Wochenblatt VG Montabaur
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B-Junioren .
Samstag, 16.08., 16.30 Uhr: JSG - JSG Stahlhofen/H./M. (in Niederelbert)
C-Junioren ,
Samstag, 16.08., 15.15 Uhr: JSG - SV Rheinbreitbach (in Welschneudorf)
D Il-Junioren
Samstag, 16.08., 14.00 Uhr: JSG - JSG Vettelschoß II (in Horbach)
E Il-Junioren
Spielfrei
F Il-Junioren
Spielfrei
Abteilung Freizeit- und Breitensport Damengymnastik
Ende der Sommerpause!
Wir möchten daran erinnern, dass nach der Sommerpause unsere Turngruppen montags und donnerstags wieder aktiv sind. Wer seinem Rucken etwas Gutes tun möchte oder seine müden Knochen wieder auf Trapp bringen will, ist montags von 20.00 Uhr bis 21.30 Uhr und donnerstags von 19.00 Uhr bis 20.30 Uhr herzlich willkommen. Senioren-Spielnachmittag am 29.08.08
Der nächste Spielnachmittag mit Sonja für unsere jung gebliebenen Senioren ist am Freitag, 29.08.08, um 16.00 Uhr im Gemeindehaus.
Weitere Informationen und Änderungen jeweils unterwww.sv-horbach.de und im Vereinsinfo
Gackenbach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
freitags.von 19.00 bis 20.00 Uhr
im Gemeindehaus, Im Wiesengrund 1
Telefon Gemeindehaus.
Fax Gemeindehaus.
E-Mail Ortsgemeinde:.
Privatanschrift: Halfterweg 16
Telefon privat.
Fax privat.
E-Mail:.
Internet: .
.06439/1764
.06439/909362
gemeinde @ gackenbach-ww.de
.06439/900990
.06439/900968
Ulrich.Weidenfeller@t-online.de
. www.gackenbach-ww.de
. www.gackenbach.de
Dienststunde wird vorverlegt
Die Dienststunde von Freitag, dem 22. August 2008, wird wegen einer anderweitigen Verpflichtung auf Donnerstag, den 21. August 2008, von 19.00 bis 20.00 Uhr, vorverlegt. Ich bitte um Beachtung.
Hans Ulrich Weidenfeiler, Ortsbürgermeister
Entwurf
Bekanntmachung
zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes (Anhörungsverfahren)
1. Im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung ist durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes gemäß § 19 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG -) in der Fassung vom 19.08.2002 (BGBl. 2002 I S. 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10.05.2007 (BGBl. I S. 666), beabsichtigt. Begünstigt durch die Festsetzung des Wasserschutzgebietes ist die Verbandsgemeinde Montabaur. Zum Erlass einer Rechtsverordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes ist gemäß § 122 Abs. 1 Satz 1 des Wassergesetzes für das Land Rheinland-Pfalz (Landeswassergesetz - LWG -) in der Fassung vom 22.01.2004 (GVBI. 2004 S. 54), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.10.2007 (GVBI. S. 191), von Amts wegen die Durchführung eines Verfahrens gemäß den Bestimmungen der §§ 110 bis 115 LWG erforderlich. Weitere Rechtsgrundlagen für dieses Verfahren sind neben den vorgenannten Bestimmungen die §§ 13,123 und 105 Abs. 2 LWG.
2. Geltungsbereich der geplanten Rechtsverordnung
Das geplante Wasserschutzgebiet liegt südöstlich der Ortslage Welschneudorf, hat eine Größe von 30,84 ha und wird durch 3 Schutzzonen gebildet.
Die genaue Lage und Ausdehnung des geplanten Wasserschutzgebietes und der einzelnen Zonen kann dem mit dieser Bekanntmachung veröffentlichten Lageplan im Maßstab 1 :25.000 entnommen werden.
Die Schutzzonen sind dort wie folgt dargestellt:
Zone I = Fassungsbereich (nicht schraffiert),
Zone II = Engere Schutzzone (rechtsgeneigt schraffiert) und Zone III = Weitere Schutzzone (linksgeneigt schraffiert)
Die zwei Zonen I
erstrecken sich auf folgende Bereiche:
1. Quelle „Untershausen I” und Quelle “Untershausen II”:
Gemarkung Welschneudorf, Flur 22, Teil des Flurstückes 2523
2. Quelle „Untershausen III”
Welschneudorf, Flur 22 ."’lGerr^
2. Quelle „Untershausen III” Gemarkung Welschnpi^ „ Die gemeinsame Zone III orf ' Flurg
erstreckt sich auf die Gemarkungen Welschneudorf Flur er. Fluren 1 und 2, sowie Gackenbach, Flur 50. '
3. Näheres über den Geltungsbereich der geplanten Rpnu, Az.; 312-61-143-12/1992, bzw. über die nach den r ! ~ ■ ei
nen gestaffelten Verbote, Beschränkungen und DuldSSMt
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Gemarkung Welschneudorf, Flur 22, Teil des n.. M . Die zwei Zonen II urstu
erstrecken sich auf folgende Bereiche;
1 . Quelle „Untershausen I” und Quelle „Untershausen lh
den Festsetzungsunterlagen Lagepläne
Auszug aus dem Flurbuch Eigentümerverzeichnis etc.
aus denen sich Ausdehnung und Grenzen des Wassersrhnt,„ l E inzelnen ergeben und dem " nuß »«
Entwurf der vorgesehenen Rechtsverordnuna (mit sichtlichen Verbotskatalog) a 1 aem>
entnommen werden, die wie folgt zu jedermanns Einsichtnahm gelegt werden.
Ausschnitt aus der topographischen Karte 1 :25.000, Blatt Nr. 5612 Bad Ems und Blatt Nr. 5613 Schaumburg. Datengrundlage: Qeobaslslnformatlon der Vermessungs- und Katastenrerwaltung Rheinland-Pfalz
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des Vorhabens, den Behörden und den Personen erhoben haben, in einem Termin erörtert.
Dieser Erörterungstermin wird mindestens 1 . n suii<l<$
bekannt gemacht. Die Behörden, der Träger des Vorn u gen, die Einwendungen erhoben haben, werden vo ; termin benachrichtigt. Bei Ausbleiben eines Beteilig 1
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Die Planunterlagen liegen aus vom 18.08.2008 bis 17 . 09 . 2008 einst lieh bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Konrad-Adenauer-Platz 8 56410 Montabaur Dienstzimmer Nr. 203
Dienstzeiten: Mo, Di, Mi 8.00 Uhr -12.30 Uhr +14.00 Uhr-J 8.00-12.30 Uhr, 14.00 Uhr -18.00 Uhr, Fr. 8.00
4. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt wer e, j
zwei Wochen nach Ablauf der o.g. Auslegungsfrist Behnniic ^
derschrift Einwendungen erheben. Diese Einwendungen spätestens 01.10.2008 einschließlich entweder bei der . 'r-
ten Behörde oder bei der Struktur- und Genehmigungsdire semannstr 3-5, 56068 Koblenz, erhoben werden.
Das Datum des Eingangs bei den erwähnten Behörden is , Mit Ablauf der Einwendungsfrist werden alle E |nW ® . l.»* schlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen i
5. Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rech & Einwendungen und die Stellungnahmen der ^ je
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