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Nr ' 24 / 2 La#

VG Montabaur _

arationspartner gesucht, die die Aktion durch den Ver- e/ 00p « rdas geplante Lichtermeer am Samstag, 15. Novem- flUf , Pfarrkirche St. Peter in Ketten in Montabaur unterstüt­zet Aktion kommt zu 50 Prozent Caritas international für r^LTastrophenhilfe in der Welt zu Gute, 50 Prozent verblei- l-iifid Zwecke in der Kinder- und Jugendarbeit der Region, [^'itat've on sterne “ kennen zu lernen, wird eine Mitarbei- s international das Projekt persönlich vorstellen, f^nstaltung sind alle Interessierten eingeladen am Montag, lg a i5.00 Uhr

pfarrzentrum, Auf dem Kalk, 56410 Montabaur 15 n der Aktion hat, jedoch am 16. Juni verhindert ist, erhält '■runter Caritasverband Westerwald - Rhein-Lahn e. V., Tele- i 0 S ?w!?il6 06 10, E-Mail: sterne@cv-ww-rl.de und www.caritas-

^J^kf-rhein-läfin-d®

Folk-Band kommt direkt aus Kanada

Westerwald

inoch Karten an der Tageskasse

3 ihe „Musik in alten Dorfkirchen“ wird am Sonntag, 15. mnUhr in der Schlosskirche Westerburg mit einem besonde-

1 1 Sisse’n für alle Irish-Folk-Fans fortgesetzt. Mit THE PAPER- v'-*mt aus Kanada eine der derzeitigen Topbands aus Norda- •j jns in den Westerwald! Bekannt wurde die weltweit gefeierte 'Deutschland durch das große „Irish-Folk-Festival“. Für das Kon- Kieinkunstbühne Mons Tabor e.V. im Rahmen des Kultursom- Nand-Pfalz mit Unterstützung der Kreissparkasse Westerwald Karten an der Tageskasse.

iennurfür2 Konzerte nach Deutschland, eines davon im Wester- imFiddle, Tin Whistle und Flöte getragene keltische Elemente ihnen bereits den kanadischen Grammy als höchste Musikaus- pgein. Erstmals für Furore sorgte die Gruppe beim jährlichen Ltsche Städte tourende „Irish Folk Festival“. Eintritt je 10,- EUR , dasb ^ siSiauf,Tageskasse 11,- EUR Beginn um 17.00 Uhr, Einlass ca. :hüb|d vor Konzertbeginn. Kartenreservierungen sind zum Tages- >r bietad »eis begrenzt möglich unter Tel. 02602/950830. Konzertgäste JkünM’.ggten weiträumig zu parken, da nur wenige Parkplätze in Kir- z . atllr »«urVerfügung stehen.

föra l®.'|Schmidt (keine Karten), Tel. 06439/909227, Email uli@klein- •crstabor.de oder im Internet unter www.kleinkunst-mons-tabor.de

Nr. 24/2008

l°;,on rSChu '!r der be 9 r üßen die Neugeborenen im DRK-Kranken- ifonh l6Z: Fu p r ungen für Vorschulkindergruppen durch das DRK-Kran- Kennaus nach mdiv. Terminabsprache Gaby Weyer Tel. 06432 5061510 11.Hebammen in Schulen: Hebamme Kerstin Dietrich hält eine Unter- ncntsstunde in der Grundschule “Wie kommt das Baby raus”, indiv. Ter­minabsprache unter Tel. 06431-580188

Telefonnr. für alle Angebote der Elternschule telefon. Anmeldung erfor­derlich unter Tel. 06432-5061510

Montabaur

Sprechzeiten mit Stadtbürgermeister Klaus Mies

Sprechzeiten mit Stadtbürgermeister Klaus Mies können unter der Ruf­nummer 02602/126-324 oder 126-335 (Büro des Stadtbürgermeisters), vereinbart werden.

Fax-Nr. 02602/126-255 E-Mail-Adresse: KMies@montabaur.de Handy-Nr.: 0160/90511966

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates

Die nächste nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Montabaur findet am Montag, dem 16. Juni 2008 im Sitzungssaal des Rathauses (Neubau) statt.

