gemeindehaus.

E-Mail Ortsgemeinde:.

Privatanschrift: Halfterweg 16

Telefon privat.

Fax privat.

E-Mail:.

Internet: .

.06439/1764

.06439/909362

gemeinde @ gackenbach-ww.de

.06439/900990

.06439/900968

Ulrich.Weidenfeller@t-online.de

. www.gackenbach-ww.de

. www.gackenbach.de

Dienststunde wird vorverlegt

Die Dienststunde von Freitag, dem 22. August 2008, wird wegen einer anderweitigen Verpflichtung auf Donnerstag, den 21. August 2008, von 19.00 bis 20.00 Uhr, vorverlegt. Ich bitte um Beachtung.

Hans Ulrich Weidenfeiler, Ortsbürgermeister

Entwurf

Bekanntmachung

zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes (Anhörungsverfahren)

1. Im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung ist durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord die Festsetzung eines Wasserschutz­gebietes gemäß § 19 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG -) in der Fassung vom 19.08.2002 (BGBl. 2002 I S. 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10.05.2007 (BGBl. I S. 666), beabsichtigt. Begünstigt durch die Festset­zung des Wasserschutzgebietes ist die Verbandsgemeinde Montabaur. Zum Erlass einer Rechtsverordnung zur Festsetzung eines Wasser­schutzgebietes ist gemäß § 122 Abs. 1 Satz 1 des Wassergesetzes für das Land Rheinland-Pfalz (Landeswassergesetz - LWG -) in der Fassung vom 22.01.2004 (GVBI. 2004 S. 54), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.10.2007 (GVBI. S. 191), von Amts wegen die Durchführung eines Ver­fahrens gemäß den Bestimmungen der §§ 110 bis 115 LWG erforderlich. Weitere Rechtsgrundlagen für dieses Verfahren sind neben den vorge­nannten Bestimmungen die §§ 13,123 und 105 Abs. 2 LWG.

2. Geltungsbereich der geplanten Rechtsverordnung

Das geplante Wasserschutzgebiet liegt südöstlich der Ortslage Wel­schneudorf, hat eine Größe von 30,84 ha und wird durch 3 Schutzzonen gebildet.

Die genaue Lage und Ausdehnung des geplanten Wasserschutzgebietes und der einzelnen Zonen kann dem mit dieser Bekanntmachung veröf­fentlichten Lageplan im Maßstab 1 :25.000 entnommen werden.

Die Schutzzonen sind dort wie folgt dargestellt:

Zone I = Fassungsbereich (nicht schraffiert),

Zone II = Engere Schutzzone (rechtsgeneigt schraffiert) und Zone III = Weitere Schutzzone (linksgeneigt schraffiert)

Die zwei Zonen I

erstrecken sich auf folgende Bereiche:

1. Quelle „Untershausen I” und Quelle “Untershausen II”:

Gemarkung Welschneudorf, Flur 22, Teil des Flurstückes 2523

2. Quelle „Untershausen III”

Welschneudorf, Flur 22 ."’lGerr^

2. Quelle „Untershausen III” Gemarkung Welschnpi^ „ Die gemeinsame Zone III orf ' Flurg

erstreckt sich auf die Gemarkungen Welschneudorf Flur er. Fluren 1 und 2, sowie Gackenbach, Flur 50. '

3. Näheres über den Geltungsbereich der geplanten Rpnu, Az.; 312-61-143-12/1992, bzw. über die nach den r ! ~ ■ ei

nen gestaffelten Verbote, Beschränkungen und DuldSSMt

aHi innoi intarhnon yfcPlIlCnlfifil* -

Gemarkung Welschneudorf, Flur 22, Teil des n.. M . Die zwei Zonen II urstu

erstrecken sich auf folgende Bereiche;

1 . Quelle „Untershausen I” und Quelle „Untershausen lh

den Festsetzungsunterlagen Lagepläne

Auszug aus dem Flurbuch Eigentümerverzeichnis etc.

aus denen sich Ausdehnung und Grenzen des Wassersrhnt,„ l E inzelnen ergeben und dem " nuß »«

Entwurf der vorgesehenen Rechtsverordnuna (mit sichtlichen Verbotskatalog) a 1 aem>

entnommen werden, die wie folgt zu jedermanns Einsichtnahm gelegt werden.

Ausschnitt aus der topographischen Karte 1 :25.000, Blatt Nr. 5612 Bad Ems und Blatt Nr. 5613 Schaumburg. Datengrundlage: Qeobaslslnformatlon der Vermessungs- und Katastenrerwaltung Rheinland-Pfalz

Zelchenerldärani

□

SfhuUM'

SeMBwl

des Vorhabens, den Behörden und den Personen erhoben haben, in einem Termin erörtert.

Dieser Erörterungstermin wird mindestens 1 . n suii<l<$

bekannt gemacht. Die Behörden, der Träger des Vorn u gen, die Einwendungen erhoben haben, werden vo ; termin benachrichtigt. Bei Ausbleiben eines Beteilig 1

Itdier Bi frgerr I Wir wüi für die i | Seit dei

AfiSC

6mmi linde rphe beits erno Eumbi Sern v Ich in pives |kanr ; die gut« feber, rsere

lieh dar ||hkeit ' renanc

Der £

Der ge

WasserschuRgeütt Quellen Untiiskisw

Die Planunterlagen liegen aus vom 18.08.2008 bis 17 . 09 . 2008 einst lieh bei der

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Konrad-Adenauer-Platz 8 56410 Montabaur Dienstzimmer Nr. 203

Dienstzeiten: Mo, Di, Mi 8.00 Uhr -12.30 Uhr +14.00 Uhr-J 8.00-12.30 Uhr, 14.00 Uhr -18.00 Uhr, Fr. 8.00

4. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt wer e, j

zwei Wochen nach Ablauf der o.g. Auslegungsfrist Behnniic ^

derschrift Einwendungen erheben. Diese Einwendungen spätestens 01.10.2008 einschließlich entweder bei der . 'r-

ten Behörde oder bei der Struktur- und Genehmigungsdire semannstr 3-5, 56068 Koblenz, erhoben werden.

Das Datum des Eingangs bei den erwähnten Behörden is , Mit Ablauf der Einwendungsfrist werden alle E |nW ® . l.»* schlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen i

5. Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rech & Einwendungen und die Stellungnahmen der ^ je

Jackei Böglic Ihnitt

ömmi

Jlähre

iend.

[Für je ( mehr;

(Euro s aßnc jiliefe Jfeitei |mbe

Spr«

)ensl

[Odert

Jaup'

?rtsb

ftval

’-E-Ma

Faxe

.E-Ma

(jPrtst

l 'mteri

'Ande

flebe