TAGESORDNUNG NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Bauangelegenheit

2. Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ICE-Bahnhof Montabaur

3. Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ICE-Bahnhof Montabaur

4. Vertragsangelegenheit

5. Mitteilungen und Anfragen 56410 Montabaur, 09.06.2008

Klaus Mies, Stadtbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

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: -erliches Chorkonzert J Folklore-Chors Montabaur

Im Motto .Folklore & Musicals’ lädt der Folklore-Chor Montabaur #03,13. Juni, 20 Uhr, sein Freunde und Anhänger zu einem Som- 1 Musik in das Katholische Pfarrzentrum Auf dem Kalk’ in «in. Unterstützt durch das Duo Rainer Mies/ Axel Tuscher (Key- ifflagzeug) und Nina Fischbach (Flöte) wollen die Sängerinnen per ihre Gäste mit Melodien aus aller Welt und bekannten Aus- wMusicals wie ,Phantom der OpeT, .Jesus Christ SuperstaT, .i) u.v.a. unterhalten.

fierBegrüßung mit Prosecco ist im Anschluss an das Konzert für Seligkeit bei einem kleinen Imbiss gesorgt.

Preis von 6 EUR gibt es in den Buchhandlungen .Reuffel’, precW ta, Bahnhofstr., und ,Am Rathaus’, Montabaur, und bei allen

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[ jjgebote der Elternschule ^•Krankenhauses Diez:

ptshiifllcher Informationsabend: immer am letzten Dienstag im per im Dezember, wir stellen unsere neu renovierten Kreißsäle Pgeburtswanne vor. Am Dienstag 24.06.2008 um 19.30 Uhr im r^äum, Leitung: Hebamme Nadine Seifert und Dr. Peter Sliwa IJsvorbereltung für Frauen: -geschlossener Kurs- Beginn: II • 391 7-00-18.30 Uhr, Anmeldung erforderlich, -offener

hainT diensta 9 s fortlaufend statt auch in den Ferien, Diens- tan j « ® *Jhr, Einstieg immer möglich, Leitung: Hebamme

a ^nd Cornelia Klemm

IfwSwn r °^ u n Paare: Donnerstags von 18.00- 20.00 IL«™ 1 teutonischer Rücksprache, Abende Leitung: Hebam- T öei| ert, Anmeldung unter Tel.06439-902854

C!H Spr ? chstunde - Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwer-

prstags 17.30-18.30 Uhr,

Rn V ^ re,tenc,e Aku punktur-: Hilfe bei Schwangerschaftsbe-

K°T s,a9s18 ’ 3 ° ri9 - 30Uhr .

" rkfa 5 ,nd Brunch: Montag 07.07.2008. Beginn: 9.30 Uhr, Lei- ankenschwester Monika Bauer und Petra Gasteier,

^in^na ^® n ®l v kurs für Eltern: mittwochs von 10.00-11.30 ä «Hvinnii,,D te,e f° n - Absprache, Kursleitung Kinderkranken- folldun k Bauer - Tel. 06432-2976

ab Juli 2008, mittwochs ab 18.00-19.15, Lei- ^o,ml naSchönfe| d. Anmeldung erforderlich unter Tel. 02604- ^lsterf UrS ° hne Kin derbetreuung

^^enaZ S T am . 21 - 06 - 2008 * 16.08.2008, samstags von 10.00- ' lermin bei telefon. Rücksprache.

II. Änderung des Bebauungsplanes “Himmelfeld“ der Stadt Montabaur

hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 08.05.2008 die II. Änderung des Bebauungsplan „Himmelfeld“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem nachstehend abgedruckten Lageplan.

Die Satzungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauverwaltung, Zimmer 201, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Monta­baur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 -12.30 und 14.00 -16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 -12.30 und 14.00 -18.00 Uhr und freitags von 8.00 - 12.30 Uhr) von jedermann ein­gesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebau­ungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs dann unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Die vorste­hende Regelung gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Ver­mögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entspre­chender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichti­gen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jah­ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeich­neten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):

Satzungen die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn